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   OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09   

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OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09 (https://dejure.org/2010,5188)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.03.2010 - 12 ME 176/09 (https://dejure.org/2010,5188)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. März 2010 - 12 ME 176/09 (https://dejure.org/2010,5188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz einer Umweltvereinigung gegen immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 Nr. 1 Umwelt-RBG; § 80 Abs. 5 VwGO; § 146 Abs. 4 S. 3, 6 VwGO
    Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (Umwelt-RBG) mit seiner Einschränkung der Rügebefugnis auf die Rechte Einzelner begründenden Rechtsvorschriften; Verpflichtung der Verwaltungsgerichte zu der nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (Umwelt-RBG) mit seiner Einschränkung der Rügebefugnis auf die Rechte Einzelner begründenden Rechtsvorschriften; Verpflichtung der Verwaltungsgerichte zu der nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (Umwelt-RBG) mit seiner Einschränkung der Rügebefugnis auf die Rechte Einzelner begründenden Rechtsvorschriften; Verpflichtung der Verwaltungsgerichte zu der nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 431 (Ls.)
  • DVBl 2010, 596
  • NuR 2010, 290
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 8 D 58/08

    Kohlekraftwerk Lünen: Der EuGH muss klären, in welchem Umfang

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09
    Darüber hinaus habe das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vom 5. März 2009 (- 8 D 58/08.AK - EuGH, Rs. C-115/09), ausgeführt, er halte es für möglich, dass Art. 10 a der UVP-Richtlinie bei einer nicht nur am Wortlaut, sondern auch an Sinn und Zweck der Richtlinienbestimmung sowie anhand der im Lichte des EG-Vertrages zu betrachtenden Ziele der UVP-Richtlinie orientierten Auslegung die Begründung eines weitergehenden Rügerechts der Nichtregierungsorganisationen verlange als es im deutschen Recht erfolgt sei.

    Vor diesem Hintergrund hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen das erwähnte Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung der Reichweite des Verbandsklagerechts im Umweltrecht nach Art. 10 a der Richtlinie 85/337/EWG gerichtet (Beschl. v. 5.3.2009 - 8 D 58/08.AK -, NVwZ 2009, 987).

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2008 - 1 ME 131/08

    Vorbeugender Rechtsschutz für einen Naturschutzverein zwecks Einstellung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09
    Wie der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 7. Juli 2008 (1 ME 131/08) ausgeführt habe, lasse sich mit den herkömmlichen Auslegungsmethoden den Regelungen in Art. 10 a der UVP-Richtlinie und in Art. 15 der IVU-Richtlinie nicht entnehmen, dass es damit nicht vereinbar sei, eine Verbandsklage davon abhängig zu machen, dass die umstrittene Rechtsvorschrift Rechte Einzelner begründe.

    Allerdings - auch darauf hat das Verwaltungsgericht bereits zutreffend hingewiesen - ist die Gemeinschaftsrechtskonformität der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 URG enthaltenen Begrenzung der Rügebefugnis rechtlich umstritten (aus der Fülle der Literatur und aus neuerer Zeit seien hier nur genannt: Berkemann, NordÖR 2009, 336; ders., in: Berkemann/Halama, Handbuch zum Recht der Bau- und Umweltrichtlinien der EG, 1. Aufl. 2008, S. 273 f. (Rn. 498); Halama, a.a.O., S. 763 ff. (Rn. 317 ff); Bunge, ZUR 2010, 20; Dippel/Niggemeyer, EurUP 2009, 199; Gatz, DVBl. 2009, 737, 747 f.; ders., Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 1. Aufl. 2009, S. 251 ff.; Niederstadt/Weber, NuR 2009, 297; Schlacke, in: Schlacke/Schrader/Bunge, Informationsrechte, Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz im Umweltrecht, 2010, S. 443 ff.; Schrödter, NVwZ 2009, 157; Versteyl, EurUP 2009, 133; vgl. aus der Rechtsprechung: Nds. OVG, 1. Senat, Beschl. v. 7.7.2008 - 1 ME 131/08 -, NVwZ 2008, 1144; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.2.2009 - 1 A 10722/08 -, UPR 2009, 316; Schl.-Holst.

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09
    Nur Lebensräume und Habitate, die unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beitragen, gehören zum Kreis der im Sinne des Art. 4 VRL geeignetsten Gebiete (EuGH, Urt. v. 2.8.1993 - Rs. C-355/90 -, Slg. 1993, I-4221, Rdnr. 26 ff.; BVerwG, Urt. v. 21.6.2006 - 9 A 28.05 -,BVerwGE 126, 166, 168 f.; Beschl. v. 13.3.2008 - 9 VR 9.07 -, Buchholz 451.91 Europ UmweltR Nr. 33).

    Dementsprechend verringert sich die gerichtliche Kontrolldichte und unterliegt Parteivorbringen, es gebe ein faktisches Vogelschutzgebiet, das unberücksichtigt geblieben sei und eine "Lücke im Netz" schließe, ebenso besonderen Darlegungsanforderungen wie die Behauptung, dass die Abgrenzung des Vogelschutzgebietes aus ornithologischer Sicht nicht vertretbar sei (vgl. dazu insbesondere BVerwG, Beschl. v. 13.3.2008, a. a. O., m. w. N.).

  • VGH Hessen, 16.09.2009 - 6 C 1005/08

    Befugnis von Vereinigungen i. S. d. EGRL 35/2003 §§ 2, 3 zur Geltendmachung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09
    OVG, Urt. v. 12.3.2009 - 1 KN 12/08 -, NordÖR 2009, 347; Hess. VGH, Urt. v. 16.9.2009 - 6 C 1005/08.T -, ZUR 2010, 46).

    Die Entstehungsgeschichte der die Klagebefugnis einschränkenden Regelung in § 2 URG lässt deutlich erkennen, dass ein Zugang der Umweltverbände, die keine Verletzung schutznormakzessorischer Umweltschutzbelange geltend machen können, zu den Gerichten ausgeschlossen sein soll (vgl. dazu aus neuerer Zeit nur Hess. VGH, Urt. v. 16.9.2009 - 6 C 1005/08.T -, ZUR 2010, 46; Berkemann, NordÖR 2009, 336, 343 f.).

  • EuGH, 12.05.2011 - C-115/09

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09
    Darüber hinaus habe das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vom 5. März 2009 (- 8 D 58/08.AK - EuGH, Rs. C-115/09), ausgeführt, er halte es für möglich, dass Art. 10 a der UVP-Richtlinie bei einer nicht nur am Wortlaut, sondern auch an Sinn und Zweck der Richtlinienbestimmung sowie anhand der im Lichte des EG-Vertrages zu betrachtenden Ziele der UVP-Richtlinie orientierten Auslegung die Begründung eines weitergehenden Rügerechts der Nichtregierungsorganisationen verlange als es im deutschen Recht erfolgt sei.
  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09
    Nur Lebensräume und Habitate, die unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung beitragen, gehören zum Kreis der im Sinne des Art. 4 VRL geeignetsten Gebiete (EuGH, Urt. v. 2.8.1993 - Rs. C-355/90 -, Slg. 1993, I-4221, Rdnr. 26 ff.; BVerwG, Urt. v. 21.6.2006 - 9 A 28.05 -,BVerwGE 126, 166, 168 f.; Beschl. v. 13.3.2008 - 9 VR 9.07 -, Buchholz 451.91 Europ UmweltR Nr. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - 3 M 511/08

    Zur Frage der Berücksichtigung "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09
    Bei anderer Auffassung würde dem Beschwerdegericht eine vom Gesetzgeber nicht gewollte erstmalige und vollständige Prüfung der bisher "aufgesparten" Gründe aufgezwungen, während das Ziel des Gesetzes gerade dahingeht, das Beschwerdeverfahren zu beschleunigen und eine Verfahrenskonzentration herbeizuführen und das Beschwerdegericht nur mit den Gründen zu befassen, die in Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen Entscheidung dargelegt werden (vgl. zum Ausschluss erstinstanzlich "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.9.2008 - 3 M 511/08 -, juris, m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 13.4.2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74).
  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09
    Der Hinweis des Antragstellers auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 14.6.2002 - 7 AV 1.02 -, NVwZ-RR 2002, 894 u. v. 11.11.2002 - 7 AV 3.02 -, NVwZ 2003, 490) zu der Frage, ob im Rahmen des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch solche nach materiellem Recht entscheidungserhebliche und erstmals von dem Antragsteller innerhalb der Antragsfrist vorgetragene Tatsachen zu berücksichtigen sind, die vom Verwaltungsgericht deshalb im Zeitpunkt seiner Entscheidung außer Betracht gelassen wurden, weil sie von den Beteiligten nicht vorgetragen und mangels entsprechender Anhaltspunkte auch nicht von Amts wegen zu ermitteln waren, führt im vorliegenden Zusammenhang nicht weiter.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 9 S 1536/04

    (Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09
    Bei anderer Auffassung würde dem Beschwerdegericht eine vom Gesetzgeber nicht gewollte erstmalige und vollständige Prüfung der bisher "aufgesparten" Gründe aufgezwungen, während das Ziel des Gesetzes gerade dahingeht, das Beschwerdeverfahren zu beschleunigen und eine Verfahrenskonzentration herbeizuführen und das Beschwerdegericht nur mit den Gründen zu befassen, die in Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen Entscheidung dargelegt werden (vgl. zum Ausschluss erstinstanzlich "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.9.2008 - 3 M 511/08 -, juris, m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 13.4.2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 7 ME 37/07

    Zur Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorliegende Fehler als im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.03.2010 - 12 ME 176/09
    Bei anderer Auffassung würde dem Beschwerdegericht eine vom Gesetzgeber nicht gewollte erstmalige und vollständige Prüfung der bisher "aufgesparten" Gründe aufgezwungen, während das Ziel des Gesetzes gerade dahingeht, das Beschwerdeverfahren zu beschleunigen und eine Verfahrenskonzentration herbeizuführen und das Beschwerdegericht nur mit den Gründen zu befassen, die in Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen Entscheidung dargelegt werden (vgl. zum Ausschluss erstinstanzlich "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.9.2008 - 3 M 511/08 -, juris, m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 13.4.2007 - 7 ME 37/07 -, NVwZ-RR 2007, 521; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2009 - 1 KN 12/08

    Normenkontrollantrag eines eingetragenen Vereins nach § 58

  • EuGH, 15.10.2009 - C-263/08

    Djurgården-Lilla Värtans Miljöskyddsförening - Richtlinie 85/337/EWG -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08

    Polder "Altrip" darf gebaut werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 8 B 11220/03

    Neue Deponieregeln müssen rechtzeitig umgesetzt werden - Eilantrag des

  • VG Düsseldorf, 24.01.2018 - 6 K 12341/17

    Kein Anspruch der Deutschen Umwelthilfe auf Stilllegung von Fahrzeugen mit

    vgl. exemplarisch OVG Münster, Urteil vom 12. Juni 2012 - 8 D 38/08 -, juris Rn. 83 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 10 März 2010 - 12 ME 176/09 -, juris Rn. 9; Schieferdecker, in: Hoppe/Beckmann, UVPG Kommentar, § 1 UmwRG Rn. 17; Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band I (Stand: Mai 2017), § 1 UmwRG Rn. 9, 32.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - 8 A 1183/18

    Klage des NABU gegen Genehmigung für Windenergieanlage erfolglos

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 2008 - 9 VR 9.07 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Beschluss vom 10. März 2010 - 12 ME 176/09 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 20.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - 22 A 1184/18

    Rotmilan; Schwarzmilan; Wiesenweihe; Rohrweihe; Kornweihe; Baumfalke;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 2008 - 9 VR 9.07 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Beschluss vom 10. März 2010 - 12 ME 176/09 -, NuR 2010, 290 = juris Rn. 20.
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18

    Auflage; Aufnahmestopp; Eignung; Gefährdung; Jugendhilfeeinrichtung; Kindeswohl;

    Es kann dahinstehen, ob der Berücksichtigung des Vorbringens des Antragstellers zum Lagerraum und den Baumaterialien vorliegend nicht bereits entgegensteht, dass er diese Umstände erstmals im Beschwerdeverfahren geltend macht, obwohl er diese Angaben auch bereits im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hätte vortragen können (für zulässig halten dies: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.11.2008 - 5 ME 260/08 -, juris Rn. 6; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.01.2017 - 4 CE 16.2575 -, juris Rn. 6; für unzulässig halten dies: Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 10.03.2010 - 12 ME 176/09 -, juris Rn. 26 f., und vom 20.07.2012 - 12 ME 75/12 -, juris Rn. 9, sowie Beschluss vom 13.04.2007 - 7 ME 37/07 -, juris Rn. 5; offengelassen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.09.2008 - 3 M 511/08 -, juris Rn. 4; vgl. auch Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 146 Rn. 83).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11

    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei

    Darüber hinaus ist anerkannt, dass die Identifizierung Europäischer Vogelschutzgebiete in den Bundesländern nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegt, weil Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL den Mitgliedstaaten einen fachlichen Beurteilungsspielraum in der Frage eröffnet, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der in Anhang I der Richtlinie aufgeführten Vogelarten "zahlen- und flächenmäßig" am geeignetsten sind (vgl. Beschl. d. Sen. v. 10.3.2010 - 12 ME 176/09 -, NVwZ-RR 2010, 431).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2016 - 12 KN 187/15

    Artenschutz; Bebauungsplan; faktisches Vogelschutzgebiet; Rechtsschutzbedürfnis;

    Zu einem Konflikt mit Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL kommt es auch, wenn den zum Aufbau des Netzes Natura 2000 gemeldeten Vogelschutzgebieten der unionsrechtlich erforderliche Schutzstatus vorenthalten wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.6.2010 - 4 B 54.09 -, NVwZ 2010, 1289, Rn. 17; Urt. v. 3.5.2013 - 9 A 16.12 -, BVerwGE 146, 254, Rn. 52; Urt. v. 8.1.2014 - 9 A 4.13 -, BVerwGE 149, 31, Rn. 39 ff.; Senat, Beschl. v. 10.3.2010 - 12 ME 176/09 -, NuR 2010, 290; Gellermann, a. a. O., Rn. 166).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 12 LA 39/17

    Nachmeldung; faktisches Vogelschutzgebiet; Vogelschutzgebiet; Windenergieanlage;

    Gebiete, die nach den Kriterien der Richtlinie (in der aktuellen Fassung) 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7) - Vogelschutzrichtlinie (VRL) - förmlich unter Vogelschutz hätten gestellt werden müssen, aber nicht als Vogelschutzgebiet ausgewiesen worden sind, unterliegen als sog. faktische Vogelschutzgebiete dem vorläufigen Schutzregime des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL (vgl. zum Folgenden bereits Senatsbeschl. v. 10.3.2010 -12 ME 176/09 -, juris, Rn. 19, sowie zuletzt Senatsurt. v. 9.6.2016 - 12 KN 187/15 -, juris, Rn. 56 ff., jeweils m. w. N.).

    Ist der Mitgliedstaat hingegen der Ansicht, er sei seinen Meldeverpflichtungen nach der VRL allgemein oder jedenfalls bezogen auf das in Rede stehende Gebiet vollständig nachgekommen, d. h. das Auswahl- und Meldeverfahren sei nicht nur fortgeschritten, sondern (insoweit) abgeschlossen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.2014 - a. a. O., Rn. 24), so verringert sich die gerichtliche Kontrolldichte und unterliegt Parteivorbringen, es gebe gleichwohl ein faktisches Vogelschutzgebiet, das unberücksichtigt geblieben sei und eine "Lücke im Netz" schließe, ebenso besonderen Darlegungsanforderungen wie die Behauptung, dass die Abgrenzung des Vogelschutzgebiets aus ornithologischer Sicht nicht vertretbar sei (vgl. nochmals Senatsbeschl. v. 10.3.2010, a. a. O., juris, Rn. 20, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2021 - 5 ME 50/21

    Becherde gegen Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens einer Professur wegen

    In den zitierten Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist zwar die Frage angesprochen worden ist, ob das Beschwerdegericht an der Berücksichtigung von Beschwerdevortrag gehindert sei, wenn dieser Vortrag neues Vorbringen beinhaltete, welches nicht Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidung gewesen sei und welches über eine Auseinandersetzung mit der Begründung des Verwaltungsgerichts hinausgehe (so Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2007 - 7 ME 37/07 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 10.3.2010 - 12 ME 176/09 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 20.7.2012 - 12 ME 75/12 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 12 ME 37/13 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 14.1.2015 - 7 ME 57/14 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 14.9.2016 - 7 ME 76/16 -, juris Rn. 3).

