Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.01.2007

Rechtsprechung
   BGH, 20.11.2006 - NotZ 35/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9586
BGH, 20.11.2006 - NotZ 35/06 (https://dejure.org/2006,9586)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2006 - NotZ 35/06 (https://dejure.org/2006,9586)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2006 - NotZ 35/06 (https://dejure.org/2006,9586)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9586) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats für Notarsachen bei dem Oberlandesgericht Celle; Förmliche Zustellung der Protokollabschrift nach Maßgabe der §§ 166 ff Zivilprozessordnung (ZPO); Vorlage der Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung ...

  • Judicialis

    ZPO §§ 166 ff; ; ZPO § 182 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 418 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 111 Abs. 4 S. 2
    Zurückweisung der sofortigen Beschwerde in Notarsachen wegen Fristablaufs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht/ Amtsenthebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 20.11.2006 - NotZ 35/06
    Die danach unzulässige Beschwerde kann der Senat ohne mündliche Verhandlung verwerfen (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 17/05

    Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Rechtsuchenden durch die

    Auszug aus BGH, 20.11.2006 - NotZ 35/06
    Mit Verfügung vom 30. November 2005 enthob der Antragsgegner den Antragsteller unter Bezugnahme auf die im Vorschaltverfahren ergangenen gerichtlichen Entscheidungen (Beschluss des Oberlandesgerichts vom 11. April 2005; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2005 - NotZ 17/05) endgültig seines Amtes als Notar.
  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 124/92

    Verbindung von Prozeßkostenhilfegesuch und Berufung

    Auszug aus BGH, 20.11.2006 - NotZ 35/06
    Für eine Wiedereinsetzung von Amts wegen liegen die Voraussetzungen nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 1993 - XII ZR 124/92 - NJW-RR 1993, 1091, 1092 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2007 - NotZ 35/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17417
BGH, 12.01.2007 - NotZ 35/06 (1) (https://dejure.org/2007,17417)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2007 - NotZ 35/06 (1) (https://dejure.org/2007,17417)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - NotZ 35/06 (1) (https://dejure.org/2007,17417)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,17417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 12.01.2007 - NotZ 35/06
    Dementsprechend gibt es grundsätzlich auch keine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts darauf, dass es in den Fällen, in denen - wie hier (vgl. BGHZ 44, 25) - die jeweils einschlägige Verfahrensordnung eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zulässt, auch ohne eine solche zu entscheiden gedenkt.
  • BFH, 27.07.2009 - IV S 8/09

    Anhörungsrüge - rechtliches Gehör - Gegenvorstellung

    Hinzu kommt, dass der aus Art. 103 Abs. 1 GG abgeleitete Anspruch auf rechtliches Gehör nicht (allein) dadurch verletzt wird, dass die Klägerin sich nicht im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zum Streitstoff äußern oder ihren bisherigen Vortrag ergänzen konnte (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2007 NotZ 35/06, [...]; BFH-Urteil vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht