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BGH, 08.07.2002 - NotZ 5/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde - Notarsache - Notar - Amtssitzverlegung - Amtssiegel - Angabe des Amtssitzes - Dienstsiegel - Gerichtsorganisationsgesetz - Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- Judicialis
BNotO § 111 Abs. 4; ; BNotO § 93; ; BNotO § 2 Satz 2; ; BRAO § 42 Abs. 4; ; DONot § 2 Abs. 1 Satz 2; ; DONot § 2 Abs. 2; ; Gerichtsorganisationsgesetzes § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DONot § 2 Abs. 2
Korrekte Angabe des Dienstsitzes des Notars im Dienstsiegel - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen die aufsichts- behördliche …
Die Befugnis zur Erteilung von Weisungen entnimmt der Bundesgerichtshof in dem vorliegend angegriffenen Beschluss - unter Hinweis auf frühere Entscheidungen (…Beschluss vom 16. Juli 2001 - NotZ 12/01 -, ZNotP 2001, S. 441 ; Beschluss vom 8. Juli 2002 - NotZ 5/02 -, juris, Rn. 5) - dem in § 93 BNotO normierten Aufsichtsrecht. - BGH, 26.10.2009 - NotZ 6/09
Aufhebung einer die Arbeitsweise von Notaren betreffenden dienstaufsichtlichen …
Der Antragsgegner ist als nach § 92 Nr. 1 BNotO zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 93 BNotO befugt, im Rahmen der ihm obliegenden Dienstaufsicht über Notare diesen, soweit erforderlich, angemessene Weisungen zu erteilen (Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2001 - NotZ 12/01 - ZNotP 2001, 441, 442 und 8. Juli 2002 - NotZ 5/02 - [...] Rn. 5).