Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1984 - NotZ 9/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4067
BGH, 12.11.1984 - NotZ 9/84 (https://dejure.org/1984,4067)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1984 - NotZ 9/84 (https://dejure.org/1984,4067)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1984 - NotZ 9/84 (https://dejure.org/1984,4067)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,4067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Persönliche Eignung zum Notar - Öffentliches Amt eines Notars - Ehrengerichtliche Bestrafung wegen Verstoßes gegen anwaltliche Berufspflichten - Allgemeine Pflichten als Rechtsanwalt - Besondere Pflichten als Rechtsanwalt gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1985, 502 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.1972 - NotZ 5/71

    Klage auf Bestellung zum Notar - Fehlende persönliche Eignung für das Amt eines

    Auszug aus BGH, 12.11.1984 - NotZ 9/84
    Bei dem hier anzulegenden Maßstab ist auf den die BNotO tragenden Gedanken der Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege Rücksicht zu nehmen (BGHZ 53, 95, 98 f.) und zu bedenken, daß der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes wichtige und schwierige Aufgaben auf dem Gebiete der vorsorgenden Rechtspflege zu erfüllen hat (§ 1 BNotO) (vgl. Entscheidung des Senats vom 26.3.1973 - DNotZ 1974, 757 mit weiteren Nachweisen).
  • FG Hessen, 26.04.1982 - I 27/82
    Auszug aus BGH, 12.11.1984 - NotZ 9/84
    Auf die Berufung des Antragstellers gegen das einen Verweis und eine Geldbuße von 1.000,- DM verhängende Urteil des Ehrengerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Celle vom 6. Juni 1983 (EG I 27/82 und I 40/82) hat der Niedersächsische Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte in Celle durch rechtskräftiges Urteil vom 12. Dezember 1983 den Verweis aufrechterhalten und die Geldbuße auf 500,- DM herabgesetzt.
  • BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69

    Eignung zum Notar (§ 6 BNotO)

    Auszug aus BGH, 12.11.1984 - NotZ 9/84
    Bei dem hier anzulegenden Maßstab ist auf den die BNotO tragenden Gedanken der Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege Rücksicht zu nehmen (BGHZ 53, 95, 98 f.) und zu bedenken, daß der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes wichtige und schwierige Aufgaben auf dem Gebiete der vorsorgenden Rechtspflege zu erfüllen hat (§ 1 BNotO) (vgl. Entscheidung des Senats vom 26.3.1973 - DNotZ 1974, 757 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11

    Auswahlverfahren für die Bestellung zum Notar in Berlin: Reichweite der

    Bei der Gesamtbeurteilung darf und muss auch ein früheres Fehlverhalten als Rechtsanwalt oder Notarvertreter einbezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92, BGHR BNotO § 6 Eignung 4; vom 2. Juli 1984 - NotZ 1/84, DNotZ 1985, 500, 502 und vom 12. November 1984 - NotZ 9/84, DNotZ 1985, 502, 503 jeweils mwN).
  • BGH, 02.08.1993 - NotZ 32/92

    Sperrfrist - Notarrecht - Ernennung - Falschbeurkundung

    Bestehen daher nach pflichtgemäßer Prüfung aller Umstände Zweifel, ob der Bewerber diese Eigenschaften besitzt, darf er nicht oder noch nicht zum Notar bestellt werden (Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 1988 a.a.O.; vom 26. März 1973 - NotZ 7/72 -, DNotZ 1974, 755; vom 13. November 1984 - NotZ 9/84 -, DNotZ 1985, 502).

    Auch hinsichtlich der Handhabung seiner wirtschaftlichen Probleme kann derzeit noch nicht hinreichend sicher festgestellt werden, daß sich der Antragsteller so deutlich von seinem früheren Verhalten abgewandt hätte, daß eine Wiederholung des damaligen Fehlverhaltens nicht mehr zu besorgen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 12. November 1984 - NotZ 9/84 -, DNotZ 1985, 502, 504).

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11

    Gewichtung der Kriterien bei der Vergabe einer Notarstelle

    Bei der Gesamtbeurteilung darf und muss auch ein früheres Fehlverhalten als Rechtsanwalt oder Notarvertreter einbezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92, BGHR BNotO § 6 Eignung 4; vom 2. Juli 1984 - NotZ 1/84, DNotZ 1985, 500, 502 und vom 12. November 1984 - NotZ 9/84, DNotZ 1985, 502, 503 jeweils mwN).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 33/92

    Eignung eines Bewerbers zum Anwaltsnotar

    bb) Wegen der Gemeinsamkeiten der Berufe des Notars und des Rechtsanwalts darf die Justizverwaltung in ihre Beurteilung insbesondere auch früheres Fehlverhalten des Notarbewerbers als Rechtsanwalt einbeziehen (Senatsbeschlüsse vom 12. November 1984 - NotZ 9/84 = DNotZ 1985, 502, 503; vom 9. Mai 1988 aaO; vom 2. August 1993 aaO S. 6).
  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96

    Nichtzulassung zum Notar wegen zahlreicher staatsanwaltlicher

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats darf und muß bei der Gesamtbeurteilung auch ein früheres Fehlverhalten als Rechtsanwalt einbezogen werden (Beschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92 - BGHR BNotO § 6 Eignung 4; DNotZ 1985, 502, 503, jew. m.w. Nachw.).
  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 12/91

    Anforderungen an Notarsbewerber

    Daß die Schadensersatzansprüche zu einem erheblichen Teil anwaltliche Tätigkeiten des Antragsteller betrafen, steht ihrer Berücksichtigung bei der Prüfung der Eignung zum Notar nicht entgegen (vgl. BGH DNotZ 1985, 502, 503/504).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht