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   BGH, 30.11.1964 - NotZ 6/64   

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https://dejure.org/1964,5337
BGH, 30.11.1964 - NotZ 6/64 (https://dejure.org/1964,5337)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1964 - NotZ 6/64 (https://dejure.org/1964,5337)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1964 - NotZ 6/64 (https://dejure.org/1964,5337)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Übernahme in den Anwärterdienst als Notarassessor - Ablehnung wegen fehlender Stellen - Streit über die Festsetzung der Höchstzahl an Notarassessoren im Saarland

Papierfundstellen

  • DNotZ 1965, 186
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1962 - NotZ 11/62

    Notarassessor

    Auszug aus BGH, 30.11.1964 - NotZ 6/64
    Diese Auffassung entspricht auch der Meinung des beschließenden Senats (BGHZ 38, 208, 215/216, 220/221; vgl. auch BVerfG in NJW 1964, 1516).

    Damit hat er sich, als er sich für die Zulassung von nur 7 Notarassessoren entschied, innerhalb der Grenzen des ihm gesetzlich eingeräumten Ermessens gehalten (BGHZ 38, 208, 215, 221).

  • BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62

    Bestellung von Anwaltsnotaren

    Auszug aus BGH, 30.11.1964 - NotZ 6/64
    Hat es sich der Antragsgegner in rechtlich nicht zu beanstandender Weise zur Richtlinie gemacht, nicht mehr als eine bestimmte Zahl von Notarassessoren einzustellen, so ist er dadurch in der Ausübung seines Verwaltungsermessens gebunden und darf davon auch nicht zugunsten eines einzelnen Bewerbers abweichen (BGHZ 37, 179, 185).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen -

    Auszug aus BGH, 30.11.1964 - NotZ 6/64
    Die Einberufung von Notarassessoren ist Ausfluß der Organisationsgewalt des Staates, bei deren Ausübung sich die Behörde, soweit keine gesetzlichen Vorschriften bestehen, nach ihrem pflichtmäßigen Ermessen richten darf (BVerfG in NJW 1964, 1416).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus BGH, 30.11.1964 - NotZ 6/64
    Diese Auffassung entspricht auch der Meinung des beschließenden Senats (BGHZ 38, 208, 215/216, 220/221; vgl. auch BVerfG in NJW 1964, 1516).
  • BGH, 05.05.1980 - NotZ 1/80

    Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von Notarstellen

    Da die Jurstizverwaltung hiernach die Zahl der Notarstellen begrenzen muß, darf sie dies auch für die Zahl der Notarassessoren tun (BGHZ 38, 208, 215 f und 220 f; BGH, Beschlüsse vom 30. November 1964 - NotZ 6/64 = DNotZ 1965, 186 und 13. Februar 1967 - NotZ 3/66 = DNotZ 1967, 705, 706; Arndt, a.a.O. § 7 II 2).

    Über die Art und Weise der objektiven Zugangsbeschränkung, die zwangsläufig aus der Bedürfnisprüfung gemäß § 4 Abs. 1 BNotO folgt, hat die Justizverwaltung im Rahmen ihrer Organisationsgewalt nach pflichtgemäßem Ermessen zu befinden (vgl. BGH DNotZ 1965, 186, 188; BVerfG NJW 1964, 1516; Seybold/Hornig, a.a.O. § 7 Rdn. 12; Arndt, a.a.O. § 7 II 2).

    Sie muß berücksichtigen, daß nur so viele Assessoren in den Anwärterdienst übernommen werden dürfen, daß jeder von ihnen Aussicht hat, in absehbarer Zeit eine der nicht beliebig vermehrbaren Notarstellen zu erhalten (BGH DNotZ 1965, 186, 187).

    Da sie in erster Linie die Leistungen im zweiten Staatsexamen für maßgebend hält, kann ein zeitlicher Vorsprung einem Bewerber grundsätzlich keinen besseren Rang als anderen verschaffen, die sich nach ihm gemeldet haben (vgl. BGH DNotZ 1965, 186, 189).

  • OLG Rostock, 20.09.2019 - 15 Not 1/18

    Bewerbungsverfahren um eine Notarstelle in Mecklenburg-Vorpommern: Ausschluss

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, neben der reinen Ausbildung beim Notar auch während des Anwärterdienstes ausgeübte Tätigkeiten als Notarvertreter, Notariatsverwalter oder innerhalb der Standesorganisation, die der Vorbereitung auf den Notarberuf dienen, anzurechnen (u.a. BGH DNotZ 1965, 186; 1975, 496; Beschluss vom 11.08.2009 - NotZ 4/09 -, juris Rn. 13, 19; vgl. hierzu auch Anmerkungen des Vorsitzenden des entscheidenden Notarsenates Schlick in ZNotP 2009, 450f., sowie v. Campe DNotZ 2010, 467; vgl. auch Eylmann/Vaasen, BNotO, 4. Aufl., § 7 Rn. 10; Schippel/Bracker, BNotO, 9.Aufl., § 7 Rn. 22; Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 8. Aufl., § 7 Rn. 5); denn auch diese Tätigkeiten sind notarspezifisch.
  • BGH, 16.02.1987 - NotZ 16/86

    Rechtsmittel

    Über die Ernennung entscheidet die Landesjustizverwaltung im Rahmen des Gesetzes nach pflichtmäßigem Ermessen (vgl. BGH, Beschlüsse v. 30. November 1964 - NotZ 6/84, DNotZ 1965, 186, 188/189; v. 13. Februar 1967 - NotZ 3/66, DNotZ 1967, 705, 706; v. 2. Oktober 1967 - NotZ 2/67, DNotZ 1968, 314, 316, gebilligt durch BVerfG, DNotZ 1968, 313; v. 5. Mai 1980 - NotZ 1/80, LM BNotO § 6 Nr. 4).
  • BGH, 17.01.1983 - NotZ 19/82

    Erfordernis der Ableistung eines dreijährigen Notarassessordienstes - Recht des

    Innerhalb dieses Rahmens steht dem Antragsgegner ein Spielraum zu, in dem er die vom Antragsteller aufgezeigten Gesichtspunkte ebenso würdigen darf wie das Interesse der im Anwärterdienst stehenden Notarassessoren an der Erhaltung ihrer Anwartschaft auf Bestellung als Notar (BGHZ 38, 208, 215; BGH, Beschlüsse vom 30. November 1964 - NotZ 6/64 = DNotZ 1965, 186, 187 und vom 6. Juli 1970 - NotZ 2/70 = DNotZ 1970, 751, 753) und wie die Qualität ihrer Ausbildung.
  • BGH, 13.02.1967 - NotZ 3/66

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Die Sperrwirkung, welche durch die erlaubte Zulassungsbeschränkung ausgelöst wird, darf nicht erst bei der Bestellung zum Notar eintreten, sondern bereits im Zeitpunkt des Eintritts in den üblichen Anwärterdienst, weil die Ernennung zum Notarassessor eine gewisse Anwartschaft auf die Ernennung enthält und deshalb schon hier Rücksicht auf die Aussichten des Anwärters genommen werden muß (BGHZ 38, 208/221; BGH DNotZ 1965, 186).
  • BGH, 10.01.1975 - NotZ 2/74

    Gebrauch des Ermessens der Notarkammer bei der Zuteilung von Notarassessoren -

    Dagegen ist der Anwärterdienst nicht dazu vorgesehen, den ausbildenden Notar in seiner Arbeit zu entlasten (SenBeschl. v. 30. November 1964 - NotZ 6/64 = DNotZ 1965, 186; vgl. auch § 1 der Bayerischen Verordnung über die Ausbildung der Notarassessoren v. 23. Oktober 1972 - GVBl des Landes Bayern 1972, 455).
  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 4/78

    Bestellung zum Notar - Vertrag zur Übernahme einer Rechtsanwaltspraxis und einer

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers ist es unerheblich, daß die Rechtsanwälte Dr. S. und F. - die sich übrigens ebenso wie die beiden anderen Anwälte bereits vor ihm erfolglos beworben hatten - ihre erfolgreichen Anträge erst nach ihm einreichten (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 30. November 1964 - NotZ 6/64 = DNotZ 1965, 186 und vom 15. Juli 1969 - NotZ 1-2/69 = DNotZ 1970, 56).
  • BGH, 15.07.1969 - NotZ 1/69

    Rechtsmittel

    Es kann deshalb keine Rede davon sein, daß derjenige, der seinen Antrag zuerst gestellt hat, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 und 2 AVNot einen Anspruch darauf hätte, zum Notar bestellt zu werden, auch wenn die zur Verbescheidung des Antrags des oder der anderen Bewerber erforderlichen Ermittlungen, wie unstreitig hier, noch nicht abgeschlossen sind (vgl. Beschluß vom 30. November 1964 NotZ 6/64 = DNotZ 1965, 186).
  • BGH, 06.07.1970 - NotZ 2/70

    Klage auf Bestellung zum Notar - Bestellung zum Nurnotar - Erfordernis der

    Der beschließende Senat hat selbst diese Auffassung in mehreren vergleichbaren Fällen bereits vertreten (Beschlüsse vom 5. November 1962, NotZ 11/62 - BGHZ 38, 216 ff - und vom 30. November 1964, NotZ 6/64 - DNotZ 1965, 186 -).
  • BGH, 02.10.1967 - NotZ 2/67

    Möglichkeiten eines Assessors auf Übernahme als Notarassessor nach Abschluss der

    In dem Beschluß vom 13. Februar 1967 ist, unter Hinweis auf die Entscheidungen des Senats in BGHZ 38, 208 und DNotZ 1965, 186, auch dargelegt, daß die Sperrwirkung für den Zugang zum Dienst schon im Zeitpunkt des begehrten Eintritts in den Anwärterdienst eintreten darf; schon der Zugang zum Anwärterdienst darf "in entsprechender Weise reglementiert", d.h. vom pflichtmäßigen Ermessen der Anstellungsbehörde abhängig gemacht werden (BGHZ 38, 208, 221) [BGH 05.11.1962 - NotZ 11/62].
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