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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07.OVG   

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https://dejure.org/2008,1249
OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07.OVG (https://dejure.org/2008,1249)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.02.2008 - 8 C 10368/07.OVG (https://dejure.org/2008,1249)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG (https://dejure.org/2008,1249)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer erneuten Beteiligung der Bürger und der Öffentlichkeit nach der Unwirksamerklärung eines weitgehend inhaltsgleichen früheren Bebauungsplans; Durchführung eines beschränkten Beteiligungsverfahrens; Überprüfung der Festsetzung eines Bebauungsplan; ...

  • Judicialis

    BauGB § 1; ; BauGB § ... 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1; ; BNatSchG § 42; ; BNatSchG § 42 Abs. 1; ; BNatSchG § 42 Abs. 1 Nr. 1; ; BNatSchG § 42 Abs. 1 Nr. 3; ; BNatSchG § 43; ; BNatSchG § 43 Abs. 4; ; BNatSchG § 43 Abs. 4 Satz 1; ; BNatSchG § 62; ; BNatSchG § 62 Abs. 1; ; BNatSchG § 62 Abs. 1 Satz 1; ; BNatSchG § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; LNatSchG § 27; ; LNatSchG § 27 Abs. 1; ; FFH-Richtlinie Art 6 Abs. 3; ; Europäische Vogelschutzrichtlinie Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht; Normenkontrolle: Bebauungsplan; Satzung; Normenkontrolle; Emissionskontingent; IFSP; Gewerbegebiet; Wohngebiet; FFH-Schutzgebiet; FFH-Gebiet; Habitatschutz; Habitat; Art; Erhaltungsziel; Artenschutz; Verbot; Verbotstatbestand; Befreiungslage; Befreiung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Artenschutzrecht: Unüberwindbare Hürde für Planungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Artenschutzrecht: Eine unüberwindbare Hürde für Planungen? (IBR 2008, 688)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 514
  • DVBl 2008, 598 (Ls.)
  • DÖV 2008, 566
  • BauR 2008, 1936
  • NuR 2008, 410
  • ZfBR 2008, 582
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05

    "Handwerkerpark Feyen" in Trier grundsätzlich zulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07
    Der Senat hat den erstmals bereits 2005 beschlossenen Bebauungsplan mit Urteil vom 4. Juli 2006 (8 C 11709/05, NuR 2007, 31) für unwirksam erklärt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen, die eingereichten Planaufstellungsunterlagen (5 Ordner) sowie die Gerichtsakte 8 C 11709/05.OVG verwiesen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidungsfindung gewesen sind.

    Es liegt eine ordnungsgemäße Verkündung des Plans mit Blick auf die herangezogene DIN-Vorschrift 45691 vor (vgl. dazu das Urteil des Senats zu dem früheren Bebauungsplan vom 4.7.2006, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 19 ff.).

    Die auf der Grundlage der DIN 45691 erfolgte Gliederung des Gewerbegebiets nach Emissionskontingenten genügt nunmehr ebenfalls den Bestimmtheitsanforderungen (vgl. das Urteil des Senats zu dem früheren Bebauungsplan vom 4.7.2006, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 23 ff.).

    Nach wie vor ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Gemeinde im Hinblick auf Alternativstandorte und fehlenden Bedarf für Gewerbeflächen ihr Planungsermessen nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB überschritten hätte (vgl. Urteil des Senats zum Vorgängerbebauungsplan vom 4.7.2006, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 31).

    Von den Ausführungen im Urteil des Senats zum vorgehenden Bebauungsplan (Urteil vom 4.7.2006, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 32) ausgehend, haben sich insoweit keine durchgreifenden neuen Anhaltspunkte ergeben.

    Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1 BNatSchG werden insoweit nicht erfüllt (so bereits das Urteil des erkennenden Senats zu dem früheren Bebauungsplan vom 4.7.2006, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 32).

    Der ausgewählte Standort für die Verwirklichung eines Gewerbegebiets mit einem Zuschnitt auf kleinere und mittlere Betriebe auf preisgünstigen, kleinparzelligen Grundstücken zur Immissionsentlastung von städtischen Gemengelagen und zur Verhinderung der Abwanderung von Betrieben ins Umland (vgl. S. 4, 11 ff. der Begründung) erweist sich als alternativlos (vgl. S. 10 ff. des Umweltberichts 2006, ferner die Ausführungen im Urteil des entscheidenden Senats zum vorangegangenen Bebauungsplan vom 4.7.2006, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 56).

    Die Verwirklichung des Plans lässt erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des benachbarten FFH-Gebiets "Mattheiser Wald" nicht ernstlich besorgen; insoweit haben sich keine durchgreifenden anderen Erkenntnisse als im Normenkontrollverfahren zu dem früheren Bebauungsplan ergeben (vgl. Urteil des Senats vom 4.7.2007, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 34 ff.).

    Bei dieser ist zu untersuchen, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebiets ernstlich zu besorgen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.11.2007 - 4 BN 46.07 -, Rn. 6 f., 11; Urteil vom 17.1.2007 , BVerwGE 128, 1 und juris, Rn. 60, 62; ebenso Urteil des Senats zum vorhergehenden Bebauungsplan vom 4.7.2006, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 38).

    Dies hat der Senat bereits im Einzelnen in seinem Urteil vom 4.7.2006 zu dem früheren Bebauungsplan auf der Grundlage des Gutachtens zur FFH-Erheblichkeitsabschätzung 2005 näher dargelegt (NuR 2007, 31 und juris, Rn. 42 f.), woran auch nunmehr festgehalten wird.

    Dies ist so bereits im Urteil des Senats vom 4.7.2006 zum früheren Bebauungsplan ausgeführt worden (NuR 2007, 31 und juris, Rn. 41).

    Insoweit kann auf die Ausführungen in dem zum früheren Bebauungsplan ergangenen Urteil des Senats vom 4.7.2006 (NuR 2007, 31 und juris, Rn. 45 ff.) verwiesen werden.

    Auch insoweit wird Bezug genommen (vgl. Urteil vom 4.7.2007, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 53 ff.).

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07
    Nicht der Bebauungsplan oder einzelne seiner Festsetzungen, sondern erst deren Verwirklichung stellt somit den untersagten Eingriff dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.8.1997, BauR 1997, 978 und juris, Rn. 12).

    Deshalb ist es auch nicht erforderlich, dass eine für die Verwirklichung eines Bauvorhabens erforderliche artenschutzrechtliche Befreiung nach § 62 BNatSchG bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.8.1997, a.a.O., Rn. 13).

    Davon ausgehend ist ein Bebauungsplan nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dessen Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafftretens dauerhafte Hindernisse in Gestalt der Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote des § 42 BNatSchG entgegenstehen würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.8.1997, a.a.O., Rn. 14).

    Dem Plangeber obliegt es, im Verfahren der Planaufstellung vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse stoßen werden, und von Festsetzungen, denen ein dauerhaft rechtliches Hindernis in Gestalt artenschutzrechtlicher Verbote entgegenstünde, Abstand zu nehmen (zu Vorstehendem vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.8.1997, a.a.O., Rn. 14).

    Auf dieser Ebene entfaltet der tathandlungsbezogene Artenschutz seine eigentliche Wirkung, ohne dass dadurch der Schutzzweck der Verbote vernachlässigt würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.8.1997, a.a.O., Rn. 13).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07
    Bei dieser ist zu untersuchen, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebiets ernstlich zu besorgen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.11.2007 - 4 BN 46.07 -, Rn. 6 f., 11; Urteil vom 17.1.2007 , BVerwGE 128, 1 und juris, Rn. 60, 62; ebenso Urteil des Senats zum vorhergehenden Bebauungsplan vom 4.7.2006, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 38).

    Gefährdungen außerhalb des Schutzgebiets sind unerheblich, wenn nicht Folgewirkungen innerhalb des Schutzgebiets eintreten (vgl. BVerwGE 107, 1 [17]; Urteil vom 17.1.2007 , BVerwGE 128, 1 und juris, Rn. 36).

    Dieser Befund ist deshalb von besonderer Bedeutung (so auch Urteil des Senats vom 7./8.11.2007 - 8 C11523/06.OVG - , S. 70 f. UA), weil der EU-Kommission im Gebietsmeldeverfahren ein besonderes "Wächteramt" zukommt, um etwaigen Fehlentwicklungen - insbesondere einer unterschiedlichen Praxis der Mitgliedstaaten - frühzeitig entgegenzusteuern (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.2007 , BVerwGE 128, 1 und juris, Rn. 117 m.w.N.).

    Für die Frage, ob Vorhaben zu erheblicher Beeinträchtigung der festgelegten Erhaltungsziele führen, stellt allein der günstige Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume und Arten ein geeignetes Bewertungskriterium dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.2997 , BVerwGE 128, 1 und juris, Rn. 43).

