Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2002 - NotZ 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9582
BGH, 08.07.2002 - NotZ 5/02 (https://dejure.org/2002,9582)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2002 - NotZ 5/02 (https://dejure.org/2002,9582)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2002 - NotZ 5/02 (https://dejure.org/2002,9582)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9582) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde - Notarsache - Notar - Amtssitzverlegung - Amtssiegel - Angabe des Amtssitzes - Dienstsiegel - Gerichtsorganisationsgesetz - Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • Judicialis

    BNotO § 111 Abs. 4; ; BNotO § 93; ; BNotO § 2 Satz 2; ; BRAO § 42 Abs. 4; ; DONot § 2 Abs. 1 Satz 2; ; DONot § 2 Abs. 2; ; Gerichtsorganisationsgesetzes § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DONot § 2 Abs. 2
    Korrekte Angabe des Dienstsitzes des Notars im Dienstsiegel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen die aufsichts- behördliche

    Die Befugnis zur Erteilung von Weisungen entnimmt der Bundesgerichtshof in dem vorliegend angegriffenen Beschluss - unter Hinweis auf frühere Entscheidungen (Beschluss vom 16. Juli 2001 - NotZ 12/01 -, ZNotP 2001, S. 441 ; Beschluss vom 8. Juli 2002 - NotZ 5/02 -, juris, Rn. 5) - dem in § 93 BNotO normierten Aufsichtsrecht.
  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 6/09

    Aufhebung einer die Arbeitsweise von Notaren betreffenden dienstaufsichtlichen

    Der Antragsgegner ist als nach § 92 Nr. 1 BNotO zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 93 BNotO befugt, im Rahmen der ihm obliegenden Dienstaufsicht über Notare diesen, soweit erforderlich, angemessene Weisungen zu erteilen (Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2001 - NotZ 12/01 - ZNotP 2001, 441, 442 und 8. Juli 2002 - NotZ 5/02 - [...] Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht