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   BGH, 02.08.1993 - NotZ 30/92   

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https://dejure.org/1993,8905
BGH, 02.08.1993 - NotZ 30/92 (https://dejure.org/1993,8905)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1993 - NotZ 30/92 (https://dejure.org/1993,8905)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1993 - NotZ 30/92 (https://dejure.org/1993,8905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entstehung eines Anspruchs auf Bestellung zum Notar - Ermessensbindung durch ständige Verwaltungsübung oder Verwaltungsvorschriften - Zusätzliche Bestellung eines zu Unrecht übergangenen Bewerbers um eine Notarstelle

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.12.1991 - NotZ 2/91

    Anspruch auf Bestellung zum Notar - Voraussetzungen der Zulassung zum Notar -

    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 30/92
    Das im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung geltende Recht ist nur dann maßgeblich, wenn über den Antrag des Bewerbers nach der früheren Rechtslage zu seinen Gunsten hätte entschieden werden müssen (Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 1991 - NotZ 19/90 = BGHR BNotO § 1 Notarzulassung 3 und NotZ 2/91).

    Vielmehr trifft sie lediglich die Regelungen über die Voraussetzungen, unter denen der Bewerber zum Notar bestellt werden kann (st. Senatsrspr. vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1991 - NotZ 2/91 a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 09.12.1991 - NotZ 19/90
    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 30/92
    Das im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung geltende Recht ist nur dann maßgeblich, wenn über den Antrag des Bewerbers nach der früheren Rechtslage zu seinen Gunsten hätte entschieden werden müssen (Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 1991 - NotZ 19/90 = BGHR BNotO § 1 Notarzulassung 3 und NotZ 2/91).
  • BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92

    Rechtsschutz im Ausschreibungsverfahren vor Besetzung der Notarstelle

    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 30/92
    Nach der Rechtsprechung des Senats zur BNotO a.F. ist ein Antragsteller, der zu Unrecht abgelehnt und bei rechtsfehlerfreiem Ermessensgebrauch hätte ernannt werden müssen, zusätzlich zu dem bereits bestellten Notar zum Notar zu bestellen (Senatsbeschluß vom 13. Februar 1967 - NotZ 4/66 = BGHZ 47, 84, 87 f; Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1992 - NotZ 42/92 = BGHR BNotO § 6 Ausschreibungsverfahren 1 = MDR 1993, 84, 85).
  • BGH, 13.02.1967 - NotZ 4/66

    Notarbestellung nach Schwerbeschädigtengesetz

    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 30/92
    Nach der Rechtsprechung des Senats zur BNotO a.F. ist ein Antragsteller, der zu Unrecht abgelehnt und bei rechtsfehlerfreiem Ermessensgebrauch hätte ernannt werden müssen, zusätzlich zu dem bereits bestellten Notar zum Notar zu bestellen (Senatsbeschluß vom 13. Februar 1967 - NotZ 4/66 = BGHZ 47, 84, 87 f; Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1992 - NotZ 42/92 = BGHR BNotO § 6 Ausschreibungsverfahren 1 = MDR 1993, 84, 85).
  • BGH, 14.01.1991 - NotZ 9/90
    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 30/92
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine derartige Ermessensbindung durch Verwaltungsvorschriften oder durch eine ständige Verwaltungsübung eintreten (st. Rspr. vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 1991 - NotZ 9/90 und vom 13. Juli 1992 - NotZ 1/92 = BGHR BNotO § 4 Abs. 2 Versorgungsnotariat 1).
  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 1/92

    Zulassung als Anwaltsnotar in Niedersachsen

    Auszug aus BGH, 02.08.1993 - NotZ 30/92
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine derartige Ermessensbindung durch Verwaltungsvorschriften oder durch eine ständige Verwaltungsübung eintreten (st. Rspr. vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 1991 - NotZ 9/90 und vom 13. Juli 1992 - NotZ 1/92 = BGHR BNotO § 4 Abs. 2 Versorgungsnotariat 1).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 45/92

    Berücksichtigung einzelner Niederschriften bei der Beurteilung der Eignung eines

    Der Senat hat die Frage, nach welchem Zeitpunkt sich im Verfahren des § 111 BNotO die für die Entscheidung maßgebende Sachlage bestimmt, wenn die Ablehnung der Bestellung zum Notar angefochten wird, bisher noch nicht abschließend entschieden (vgl. Beschl. v. 9. Mai 1988, NotZ 1/88, BGHR BNotO § 111 - Zeitpunkt, maßgeblicher 1; für die maßgebliche Rechtslage vgl. dagegen Beschl. v. 13. Juli 1992, NotZ 16/91, BGHR BNotO § 4 n.F., Übergangsregelung 1 = NJW 1993, 131; ebenso Beschl. v. 2. August 1993, NotZ 30/92).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 60/92

    Voraussetzungen für die Verlegung des Amtssitzes eines Notars

    Der Senat hat die Frage, nach welchem Zeitpunkt sich im Verfahren des § 111 BNotO die für die Entscheidung maßgebende Sachlage bestimmt, wenn die Ablehnung der Bestellung zum Notar angefochten wird, bisher noch nicht abschließend entschieden (vgl. Beschl. v. 9. Mai 1988 - NotZ 1/88 - BGHR BNotO § 111 Zeitpunkt, maßgeblicher 1, für die maßgebliche Rechtslage vgl. dagegen Beschl. v. 13. Juli 1992 - Notz; 16/91 - BGHR BNotO § 4 n.F. Übergangsregelung 1 = NJW 1993, 131; ebenso Beschl. v. 2. August 1993 - NotZ 30/92).
  • BGH, 18.07.1994 - NotZ 11/93

    Ablehnung eines Antrags auf Bestellung zum Notar wegen Nichterfüllung der

    Die Bundesnotarordnung gewährte bereits vor Inkrafttreten der durch das Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Notare und Rechtsanwälte vom 29. Januar 1991 (BGBl. I, S. 150) mit Wirkung vom 1. August 1991 neu gefaßten Zulassungsvorschriften keinen Anspruch auf Bestellung zum Notar (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschl. v. 13. Oktober 1986, NotZ 13/86, BGHR BNotO § 1 Notarzulassung 1 m.w.N.; v. 2. August 1993, NotZ 30/92, BGHR BNotO § 4 Abs. 2, Auswahlverfahren 7; v. 13. Dezember 1993, NotZ 50/92).
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