    Denn nach der Rechtsprechung sind allein Bagatellschwellen zweifelhaft, soweit das Ausmaß des Eingriffs in Rede steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.2007 , BVerwGE 128, 1 und juris, Rn. 50 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07
    Vielmehr konnte die Untersuchung auf die europäischen Vogelarten und die nach Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG - FFH-RL - europarechtlich streng geschützten Arten beschränkt werden, weil der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber der Ausnahmebestimmung des § 43 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG nur insoweit gilt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21.6.2006 , BVerwGE 126, 166 und juris, Rn. 41 f.; OVG RP, Urteil vom 7./8.11.2007 - 8 C 11523/06.OVG -, S. 103 ff. UA).

    Auf Vögel bezogen bedeutet dies, dass nicht nur von Vögeln gerade besetzte, sondern auch regelmäßig benutzte Lebensstätten geschützt sind, selbst wenn sie während der winterlichen Abwesenheit von Zugvögeln unbenutzt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.6.2006 , BVerwGE 126, 166 und juris, Rn. 37).

    Dies ist bei Vögeln etwa dann der Fall, wenn trotz Wegfalls einzelner Brutstätten innerhalb des Brutreviers geeignete und ohne weiteres nutzbare Gebüsche zu finden sind, in denen Brutstätten errichtet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.6.2006 , BVerwGE 126, 166 und juris, Rn. 37).

    Die Verschlechterung der Lebensraumqualitäten eines Nahrungsgastes erfüllt jedoch keine der in § 42 Abs. 1 BNatSchG enthaltenen Verbotstatbestände (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.6.2006 , BVerwGE 126, 166 und juris, Rn. 35).

  • VGH Bayern, 25.11.1998 - 26 B 96.3165

    Bauordnungsrecht: Zulässigkeit von Werbeanlagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07
    Sollte hierin ein zusätzlich zu erfüllendes, wenngleich gesetzlich nicht ausdrücklich normiertes Verfahrenserfordernis zu sehen sein (so Battis, in: ders./Krautzberger/Löhr, BauGB, 10. Aufl. 2007, § 4 a Rn. 4; BayVGH, Urteil vom 30.11.1998, UPR 1999, 115 und juris, Rn. 25 m.w.N.), so hätte dem die Antragsgegnerin hier also nicht Rechnung getragen.

    Denn es bestehen vorliegend keine Anhaltspunkte dafür, dass die Bürger durch das Versäumnis der Kenntlichmachung gehindert worden sind, ihr Beteiligungsrecht auszuüben (vgl. dazu überzeugend BayVGH, Urteil vom 30.11.1998, UPR 1999, 115 und juris, Rn. 27).

    Eine davon zu unterscheidende inhaltliche Frage betrifft den Umgang der Antragsgegnerin mit den Einwendungen der Bürger zu dem Bebauungsplan, auch soweit er in naturschutzrechtlicher Hinsicht keine Änderung erfahren hat (vgl. insoweit auch BayVGH, Urteil vom 30.11.1998, UPR 1999, 115 und juris, Rn. 28).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 8 C 11523/06

    Hochmoselübergang

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07
    Das Recht nötigt nicht zu einem Ermittlungsaufwand, der keine zusätzliche Erkenntnis verspricht (zu den allgemeinen Ermittlungsgrundsätzen vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.6.2007, NuR 2007, 754 und juris, Rn. 20; OVG RP, Urteil vom 7./8.11.2007 - 8 C 11523/06.OVG - , S. 104 UA).

    Vielmehr konnte die Untersuchung auf die europäischen Vogelarten und die nach Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG - FFH-RL - europarechtlich streng geschützten Arten beschränkt werden, weil der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber der Ausnahmebestimmung des § 43 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG nur insoweit gilt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21.6.2006 , BVerwGE 126, 166 und juris, Rn. 41 f.; OVG RP, Urteil vom 7./8.11.2007 - 8 C 11523/06.OVG -, S. 103 ff. UA).

  • BVerwG, 26.11.2007 - 4 BN 46.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; FFH-Gebiet; erhebliche Beeinträchtigung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07
    Bei dieser ist zu untersuchen, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebiets ernstlich zu besorgen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.11.2007 - 4 BN 46.07 -, Rn. 6 f., 11; Urteil vom 17.1.2007 , BVerwGE 128, 1 und juris, Rn. 60, 62; ebenso Urteil des Senats zum vorhergehenden Bebauungsplan vom 4.7.2006, NuR 2007, 31 und juris, Rn. 38).

    Das Erfordernis der Berücksichtigung nur der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse etwa wird nicht aufgestellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.11.2007 - 4 BN 46.07 -, Rn. 7, 11).

  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07
    Das BVerwG hat generell betont, dass Habitatschutz und Artenschutz nicht denselben Prüfmaßstäben unterworfen sind (vgl. Beschluss vom 23.11.2007 - 9 B 38.07 - juris, Rn. 37).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07
    Gefährdungen außerhalb des Schutzgebiets sind unerheblich, wenn nicht Folgewirkungen innerhalb des Schutzgebiets eintreten (vgl. BVerwGE 107, 1 [17]; Urteil vom 17.1.2007 , BVerwGE 128, 1 und juris, Rn. 36).
  • BVerwG, 24.08.2000 - 6 B 23.00

    Aufnahme in die nationale Vorschlagsliste; Auswahlentscheidung; FFH-Richtlinie;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07
    Unabhängig davon ergeben sich auch keine Gesichtspunkte dafür, dass die Gebietsabgrenzung und die Bestimmung der zu schützenden Arten durch das Land den Rahmen seines europarechtlich anerkannten, verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren naturschutzfachlichen Beurteilungsspielraum überschritten hätte (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 24.8.2000, NVwZ 2001, 92 und juris, Rn. 9).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07

    Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zu- und

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 18.06.2007 - 9 VR 13.06

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 11387/18

    Überplanung einer sog. Außenbereichsinsel inmitten einer Ortslage im

    Ein Bebauungsplan erweist sich daher aus Gründen des Artenschutzrechts nur dann wegen fehlender Erforderlichkeit der Planung als unzulässig, wenn seiner Verwirklichung unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, BauR 1997, 978 und juris Rn. 12 ff.; OVG RP, Urteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, juris Rn. 26 ff.; Urteil vom 14. Oktober 2014 - 8 C 10233/14.OVG -, juris Rn. 56 m.w.N.; Schrödter/Wahlhäuser, in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 1 Rn. 405).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 36/09

    Anforderungen an eine hinreichende Abwägung im Zusammenhang mit der Aufstellung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, BRS 59 Nr. 29 = juris Rn. 12; OVG NRW, Urteile vom 18. Dezember 2009 - 7 D 124/07.NE, 7 D 128/08.NE -, BauR 2010, 1717 = juris Rn. 98, und vom 30. Januar 2009 - 7 D 11/08.NE -, BRS 74 Nr. 33 = juris Rn. 120; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07 -, NVwZ-RR 2008, 514 = juris Rn. 28 f.

    vgl. zum Zusammenspiel von § 42 Abs. 1 BNatSchG a. F. und § 62 Abs. 1 BNatSchG a. F.: BVerwG, Urteile vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, NVwZ 2010, 1225 = juris Rn. 110, und vom 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 -, BVerwGE 126, 166 = NVwZ 2006, 1161 = juris Rn. 36 (jeweils zur straßenrechtlichen Planfeststellung); Hess. VGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - 4 N 869/07 -, BRS 73 Nr. 4 = juris Rn. 38; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07 -, NVwZ-RR 2008, 514 = juris Rn. 29.

    Die von der planenden Gemeinde in eigener Zuständigkeit zu ermittelnden und zu beurteilenden - und einer vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegenden -, vgl. insofern BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, BRS 59 Nr. 29 = juris Rn. 14; Bay. VGH, Urteil vom 30. November 2008 - 9 N 05.112 -, juris Rn. 46; Hamb. OVG, Urteil vom 30. April 2008 - 2 E 4/05.N -, BRS 73 Nr. 16 = juris Rn. 183; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07 -, NVwZ-RR 2008, 514 = juris Rn. 29, Befreiungsvoraussetzungen des § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG a. F. waren absehbar erfüllt.

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, NVwZ 2010, 1225 = juris Rn. 130 ff., Beschluss vom 18. Juni 2007 - 9 VR 13/06 -, NuR 2007, 754 = juris Rn. 30 ff., Urteile vom 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 -, BVerwGE 126, 166 = NVwZ 2006, 1161 = juris Rn. 40 (jeweils zur straßenrechtlichen Planfeststellung), und vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 = NVwZ 2006, Beilage Nr. 1 8, 1 = juris Rn. 566 ff. (zur luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung); Hess. VGH, Urteil vom 25. Juni 2009 - 4 C 1347/08.N -, NuR 2009, 646 = juris Rn. 52 f.; Bay. VGH, Urteil vom 30. November 2008 - 9 N 05.112 -, juris Rn. 53 ff.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07 -, NVwZ-RR 2008, 514 = juris Rn. 58.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2019 - 2 A 4.19

    Regionalplan; sachlicher Teilregionalplan; Windenergienutzung; Auslegung der

    Das von der Antragstellerin herangezogene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Februar 2008 (8 C 10368/07, juris Rn. 30) betrifft demgegenüber einen Bebauungsplan, dessen Wirksamkeit nicht auf eine bestimmte Frist beschränkt ist.
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