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   BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 13/11   

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https://dejure.org/2012,7377
BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 13/11 (https://dejure.org/2012,7377)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 13/11 (https://dejure.org/2012,7377)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2012 - NotZ(Brfg) 13/11 (https://dejure.org/2012,7377)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 6 Abs 1 S 1 BNotO, § 111b Abs 1 S 1 BNotO
    Bestellung zum Notar: Wahrheitspflicht des Bewerbers in der Selbstauskunft

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft eines Bewerbers für eine Notarstelle bei Beantwortung einer zulässigen Frage i.R.einer Selbstauskunft

  • Anwaltsblatt

    § 124 VwGO, § 111b BNotO, § 6 BNotO
    Bewerber für Notarstelle

  • Anwaltsblatt

    § 124 VwGO, § 111b BNotO, § 6 BNotO
    Bewerber für Notarstelle: Richtige und vollständige Selbstauskunft

  • rewis.io

    Bestellung zum Notar: Wahrheitspflicht des Bewerbers in der Selbstauskunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 1 S. 1; BNotO § 111b Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft eines Bewerbers für eine Notarstelle bei Beantwortung einer zulässigen Frage i.R.einer Selbstauskunft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1889
  • NJW-RR 2012, 632
  • MDR 2012, 554
  • AnwBl 2012, 474
  • AnwBl Online 2012, 178
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 10/08

    Eignung eines Notarbewerbers bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben

    Auszug aus BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 13/11
    b) Zutreffend geht das Kammergericht davon aus, dass eine Eignungsvermutung zugunsten der Bewerber um ein Notaramt nicht besteht, vielmehr verbleibende Zweifel zu Lasten des jeweiligen Bewerbers gehen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2008 - NotZ 10/08, NJW-RR 2009, 350 Rn. 9).

    Denn zur Wahrnehmung ihrer für die Gewährleistung einer funktionstüchtigen vorsorgenden Rechtspflege wesentlichen Aufsichtsbefugnisse müssen sich die Aufsichtsbehörden darauf verlassen können, dass der Notar ihnen vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte erteilt (Senat, Beschluss vom 17. November 2008 - NotZ 10/08, ZNotP 2009, 29 Rn. 8).

  • BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen

    Auszug aus BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 13/11
    Der durch Beschluss vom 12. April 2011 Beigeladene zu 3 ist durch das Urteil des Kammergerichts auch beschwert, weil er durch dessen Bindungswirkung gemäß § 65 Abs. 1, § 121 Nr. 1 VwGO i.V.m. § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO präjudiziell und unmittelbar in seinen Rechten beeinträchtigt wird (vgl. BVerwGE 104, 289).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 13/11
    Hiervon ist auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt werden kann (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00, juris Rn. 15) und sich ohne nähere Prüfung nicht beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (ausführlich hierzu: Kopp/Schenke aaO Rn. 7, 7a-d mwN).
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 13/11
    Die außergerichtlichen Kosten der übrigen Beigeladenen werden dem Beigeladenen zu 3 nicht auferlegt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. Oktober 2001 - 8 ZB 01.1789, DVBl 2002, 345, juris Rn. 10 ff.; Kopp/Schenke aaO § 163 Rn. 23).
  • BGH, 23.04.2018 - NotZ(Brfg) 6/17

    Recht eines Notars zur Nutzung der Bezeichnung "Notariat" statt der gesetzlichen

    Hiervon ist auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden kann und sich ohne nähere Prüfung nicht beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (Senat, Beschlüsse vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 13/11, NJW-RR 2012, 632 Rn. 6 mwN; vom 24. November 2014 - NotZ(Brfg) 8/14, WM 2015, 352 Rn. 5).
  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 10/13

    Eignungsmangel eines Notarbewerbers: Beurkundungen des Notariatsverwalters unter

    aa) Zutreffend geht das Kammergericht davon aus, dass eine Eignungsvermutung zugunsten der Bewerber um ein Notaramt nicht besteht, vielmehr verbleibende Zweifel zu Lasten des jeweiligen Bewerbers gehen (vgl. BGH, Senat für Notarsachen, Beschlüsse vom 17. November 2008 - NotZ 10/08, NJW-RR 2009, 350 Rn. 9 und vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 13/11, juris Rn. 7).
  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11

    Auswahlverfahren für die Bestellung zum Notar in Berlin: Reichweite der

    Da aufgrund des inzwischen rechtskräftigen Urteils des Kammergerichts auch der Bewerber mit der Rangstelle 24 weggefallen ist (Urteil vom 16. August 2011, Az.: Not 26/10; Berufung nicht zugelassen durch Beschluss vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 13/11; Verfassungsbeschwerde nicht angenommen), scheiden drei Bewerber auf Rangstellen vor dem Kläger infolge von Zweifeln an der persönlichen Eignung aus.
  • BGH, 17.08.2015 - AnwZ (Brfg) 50/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen:

    aa) Ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bestehen dann nicht, wenn die Begründung des Urteils zwar unrichtig ist, die Entscheidung sich jedoch aus anderen, ohne weiteres auf der Hand liegenden Gründen als richtig erweist (BVerfG, NJW 2013, 3506 Rn. 40; BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2011 - NotZ (Brfg) 10/10, NJW-RR 2012, 57 Rn. 12, und vom 5. März 2012 - NotZ (Brfg) 13/11, NJW-RR 2012, 632 Rn. 6; Böhnlein in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 112e Rn. 10; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken aaO § 112e BRAO Rn. 16; Kopp/Schenke aaO § 124 Rn. 7a m.w.N.).
  • BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 1/14

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Beurteilungskriterien für die persönliche

    Hat die Justizverwaltung begründete Zweifel an der persönlichen Eignung eines Bewerbers, darf sie ihn nicht oder noch nicht zum Notar bestellen (vgl. Senatsbeschluss vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 13/11, ZNotP 2012, 275 Rn. 7 mwN).

    Mit diesen Anforderungen verträgt sich weder ein vorsätzlicher Täuschungsversuch noch ein wiederholter nachlässiger Umgang mit in notariellen Angelegenheiten erteilten Auskünften (vgl. Senatsbeschluss vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 13/11, aaO Rn.11 mwN).

  • BGH, 24.11.2014 - NotZ(Brfg) 8/14

    Dienstverfehlungen eines Notars: Versagung der Erlaubnis zur Weiterführung der

    Hiervon ist auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden kann und sich ohne nähere Prüfung nicht beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (z.B. Senat, Beschluss vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 13/11, NJW-RR 2012, 632 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 20/13

    Notarbestellungsverfahren in Berlin: Genehmigungsbedürftigkeit einer Tätigkeit

    Vielmehr sind die Rechtsfragen im Zusammenhang mit unrichtigen Angaben gegenüber der Justizverwaltungsbehörden durch die Senatsrechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012, aaO; Senatsbeschlüsse vom 25. November 2013 - NotZ(Brfg) 10/13 und vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 13/11, NJW-RR 2012, 632).
  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 16/14

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Dieser grobe Verstoß gegen die Wahrheitspflicht im Zulassungsverfahren stellt nach der Senatsrechtsprechung eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar (vgl. nur Beschlüsse vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 34/95, BRAK-Mitt. 1996, 73, 74; vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 62/96, BRAK-Mitt. 1997, 171 und vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, juris Rn. 9; siehe zur entsprechenden Wertung im Notarrecht auch BGH, Beschluss vom 5. März 2012 - NotZ (Brfg) 13/11, NJW-RR 2012, 632 Rn. 8 ff.; vgl. auch Senat, Beschluss vom 17. Juni 1996 - AnwZ (B) 54/95, BRAK-Mitt. 1996, 258 zur Täuschung über eine frühere MfS-Tätigkeit).
  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11

    Gewichtung der Kriterien bei der Vergabe einer Notarstelle

    (3) Die persönliche Eignung des Bewerbers Rechtsanwalt Dr. F. auf der Rangstelle 24 hat das Kammergericht mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 16. August 2011 (Not 26/10; der Antrag auf Berufung wurde zurückgewiesen am 5. März 2012 - NotZ (Brfg) 13/11; die Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen) verneint.
  • BGH, 10.02.2015 - AnwZ (Brfg) 55/14

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen fehlender

    1997, 171 und vom 4. April 2005, aaO Rn. 9; siehe zur entsprechenden Wertung im Notarrecht auch BGH, Beschluss vom 5. März 1992 - NotZ (Brfg) 13/11, NJW-RR 2012, 632 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 23.07.2012 - NotSt (Brfg) 6/11

    Klärungsbedürftigkeit des Vorliegens seiner erzwingbaren Mitwirkungspflicht bei

  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 8/13

    Rechtmäßigkeit einer Altersgrenze für Notare

  • BGH, 26.11.2012 - NotZ(Brfg) 11/12

    Die Wirtschaftsführung eines Notars

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