Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 16/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6408
BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 16/13 (https://dejure.org/2014,6408)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 16/13 (https://dejure.org/2014,6408)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2014 - NotZ(Brfg) 16/13 (https://dejure.org/2014,6408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,6408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19a Abs 6 BNotO, § 115 Abs 1 S 1 Nr 2 VVG, § 115 Abs 1 S 1 Nr 3 VVG
    Notarrecht: Auskunftsanspruch eines Dritten gegenüber der Landesjustizverwaltung oder der Notarkammer auf Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung eines Notars

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 19a Abs. 6
    Auskunftsanspruch eines Dritten gegenüber Notarkammer hinsichtlich Berufshaftpflichtversicherer

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch eines Dritten gegenüber der Landesjustizverwaltung oder Notarkammer über Name und Anschrift des Berufshaftpflichtversicherers sowie die Versicherungsnummer

  • rewis.io

    Notarrecht: Auskunftsanspruch eines Dritten gegenüber der Landesjustizverwaltung oder der Notarkammer auf Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung eines Notars

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BNotO § 19 a Abs. 6
    Auskunftsanspruch der Partei einer Beurkundung auf Mitteilung des Berufshaftpflichtversicherers eines Notars

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 19a Abs. 6
    Auskunftsanspruch eines Dritten gegenüber der Landesjustizverwaltung oder Notarkammer über Name und Anschrift des Berufshaftpflichtversicherers sowie die Versicherungsnummer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufshaftpflichtversicherung - und der Auskunftsanspruch gegen die Notarkammer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Auskunftsanspruch eines Dritten gegenüber der Notarkammer über Namen und Adresse des Berufshaftpflichtversicherers eines Notars

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 200, 319
  • NJW 2014, 1671
  • DNotZ 2014, 472
  • VersR 2014, 966
  • WM 2014, 817
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 60/11

    Rechtsanwaltskammer: Anspruch eines Dritten auf Erteilung einer Auskunft über die

    Auszug aus BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 16/13
    Ein Auskunftsverlangen wegen eines geltend gemachten Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22. Oktober 2010 (AnwZ(Brfg) 60/11, NJW 2013, 234 ff.) für berechtigt gehalten, ohne als Voraussetzung dafür geprüft zu haben, ob eine eigene Anzeigepflicht des Geschädigten gegenüber der Berufshaftpflichtversicherung besteht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht