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   BGH, 26.11.2012 - NotZ(Brfg) 5/12   

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https://dejure.org/2012,40627
BGH, 26.11.2012 - NotZ(Brfg) 5/12 (https://dejure.org/2012,40627)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2012 - NotZ(Brfg) 5/12 (https://dejure.org/2012,40627)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2012 - NotZ(Brfg) 5/12 (https://dejure.org/2012,40627)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 BNotO, § 6 Abs 3 S 1 BNotO vom 02.04.2009, § 10 Abs 1 S 3 BNotO
    Anwaltsnotariat: Schutzwürdigkeit des Vertrauens der anwaltlichen Bewerber in die Erheblichkeit der nach Maßgabe der bisherigen Rechtslage erworbenen Qualifikationen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 3 Abs. 2; BNotO § 6; BNotO § 10 Abs. 1
    Auswahlentscheidung über Besetzung einer Notarstelle im Anwaltsnotariat; Konkurrenz von amtierendem Notar mit noch nicht ernannten Rechtsanwälten

  • Wolters Kluwer

    Schutzwürdigkeit des Vertrauens der anwaltlichen Bewerber in die Erheblichkeit der nach Maßgabe der bisherigen Rechtslage erworbenen Qualifikationen bei Wirksamwerden der Änderung des § 6 BNotO bzgl. Besetzung einer Notarstelle durch die Landesjustizverwaltung

  • rewis.io

    Anwaltsnotariat: Schutzwürdigkeit des Vertrauens der anwaltlichen Bewerber in die Erheblichkeit der nach Maßgabe der bisherigen Rechtslage erworbenen Qualifikationen

  • BRAK-Mitteilungen

    Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Erheblichkeit der erworbenen Qualifikationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutzwürdigkeit des Vertrauens der anwaltlichen Bewerber in die Erheblichkeit der nach Maßgabe der bisherigen Rechtslage erworbenen Qualifikationen bei Wirksamwerden der Änderung des § 6 BNotO bzgl. Besetzung einer Notarstelle durch die Landesjustizverwaltung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besetzung einer Notarstelle im Bereich des Anwaltsnotariats

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vertrauen anwaltlicher Bewerber in die Erheblichkeit der nach Maßgabe der bisherigen Rechtslage erworbenen Qualifikationen ist schutzwürdig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 694
  • MDR 2013, 186
  • NJ 2013, 262
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.08.2009 - NotZ 4/09

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - NotZ(Brfg) 5/12
    Dies beruht darauf, dass der bereits amtierende Notar nicht in seiner Berufswahlfreiheit im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, sondern durch das mögliche weitere Festhalten an seinem bisherigen Amtssitz lediglich in der Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) betroffen ist, die aufgrund der staatlichen Bindungen des Notaramts von vorneherein besonderen Beschränkungen unterliegt (z.B. Senat, Beschlüsse vom 18. Juli 2011 - NotZ(Brfg) 1/11, NJW-RR 2012, 53 Rn. 13 und vom 11. August 2009 - NotZ 4/09, DNotZ 2010, 467 Rn. 8 jew. mwN).

    Diese Beurteilung ist unter Berücksichtigung des Senatsbeschlusses vom 11. August 2009 (NotZ 4/09, DNotZ 2010, 467; siehe auch Senatsbeschluss vom 18. Juli 2011 - NotZ(Brfg) 1/11, NJW-RR 2012, 53) nicht zu beanstanden.

  • BGH, 18.07.2011 - NotZ(Brfg) 1/11

    Besetzung einer Notarstelle: Berücksichtigung des Anwartschaftsrechts

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - NotZ(Brfg) 5/12
    Dies beruht darauf, dass der bereits amtierende Notar nicht in seiner Berufswahlfreiheit im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, sondern durch das mögliche weitere Festhalten an seinem bisherigen Amtssitz lediglich in der Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) betroffen ist, die aufgrund der staatlichen Bindungen des Notaramts von vorneherein besonderen Beschränkungen unterliegt (z.B. Senat, Beschlüsse vom 18. Juli 2011 - NotZ(Brfg) 1/11, NJW-RR 2012, 53 Rn. 13 und vom 11. August 2009 - NotZ 4/09, DNotZ 2010, 467 Rn. 8 jew. mwN).

    Diese Beurteilung ist unter Berücksichtigung des Senatsbeschlusses vom 11. August 2009 (NotZ 4/09, DNotZ 2010, 467; siehe auch Senatsbeschluss vom 18. Juli 2011 - NotZ(Brfg) 1/11, NJW-RR 2012, 53) nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 31.01.2013 - 1 BvR 255/13

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. November 2012 - NotZ(Brfg) 5/12 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. Dezember 2011 - 1 Not 3/11 -, c) den Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10. März 2011 - II a C 295/9 - I/3 -.
  • BGH, 19.07.2021 - NotZ(Brfg) 10/20

    Kostentragung des Verfahrens bei übereinstimmender Erledigungserklärung des

    "Ist bei der Beantragung eines Amtssitzwechsels durch einen amtierenden Anwaltsnotar ein Verfahren nicht zu beanstanden, bei dem der Amtssitzwechsler und ein Neubewerber um eine Stelle miteinander konkurrieren?" auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 26. November 2012 - NotZ(Brfg) 5/12, NJW-RR 2013, 694 Rn. 3) ohne Weiteres bejahen; die Maßstäbe für die in einem solchen Fall zu treffende (zweistufige) Entscheidung sind durch diese Entscheidung ebenfalls geklärt.
  • OLG Köln, 26.10.2020 - 2 Not 6/19

    Besetzung einer Notarstelle; Beantragte Verlegung eines Amtssitzes

    Der Beklagte ist entsprechend der in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere Beschluss vom 26.11.2012 - NotZ (Brfg) 5/12, in: NJW-RR 2013, 694 f.) auch zu Recht davon ausgegangen, dass für die Auswahl zwischen mehreren geeigneten Bewerbern, die sich formell wirksam auf eine ausgeschriebene Notarstelle beworben haben, im Fall einer beantragten Verlegung des Amtssitzes anhand von § 4 BNotO und § 10 Abs. 1 Satz 3 BNotO vorrangig zu prüfen ist, inwieweit dieser Wechsel mit den Belangen einer geordneten Rechtspflege unter Berücksichtigung des Bedürfnisses nach einer angemessenen Versorgung der Rechtsuchenden mit notariellen Leistungen und der Wahrung einer geordneten Altersstruktur des Notarberufs vereinbar ist.
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