Weitere Entscheidungen unten: BGH, 18.11.2019 | BGH, 04.02.2020

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2020 - NotZ(Brfg) 1/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25146
BGH, 20.07.2020 - NotZ(Brfg) 1/19 (https://dejure.org/2020,25146)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2020 - NotZ(Brfg) 1/19 (https://dejure.org/2020,25146)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2020 - NotZ(Brfg) 1/19 (https://dejure.org/2020,25146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,25146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 111d Satz 2 BNotO, § ... 125 Abs. 1, § 88 VwGO, § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 173 Satz 1 VwGO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO, § 18 Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 348 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 348 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 18 Abs. 2
    Interesse an der weiteren Geheimhaltung und Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht nach dem Tod

  • Wolters Kluwer

    Etscheidung über die auf einen bestimmten tatsächlichen Vorgang bezogene Befreiung des Notars von der Verschwiegenheitspflicht; Entfallen des Interesses des Erblassers an der Geheimhaltung seines letzten Willens den gesetzlichen Erben gegenüber mit dem Tod; Entscheidung ...

  • rewis.io

    Notarsache: Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht durch die Aufsichtsbehörde; Inhalt der Befreiungsentscheidung; Wegfall des Interesses des Erblassers an der Geheimhaltung seines letzten Willens mit seinem Tod

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Etscheidung über die auf einen bestimmten tatsächlichen Vorgang bezogene Befreiung des Notars von der Verschwiegenheitspflicht; Entfallen des Interesses des Erblassers an der Geheimhaltung seines letzten Willens den gesetzlichen Erben gegenüber mit dem Tod; Entscheidung ...

  • datenbank.nwb.de

    Notarsache: Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht durch die Aufsichtsbehörde; Inhalt der Befreiungsentscheidung; Wegfall des Interesses des Erblassers an der Geheimhaltung seines letzten Willens mit seinem Tod

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Befreiung des Notars von der Verschwiegenheitspflicht durch die Aufsichtsbehörde im Todesfall eines Beteiligten

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zu den von der Aufsichtsbehörde anzustellenden Erwägungen, ob die Pflicht des Notars zur Verschwiegenheit in Bezug auf einen verstorbenen Beteiligten entfällt (hier hinsichtlich eines Vorgangs, der einen enterbten gesetzlichen Erben betrifft)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Enterbte dürfen Testamentsabschrift einsehen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das notarielle Testament - und die Verschwiegenheitspflicht des Notars gegenüber den gesetzlichen Erben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechte des Pflichtteilserben: Aufsicht hat Notar-Verschwiegenheit aufzuheben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verschwiegenheitspflicht eines Notars hinsichtlich einer letztwilligen Verfügung ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Informationspflicht bei Enterbung der gesetzlichen Erben zur Sicherstellung der Durchsetzung des letzten Willens des Erblassers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann und wie kann ich als Enterbter ein Testament überprüfen (lassen)?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Notar-Verschwiegenheit auch gegenüber Enterbten?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 63
  • FamRZ 2020, 1680
  • WM 2021, 1147
  • DB 2020, 2520
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.03.2003 - NotZ 23/02

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags auf Befreiung eines Notars von

    Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotZ(Brfg) 1/19
    Im Rahmen des § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO hat die Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der verstorbene Beteiligte, wenn er noch lebte, bei verständiger Würdigung der Sachlage die Befreiung erteilen würde oder ob unabhängig hiervon durch den Todesfall das Interesse an einer weiteren Geheimhaltung entfallen ist (Fortführung von Senatsbeschluss vom 10. März 2003 - NotZ 23/02, DNotZ 2003, 780, 781, juris Rn. 22).

    Im Rahmen des § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO ist nur über die auf einen bestimmten tatsächlichen Vorgang bezogene Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht zu entscheiden, aber nicht (auch nicht nur mittelbar) darüber, ob überhaupt und wie der bei einer stattgebenden Entscheidung von seiner Verschwiegenheitspflicht entbundene Notar dem Kläger die erstrebte Information zu verschaffen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 2003 - NotZ 23/02, DNotZ 2003, 780, 782, juris Rn. 24).

    Dabei hat sie nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der verstorbene Beteiligte, wenn er noch lebte, bei verständiger Würdigung der Sachlage die Befreiung erteilen würde oder ob unabhängig hiervon durch den Todesfall das Interesse an einer weiteren Geheimhaltung entfallen ist (Senatsbeschluss vom 10. März 2003 - NotZ 23/02, DNotZ 2003, 780, 781, juris Rn. 22).

  • OLG Köln, 29.12.2020 - Not 9/20

    Voraussetzungen der Befreiung eines Notars von der Pflicht zur Verschwiegenheit

    Anders als in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.07.2020 (NotZ (Brfg) 1/19) sei auch aus den Umständen des Einzelfalles keine andere Wertung herzuleiten, da die begehrte Auskunft für die Klägerin keinen unmittelbaren Einfluss auf ihre Rechtsposition habe und zudem für den Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers ohne Belang sei.

    Dabei hat sie nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der verstorbene Beteiligte, wenn er noch lebte, bei verständiger Würdigung der Sachlage die Befreiung erteilen würde oder ob unabhängig hiervon durch den Todesfall das Interesse an einer weiteren Geheimhaltung entfallen ist (BGH, Urteile vom 20.07.2020 - NotZ (Brfg) 1/19 -, FamRZ 2020, 1680, juris Rn. 17, und vom 10.03.2003 - NotZ 23/02, DNotZ 2003, 780, juris Rn. 22).

    Da nicht allein das Versterben des Erblassers dessen Geheimhaltungsinteresse entfallen lässt, bedarf es für die Entscheidung über die Befreiung des Notars von der Verschwiegenheitspflicht der Feststellung, wem gegenüber und hinsichtlich welcher Tatsachen das Geheimhaltungsinteresse des verstorbenen Beteiligten entfallen ist (BGH, Urteil vom 20.07.2020, a.a.O., juris Rn. 18).

    Weiter ist im Rahmen des § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO nur über die auf einen bestimmten tatsächlichen Vorgang bezogene Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht zu entscheiden und nicht darüber, ob überhaupt und wie der bei einer stattgebenden Entscheidung von seiner Verschwiegenheitspflicht entbundene Notar dem Auskunftsbegehrenden die erstrebte Information zu verschaffen hat und ob er dazu bereit ist (BGH, Urteil vom 20.07.2020, a.a.O., juris Rn. 14, 22).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.11.2019 - NotZ(Brfg) 1/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,41688
BGH, 18.11.2019 - NotZ(Brfg) 1/19 (https://dejure.org/2019,41688)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2019 - NotZ(Brfg) 1/19 (https://dejure.org/2019,41688)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2019 - NotZ(Brfg) 1/19 (https://dejure.org/2019,41688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,41688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Notars auf Erteilung einer Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO; Beendigung der Verschwiegenheitspflicht mit dem Tod des Beteiligten

  • rewis.io

    Befreiung von Verschwiegenheitsverpflichtung eines Notars

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BNotO § 18 Abs. 2 ; BNotO § 18 Abs. 2 Hs. 2
    Anspruch eines Notars auf Erteilung einer Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 Abs. 2 , 2. Halbs. BNotO ; Beendigung der Verschwiegenheitspflicht mit dem Tod des Beteiligten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht des Notars

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 299
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.2003 - NotZ 23/02

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags auf Befreiung eines Notars von

    Auszug aus BGH, 18.11.2019 - NotZ(Brfg) 1/19
    Für die Erteilung der Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO genügt es, wenn durch den Todesfall das Interesse des oder der Urkundsbeteiligten an einer weiteren Geheimhaltung entfallen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 2003 - NotZ 23/02, DNotZ 2003, 780, 781, juris Rn. 22).

    Im Rahmen dieser Regelung ist nur über die auf einen bestimmten tatsächlichen Vorgang bezogene Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht zu entscheiden, aber nicht (auch nicht nur mittelbar) darüber, ob überhaupt und wie der bei einer stattgebenden Entscheidung von seiner Verschwiegenheitspflicht entbundene Notar dem Antragsteller die erstrebte Information zu verschaffen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 10. März 2003 - NotZ 23/02, DNotZ 2003, 780, 782, juris Rn. 24).

  • OLG Köln, 26.11.2018 - 2 VA (Not) 8/18

    Notaranspruch auf Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht

    Auszug aus BGH, 18.11.2019 - NotZ(Brfg) 1/19
    OLG Köln, Entscheidung vom 26.11.2018 - 2 VA (Not) 8/18 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2020 - NotZ(Brfg) 1/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,1910
BGH, 04.02.2020 - NotZ(Brfg) 1/19 (https://dejure.org/2020,1910)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2020 - NotZ(Brfg) 1/19 (https://dejure.org/2020,1910)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2020 - NotZ(Brfg) 1/19 (https://dejure.org/2020,1910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,1910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.10.2012 - 1 B 23.12

    Berufung; Berufungsbegründungsfrist; Berufungszulassung; Rechtsmittelbelehrung;

    Auszug aus BGH, 04.02.2020 - NotZ(Brfg) 1/19
    Der Rechtsmittelführer ist in dem Beschluss über die Zulassung der Berufung über die Notwendigkeit der fristgebundenen Berufungsbegründung zu belehren (BVerwG, NVwZ-RR 2013, 128, Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht