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BGH, 10.03.1997 - NotZ 4/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anfechtung eines Abgabenbescheids - Voraussetzungen der Stundung nach der Abgabensatzung einer Ländernotarkasse - Gestaltung der Ländernotarkasse Leipzig nach dem Vorbild der Notarkasse in München - Beachtung des Rückwirkungsverbots durch eine Abgabensatzung - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DDR: NotVO § 39 Abs. 7
Voraussetzungen der Stundung von Notarabgaben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 12.01.1996 - Ds Not 6/95
- BGH, 10.03.1997 - NotZ 4/96
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.03.2005 - NotZ 2/05
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben von Notaren
Diese werden aber in einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gerecht werdenden Weise gemindert durch die Aufschiebung des Fälligkeitszeitpunkts der Abgabe, durch die Möglichkeit der Stundung - deren satzungsmäßige Voraussetzungen im Fall des Antragstellers allerdings nicht vorliegen (vgl. hierzu auch Senatsbeschluß vom 10. März 1997 - NotZ 4/96 - DtZ 1997, 359, 360 ff) - und durch die Absetzbarkeit der uneinbringlichen Gebühren (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 126, 16, 38 und vom 22. November 2004 - NotZ 24/04 Umdruck S. 4 f). - BGH, 14.07.2003 - NotZ 3/03
Zurückweisung der Beschwerde eines Notars gegen die Festsetzung von an die …
Den seinerzeit vertretenen Rechtsstandpunkt hat der Senat in der Folgezeit bestätigt (vgl. Beschlüsse vom 10. März 1997 - NotZ 3/96 - DNotZ 1997, 820 unter II 2 und NotZ 4/96 - DtZ 1997, 359 unter II 2 a; vom 19. Juli 1999 - NotZ 7/99 - ZNotP 1999, 411 unter II 1 b aa; vom 20. März 2000 - NotZ 15/99 - NJW 2000, 2429 unter II 1 a und vom 8. Juli 2002 - NotZ 9/02 - NJW-RR 2002, 1491 unter II 1 a, 2 b).