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   BGH, 16.03.1998 - NotZ 25/97   

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https://dejure.org/1998,2053
BGH, 16.03.1998 - NotZ 25/97 (https://dejure.org/1998,2053)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1998 - NotZ 25/97 (https://dejure.org/1998,2053)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 (https://dejure.org/1998,2053)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gleichwertigkeit der Staatsprüfung - Änderung der Juristenausbildungsvorschriften - Wegfall der Anrechnung der Ausbildungsnote - Examensnote

  • Judicialis

    BNotO § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 3
    Gleichwertigkeit der Examensendnote nach Wegfall einer Anrechnung der Ausbildungsnote

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1596
  • MDR 1998, 1126
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 19/93

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Bewerbung um eine Notarstelle -

    Auszug aus BGH, 16.03.1998 - NotZ 25/97
    Wie der Senat bereits entschieden hat, wird die Gleichwertigkeit der Staatsprüfungen in den einzelnen Bundesländern durch gewisse, innerhalb bestimmter Bandbreite zugelassene Unterschiede im Prüfungsverfahren und im Laufe der Jahre eingetretene Veränderungen nicht in Frage gestellt (Beschl. v. 25. April 1994 - NotZ 19/93, Nds.Rpfl. 1994, 330, 332); diese Gleichwertigkeit der Staatsprüfungen gilt selbstverständlich auch in dem hier vorliegenden Fall einer Änderung der Juristenausbildungsvorschriften innerhalb eines Bundeslandes.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 16.03.1998 - NotZ 25/97
    Der Antragsgegner hat mit seinem Runderlaß vom 27. Juni 1991 in der heute gültigen Fassung im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die in § 6 Abs. 3 BNotO genannten Auswahlkriterien durch Erlaß einer norminterpretierenden Verwaltungsvorschrift zu konkretisieren (BGHZ 124, 327, 332 f.).
  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 31/96

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.1998 - NotZ 25/97
    Nachdem der Antragsgegner sich in Nr. 11 3 f Satz 1 des Runderlasses rechtsfehlerfrei dafür entschieden hat, nur Umstände zu berücksichtigen, die für das Amt des Notars in ganz besonderer Weise qualifizieren, konnte er die Qualifikation des Antragstellers als Fachanwalt für Steuerrecht bereits deshalb unberücksichtigt lassen, weil sie fachlich in keiner Sonderbeziehung zum Notarberuf steht (Sen.Beschl. v. 10. März 1997 - NotZ 21/96, sowie vom 14. Juli 1997 - NotZ 31/96, DNotZ 1997, 902).
  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 21/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 16.03.1998 - NotZ 25/97
    Nachdem der Antragsgegner sich in Nr. 11 3 f Satz 1 des Runderlasses rechtsfehlerfrei dafür entschieden hat, nur Umstände zu berücksichtigen, die für das Amt des Notars in ganz besonderer Weise qualifizieren, konnte er die Qualifikation des Antragstellers als Fachanwalt für Steuerrecht bereits deshalb unberücksichtigt lassen, weil sie fachlich in keiner Sonderbeziehung zum Notarberuf steht (Sen.Beschl. v. 10. März 1997 - NotZ 21/96, sowie vom 14. Juli 1997 - NotZ 31/96, DNotZ 1997, 902).
  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02

    Gerichtliche Überprüfung der Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen;

    Mit der Einführung des Kriteriums der erfolgreichen Teilnahme an dem freiwilligen Vorbereitungskurs einer beruflichen Organisation sollte lediglich eine breitere Beurteilungsgrundlage für die fachliche Eignung der Bewerber geschaffen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2 Auswahlverfahren 2 und vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2 Vorbereitungskurse 6).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 11/06

    Berücksichtigung der Qualifikation als Fachanwalt bei der Besetzung von

    Zur Frage, inwieweit die Qualifikation als Fachanwalt für die Vergabe von Sonderpunkten nach Abschnitt A II Nr. 3 Buchst. e cc des Runderlasses zur Ausführung der Bundesnotarordnung in seiner geänderten Fassung vom 10. August 2004 (JMBl. für Hessen S. 323) im Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare zu berücksichtigen ist (teilweise Aufgabe der Senatsrechtsprechung gemäß Beschlüssen vom 3. November 2003 - NotZ 8/03 - ZNotP 2004, 71 und vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - NJW-RR 1998, 1596).

    c) Es hat daher der Rechtsprechung des Senats entsprochen, dass eine Ausbildung zum Fachanwalt auch für die Ausübung des Berufs als Anwaltsnotar nützlich sein kann, den Bewerber aber nicht - wie in Abschnitt A II Nr. 3 Buchst. e des Runderlasses verlangt - ohne weiteres in besonderer Weise für den Notarberuf befähigt (Senatsbeschlüsse vom 3. November 2003 - NotZ 8/03 - ZNotP 2004, 71, 72; vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - NJW-RR 1998, 1596, 1597).

  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 8/03

    Qualifizierung für den Notarberuf durch Ausbildung als Steuerberater

    Die Ausbildung als Steuerberater qualifiziert den Bewerber um eine Anwaltsnotarstelle nicht in einer für die Vergabe von Sonderpunkten erforderlichen "ganz besonderen Weise" für den Notarberuf, weil ihr die gebotene notarspezifische Ausrichtung fehlt (im Anschluß an Sen.Beschl. v. 16. März 1998 - NotZ 25/97, BGHR § 6 Abs. 3 Satz 2 Auswahlverfahren 4 - betr. Fachanwalt für Steuerrecht).

    Wie der Senat bereits für eine gleichartige Sonderpunkteregelung des vergleichbaren Auswahl- und Bewertungssystems in Hessen entschieden hat (vgl. Sen.Beschl. v. 16. März 1998 - NotZ 25/97, BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2 Auswahlverfahren 4 m.w.N.), ist die Verweigerung der Vergabe von Sonderpunkten für die zusätzliche Qualifikation eines Bewerbers als Fachanwalt für Steuerrecht nicht zu beanstanden, weil eine derartige Qualifikation fachlich in keiner Sonderbeziehung zum Notarberuf steht.

  • BGH, 26.03.2001 - NotZ 27/00

    Gewichtung der Auswahlkriterien bei der Besetzung einer Notarstelle

    Der Senat hat bereits mehrfach betont, daß die Gleichwertigkeit der Staatsprüfungen in den einzelnen Bundesländern durch gewisse, innerhalb bestimmter Bandbreite zugelassene Unterschiede im Prüfungsverfahren und im Laufe der Jahre eingetretene Veränderungen nicht in Frage gestellt wird und eine Differenzierung - etwa nach dem Schwierigkeitsgrad der konkreten Prüfungsanforderungen - weder geboten noch praktisch möglich ist (Beschlüsse vom 25. April 1994 aaO S. 332, vom 24. November 1997 - NotZ 11/97 - DNotZ 1999, 241 und vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - NJW-RR 1998, 1596).

    Soweit im übrigen der Antragsteller anführt, die Bewertungsmaßstäbe bei den abgeschichteten Prüfungen während der praktischen Ausbildung im Einstufenmodell durch die jeweiligen Ausbilder (vgl. § 34 BremJAG) seien naturgemäß wohlwollender als in einem echten Prüfungsverfahren, steht dies der Vergleichbarkeit der Abschlußprüfung insgesamt mit dem zweiten Staatsexamen genausowenig entgegen, wie etwa der Vergleichbarkeit aller zweiten Staatsprüfungen entgegengehalten werden kann, daß in einigen Bundesländern zeitweilig neben der eigentlichen Prüfungsnote auch zu einem bestimmten prozentualen Anteil die sog. Ausbildungsnote eingeflossen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - NJW-RR 1998, 1596).

  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten als Syndikusanwalt bei der Besetzung

    Indessen fehlt es seitens des Antragstellers an der Darlegung besonderer Leistungen, die in einer Sonderbeziehung zum Notarberuf stehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. März 1997 - NotZ 21/96 -, 14. Juli 1997 - NotZ 31/96 - DNotZ 1997, 902 und vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2 Auswahlverfahren 4) und für das Amt des Notars in besonderer Weise qualifizieren.
  • BGH, 26.03.2001 - NotZ 21/00

    Gewichtung der Auswahlkriterien bei der Besetzung einer Notarstelle

    Der Senat hat bereits mehrfach betont, daß die Gleichwertigkeit der Staatsprüfungen in den einzelnen Bundesländern durch gewisse, innerhalb bestimmter Bandbreite zugelassene Unterschiede im Prüfungsverfahren und im Laufe der Jahre eingetretene Veränderungen nicht in Frage gestellt wird und eine Differenzierung - etwa nach dem Schwierigkeitsgrad der konkreten Prüfungsanforderungen - weder geboten noch praktisch möglich ist (Beschlüsse vom 25. April 1994 aaO S. 332, vom 24. November 1997 - NotZ 11/97 - DNotZ 1999, 241 und vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - NJW-RR 1998, 1596).
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 27/97

    Berücksichtigung der Absolvierung eines Grundkurses als Regelnachweis für die

    Das in dem Runderlaß vom 27. Juni 1991 in der heute gültigen Fassung geregelte Bewertungssystem des Antragsgegners, das dem gleichgelagerten Auswahlsystem der meisten Landesjustizverwaltungen in der Bundesrepublik entspricht (vgl. hierzu die Übersicht bei Seybold/Schippel, BNotO, 6. Aufl., § 6 Rdn. 22 ff.), ist in sich ausgewogen und steht - abgesehen von der Regelung in Nr. 11. 3 f zur Vergabe von Sonderpunkten für erfolgreiche Teilnahme an Klausuren - im Einklang mit § 6 Abs. 3 BNotO (Sen.Beschl. v. 16. März 1998 - NotZ 25/97, zur Veröffentlichung in BGHR bestimmt - Hessen; Beschl. v. 25. November 1996 - NotZ 46/95, BGHR BNotO § 6 Abs. 3 S. 2 Auswahlverfahren 2 - NRW; Beschl. v. 13. Dezember 1993 - NotZ 45/92, NJW 1994, 1870 - Baden-Württemberg; Beschl. v. 25. April 1994 - NotZ 19/93, Nds.Rpfl.
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 1/08

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern auf eine

    Ein "Themenverbrauch" wäre insoweit nur dann anzunehmen, wenn beide Veranstaltungen zeitnah durchgeführt worden wären (vgl. Senatsbeschluss vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2 - Vorbereitungskurse 6).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 10/07

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines erfolgreichen Bewerbers um eine Notarstelle

    Zwar kann bei zeitnaher Wiederholung einer bereits zuvor besuchten Fortbildungsveranstaltung mit identischem Thema ein sogenannter Themenverbrauch vorliegen mit der Folge, dass nicht für beide Kurse Punkte zuzuerkennen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 = BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2 Vorbereitungskurs 6).
  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 41/02

    Kriterien für die Auswahl von Notarbewerbern

    Solche, innerhalb bestimmter Bandbreiten zulässige, Änderungen des Prüfungsverfahrens oder des Benotungssystems berühren die Gleichwertigkeit der Abschlußnoten jedenfalls dann nicht, wenn - wie es hier unstreitig der Fall war - die prüfungsabschließenden Notenstufen und ihre Charakterisierungen im großen und ganzen unverändert bleiben (vgl. Senatsbeschluß vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Auswahlkriterien 10).
  • BGH, 26.03.2001 - NotZ 26/00

    Gewichtung der Auswahlkriterien bei der Besetzung einer Notarstelle

  • OLG Köln, 30.11.2007 - 2 VA (Not) 13/07
  • OLG Stuttgart, 30.04.2010 - Not 1/10

    Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

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