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   BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07   

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https://dejure.org/2007,2243
BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07 (https://dejure.org/2007,2243)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2007 - NotZ 8/07 (https://dejure.org/2007,2243)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07 (https://dejure.org/2007,2243)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6 Abs. 3
    Abweichung von Punkteschema bei Auswahlentscheidung zwischen Notarbewerbern

  • Wolters Kluwer

    Abweichung von der ermittelten Reihenfolge bei der Auswahl zwischen zwei Bewerbern um das Amt eines Anwaltsnotars von der nach einem Punkteschema für die fachliche Eignung; Beurteilung der fachlichen Eignung unter Heranziehung der theoretischen Fortbildung und der ...

  • Judicialis

    BNotO § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 3
    Anforderungen an die Auswahl unter mehreren Bewerbern um das Amt eines Anwaltsnotars; Gewichtung von theoretisch und praktisch erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Bestellung zum Notar: Abwägung zwischen zwei Kandidaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 567
  • MDR 2008, 175
  • DNotZ 2008, 309
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Justizverwaltung Anlass hat zu prüfen, ob bei der Auswahl zwischen zwei Bewerbern um das Amt eines Anwaltsnotars von der nach einem Punkteschema für die fachliche Eignung ermittelten Reihenfolge deswegen abzuweichen ist, weil bei dem punktemäßig höher bewerteten Bewerber die theoretisch oder die praktisch erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse einseitig überwiegen (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 = ZNotP 2006, 392).

    Die Auffassung des Oberlandesgerichts steht insoweit in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, der bereits mehrfach entschieden hat, dass keine Bedenken dagegen bestehen, wenn der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktsystem gemäß Runderlass vom 25. Februar 1999 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 10. August 20004 bewertet und grundsätzlich dem danach ermittelten punktstärkeren Bewerber den Vorzug gibt (Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 = ZNotP 2006, 392, 393 f. Rdn. 13 und NotZ 11/06 = NJW 2006, 3211 f. Rdn. 7).

    Hierzu ist zu prüfen, ob der ermittelte Rang eines Bewerbers etwa deswegen dessen fachliche Eignung im Vergleich zu schlechter platzierten Mitbewerbern unzutreffend widerspiegelt, weil die für ihn errechnete Gesamtpunktzahl maßgeblich durch eine einseitige Betonung eines der festen Bewertungskriterien bedingt ist, etwa auf der Teilnahme an einer Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen beruht, während eine Beurkundungstätigkeit nicht in nennenswertem Umfang ausgeübt wurde; denn die fachliche Eignung lässt sich nur unter Heranziehung beider Komponenten - der theoretischen Fortbildung wie der praktisch erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse - zuverlässig beurteilen (Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 = ZNotP 2006, 392, 394 Rdn. 16).

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 11/06

    Berücksichtigung der Qualifikation als Fachanwalt bei der Besetzung von

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07
    Die Auffassung des Oberlandesgerichts steht insoweit in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, der bereits mehrfach entschieden hat, dass keine Bedenken dagegen bestehen, wenn der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktsystem gemäß Runderlass vom 25. Februar 1999 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 10. August 20004 bewertet und grundsätzlich dem danach ermittelten punktstärkeren Bewerber den Vorzug gibt (Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 = ZNotP 2006, 392, 393 f. Rdn. 13 und NotZ 11/06 = NJW 2006, 3211 f. Rdn. 7).

    Weder der Einwand des Antragstellers, das neue Punktsystem ermögliche Bewerbern, die aufgrund des Zuschnitts ihrer Sozietät die Gelegenheit zu regelmäßigen Notarvertretungen oder Notariatsverwaltungen haben, einen unbegrenzten Punkteerwerb im Wege der Beurkundungstätigkeit, den Bewerber aus kleineren Sozietäten durch Punkterwerb für regelmäßige Fortbildungen nicht ausgleichen könnten (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 39/06 - Rdn. 17 ff. zur AVNot NRW vom 8. März 2002 - JMBl. NRW S. 69 - i. d. F. vom 4. November 2004 - JMBl. NRW S. 256 -, zur Veröffentlichung bestimmt), noch seine Beanstandung, der Note im zweiten Staatsexamen komme nunmehr kein ausreichendes Gewicht mehr zu (s. dazu Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06 = NJW 2006, 3211, 3212 Rdn. 8), zeigt eine generelle Unvereinbarkeit der Bewertungsmaßstäbe des novellierten Runderlasses mit den Prinzip der Bestenauslese auf.

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07
    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 = DNotZ 2006, 228, 229; 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 = ZNotP 2005, 431; 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 = ZNotP 2001, 443, 444; 16. März 1998 - NotZ 26/97 = NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 26/05

    Zulässigkeit der Beschwerde des ausgewählten Bewerbers gegen die Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07
    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 = DNotZ 2006, 228, 229; 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 = ZNotP 2005, 431; 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 = ZNotP 2001, 443, 444; 16. März 1998 - NotZ 26/97 = NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 26/97

    Berücksichtigung von Leistungsbewertungen in Grund- und Wiederholungs- und

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07
    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 = DNotZ 2006, 228, 229; 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 = ZNotP 2005, 431; 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 = ZNotP 2001, 443, 444; 16. März 1998 - NotZ 26/97 = NJW-RR 1998, 1598).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 39/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07
    Weder der Einwand des Antragstellers, das neue Punktsystem ermögliche Bewerbern, die aufgrund des Zuschnitts ihrer Sozietät die Gelegenheit zu regelmäßigen Notarvertretungen oder Notariatsverwaltungen haben, einen unbegrenzten Punkteerwerb im Wege der Beurkundungstätigkeit, den Bewerber aus kleineren Sozietäten durch Punkterwerb für regelmäßige Fortbildungen nicht ausgleichen könnten (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 39/06 - Rdn. 17 ff. zur AVNot NRW vom 8. März 2002 - JMBl. NRW S. 69 - i. d. F. vom 4. November 2004 - JMBl. NRW S. 256 -, zur Veröffentlichung bestimmt), noch seine Beanstandung, der Note im zweiten Staatsexamen komme nunmehr kein ausreichendes Gewicht mehr zu (s. dazu Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06 = NJW 2006, 3211, 3212 Rdn. 8), zeigt eine generelle Unvereinbarkeit der Bewertungsmaßstäbe des novellierten Runderlasses mit den Prinzip der Bestenauslese auf.
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07
    Er kann die Entscheidung des Oberlandesgerichts daher überprüfen lassen, ohne zunächst einen - ihn belastenden - neuen Bescheid des Antragsgegners abwarten zu müssen (Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 26/05 = DNotZ 2006, 228, 229; 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 = ZNotP 2005, 431; 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 = ZNotP 2001, 443, 444; 16. März 1998 - NotZ 26/97 = NJW-RR 1998, 1598).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2006 - 2 Not 3/06

    Auswahl eines Bewerbers auf eine Notarstelle: Zulassungskriterien im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07
    Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des 2. Notarsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. November 2006 (2 Not 3/06) teilweise abgeändert:.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07
    b) Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts hat der Antragsgegner aber nicht dadurch den ihm durch § 6 Abs. 3 Satz 1 und 2 BNotO bei der Bewerberauswahl eingeräumten Beurteilungsspielraum (BGHZ 124, 327, 330 ff.) überschritten und den Antragsteller in seinen Rechten aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 33 Abs. 2 GG verletzt (vgl. § 111 Abs. 1 BNotO), dass er dem Beteiligten zu 1) bei gleicher persönlicher Eignung gegenüber dem Antragsteller wegen besserer fachlicher Eignung (allein) aufgrund des höheren Punkteergebnisses den Vorzug gegeben hat.
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07
    Die Auffassung des Oberlandesgerichts steht insoweit in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, der bereits mehrfach entschieden hat, dass keine Bedenken dagegen bestehen, wenn der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktsystem gemäß Runderlass vom 25. Februar 1999 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 10. August 20004 bewertet und grundsätzlich dem danach ermittelten punktstärkeren Bewerber den Vorzug gibt (Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 = ZNotP 2006, 392, 393 f. Rdn. 13 und NotZ 11/06 = NJW 2006, 3211 f. Rdn. 7).
  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11

    Auswahlverfahren für die Bestellung zum Notar in Berlin: Reichweite der

    Zwar dürfen Umstände, die bereits im Rahmen des Punktesystems gewertet worden sind, nicht noch einmal im Individualvergleich der Bewerber herangezogen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07, ZNotP 2007, 475, 477 Rn. 14; vom 14. April 2008 - NotZ 100/07, BRAK-Mitt. 2008, 181, juris Rn. 25 und vom 22. März 2010 - NotZ 20/09, juris Rn. 10).
  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 1/09

    Beurteilung der fachlichen Eignung eines Bewerbers um das Amt des Notars; Vorlage

    Dabei hat der Antragsgegner in nicht zu beanstandender Weise die Größe des Notariats nach den unterschiedlichen Urkundsaufkommen in den beiden Zeiträumen gewichtet und dementsprechend verschieden mit 0, 2 Punkten bzw. 0,1 Punkten je Vertretungsmonat bewertet (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - aaO Rn. 7: 0,5 Sonderpunkte pro Halbjahr bei Notarvertretung bzw. -verwaltung von durchschnittlichem Umfang; siehe ferner Senat, Beschluss vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07 - NJW-RR 2008, 567 Rn. 9: 0,5 Punkte pro Halbjahr für Tätigkeiten beim Aufbau des Notariatswesens in Bosnien und Herzegowina ohne praktische Beurkundungstätigkeit).

    Hierzu ist zu prüfen, ob der ermittelte Rang eines Bewerbers etwa deswegen dessen fachliche Eignung im Vergleich zu schlechter platzierten Mitbewerbern unzutreffend widerspiegelt, weil die für ihn errechnete Gesamtpunktzahl maßgeblich durch eine einseitige Betonung eines der festen Bewertungskriterien bedingt ist, etwa auf einer im großen Umfang ausgeübten Beurkundungstätigkeit beruht, während eine nennenswerte Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nicht zu verzeichnen ist; denn die fachliche Eignung lässt sich nur unter Heranziehung beider Komponenten - der theoretischen Fortbildung wie der praktisch erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse - zuverlässig beurteilen (Senat, Beschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 10/07 - [...] Rn. 14 und - NotZ 8/07 - ZNotP 2007, 475, 477 Rn. 13 f.; vom 26. März 2007 aaO Rn. 17 ff. und vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 394 Rn. 16; jeweils m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 2 Not 7/11

    Notarrecht: Auswahlentscheidung bei Neubesetzung einer Notarstelle (Punktesystem)

    21 Der Beklagte weist zu Recht darauf hin, dass der Bundesgerichtshof in einer Vielzahl von Entscheidungen seit der aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304; das BVerfG hatte gerade die damals bestehenden Kappungsgrenzen beanstandet) erfolgten Neufassung des Runderlasses das Punktesystem als solches, die darin festgelegte punktmäßige Gewichtung der einzelnen Kriterien und das Fehlen einer Kappungsgrenze gebilligt hat (vgl. beispielhaft nur BGH, Beschluss vom 24.7.2006, NotZ 3/06 = NJW-RR 2007, 63; Beschluss vom 24.7.2006, NotZ 11/06 = NJW 2006, 3211; Beschluss vom 23.7.2007, NotZ 8/07 = NJW-RR 2008, 567; Beschluss vom 14.4.2008, NotZ 102/07 = zitiert nach juris).

    Ergänzend stellt der Bundesgerichtshofs auch darauf ab, ob der ermittelte Rang eines Bewerbers etwa deswegen dessen fachliche Eignung im Vergleich zu schlechter platzierten Mitbewerbern unzutreffend widerspiegelt, weil die für ihn errechnete Gesamtpunktzahl maßgeblich durch eine einseitige Betonung eines der festen Bewertungskriterien bedingt ist, etwa auf der Teilnahme an einer Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen beruht, während eine Beurkundungstätigkeit nicht in nennenswertem Umfang ausgeübt wurde (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 23.7.2007, NotZ 8/07, a.a.O.).

    Andernfalls ist es nicht zu beanstanden, wenn die Justizverwaltung die Bewerberauswahl nach der durch die errechneten Gesamtpunktzahlen ermittelte Rangfolge vornimmt (BGH, NotZ 8/07, a.a.O.).

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11

    Gewichtung der Kriterien bei der Vergabe einer Notarstelle

    Sie würde im Ergebnis nur zu einer willkürlichen Abweichung von der ermittelten Rangordnung führen (vgl. Beschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07, ZNotP 2007, 475, 477 Rn. 14; vom 14. April 2008 - NotZ 100/07, juris Rn. 25 und vom 22. März 2010 - NotZ 20/09, juris Rn. 10).
  • BGH, 18.04.2008 - NotZ 122/07

    Zulässigkeit der Beschränkung der Ausschreibung von Notarstellen auf Bewerber mit

    Dementsprechend hat der Senat in seiner Rechtsprechung zur hessischen AVNot die Vergabe von Sonderpunkten nach A II Nummer 3 Buchstabe e, die in cc eine vergleichbare Generalklausel enthält, nicht beanstandet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. November 2006 aaO, Rn. 37 ff und vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07 - ZNotP 2007, 475, Rn. 9).
  • BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 1/18

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Persönliche und fachliche Eignung eines

    Wie der Senat bereits entschieden hat, bestehen keine Bedenken, wenn die Justizverwaltung zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistungen nach einem Punktesystem bewertet und grundsätzlich dem danach ermittelten punktestärksten Bewerber den Vorzug gibt (Senatsbeschluss vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07, NJW-RR 2008, 567 Rn. 11; Senatsbeschluss vom 16. Juli 2001 - NotZ 5/01, BGHRZ 25740).
  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09

    Zulässigkeit einer Abweichung der Justizverwaltung von einer rechnerisch

    Sie könnte daher im Ergebnis nur zu einer willkürlichen Abweichung von der ermittelten Rangfolge führen (Senatsbeschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07 - ZNotP 2007, 475, 477 Rn. 14 und vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 - juris Rn. 25).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2008 - 2 Not 17/07

    Auswahlverfahren für Notarbewerber in Hessen: Bewertungsfehler bei der Anwendung

    Zwar ist es nicht zu beanstanden, wenn die Justizverwaltung die Bewerberauswahl nach der durch die errechneten Gesamtpunktzahlen ermittelten Rangfolge vornimmt, sofern nicht - was hier nicht der Fall ist - die in das Punktesystem aufgenommenen Kriterien und sonst eingeflossenen Gesichtspunkte im jeweiligen Einzelfall unangemessen gewichtet sind (BGH, NJW-RR 2008, 567).
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Sie könnte daher im Ergebnis nur zu einer willkürlichen Abweichung von der ermittelten Rangfolge führen (Senatsbeschluss vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07 - ZNotP 2007, 475, 477 Rn. 14).
  • OLG Köln, 20.02.2009 - 2 VA (Not) 20/08

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    (BGH, Beschluss vom 23.07.2007 - NotZ 8/07 -).
  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 18/11

    Bewertung einer Prüfertätigkeit im juristischen Staatsexamen und einer

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