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   BGH, 17.01.1983 - NotZ 16/82   

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BGH, 17.01.1983 - NotZ 16/82 (https://dejure.org/1983,1593)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1983 - NotZ 16/82 (https://dejure.org/1983,1593)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1983 - NotZ 16/82 (https://dejure.org/1983,1593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege - Voraussetzungen des Zugangs zum Notaramt - Vereinbarkeit der Bestimmungen über die Wartezeit für die Notarzulassung mit dem Grundgesetz (GG) - Grundsätze der Festlegung der ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1983, 445 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 05.11.1962 - NotZ 10/62

    Wartezeit für die Bestellung als Notar

    Auszug aus BGH, 17.01.1983 - NotZ 16/82
    Zweck der allgemeinen Wartezeiten ist es, Rechtsanwälten den Zugang zum Notarberuf zu ermöglichen und gleichzeitig den Kreis der Notare so zu begrenzen, wie die Interessen einer geordneten Rechtspflege es gebieten (BGHZ 38, 221, 224).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus BGH, 17.01.1983 - NotZ 16/82
    Das gilt auch für die Bestellung zum Anwaltsnotar (BVerfGE 17, 371, 379, 381; 47, 285, 319; BGHZ 37, 179, 183; 64, 214, 217).
  • BGH, 22.06.1964 - NotZ 5/63

    Vorliegen eines Bedürfnisses - Zulässigkeit der Entscheidung einer

    Auszug aus BGH, 17.01.1983 - NotZ 16/82
    Der Senat erachtet daher die entsprechenden Regelungen der Bundesländer in ständiger Rechtsprechung als zulässig (Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 1963 - NotZ 2/63 = DNotZ 1964, 248; vom 22. Juni 1964 - NotZ 5/63 = DNotZ 1964, 696; vom 13. Dezember 1971 - NotZ 1/71 = DNotZ 1973, 171; vom 29. Oktober 1973 - NotZ 6/73 = DNotZ 1975, 48; vom 27. Oktober 1975 - NotZ 3/75 = DNotZ 1976, 240).
  • BGH, 13.02.1967 - NotZ 4/66

    Notarbestellung nach Schwerbeschädigtengesetz

    Auszug aus BGH, 17.01.1983 - NotZ 16/82
    Die vorgesehene Möglichkeit, die Wartezeiten für Schwerbehinderte abzukürzen, entspricht bundesgesetzlicher Vorschrift (§ 48 des Schwerbehindertengesetzes i.d.F. d. Bek. vom 8. Oktober 1979, BGBl I S. 1649) und ist nicht zu beanstanden (BGHZ 47, 84; 55, 324).
  • BGH, 15.02.1971 - NotZ 4/70

    Bevorzugung der Bewerbung eines schwererwerbsbeschränkten Rechtsanwaltes nach

    Auszug aus BGH, 17.01.1983 - NotZ 16/82
    Die vorgesehene Möglichkeit, die Wartezeiten für Schwerbehinderte abzukürzen, entspricht bundesgesetzlicher Vorschrift (§ 48 des Schwerbehindertengesetzes i.d.F. d. Bek. vom 8. Oktober 1979, BGBl I S. 1649) und ist nicht zu beanstanden (BGHZ 47, 84; 55, 324).
  • BGH, 17.03.1975 - NotZ 9/74

    Sozietät zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BGH, 17.01.1983 - NotZ 16/82
    Das gilt auch für die Bestellung zum Anwaltsnotar (BVerfGE 17, 371, 379, 381; 47, 285, 319; BGHZ 37, 179, 183; 64, 214, 217).
  • BGH, 22.06.1981 - NotZ 5/81

    Ablehnung eines Antrags auf Bestellung zur Notarin - Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus BGH, 17.01.1983 - NotZ 16/82
    Ein Notar darf mithin nur bestellt werden, wenn dafür ein sachliches Bedürfnis besteht (Senatsbeschluß vom 22. Juni 1981 - NotZ 5/81 = DNotZ 1982, 372).
  • BGH, 22.06.1981 - NotZ 2/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 17.01.1983 - NotZ 18/82

    Bestellung neuer Notare nach den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege -

  • BGH, 27.10.1975 - NotZ 3/75

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Bestellung eines Anwalts zum Notar ohne

  • BGH, 27.10.1975 - NotZ 11/74

    Bestellung eines Bewerbers zum Notar wegen des besonderen Bedürfnisses einer

  • BGH, 17.03.1975 - NotZ 8/74

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss eines Senats für Notarangelegenheiten

  • BGH, 29.10.1973 - NotZ 6/73

    Annahme eines besonderen Bedürfnisses für die Bestellung eines Rechtsanwalts zum

  • BGH, 22.01.1968 - NotZ 4/67

    Abhaltung auswärtiger Sprechtage eines Notars; Widerruf der Genehmigung der

  • BGH, 02.12.1963 - NotZ 2/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.12.1971 - NotZ 1/71

    Vereinbarkeit des Abstellens einer Verwaltungsvorschrift über die Bestellung von

  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 16/91

    Berücksichtigung von Wartezeiten bei Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen

    Beide Voraussetzungen sind bei dem Antragsteller nicht gegeben, denn die mit dem Erlaß einer Richtlinie über die Ermittlung des Bedarfs an Anwaltsnotaren eingetretene Selbstbindung hinderte die Landesjustizverwaltung bereits nach altem Recht nicht, die geschaffenen Verwaltungsvorschriften allgemein zu ändern und aus gegebenem Anlaß die eine Methode der Bedarfsermittlung gegen eine andere, etwa allein an dem tatsächlichen Geschäftsanfall orientierte, abzulösen, solange hierfür nur sachgerechte Gründe gegeben waren (vgl. BGH, Beschl. v. 12. November 1984, NotZ 6/84, DNotZ 1985, 507; zur Verlängerung von Wartezeiten in Hessen vgl. BGH, Beschl. v. 17. Januar 1983, NotZ 16/82, DNotZ 1983, 445, und v. 14. Juli 1986, NotZ 6/86).
  • BGH, 02.07.1984 - NotZ 18/83

    Zurückweisung des Antrags eines Rechtsanwaltes auf Bestellung zum Notar -

    Diese ist für den Streitfall maßgebend (Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 1975 - NotZ 3/75 = DNotZ 1976, 240 und vom 17. Januar 1983 - NotZ 16/82 = DNotZ 1983, 445).

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 17. Januar 1983 - NotZ 16/82 = DNotZ 1983, 445 ausgesprochen, daß die Justizverwaltung befugt ist, die allgemeine Wartezeit mit Wirkung auch für die bereits als Rechtsanwalt tätigen Bewerber um ein Notaramt zu verlängern (s. ferner Senatsbeschluß vom 26. September 1983 - NotZ 9/83).

    Der Senat hat deshalb die auf ähnlichen Erwägungen beruhende Verlängerung der Wartezeit in Hessen als ermessensfehlerfrei erachtet (Senatsbeschluß vom 17. Januar 1983 - NotZ 16/82 = DNotZ 1983, 445).

  • BGH, 26.09.1983 - NotZ 9/83

    Anknüpfungsmaßstab - Bedürfnisprüfung - Bestellung zum Anwaltsnotar - Hessen

    ergibt, steht im Einklang damit, daß der Antragsgegner mit dem Runderlaß vom 8. Juni 1979 ersichtlich das Ziel verfolgt hat, den Zugang zum Beruf des Anwaltsnotars im Interesse der Rechtspflege (d.h. zur Verhinderung sogenannter Zwergnotariate) gegenüber der früheren Regelung zu erschweren (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Januar 1983 - NotZ 16/82).

