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   BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07   

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https://dejure.org/2008,10812
BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07 (https://dejure.org/2008,10812)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2008 - NotZ 100/07 (https://dejure.org/2008,10812)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 (https://dejure.org/2008,10812)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07
    Auf die hiergegen gerichteten Rechtsmittel des Antragstellers hob der Senat mit Beschluss vom 22. November 2004 (NotZ 16/04 - NJW 2005, 212) diesen Bescheid auf und verpflichtete die Antragsgegnerin, den Antragsteller unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.

    Die Maßgaben setzen die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) enthaltenen Vorgaben um, die nach dem Senatsbeschluss vom 22. November 2004 (NotZ 16/04 - NJW 2005, 212, 213) für das hiesige Auswahlverfahren zu beachten sind.

    Die nach der Maßgabe 2 b für die bloße Anwaltstätigkeit - selbst wenn diese keinen "notarnahen" Bezug aufweist - anzurechnenden Punkte honorieren lediglich die für die künftige notarielle Tätigkeit nützlichen allgemeinen Kenntnisse der Praxis der Rechtsbesorgung und ihrer organisatorischen Bewältigung, die Sicherheit des Bewerbers im Umgang mit dem rechtsuchenden Publikum sowie das durch Erfahrung gewonnene Verständnis für dessen Anliegen (vgl. Regierungsbegründung des Entwurfs des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung, BT-Drucks. 11/6007, S. 10; Senatsbeschluss vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - NJW 2005, 212, 214 m.w.N.).

  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 2/03

    Vergabe von Sonderpunkten für die Tätigkeit als Syndikusanwalt im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07
    Das Kammergericht, dessen Entscheidung der Senat mit Beschluss vom 14. Juli 2003 (NotZ 2/03 - NJW 2003, 2752) bestätigte, verpflichtete die Antragsgegnerin, den Antrag des weiteren Beteiligten auf Übertragung einer der ausgeschriebenen Notarstellen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 14. Juli 2003 (NotZ 2/03 - NJW 2003, 2752, 2753) die Vergabe von Sonderpunkten für diese Tätigkeit als "notarnah" grundsätzlich für möglich gehalten.

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07
    Der Senat bezog sich hierbei insbesondere auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304), wonach den bei der Vorbereitung auf das angestrebte Notaramt gezeigten theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen bei demgegenüber zurücktretender Bedeutung des Ergebnisses der Zweiten juristischen Staatsprüfung und der Zeit der Anwaltstätigkeit stärkeres Gewicht als bisher beizumessen war.

    Die Maßgaben setzen die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) enthaltenen Vorgaben um, die nach dem Senatsbeschluss vom 22. November 2004 (NotZ 16/04 - NJW 2005, 212, 213) für das hiesige Auswahlverfahren zu beachten sind.

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07
    Die von der Antragsgegnerin getroffene Auswahlentscheidung erweist sich auch unter Berücksichtigung ihrer eingeschränkten Nachprüfbarkeit durch die Gerichte (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse BGHZ 124, 327, 330 f und vom 14. März 2005 - NotZ 27/04 - NJW-RR 2006, 55, 56) als rechtswidrig und verletzt den Antragsteller in seinen Rechten.
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 2/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07
    a) Zwar hat die Justizverwaltung zur Ausschöpfung ihres Beurteilungsspielraums vor der endgültigen Auswahl zusätzlich zu prüfen, ob für die jeweiligen Bewerber Umstände ersichtlich sind, die in dem Punktebewertungssystem zwar keinen Eingang gefunden haben, die aber unerlässlich zu berücksichtigen sind, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Bewerber zutreffend und vollständig zu erfassen (Senatsbeschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 2/07 - juris Rn. 27 und vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - NJW-RR 2007, 63, 65 Rn. 15 f).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07

