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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05/OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05/OVG (https://dejure.org/2006,1905)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.07.2006 - 8 C 11709/05/OVG (https://dejure.org/2006,1905)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 8 C 11709/05/OVG (https://dejure.org/2006,1905)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Anforderungen an die Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel in Bebauungsplänen zur Gliederung von Gewerbegebieten ; Anwendbarkeit der Vorschriften des rheinland-pfälzischen Landesnaturschutzrechts über die ...

  • Judicialis

    VwGO § 47; ; BauGB § ... 244; ; BauGB § 244 Abs 2; ; BauGB § 1; ; BauGB § 1 Abs 2; ; BauGB § 1 Abs 3; ; BauGB F. 1998 § 1 Abs 2 Nr 4; ; BauGB F. 1998 § 1 Abs 6; ; BauGB F. 1998 § 214; ; BauGB F. 1998 § 214 Abs 3; ; BauGB F. 1998 § 214 Abs 3 S 2; ; LBauO § 3; ; LBauO § 3 Abs 3; ; LBauO § 3 Abs 3 S 1; ; BNatSchG § 34; ; BNatSchG § 42; ; BNatSchG § 42 Abs 1; ; BNatSchG § 42 Abs 1 Nr 1; ; BNatSchG § 42 Abs 1 Nr 3; ; BNatSchG § 43; ; BNatSchG § 43 Abs 4; ; BNatSchG § 43 Abs 4 S 1; ; BNatSchG § 34 Abs 1; ; BNatSchG § 34 Abs 2; ; BNatSchG § 10; ; BNatSchG § 10 Abs 1; ; BNatSchG § 10 Abs 1 Nr 5; ; LPflG F. 2005 § 22a; ; LPflG F. 2005 § 22a Abs 2; ; LPflG F. 2005 § 22a Abs 2 S 2; ; LPflG F. 2005 § 22b; ; LPflG F. 2005 § 22b Abs 2; ; LPflG F. 2005 § 22b Abs 2 S 1; ; LPflG F. 2005 § 22b Abs 3; ; LPflG F. 2005 § 22b Abs 3 Nr 2; ; LPflG § 22a Abs 2 S 3; ; LPflG § 22b Abs 8; ; EGRL 92/43 Art 4; ; EGRL 92/43 Art 4 Abs 2; ; EGRL 92/43 Art 6; ; EGRL 92/43 Art 6 Abs 3; ; EGRL 92/43 Art 6 Abs 4; ; BImSchG § 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht; Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; FFH-Richtlinie; FFH-Gebiet; Erhaltungsziel; Arterhaltungsziel; Bechsteinfledermaus; Schlingnatter; Gelbbauchunke; Kammmolch; Wildkatze; FFH-Verträglichkeit; FFHVerträglichkeitsprüfung; FFH-Vorprüfung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplanregelung zu Schallausbreitungsberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Handwerkerpark neben reinem Wohngebiet grundsätzlich zulässig - Handwerkerpark muss allerdings Lärmschutzregelungen aufgrund benachbartem Wohngebiets beachten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bebauungsplan: Genaue Vorgabe der Schallausbreitungsberechnung erforderlich! (IBR 2006, 524)

Papierfundstellen

  • NuR 2007, 31
  • ZfBR 2007, 57
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2005 - 8 S 595/04

    Bestimmtheit von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05
    Die Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in Bebauungsplänen zur Gliederung von Gewerbegebieten setzt voraus, dass zugleich das im Baugenehmigungsverfahren anzuwendende Verfahren der Schallausbreitungsberechnung sowie die Fläche, auf die der IFSP zu verteilen ist, festgesetzt wird (Anschluss an VGH BW BauR 2005, 1743 und BayVGH, BRS 63 Nr. 82).

    Findet daher bei Gliederung von Baugebieten durch IFSP die abschließende Lösung etwaiger Immissionskonflikte häufig erst im Genehmigungsverfahren statt, so muss der Bebauungsplan zur Steuerung dieser Konfliktlösung jedenfalls eindeutig bestimmen, auf welche Fläche die Schallleistung des jeweiligen Betriebes zu verteilen und nach welcher Methode die tatsächliche Ausbreitung der betrieblichen Schallleistung im Genehmigungsverfahren zu berechnen ist (s. VGH BW, BauR 2005, 1743 und BayVGH, BRS 63 Nr. 82).

  • VGH Bayern, 25.10.2000 - 26 N 99.490

    Bauleitplanung: Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in einem Industriegebiet,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05
    Die Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in Bebauungsplänen zur Gliederung von Gewerbegebieten setzt voraus, dass zugleich das im Baugenehmigungsverfahren anzuwendende Verfahren der Schallausbreitungsberechnung sowie die Fläche, auf die der IFSP zu verteilen ist, festgesetzt wird (Anschluss an VGH BW BauR 2005, 1743 und BayVGH, BRS 63 Nr. 82).

    Findet daher bei Gliederung von Baugebieten durch IFSP die abschließende Lösung etwaiger Immissionskonflikte häufig erst im Genehmigungsverfahren statt, so muss der Bebauungsplan zur Steuerung dieser Konfliktlösung jedenfalls eindeutig bestimmen, auf welche Fläche die Schallleistung des jeweiligen Betriebes zu verteilen und nach welcher Methode die tatsächliche Ausbreitung der betrieblichen Schallleistung im Genehmigungsverfahren zu berechnen ist (s. VGH BW, BauR 2005, 1743 und BayVGH, BRS 63 Nr. 82).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 77.88
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05
    Demgemäß stellt sich der Verzicht auf Wendeanlagen bei Sackgassen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NVwZ 1991, 76) nur dann als unvertretbare Zurückstellung der Verkehrsbelange dar, wenn eine befahrbare Sackgasse eine nicht völlig unbedeutende Anzahl von Grundstücken erschließt und der regelmäßig von diesen Grundstücken ausgehende Kraftwagenverkehr mangels hinreichender Breite der Straße und einer Möglichkeit, Gehwegüberfahrten, Garagenflächen oder sonstige Flächen auf den Anliegergrundstücken mitzubenutzen, gezwungen ist, entweder rückwärts in die Sackgasse ein- oder rückwärts aus ihr auszufahren, sofern nicht der übrige Verkehr auf der Sackgasse und der Straße, in die diese einmündet, von lediglich unbeachtlichem Umfang ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 5 S 1231/90

    Zur Verwendung in der PlanzeichenVO nicht vorgesehener Planzeichen; Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05
    Dem Trennungsgebot kann vielmehr auch auf andere Weise Rechnung getragen werden, durch die gewährleistet wird, dass von der gewerblichen Nutzung keine Immissionen ausgehen, die den Bewohnern des Wohngebietes billigerweise nicht zugemutet werden können (s. VGH BW, NVwZ 1992, 802, 803).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05
    Zudem liegt die Zunahme des Dauerschallpegels am Tag mit 1, 7 dB(A) unterhalb von 2 dB(A) und ist daher für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar (s. BVerwG, BRS 54 Nr. 41).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05
    In welcher Form in Betracht kommende Alternativen in den Abwägungsvorgang einzubeziehen sind, hängt vom Einzelfall ab (s. BVerwG, BRS 47 Nr. 3).
  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05
    Dem Bebauungsplan fehlt auch nicht deshalb die städtebauliche Erforderlichkeit, weil seine Verwirklichung an artenschutzrechtlichen Zugriffs- und Beeinträchtigungsverboten gemäß § 42 BNatSchG scheitert (s. dazu Hess.VGH, NuR 2004, 366 und VGH BW, BauR 2004, 717).
  • BVerwG, 29.08.1961 - I C 14.61

    Ergänzung von Rechtsnormen durch Verlautbarungen ohne eigene Rechtsnormqualität -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05
    Weiter muß die Veröffentlichung der in Bezug genommenen Regelung für den Betroffenen zugänglich und archivmäßig gesichert sein (s. BVerwG, Urteil vom 29. August 1961, DVBl. 62, 137; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juli 1990, NVwZ-RR 91, 106; Hömig, Zur Zulässigkeit statischer Verweisung des Bundesrechts auf nichtnormative Regelungen, DVBl. 79, 307 jeweils m.w.N.)..............Die genaue Bezeichnung der Regelungen nach Inhalt, Datum sowie der Stelle, an der sie eingesehen oder von der sie bezogen werden können, ist auch vorliegend nicht deshalb entbehrlich, weil beim Vollzug des Bebauungsplanes durch Bebauung ohnehin sachkundige Personen, nämlich Architekten, beteiligt sind, die aufgrund ihrer Ausbildung ohne weiteres erkennen können, was gemeint ist.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1990 - 6 A 60/88

    Brutto-Rauminhalt; DIN-Normen; Formgerechte Verkündung der Rechtsnorm;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05
    Weiter muß die Veröffentlichung der in Bezug genommenen Regelung für den Betroffenen zugänglich und archivmäßig gesichert sein (s. BVerwG, Urteil vom 29. August 1961, DVBl. 62, 137; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juli 1990, NVwZ-RR 91, 106; Hömig, Zur Zulässigkeit statischer Verweisung des Bundesrechts auf nichtnormative Regelungen, DVBl. 79, 307 jeweils m.w.N.)..............Die genaue Bezeichnung der Regelungen nach Inhalt, Datum sowie der Stelle, an der sie eingesehen oder von der sie bezogen werden können, ist auch vorliegend nicht deshalb entbehrlich, weil beim Vollzug des Bebauungsplanes durch Bebauung ohnehin sachkundige Personen, nämlich Architekten, beteiligt sind, die aufgrund ihrer Ausbildung ohne weiteres erkennen können, was gemeint ist.
  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05
    Es kann zunächst dahinstehen, ob die Eingriffszulassung durch Bebauungsplan schon von der in § 43 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG geregelten Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten des § 42 Abs. 1 und 2 BNatSchG erfasst wird (so VGH BW, UPR 2006, 160f.; s. aber EuGH, NVwZ 2006, 319).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2004 - 8 C 11785/03

    Baurecht; Bebauungsplan; Dorfgebiet; Landwirtschaft; Etikettenschwindel;

  • BVerwG, 31.01.2006 - 4 B 49.05

    FFH-Gebiet; gemeldetes -; Gemeinschaftsliste; Vorabentscheidung; Europäischer

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 5 S 2662/04

    Verneinung eines potenzielles FFH-Gebiets

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1980 - VIII 1854/79

    Bebauungsplan - zulässige textliche Festsetzung - Niveaukontrolle

  • BVerwG, 05.03.2003 - 4 B 70.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an Tatbestand und

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2003 - 3 S 2827/02

    Zur Wirkung einer Befreiung von den Verboten des § 42 BNatSchG auf die

  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07

    Bebauungsplan "Handwerkerpark Trier-Feyen" rechtmäßig

    Der Senat hat den erstmals bereits 2005 beschlossenen Bebauungsplan mit Urteil vom 4. Juli 2006 (8 C 11709/05, NuR 2007, 31) für unwirksam erklärt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen, die eingereichten Planaufstellungsunterlagen (5 Ordner) sowie die Gerichtsakte 8 C 11709/05.OVG verwiesen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidungsfindung gewesen sind.

    Es liegt eine ordnungsgemäße Verkündung des Plans mit Blick auf die herangezogene DIN-Vorschrift 45691 vor (vgl. dazu das Urteil des Senats zu dem früheren Bebauungsplan vom 4.7.2006, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 19 ff.).

    Die auf der Grundlage der DIN 45691 erfolgte Gliederung des Gewerbegebiets nach Emissionskontingenten genügt nunmehr ebenfalls den Bestimmtheitsanforderungen (vgl. das Urteil des Senats zu dem früheren Bebauungsplan vom 4.7.2006, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 23 ff.).

    Nach wie vor ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Gemeinde im Hinblick auf Alternativstandorte und fehlenden Bedarf für Gewerbeflächen ihr Planungsermessen nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB überschritten hätte (vgl. Urteil des Senats zum Vorgängerbebauungsplan vom 4.7.2006, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 31).

    Von den Ausführungen im Urteil des Senats zum vorgehenden Bebauungsplan (Urteil vom 4.7.2006, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 32) ausgehend, haben sich insoweit keine durchgreifenden neuen Anhaltspunkte ergeben.

    Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1 BNatSchG werden insoweit nicht erfüllt (so bereits das Urteil des erkennenden Senats zu dem früheren Bebauungsplan vom 4.7.2006, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 32).

    Der ausgewählte Standort für die Verwirklichung eines Gewerbegebiets mit einem Zuschnitt auf kleinere und mittlere Betriebe auf preisgünstigen, kleinparzelligen Grundstücken zur Immissionsentlastung von städtischen Gemengelagen und zur Verhinderung der Abwanderung von Betrieben ins Umland (vgl. S. 4, 11 ff. der Begründung) erweist sich als alternativlos (vgl. S. 10 ff. des Umweltberichts 2006, ferner die Ausführungen im Urteil des entscheidenden Senats zum vorangegangenen Bebauungsplan vom 4.7.2006, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 56).

    Die Verwirklichung des Plans lässt erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des benachbarten FFH-Gebiets "Mattheiser Wald" nicht ernstlich besorgen; insoweit haben sich keine durchgreifenden anderen Erkenntnisse als im Normenkontrollverfahren zu dem früheren Bebauungsplan ergeben (vgl. Urteil des Senats vom 4.7.2007, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 34 ff.).

    Bei dieser ist zu untersuchen, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebiets ernstlich zu besorgen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.11.2007 - 4 BN 46.07 -, Rn. 6 f., 11; Urteil vom 17.1.2007 , BVerwGE 128, 1 und juris, Rn. 60, 62; ebenso Urteil des Senats zum vorhergehenden Bebauungsplan vom 4.7.2006, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 38).

    Dies hat der Senat bereits im Einzelnen in seinem Urteil vom 4.7.2006 zu dem früheren Bebauungsplan auf der Grundlage des Gutachtens zur FFH-Erheblichkeitsabschätzung 2005 näher dargelegt (NuR 2007, 31 und juris, Rn. 42 f.), woran auch nunmehr festgehalten wird.

    Dies ist so bereits im Urteil des Senats vom 4.7.2006 zum früheren Bebauungsplan ausgeführt worden (NuR 2007, 31 und juris, Rn. 41).

    Insoweit kann auf die Ausführungen in dem zum früheren Bebauungsplan ergangenen Urteil des Senats vom 4.7.2006 (NuR 2007, 31 und juris, Rn. 45 ff.) verwiesen werden.

    Auch insoweit wird Bezug genommen (vgl. Urteil vom 4.7.2007, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 53 ff.).

  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Die Oberverwaltungsgerichte haben Verweisungen auf DIN-Vorschriften zwar wiederholt beanstandet, weil unter den jeweils gegebenen Umständen die Publizitätsanforderungen nicht gewahrt waren; die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Verweisung haben sie jedoch nicht in Frage gestellt (vgl. OVG Koblenz, Urteile vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05 - BRS 70 Nr. 23 - juris Rn. 19 und vom 26. März 2009 - 8 C 10729/08 - juris Rn. 33; OVG Münster, Urteile vom 9. Mai 2006 - 15 A 4247/03 - NWVBl 2006, 461 - juris Rn. 24 ff., vom 13. September 2007 - 7 D 91/06.NE - juris Rn. 79 ff. und vom 13. November 2009 - 10 D 87/07.NE - juris Rn. 89 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11

    Bebauungsplan "Freimersheimer Mühle" unwirksam

    Die danach erforderliche FFH-Verträglichkeitsprüfung ist zweistufig ausgestaltet: Der eigentlichen (vollständigen) FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Abs. 2 BNatSchG ist eine Vorprüfung (sog. "Screening") vorgeschaltet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 2007 - 4 BN 46/07 -, NVwZ 2008, 210 und juris, Rn. 11; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05.OVG -, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 38, m.w.N.; siehe auch Steeck/Lau, NVwZ 2008, 854, 855).

    Demnach ist im Rahmen einer FFH-Vorprüfung überschlägig zu klären, ob der Eintritt erheblicher Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes in seinen Erhaltungszielen oder seinem Schutzzweck offensichtlich ausgeschlossen werden kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juli 2006, a.a.O., m.w.N.; s. auch Empfehlungen der LANA zu "Anforderungen an die Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der Natura-2000-Gebiete gemäß § 34 BNatSchG im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP)", S. 3, Nr. 2.2.1).

    Verbleibende Ungewissheiten erfordern nach dem Vorsorgeprinzip eine genauere Prüfung und daher die Durchführung der eigentlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juli 2006, a.a.O.; s. auch LANA-Empfehlungen, a.a.O. sowie Schlussanträge der Generalanwältin K. vom 26. Januar 2004 - Rs. C-127/02 -, Slg. 2004 I-7405, 7434, Rn. 102).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich eine erhebliche Beeinträchtigung zumeist nicht ohne weiteres ausschließen lässt, wenn sich der Geltungsbereich eines Bebauungsplans mit dem FFH-Gebiet überschneidet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juli 2006, a.a.O.; ebenso zum Fachplanungsrecht, BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, BVerwGE 128, 1, Rn. 36).

    Bezugspunkt der FFH-Vorprüfung sind - ebenso wie bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung selbst - die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juli 2006, a.a.O., Rn. 40; zur Methodik der FFH-Vorprüfung im Einzelnen s. LANA-Empfehlungen, a.a.O., Nr. 2.2.4).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 5 S 1229/14

    Zum Kern des straßenrechtlichen Anliegergebrauchs

    Dabei geht der Senat entsprechend den RASt 2006, die als von Fachleuten erstellte Vorschriften sachverständig allgemein anerkannte Regeln des Straßenbaus i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 2 StrG konkretisieren (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.11.2013 - 8 S 1694/11 -, BauR 2014, 1120), davon aus, dass auch Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten als Wendeflächen mitbenutzt werden können (Nr. 6.1.2.1 RASt 2006; ebenso die Rechtsprechung zum planerischen Gestaltungsraum der Gemeinden beim Verzicht auf Wendeanlagen, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 - 8 C 77.88 -, NVwZ 1991, 76; BayVGH, Beschluss vom 30.10.2013 - 6 ZB 11.245 -, juris; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 04.07.2006 - 8 C 11709/05 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 2 D 38/11

    Gewerbegebietsausweisung auf dem Gelände einer ehemaligen Zuckerfabrik im

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 6. Oktober 2011 - 2 D 132/09.NE -, S. 28 des amtlichen Umdrucks Urteile vom 17. Juni 2011 - 2 D 106/09.NE -, S. 29 f. des amtlichen Umdrucks, und vom 14. April 2011 - 8 A 320/09 -, juris Rn. 96 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 10. August 2010 - 1 KN 218/07 -, juris Rn. 132; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 13. April 2010 - OVG 10 A 2.07 -, BauR 2010, 1535 = juris Rn. 71, und vom 10. Dezember 2008 - OVG 2 A 7.08 -, juris Rn. 41; Bay. VGH, Urteil vom 16. Oktober 2009 - 2 N 06.3341 -, juris Rn. 40; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05 -, BRS 70 Nr. 23 = juris Rn. 24; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24. März 2005 - 8 S 595/04 -, BRS 69 Nr. 39 = juris Rn. 43.
  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 4 N 869/07

    Kein Verstoß eines Bebauungsplans gegen BauGB § 1 Abs 3 aufgrund von

    Da ein allgemein anerkannter Standard für die Schallausbreitungsberechnung fehlt und die in Betracht kommenden Methoden zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können, muss ferner geregelt sein, welches Verfahren bei der Beurteilung der Vorhaben anzuwenden ist (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 5.7.2007 - 4 N 867/06 - Bayerischer VGH, Urteil vom 26.1.2007 - 1 BV 02.2147 - zitiert nach Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4.7.2006 - 8 C 11709/05 - zitiert nach Juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 8.7.2004 - 1 N 01.590 - zitiert nach Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.9.20002 - 5 S 113/00 - zitiert nach Juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 25.10.2000 - 26 N 99.490 - BRS 63 Nr. 82; Tegeder/Heppekausen, Geräusch-Immissionsschutz in der Bauleitplanung, Immissionswirksame-Flächenbezogene-Schallleistungs-Pegel (IFSP), Baurecht 1999, 1095 [1098]).

    Durch diese Bezugnahme auf die DIN 18005 (2002) ist die Methode, nach der die Schallausbreitungsberechnung vorzunehmen ist, somit hinreichend bestimmt festgesetzt worden (vgl. hierzu auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4.7.2006, a. a. O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 21.4.2004 - 26 N 00.2768 - zitiert nach Juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09

    Klagen gegen Factory-Outlet-Center in Montabaur bleiben ohne Erfolg

    Wird in einem Bebauungsplan auf außerstaatliche Regelungen wie DIN-Normen verwiesen, ist es zur Wahrung der rechtsstaatlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Verkündung erforderlich, diese Regelung hinreichend genau zu bezeichnen, wenn der Regelungstext dem Bebauungsplan nicht als Anlage beigefügt wird (OVG RP Urteil vom 26.03.2009, LKRZ 2009, 262; Urteil vom 04.07.2006, NuR 2007, S. 31).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2009 - 1 A 10872/07

    Biogasanlage in Mayen-Hausen darf gebaut werden

    Bei der GIRL handelt es sich um ein von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) entwickeltes (s. BT-Drs. 15/3600, S. 305), in einigen Bundesländern - jedoch nicht in Rheinland-Pfalz - als Verwaltungsvorschrift eingeführtes Regelwerk zur Ermittlung der Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen (vgl. zuletzt OVG RP, Urteil vom 04.07.2006, 8 C 11709/05.OVG; vgl. auch Beschluss vom 15.06.2005, 8 A 10548/05.OVG).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2008 - 1 KN 93/07

    Festsetzung eines u.a. durch immissionswirksame flächenbezogene

    Das Bestimmtheitserfordernis erfordert hier eine Angabe des Berechnungsmodus, weil es deren mehrere gibt (vgl. dazu BayVGH, Urt. v. 25.10.2000 - 26 N 99.490 -, BayVBl 2001, 472 = BRS 63 Nr. 82; Bad.-Württ.VGH, Urt. v. 24.3.2005 - 8 S 595/04 -, BauR 2005, 1743 = BRS 69 Nr. 39; OVG Koblenz, Urt. v. 4.7.2006 - 8 C 11709/05 - ZfBR 2007, 57 =NuR 2007, 31 = BRS 70 Nr. 23).

    Damit wird dem Bestimmtheitserfordernis - noch - hinreichend Rechnung getragen (das OVG Koblenz hatte in seiner Entscheidung vom 4.7.2006 - 8 C 11709/05 -, a.a.O., die Bezugnahme auf die TA Lärm ausreichen lassen).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08

    Anforderung an die ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans

    Wird in einem Bebauungsplan (hier: im Rahmen der Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP)) auf außerstaatliche Regelungen wie DIN-Normen verwiesen, ist es zur Wahrung der rechtsstaatlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Verkündung erforderlich, diese Regelung nach Inhalt, Datum bzw. Ausgabe sowie der Stelle, an der sie eingesehen oder von der sie bezogen werden kann, genau zu bezeichnen, wenn der Regelungstext dem Bebauungsplan nicht als Anlage beigefügt wird (im Anschluss an das Senatsurteil vom 4. Juli 2006, NuR 2007, S. 31 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es bei der Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in Bebauungsplänen zur Wahrung der rechtsstaatlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Verkündung des Bebauungsplans erforderlich, dass im Falle der - grundsätzlich zulässigen - Verweisung des Normtextes des Bebauungsplans auf außerstaatliche Regelwerke wie zum Beispiel DIN-Normen eine genaue Bezeichnung der Regelung nach Inhalt, Datum bzw. Ausgabe sowie der Stelle, an der sie eingesehen oder von der sie bezogen werden kann, erfolgt (vgl. das Urteil des Senats vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05.OVG -, NuR 2007, S. 31 f., unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 28. Februar 1996 - 8 A 12353/94.OVG -).

  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08

    Rechtmäßigkeit eines großflächigen, die Tierhaltung beschränkenden einfachen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2011 - 2 D 132/09

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans im Hinblick auf die Festsetzung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 10 D 87/07

    Normkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan mit Blick auf Beschränkungen der

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2010 - 1 KN 218/07

    Mangelfreie Abwägung über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 10 A 1.10

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verweisung einer textlichen Festsetzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2009 - 1 A 10898/07

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2011 - 8 C 11261/10

    Festsetzung und Berechnung von Emissionskontingenten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2007 - 1 C 10081/07

    Parkplatz neben Weinberg zulässig

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 1 KN 94/06

    Eindeutige Erkennbarkeit der Immissionsorte bei der Festsetzung flächenbezogener

  • VGH Hessen, 05.07.2007 - 4 N 867/06

    Normenkontrollverfahren - FFH-Vorprüfung (Screening) im Bauleitplanverfahren -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2011 - 2 D 106/09

    Normenkontrollantrag eines Landwirts gegen einen Bebauungsplan u.a. im Hinblick

  • OVG Thüringen, 22.06.2011 - 1 KO 238/10

    Bauplanungsrechtliche Beurteilung; Elektrofachmarkt; nachträgliche Aufstellung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08

    Bauleitplanung: Inanspruchnahme privater Grundstücke für Straßenbauvorhaben

  • VGH Bayern, 11.04.2011 - 9 N 10.1373

    Normenkontrollantrag des Nachbarn, kein gebietsübergreifender

  • VG Mainz, 30.03.2011 - 3 L 65/11

    Bingen - Globus kann Logistikzentrum erweitern

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.08.2011 - 2 LB 2/11

    Doppelt-dynamische Verweisung nationalen Gesetzes auf EU-Richtlinie; technische

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2006 - 1 C 10244/06

    Normenkontrolle - Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften eines

  • VGH Bayern, 15.05.2009 - 1 NE 08.3066

    DIN 18005 - Teil 1

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2008 - 7 D 90/07

    Aufstellung eines Bebauungsplans zur Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen;

  • VGH Bayern, 11.04.2011 - 9 N 10.1124

    Normenkontrollantrag des Nachbarn; kein gebietsübergreifender

  • VGH Bayern, 11.04.2011 - 9 N 10.2478

    Normenkontrollantrag des Nachbarn; kein gebietsübergreifender

  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1230/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

  • VG Köln, 20.05.2008 - 2 K 4476/06

    Erteilung eines Vorbescheides zum Neubau eines Lebensmitteldiscounters mit einer

  • VG Köln, 16.10.2013 - 23 K 5575/12
  • VG Weimar, 22.06.2011 - 1 KO 238/10

    Bauplanungsrechtliche Beurteilung eines Elektrofachmarktes bei nachträglicher

  • VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 399/16

    Immissionsschutz; Genehmigung einer Biogasanlage; Nachvollziehbarkeit eines

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