    Das hat der Senat bereits entschieden (Beschlüsse vom 22. Juni 1981 - NotZ 5/81 = DNotZ 1982, 372; 25. Oktober 1982 - NotZ 10/82 = DNotZ 1983, 241 und 17. Januar 1983 - NotZ 16/82).

  • BGH, 09.12.1991 - NotZ 2/91

    Anspruch auf Bestellung zum Notar - Voraussetzungen der Zulassung zum Notar -

    Eine allgemeine, alle Notarbewerber treffende Wartefrist ist grundsätzlich ein taugliches Mittel, um den Zugang zum Beruf des Anwaltsnotars so zu steuern, daß eine geordnete Rechtspflege im Sinne des § 4 Abs. 1 BNotO gewährleistet ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 1983 - NotZ 16/82, DNotZ 1983, 445, 446/447; vom 13. Oktober 1986 - NotZ 10/86, DNotZ 1987, 445, 446, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 53/92

    Verfassungsmäßigkeit der Altersbegrenzung für Notarbewerber

    Beide Voraussetzungen sind bei der Antragstellerin nicht gegeben, denn die mit dem Erlaß einer Verwaltungsvorschrift über die Ermittlung des Bedarfs an Anwaltsnotaren eingetretene Selbstbindung hinderte die Landesjustizverwaltung bereits nach altem Recht nicht, die bestehenden Verwaltungsvorschriften allgemein zu ändern und aus gegebenem Anlaß die eine Methode der Bedarfsermittlung gegen eine andere, etwa allein an dem tatsächlichen Geschäftsanfall orientierte, abzulösen, solange hierfür nur sachgerechte Gründe gegeben waren (vgl. BGH, Beschl. v. 12. November 1984, NotZ 6/84, DNotZ 1985, 507; zur Verlängerung von Wartezeiten in Hessen vgl. BGH, Beschl. v. 17. Januar 1983, NotZ 16/82, DNotZ 1983, 445, und v. 14. Juli 1986, NotZ 6/86).
  • BGH, 14.01.1991 - NotZ 9/90
    Eine allgemeine, alle Notarbewerber treffende Wartefrist ist grundsätzlich ein taugliches Mittel, um den Zugang zum Beruf des Anwaltsnotars so zu steuern, daß eine geordnete Rechtspflege im Sinne des § 4 Abs. 1 BNotO gewährleistet ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 1983 - NotZ 16/82, DNotZ 1983, 445, 446/447; vom 13. Oktober 1986 - NotZ 10/86, DNotZ 1987, 445, 446, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 5/92

    Anspruch auf Bestellung zum Anwaltsnotar in Schleswig-Holstein

    Beide Voraussetzungen sind bei dem Antragsteller nicht gegeben, denn die mit dem Erlaß einer Verwaltungsvorschrift über die Ermittlung des Bedarfs an Anwaltsnotaren eingetretene Selbstbindung hinderte die Landesjustizverwaltung bereits nach altem Recht nicht, die geschaffenen Verwaltungsvorschriften allgemein zu ändern und aus gegebenem Anlaß die eine Methode der Bedarfsermittlung gegen eine andere, etwa allein an dem tatsächlichen Geschäftsanfall orientierte, abzulösen, solange hierfür nur sachgerechte Gründe gegeben waren (vgl. BGH, Beschl. v. 12. November 1984, NotZ 6/84, BNotZ 1985, 507; zur Verlängerung von Wartezeiten in Hessen vgl. BGH, Beschl. v. 17. Januar 1983, NotZ 16/82, DNotZ 1983, 445, und v. 14. Juli 1986, NotZ 6/86).
  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 15/91

