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   BGH, 26.03.2007 - NotZ 37/06   

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https://dejure.org/2007,8845
BGH, 26.03.2007 - NotZ 37/06 (https://dejure.org/2007,8845)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2007 - NotZ 37/06 (https://dejure.org/2007,8845)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2007 - NotZ 37/06 (https://dejure.org/2007,8845)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6 Abs. 1
    Zahlreiche, teils schwerwiegende Amtspflichtverletzungen während früherer Notarbestellung begründen auch bei späterer erneuter Notarbewerbung, nach weniger als 5 Jahren, Zweifel an der persönlichen Eignung des Bewerbers

  • Wolters Kluwer

    Persönliche Eignung für das Amt des Notars; Gerichtliche Überprüfbarkeit einer abschlägigen Entscheidung bzgl. der Bestellung eines Notars; Folgen des Vorliegens von mehreren offenen Strafverfahren mit Gewicht gegen den Antragsteller; Zulässigkeit des Abwartens des ...

  • Judicialis

    BeurkG § 3; ; BeurkG § 17; ; BNotO § 6 Abs. 3; ; BNotO § 14; ; BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8; ; BNotO § 111 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 153a Abs. 2; ; BRAO § 42 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 1
    Persönliche Eignung eines Notarbewerbers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 16/05

    Zurückweisung eines Notarbewerbers wegen Nichteignung

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 37/06
    Dabei ist für die Beurteilung des Spielraums grundsätzlich der Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist maßgeblich (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Juli 2000 - NotZ 5/00 - DNotZ 2000, 943 f; vom 14. März 2005 - NotZ 30/04 - NJW-RR 2005, 861 und vom 28. November 2005 - NotZ 16/05 - DNotZ 2006, 312).

    Wenn es - wie hier beim Antragsteller - nach der rechtsfehlerfreien Prognose der Justizverwaltung bereits an dem Erfordernis der persönlichen Eignung (§ 6 Abs. 1 BNotO) eines Bewerbers fehlt, kommt dieser Bewerber von vornherein nicht in die Auswahl nach § 6 Abs. 3 BNotO (vgl. Senatsbeschluss vom 28. November 2005 aaO).

  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 30/04

    Persönliche Eignung eines Notarbewerbers

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 37/06
    Dabei ist für die Beurteilung des Spielraums grundsätzlich der Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist maßgeblich (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Juli 2000 - NotZ 5/00 - DNotZ 2000, 943 f; vom 14. März 2005 - NotZ 30/04 - NJW-RR 2005, 861 und vom 28. November 2005 - NotZ 16/05 - DNotZ 2006, 312).
  • BGH, 13.07.1992 - NotSt (Brfg) 3/91

    Zeitweilige Entfernung eines Notars aus dem Amt

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 37/06
    Unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten kommt daher Verstößen gegen solche Pflichten grundsätzlich große Bedeutung zu (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1992 - NotSt [Brfg] 3/91 - BGHR BNotO § 97 Abs. 3 Amtsenthebung 1 m.w.N.).
  • BGH, 31.07.2000 - NotZ 5/00

    Persönliche Eignung eines Notarbewerbers

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 37/06
    Dabei ist für die Beurteilung des Spielraums grundsätzlich der Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist maßgeblich (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Juli 2000 - NotZ 5/00 - DNotZ 2000, 943 f; vom 14. März 2005 - NotZ 30/04 - NJW-RR 2005, 861 und vom 28. November 2005 - NotZ 16/05 - DNotZ 2006, 312).
  • BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18

    Entfernung eines Notars aus dem Amt; Bindungswirkung eines strafgerichtlichen

    Unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten kommt daher Verstößen gegen solche Pflichten grundsätzlich große Bedeutung zu (stRspr, vgl. Senat, Urteil vom 19. November 2018 - NotZ(Brfg) 5/17, DNotZ 2019, 390 Rn. 38; Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 37/06, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 19.11.2018 - NotZ(Brfg) 5/17

    Bestellung eines Notariatsverwalters im Interesse der Leistungsfähigkeit der

    Unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten kommt daher Verstößen gegen solche Pflichten grundsätzlich große Bedeutung zu (Senat, Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 37/06, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 23.04.2018 - NotZ(Brfg) 4/17

    Recht eines Notars zur Weiterführung des Zusatzes "außer Dienst (a.D.)" bei

    Denn hier sind nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats sogar geringere Anforderungen an die Feststellung der für die Entscheidung erheblichen Dienstpflichtverletzungen zu stellen als in einem gegen den Notar geführten Disziplinarverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. November 2014 - NotZ(Brfg) 8/14, DNotZ 2015, 230 Rn. 10; vom 26. März 2007 - NotZ 37/06, DNotZ 2008, 307 Rn. 8 f.).
  • BGH, 24.11.2014 - NotSt (Brfg) 6/14

    Beanstandung der Amtstätigkeit des Notars: Schriftformerfordernis für die

    Peinliche Genauigkeit bei der Einhaltung der verfahrensrechtlichen Vorschriften bei Verwahrungsgeschäften ist in gleicher Weise geboten wie bei der Erfüllung materiell-rechtlicher Treuhandauflagen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 26. März 2007 - NotZ 37/06, juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - III ZR 255/07, WM 2008, 1662 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 56/06

    Weiterführung der Amtsbezeichnung als Notar nach Entlassung aus dem Amt auf

    Vielmehr muss sich der Antragsteller daran festhalten lassen, dass er durch seinen Antrag auf Entlassung aus dem Notaramt die abschließende disziplinarrechtliche Klärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe verhindert hat (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 2007 - NotZ 37/06 - Rdn. 7).
  • BGH, 17.03.2014 - NotSt (Brfg) 1/13

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Missbilligung bei Verstoß gegen

    Zwar stellt ein solches Vorgehen in der Regel einen schwerwiegenden und groben Verstoß gegen die notariellen Amtspflichten dar, da peinliche Genauigkeit bei der Erfüllung von Treuhandauflagen für einen Notar eine grundlegende Pflicht ist (z.B. Senatsbeschluss vom 26. März 2007 - NotZ 37/06, juris Rn. 6; zu einseitigen Verwahrungsanweisungen siehe auch BGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - III ZR 255/07, WM 2008, 1662 Rn. 8 mwN).
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