Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2007 - NotZ 99/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4475
BGH, 26.11.2007 - NotZ 99/07 (https://dejure.org/2007,4475)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2007 - NotZ 99/07 (https://dejure.org/2007,4475)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2007 - NotZ 99/07 (https://dejure.org/2007,4475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6b Abs. 3 Satz 1
    Keine Berufung auf Büroversehen bei Versäumung der Bewerbungsfrist für Notarbestellung

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Aufteilung der Verantwortungsbereiche zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Büropersonal bei Bewerbung eines Anwalts um eine ausgeschriebene Notarstelle; Rechtsnatur der Bewerbung um eine ausgeschriebene Notarstelle; Voraussetzungen ...

  • Judicialis

    BNotO § 6b Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6b Abs. 3 S. 1
    Versäumung der Bewerbungsfrist um eine ausgeschriebene Notarstelle aufgrund eines Verschuldens des Büropersonals

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Bestellung zum Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 924
  • DNotZ 2008, 554
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 2813/93

    Entscheidung - Zivilprozeß - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - NotZ 99/07
    Ein Verschulden liegt danach vor, wenn der Bewerber die nach objektiven Maßstäben gebotene Sorgfalt nicht eingehalten hat und ihm nach den Umständen des Falles die Einhaltung der Frist zumutbar gewesen wäre (z.B.: Schmitz-Valckenberg aaO, Rn. 8; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 32 Rn. 20), wobei keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (z.B.: BVerfG NJW 1995, 249).

    Er braucht ohne besonderen Anlass nicht nachzufragen und im Einzelfall zu überwachen, ob seine Direktiven eingehalten werden (z.B. BVerfG NJW 1995, 249, 250; BGH, Beschluss vom 27. November 1990 - VI ZB 22/09 - NJW 1991, 1179).

  • BGH, 27.11.1990 - VI ZB 22/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung; Versäumung der

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - NotZ 99/07
    Er braucht ohne besonderen Anlass nicht nachzufragen und im Einzelfall zu überwachen, ob seine Direktiven eingehalten werden (z.B. BVerfG NJW 1995, 249, 250; BGH, Beschluss vom 27. November 1990 - VI ZB 22/09 - NJW 1991, 1179).
  • LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1621/06

    Berechnung der Dienstwohnungshöchstvergütung einer teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - NotZ 99/07
    Ist jedoch für den Rechtsanwalt bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennbar, dass seinem Büropersonal im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises Fehler unterlaufen sind und es Anweisungen nicht beachtet hat, muss der Rechtsanwalt selbst tätig werden und für die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Aufgabe Sorge tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1973 - IX ZR 171/72 - VersR 1973, 1144, 1145; OLG Oldenburg NJW 2007, 1698; ferner auch LAG Hamm, Urteil vom 15. Februar 2007 - 17 Sa 1621/06 - juris Rn. 56).
  • BGH, 13.07.1973 - IX ZR 171/72

    Empfangsbekenntnis - Unterschrift - Unterzeichnung - Anwaltspflicht -

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - NotZ 99/07
    Ist jedoch für den Rechtsanwalt bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennbar, dass seinem Büropersonal im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises Fehler unterlaufen sind und es Anweisungen nicht beachtet hat, muss der Rechtsanwalt selbst tätig werden und für die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Aufgabe Sorge tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1973 - IX ZR 171/72 - VersR 1973, 1144, 1145; OLG Oldenburg NJW 2007, 1698; ferner auch LAG Hamm, Urteil vom 15. Februar 2007 - 17 Sa 1621/06 - juris Rn. 56).
  • OLG Oldenburg, 06.03.2007 - 15 U 70/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - NotZ 99/07
    Ist jedoch für den Rechtsanwalt bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennbar, dass seinem Büropersonal im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises Fehler unterlaufen sind und es Anweisungen nicht beachtet hat, muss der Rechtsanwalt selbst tätig werden und für die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Aufgabe Sorge tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1973 - IX ZR 171/72 - VersR 1973, 1144, 1145; OLG Oldenburg NJW 2007, 1698; ferner auch LAG Hamm, Urteil vom 15. Februar 2007 - 17 Sa 1621/06 - juris Rn. 56).
  • BGH, 10.10.2023 - VIII ZB 60/22

    beA: Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich der Bezeichnung des Empfangsgerichts

    Zudem muss - anders als die Rechtsbeschwerde meint - ein Rechtsanwalt, auch soweit er sich grundsätzlich auf seine Mitarbeiter verlassen kann, selbst tätig werden und für die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Aufgabe Sorge tragen, wenn für ihn bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennbar ist, dass seinem Büropersonal im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises Fehler unterlaufen sind oder es Anweisungen nicht beachtet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2007 - NotZ 99/07, NJW 2008, 924 Rn. 12 mwN; vom 2. Februar 2016 - II ZB 8/15, juris Rn. 9; vom 14. Mai 2020 - V ZB 162/16, aaO Rn. 8 mwN).
  • BGH, 02.02.2016 - II ZB 8/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Ist jedoch für den Rechtsanwalt bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennbar, dass seinem Büropersonal im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises Fehler unterlaufen sind und es Anweisungen nicht beachtet hat, muss er selbst tätig werden und für die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Aufgabe Sorge tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2007 - NotZ 99/07, NJW 2008, 924 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 14.05.2020 - V ZB 162/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    aa) Ein Rechtsanwalt muss nämlich, auch wenn er sich grundsätzlich auf seine Mitarbeiter verlassen kann, selbst tätig werden und für die ordnungsgemäße Erfüllung der betreffenden Aufgabe Sorge tragen, wenn für ihn bei gehöriger Aufmerksamkeit und Sorgfalt erkennbar ist, dass seinem Büropersonal im Rahmen des ihm übertragenen Aufgabenkreises Fehler unterlaufen sind oder es Anweisungen nicht beachtet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1973 - IX ZR 171/72, VersR 1973, 1144, 1145, vom 26. November 2007 - NotZ 99/07, NJW 2008, 924 Rn. 12 und vom 2. Februar 2016 - II ZB 8/15, BRAK-Mitt. 2016, 123 = juris Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht