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   BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09   

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https://dejure.org/2010,4841
BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09 (https://dejure.org/2010,4841)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2010 - NotZ 20/09 (https://dejure.org/2010,4841)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2010 - NotZ 20/09 (https://dejure.org/2010,4841)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Abweichung der Justizverwaltung von einer rechnerisch ermittelten Rangfolge aufgrund eines Punktesystems durch einen darüber hinaus gehenden Individualvergleich der Bewerber; Berücksichtigung notarspezifischer Bezüge einer anwaltlichen Nebentätigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Abweichung der Justizverwaltung von einer rechnerisch ermittelten Rangfolge aufgrund eines Punktesystems durch einen darüber hinaus gehenden Individualvergleich der Bewerber; Berücksichtigung notarspezifischer Bezüge einer anwaltlichen Nebentätigkeit ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe einer Notarstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09
    Die von der Antragsgegnerin getroffene und vom Oberlandesgericht beanstandete Auswahlentscheidung ist auch unter Berücksichtigung ihrer eingeschränkten Nachprüfbarkeit durch die Gerichte (vgl. z. B. Senatsbeschlüsse BGHZ 124, 327, 330 f.; vom 14. März 2005 - NotZ 27/04 - NJW-RR 2006, 55, 56 und vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 - juris Rn. 13) rechtswidrig und verletzt die Antragstellerin in ihren Rechten.

    Die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen ist keine hauptberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 2 AVNot (Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2003 - NotZ 2/03 - NJW 2003, 2752, 2753 und vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 - juris Rn. 29).

    Die Vergabe von 0, 1 Sonderpunkten pro Monat für diese hauptberufliche Tätigkeit nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen für das Land Mecklenburg-Vorpommern hält sich im Rahmen des der Antragsgegnerin zustehenden Beurteilungsspielraums und ist damit nicht zu beanstanden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2003 - NotZ 2/03 - NJW 2003, 2752, 2753 und vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 - juris Rn. 16).

    Sie könnte daher im Ergebnis nur zu einer willkürlichen Abweichung von der ermittelten Rangfolge führen (Senatsbeschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07 - ZNotP 2007, 475, 477 Rn. 14 und vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 - juris Rn. 25).

    Die geringfügig umfangreichere Fortbildung der weiteren Beteiligten wird vollständig von dem differenzierten, auch die Aktualität der Fortbildung berücksichtigenden Punktesystem nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 AVNot erfasst und darf deshalb nicht erneut in die Gesamtschau einfließen, um so einen Eignungsunterschied zu begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 - juris Rn. 31).

  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 2/03

    Vergabe von Sonderpunkten für die Tätigkeit als Syndikusanwalt im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09
    Die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen ist keine hauptberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 2 AVNot (Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2003 - NotZ 2/03 - NJW 2003, 2752, 2753 und vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 - juris Rn. 29).

    Die Vergabe von 0, 1 Sonderpunkten pro Monat für diese hauptberufliche Tätigkeit nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen für das Land Mecklenburg-Vorpommern hält sich im Rahmen des der Antragsgegnerin zustehenden Beurteilungsspielraums und ist damit nicht zu beanstanden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2003 - NotZ 2/03 - NJW 2003, 2752, 2753 und vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 - juris Rn. 16).

    Das könnte genügen, um dem Erfordernis einer vollständigen Bewerbung zum Stichtag gerecht zu werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2003 - NotZ 2/03 - und vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - DNotZ 2005, 393, 396), kann aber letztlich offen bleiben.

  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09
    Das könnte genügen, um dem Erfordernis einer vollständigen Bewerbung zum Stichtag gerecht zu werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2003 - NotZ 2/03 - und vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - DNotZ 2005, 393, 396), kann aber letztlich offen bleiben.
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09
    Zunächst bestehen nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) keine Bedenken dagegen, dass die Antragsgegnerin ihre Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Punktesystems getroffen hat, wie es in § 6 AVNot näher geregelt ist (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 110 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und - NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 f. sowie vom 20. April 2009 - NotZ 20/08 - NJW-RR 2009, 1217 jeweils Rn. 9 ff.).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09
    Die von der Antragsgegnerin getroffene und vom Oberlandesgericht beanstandete Auswahlentscheidung ist auch unter Berücksichtigung ihrer eingeschränkten Nachprüfbarkeit durch die Gerichte (vgl. z. B. Senatsbeschlüsse BGHZ 124, 327, 330 f.; vom 14. März 2005 - NotZ 27/04 - NJW-RR 2006, 55, 56 und vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 - juris Rn. 13) rechtswidrig und verletzt die Antragstellerin in ihren Rechten.
  • BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch eine nicht angemessene

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09
    Zunächst bestehen nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) keine Bedenken dagegen, dass die Antragsgegnerin ihre Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Punktesystems getroffen hat, wie es in § 6 AVNot näher geregelt ist (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 110 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und - NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 f. sowie vom 20. April 2009 - NotZ 20/08 - NJW-RR 2009, 1217 jeweils Rn. 9 ff.).
  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 4/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09
    Zunächst bestehen nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) keine Bedenken dagegen, dass die Antragsgegnerin ihre Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Punktesystems getroffen hat, wie es in § 6 AVNot näher geregelt ist (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 110 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und - NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 f. sowie vom 20. April 2009 - NotZ 20/08 - NJW-RR 2009, 1217 jeweils Rn. 9 ff.).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09
    Zunächst bestehen nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) keine Bedenken dagegen, dass die Antragsgegnerin ihre Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Punktesystems getroffen hat, wie es in § 6 AVNot näher geregelt ist (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 110 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und - NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 f. sowie vom 20. April 2009 - NotZ 20/08 - NJW-RR 2009, 1217 jeweils Rn. 9 ff.).
  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 27/04

    Reihenfolge von Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09
    Die von der Antragsgegnerin getroffene und vom Oberlandesgericht beanstandete Auswahlentscheidung ist auch unter Berücksichtigung ihrer eingeschränkten Nachprüfbarkeit durch die Gerichte (vgl. z. B. Senatsbeschlüsse BGHZ 124, 327, 330 f.; vom 14. März 2005 - NotZ 27/04 - NJW-RR 2006, 55, 56 und vom 14. April 2008 - NotZ 100/07 - juris Rn. 13) rechtswidrig und verletzt die Antragstellerin in ihren Rechten.
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 39/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

    Auszug aus BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09
    Zunächst bestehen nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) keine Bedenken dagegen, dass die Antragsgegnerin ihre Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Punktesystems getroffen hat, wie es in § 6 AVNot näher geregelt ist (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 110 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und - NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 f. sowie vom 20. April 2009 - NotZ 20/08 - NJW-RR 2009, 1217 jeweils Rn. 9 ff.).
  • BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08

    Zweifel an der persönlichen Eignung eines Bewerbers um die Stelle eines

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07

    Anforderungen an die Auswahl unter mehreren Bewerbern um das Amt eines

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11

    Auswahlverfahren für die Bestellung zum Notar in Berlin: Reichweite der

    Zwar dürfen Umstände, die bereits im Rahmen des Punktesystems gewertet worden sind, nicht noch einmal im Individualvergleich der Bewerber herangezogen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07, ZNotP 2007, 475, 477 Rn. 14; vom 14. April 2008 - NotZ 100/07, BRAK-Mitt. 2008, 181, juris Rn. 25 und vom 22. März 2010 - NotZ 20/09, juris Rn. 10).
  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11

    Gewichtung der Kriterien bei der Vergabe einer Notarstelle

    Sie würde im Ergebnis nur zu einer willkürlichen Abweichung von der ermittelten Rangordnung führen (vgl. Beschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07, ZNotP 2007, 475, 477 Rn. 14; vom 14. April 2008 - NotZ 100/07, juris Rn. 25 und vom 22. März 2010 - NotZ 20/09, juris Rn. 10).
  • BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10

    Eignung für das Amt des Notars: Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungskurs

    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats bestehen unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und vom 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) keine Bedenken dagegen, dass die Antragsgegnerin ihre Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Punktesystems getroffen hat, wie es in § 6 AVNot näher geregelt ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06, ZNotP 2007, 109, 110 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 38/06, NJW-RR 2007, 1130, 1131 und - NotZ 39/06, ZNotP 2007, 234, 235 f.; vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, NJW-RR 2009, 1217 f. sowie vom 22. März 2010 - NotZ 20/09, zitiert nach juris Rn. 7).
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   BGH, 15.06.2010 - NotZ 20/09   

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https://dejure.org/2010,17716
BGH, 15.06.2010 - NotZ 20/09 (https://dejure.org/2010,17716)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2010 - NotZ 20/09 (https://dejure.org/2010,17716)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - NotZ 20/09 (https://dejure.org/2010,17716)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,17716) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei ausdrücklicher Bescheidung aller Einzelheiten des Sachvortrags und der hieran anknüpfenden rechtlichen Erwägungen in den Gründen einer abschließenden Entscheidung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei ausdrücklicher Bescheidung aller Einzelheiten des Sachvortrags und der hieran anknüpfenden rechtlichen Erwägungen in den Gründen einer abschließenden Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Anhörungsrüge; Ablehnung der Bestellung zum Notar

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 15.06.2010 - NotZ 20/09
    Dagegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelheiten des Sachvortrags und der hieran anknüpfenden rechtlichen Erwägungen in den Gründen der abschließenden Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.).
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