    Bestellung eines Anwaltsnotars in Hessen

    Eine allgemeine, alle Notarbewerber treffende Wartefrist war ein grundsätzlich taugliches Mittel, um den Zugang zum Beruf des Anwaltsnotars so zu steuern, daß eine geordnete vorsorgende Rechtspflege im Sinne des § 4 Abs. 1 BNotO a.F. gewährleistet war (vgl. BGH DNotZ 1983, 445, 446/447 und DNotZ 1987, 445, 446; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1991 - NotZ 9/90).
  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 17/91

    Notarbestellung in Hessen

    Beide Voraussetzungen sind bei dem Antragsteller nicht gegeben, denn die mit dem Erlaß einer Richtlinie über die Ermittlung des Bedarfs an Anwaltsnotaren eingetretene Selbstbindung hinderte die Landesjustizverwaltung bereits nach altem Recht nicht, die geschaffenen Verwaltungsvorschriften allgemein zu ändern und aus gegebenem Anlaß die eine Methode der Bedarfsermittlung gegen eine andere, etwa allein an dem tatsächlichen Geschäftsanfall orientierte, abzulösen, solange hierfür nur sachgerechte Gründe gegeben waren (vgl. BGH, Beschl, v. 12. November 1984, NotZ 6/84, DNotZ 1985, 507; zur Verlängerung von Wartezeiten in Hessen vgl. BGH, Beschl. v. 17. Januar 1983, NotZ 16/82, DNotZ 1983, 445, und v. 14. Juli 1986, NotZ 6/86).
  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 8/92

    Änderung des die Zulassung von Notaren regelnden Rechts ohne eine

    Beide Voraussetzungen sind bei dem Antragsteller nicht gegeben, denn die mit dem Erlaß einer Verwaltungsvorschrift über die Ermittlung des Bedarfs an Anwaltsnotaren eingetretene Selbstbindung hinderte die Landesjustizverwaltung bereits nach altem Recht nicht, die bestehenden Verwaltungsvorschriften allgemein zu ändern und aus gegebenem Anlaß die eine Methode der Bedarfsermittlung gegen eine andere, etwa allein an dem tatsächlichen Geschäftsanfall orientierte, abzulösen, solange hierfür nur sachgerechte Gründe gegeben waren (vgl. BGH, Beschl. v. 12. November 1984, NotZ 6/84, DNotZ 1985, 507; zur Verlängerung von Wartezeiten in Hessen vgl. BGH, Beschl. v. 17. Januar 1983, NotZ 16/82, DNotZ 1983, 445, und v. 14. Juli 1986, NotZ 6/86).
  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 4/92

    Änderung des die Zulassung von Notaren regelnde Rechts ohne eine

  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 9/92

    Änderung des die Zulassung von Notaren regelnden Rechts ohne eine

  • BGH, 02.08.1993 - NotZ 29/92

    Bedürfnis der Rechtspflege für die Bestellung eines Notars - Prüfung des

  • BGH, 14.07.1986 - NotZ 6/86

    Verfassungmäßigkeit einer Anwendung von Richtlinien eines Runderlasses im Rahmen

  • BGH, 18.07.1994 - NotZ 21/93

    Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes - Übergangsregelung für Notarbewerber -

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 5/93

    Anspruch auf Bestellung zum Notar mit Amtssitz in Frankfurt am Main - Recht auf

  • BGH, 06.02.1984 - NotZ 13/83

    Voraussetzungen der Befreiung eines Anwaltsnotars von der Residenzpflicht

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 1/93

    Anwendbares Zulassungsrecht nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 59/92

    Anrechnung der Tätigkeitsdauer als Notarvertreter auf die Wartezeit - Recht auf

  • BGH, 14.10.1985 - NotZ 4/85

    Anwaltsnotar; Bewerber; Zulassung; Wartezeit

  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 17/92

    Ablehnung eines Antrags auf Bestellung zum Notar - Hilfsantrag für eine erneute

  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 12/92

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Notar - Absehen von

  • BGH, 02.08.1993 - NotZ 23/92

    Fehlen einer Übergangsregelung für ältere Bewerber im so genannten

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