    Außerdem ist den zitierten Entscheidungen die Differenzierung zu entnehmen, dass eine Berücksichtigung neuen Vortrags im Beschwerdeverfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen sei; Bedenken ergäben sich aber in Konstellationen, in denen dem Beschwerdeführer ein "unbotmäßiges Aufsparen von Gründen" entgegengehalten werden könne oder neue, erst nach Abschluss der erstinstanzlichen Entscheidung entstandene Tatsachen vorgetragen würden, die es rechtfertigen könnten, ein Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO anzustrengen (so Nds. OVG, Beschluss vom 10.3.2010, a. a. O., Rn. 27; Beschluss vom 20.7.2012, a. a. O., Rn. 9; Beschluss vom 24.7.2013, a. a. O., Rn. 16; Beschluss vom 14.1.2015, a. a. O., Rn. 9; Beschluss vom 14.9.2016, a. a. O., Rn. 3; in diesem Sinne auch Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2007, a. a. O., Rn. 5).

  • VG Weimar, 27.02.2013 - 7 K 224/11

    Immissionsschutz bei Schweinemastbetrieb mit Gülle- und Gaslagerung; Rügebefugnis

    Zudem hatte etwa das OVG Lüneburg bereits in seinem Beschluss vom 10.03.2010 - 12 ME 176/09 -, auf den der Kläger die Genehmigungsbehörde bereits vor dem Erlass des Genehmigungsbescheides mit seinem Schreiben vom 11.05.2010 aufmerksam gemacht und den Beschluss in der Anlage zu dem Schreiben beigefügt hatte, befunden (juris Rdnr. 15):.

    Vorliegend hatte der Kläger im Übrigen mit seinem Schreiben an das Landesverwaltungsamt bereits vom 11.05.2010 (vor Erlass des Genehmigungsbescheides) auf den vorstehend zitierten Beschluss des OVG Lüneburg vom 10.03.2010 - 12 ME 176/09 - hingewiesen und ihn dem Schreiben als Anlage beigefügt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 20 AS 2347/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für erwerbsfähige

    Anders als in Verfahren nach § 86b Abs. 1 SGG, bei denen ggf. eine Entscheidung aufgrund einer Interessenabwägung zu treffen ist (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1996 - 7 NC 147.95, NVwZ 1996, 1239; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 10. März 2010 - 12 ME 176/08, NuR 2010, 290, und vom 5. Januar 2011 - 1 MN 178/10, BauR 2010, 990), sind die Gerichte im Rahmen des § 86b Abs. 2 grundsätzlich nicht berechtigt, formelle Gesetze als unwirksam zu behandeln.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 20 AS 1322/12

    Erwerbsfähige Unionsbürger haben bei Aufenthalt zur Arbeitssuche keinen Anspruch

  • OVG Niedersachsen, 05.01.2011 - 1 MN 178/10

    Antragsbefugnis nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bei bauleitplanerischer

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2014 - 12 ME 221/13

    Abweichung von den Grenzabstandsvorschriften bei Windkraftanlagen in

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 12 ME 37/13

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 29 AS 414/12

    Ausschluss von Grundsicherungsleistungen für Ausländer - Europarecht -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2021 - 2 B 1217/21

    Umweltverband; Baugenehmigung; Umspannwerk; faktisches Vogelschutzgebiet;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2014 - L 20 AS 502/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende für EU-Ausländer - kein Anspruch auf vorläufige

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2012 - 12 ME 75/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • VG Saarlouis, 18.08.2010 - 5 L 562/10

    Widerspruch eines Naturschutzverbandes gegen die immissionsschutzrechtliche

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - L 20 AS 2697/14

    Leistungsausschluss EU-Bürger

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 20 AS 2/12

    Grundsicherung für Arbeitslose; Leistungsausschluss für erwerbsfähige

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 20 AS 802/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für erwerbsfähige

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2013 - L 20 AS 199/13

    Ausschluss von Leistungen der Grundsicherung bei Staatsangehörigen Bulgariens und

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2012 - L 20 AS 2061/12

    Ausschluss von Leistungen nach dem SGB 2 - Freizügigkeitsgesetz EV

  • VG Hannover, 20.09.2012 - 12 A 5497/10

    Unzulässigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2010 - 7 ME 59/10

    Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit eines Linienverkehrs-Unternehmers bei

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