    Anforderungen an die Auswahl unter mehreren Bewerbern um das Amt eines

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07
    Sie könnte daher im Ergebnis nur zu einer willkürlichen Abweichung von der ermittelten Rangfolge führen (Senatsbeschluss vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07 - ZNotP 2007, 475, 477 Rn. 14).
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten als Syndikusanwalt bei der Besetzung

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07
    Vielmehr hat der weitere Beteiligte während dieses Abschnitts seines Werdergangs die mit der hauptberuflichen Anwaltstätigkeit verbundenen Erfahrungen nicht oder jedenfalls nicht vollumfänglich sammeln können (vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. Juli 2003 - NotZ 1/03 - NJW 2003, 2750, 2751).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07
    a) Zwar hat die Justizverwaltung zur Ausschöpfung ihres Beurteilungsspielraums vor der endgültigen Auswahl zusätzlich zu prüfen, ob für die jeweiligen Bewerber Umstände ersichtlich sind, die in dem Punktebewertungssystem zwar keinen Eingang gefunden haben, die aber unerlässlich zu berücksichtigen sind, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Bewerber zutreffend und vollständig zu erfassen (Senatsbeschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 2/07 - juris Rn. 27 und vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - NJW-RR 2007, 63, 65 Rn. 15 f).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 51/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07
    Zwar mögen die Ausführungen gegebenenfalls über eine entsprechende Anwendung von § 114 Satz 2 VwGO noch im gerichtlichen Verfahren zuzulassende Ergänzungen sein, um ein bis dahin bestehendes Ermessens- oder Erwägungsdefizit auszugleichen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2007 - NotZ 51/06 - juris Rn. 31 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 27/04

    Reihenfolge von Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07
    Die von der Antragsgegnerin getroffene Auswahlentscheidung erweist sich auch unter Berücksichtigung ihrer eingeschränkten Nachprüfbarkeit durch die Gerichte (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse BGHZ 124, 327, 330 f und vom 14. März 2005 - NotZ 27/04 - NJW-RR 2006, 55, 56) als rechtswidrig und verletzt den Antragsteller in seinen Rechten.
  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09

    Zulässigkeit einer Abweichung der Justizverwaltung von einer rechnerisch

    Die von der Antragsgegnerin getroffene und vom Oberlandesgericht beanstandete Auswahlentscheidung ist auch unter Berücksichtigung ihrer eingeschränkten Nachprüfbarkeit durch die Gerichte (vgl. z. B. Senatsbeschlüsse BGHZ 124, 327, 330 f.; vom 14. März 2005 - NotZ 27/04 - NJW-RR 2006, 55, 56 und vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 - juris Rn. 13) rechtswidrig und verletzt die Antragstellerin in ihren Rechten.

    Die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen ist keine hauptberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 2 AVNot (Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2003 - NotZ 2/03 - NJW 2003, 2752, 2753 und vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 - juris Rn. 29).

    Die Vergabe von 0, 1 Sonderpunkten pro Monat für diese hauptberufliche Tätigkeit nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen für das Land Mecklenburg-Vorpommern hält sich im Rahmen des der Antragsgegnerin zustehenden Beurteilungsspielraums und ist damit nicht zu beanstanden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2003 - NotZ 2/03 - NJW 2003, 2752, 2753 und vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 - juris Rn. 16).

    Sie könnte daher im Ergebnis nur zu einer willkürlichen Abweichung von der ermittelten Rangfolge führen (Senatsbeschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07 - ZNotP 2007, 475, 477 Rn. 14 und vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 - juris Rn. 25).

    Die geringfügig umfangreichere Fortbildung der weiteren Beteiligten wird vollständig von dem differenzierten, auch die Aktualität der Fortbildung berücksichtigenden Punktesystem nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 AVNot erfasst und darf deshalb nicht erneut in die Gesamtschau einfließen, um so einen Eignungsunterschied zu begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 - juris Rn. 31).

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11

    Auswahlverfahren für die Bestellung zum Notar in Berlin: Reichweite der

    Zwar dürfen Umstände, die bereits im Rahmen des Punktesystems gewertet worden sind, nicht noch einmal im Individualvergleich der Bewerber herangezogen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07, ZNotP 2007, 475, 477 Rn. 14; vom 14. April 2008 - NotZ 100/07, BRAK-Mitt. 2008, 181, juris Rn. 25 und vom 22. März 2010 - NotZ 20/09, juris Rn. 10).
  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11

    Gewichtung der Kriterien bei der Vergabe einer Notarstelle

    Sie würde im Ergebnis nur zu einer willkürlichen Abweichung von der ermittelten Rangordnung führen (vgl. Beschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07, ZNotP 2007, 475, 477 Rn. 14; vom 14. April 2008 - NotZ 100/07, juris Rn. 25 und vom 22. März 2010 - NotZ 20/09, juris Rn. 10).

    Das Kammergericht weist zutreffend darauf hin, dass die für die bloße Anwaltstätigkeit ohne notarnahen Bezug anzurechnenden Punkte lediglich die für die künftige notarielle Tätigkeit nützlichen allgemeinen Kenntnisse der Praxis der Rechtsbesorgung und ihrer organisatorischen Bewältigung, die Sicherheit des Bewerbers im Umgang mit dem rechtsuchenden Publikum sowie das durch die Erfahrung gewonnene Verständnis für dessen Anliegen honorieren (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. November 2004 - NotZ 16/04, NJW 2005, 212, 214 und vom 14. April 2008 - NotZ 100/07, BRAK-Mitt. 2008, 181, juris Rn. 18; Regierungsbegründung des Entwurfs des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung, BT-Drucks. 11/6007 S. 10).

  • OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08
    Sie könnten daher nur zu einer willkürlichen Abweichung von der ermittelten Rangfolge führen ( BGH, Beschluss vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 -, zitiert nach juris).

    All das geschieht aber im Kontext der für den Rechtsanwaltsberuf typischen einseitigen Interessenwahrnehmung, kann Rechtsgebiete betreffen, die nur geringe Berührung mit der notariellen Berufstätigkeit haben, und ist häufig nicht gekennzeichnet durch die Vorbereitung umfänglicher Urkunden samt der Überwachung ihrer Durchführung ( BGH NJW 2005, 212 [BGH 22.11.2004 - NotZ 16/04] ; BGH Beschluss vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 , zitiert nach juris).

  • BGH, 15.11.2010 - NotZ 4/10

    Bestellung zum Notar: Bedürfnisse einer geordneten Rechtspflege; subjektive

    b) Für die Fachanwaltslehrgänge - als theoretische Fortbildungsveranstaltungen - in den Bereichen Steuerrecht, Erbrecht und Familienrecht können schon deshalb keine zusätzlichen Punkte vergeben werden, weil der Antragsteller bereits - von ihm der Höhe nach insoweit nicht beanstandete - neun Sonderpunkte für die Qualifikation als Fachanwalt auf den genannten "notarnahen" Rechtsgebieten erhalten hat; in der nochmaligen Berücksichtigung läge eine unzulässige, ihn gegenüber seinen Mitbewerbern bevorzugende Doppelbewertung (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 - BRAK-Mitt. 2008, 181, 182 f. Tz. 18).
  • BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18

    Berücksichtigung längerer Anwaltstätigkeit i.R.d. Auswahl unter mehreren

    Dies entspricht auch der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 7/11 - juris Rn. 14; Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 100/07, juris Rn. 18, 29; zur Berücksichtigung von Berufserfahrung auch EuGH, Urteil vom 14. März 2018 - C-482/16, NJW 2018, 1805 Rn. 32, 36, 39 - Stollwitzer gegen Österreich).
  • KG, 21.10.2008 - Not 2/08

    Auswahlverfahren bei der Besetzung von Notarstellen nach erfolgreicher

    Für eine derartige anlasslose Prüfung fehlt es mangels brauchbarer Beurteilungskriterien an einer tragfähigen Grundlage (BGH, Beschluss vom 14. April 2008 - NotZ 100/07).
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