Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 09.01.2003 - 4 K 1696/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17672
VG Stuttgart, 09.01.2003 - 4 K 1696/02 (https://dejure.org/2003,17672)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09.01.2003 - 4 K 1696/02 (https://dejure.org/2003,17672)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - 4 K 1696/02 (https://dejure.org/2003,17672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,17672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Hundepension; Erlaubnis; tierheimähnliche Einrichtung; Sachkundenachweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundzüge einer tierheimähnlichen Haltung im Fall der vorübergehenden Inpensionnahme eines Tieres; Verpflichtung zur Vorlage von Nachweisen über die Sachkunde eine Tierhalters; Anforderungen an ein auf das Halten eines Tieres einer Gattung beschränktes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Stuttgart (Pressemitteilung)

    Wer Hunde von Dritten vorübergehend in Pension nimmt, betreibt eine tierheimähnliche Einrichtung, die erlaubnispflichtig ist und der Sachkunde bedarf.

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Heimtiere - Hund

Papierfundstellen

  • NuR 2003, 710
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2011 - 11 ME 549/10

    Aufnahme von gesunden Tieren rechtfertigt die Annahme einer tierheimähnlichen

    Allerdings trifft es zu, dass es sich bei Gnadenhöfen, die ausschließlich dazu dienen, alten oder kranken Tieren eine Heimat zu geben und deren Tiere dem Gnadenhofbetreiber vor oder bei ihrer Aufnahme übereignet werden, nicht mehr um eine tierheimähnliche Einrichtung handelt (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 9.1.2003 - 4 K 1696/02 - , NuR 2003, 710; Hirt/Maisack/Moritz, TierschG, 2. Aufl., § 11 TierschG Rn. 5).
  • VG Düsseldorf, 04.09.2006 - 23 K 6923/04

    Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz für die vorübergehende Unterbringung

    Tierheimähnliche Einrichtungen sind solche, die eine der Funktionen erfüllen, die bei Tierheimen geläufig sind, vgl. Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 9. Januar 2003 - 4 K 1696/02 -.
  • OLG Köln, 18.11.2005 - 82 Ss OWi 35/05

    Zulässigkeit der Einordnung einer ehrenamtlich betriebenen Pflegestelle als eine

    Tierheimähnliche Einrichtungen sind solche Einrichtungen, die eine der Funktionen erfüllen, die bei Tierheimen geläufig sind, wie beispielsweise die Tätigkeit als Auffangstation, die vorläufige Unterbringung von Tieren aus Gründen der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der betroffenen Tiere oder auch eine Tierpension (vgl. Lorz/Metzger, Tierschutzgesetz, 5. Aufl., § 11 Rn 8; VG Stuttgart RdL 2003, 136 ff. = NuR 2003, 710 f.).
  • VG Düsseldorf, 04.09.2006 - 23 K 6776/04

    Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz für die vorübergehende Unterbringung

    Tierheimähnliche Einrichtungen sind solche, die eine der Funktionen erfüllen, die bei Tierheimen geläufig sind, vgl. Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 9. Januar 2003 - 4 K 1696/02 -.
  • VG Regensburg, 03.12.2014 - RN 4 K 13.977

    Tierschutz, Hundeverordnung, Anerkennung, Hundezucht, Lebensmittelsicherheit,

    Diese Kenntnisse und Fähigkeiten sind von der Klägerin nachzuweisen, d.h. die entsprechenden Belege sind der Behörde vorzulegen (vgl. VG Stuttgart vom 9. Januar 2003, 4 K 1696/02, Juris, Rz 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht