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   VGH Baden-Württemberg, 15.04.1983 - 5 S 1541/82   

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VGH Baden-Württemberg, 15.04.1983 - 5 S 1541/82 (https://dejure.org/1983,2004)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.04.1983 - 5 S 1541/82 (https://dejure.org/1983,2004)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. April 1983 - 5 S 1541/82 (https://dejure.org/1983,2004)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 34, 73 (Ls.)
  • NuR 1984, 147
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08

    Materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung nach §§ 24 bis 28 Niedersächsisches

    Eine Gefährdung des Schutzzwecks liegt vor, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass es zu Handlungen kommen wird, die das Schutzobjekt beeinträchtigen können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.4.1983 - 5 S 1541/82 -, NuR 1984, 147).
  • VGH Hessen, 21.01.1986 - 4 N 2315/85

    Zu den Voraussetzungen einer naturschutzrechtlichen Sicherstellungsanordnung

    Insbesondere erfordern genaue Analysen über die Schutzwürdigkeit eines Gebietes häufig eine längere Beobachtung von Flora und Fauna über mehrere Vegetationsperioden Erst im Verfahren zur endgültigen Unterschutzstellung wird das erforderliche Material gesammelt und ausgewertet und damit die Schutzwürdigkeit des betreffenden Gebietes festgestellt (Hess. VGH, Beschluß vom 19.9.1984 - 3 NG 2220/84; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.4.1983 - 5 S 1541/82 - RdL 1983, 217 (212); OVG Münster, Urteil vom 19.10.1984 - 11 A 3072/83 NuR 1985, 120).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2010 - 5 S 747/10

    Zur einstweiligen Sicherstellung eines Naturdenkmals

    Denn das für die Abwägung erforderliche Material soll im Verfahren der Unterschutzstellung erst gesammelt, die Schutzwürdigkeit des in Frage kommenden Landschaftsteils bzw. Naturgebildes erst in jenem Verfahren abschließend geprüft werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.04.1983 - 5 S 1541/82 -, AgrarR 1984, 108 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.04.2003 - 5 S 2299/01 -, NuR 2003, 627 ).
  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08

    Rechtmäßigkeit einer Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung nach § 32

    Eine Gefährdung des Schutzzwecks liegt vor, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass es zu Handlungen kommen wird, die das Schutzobjekt beeinträchtigen können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.4.1983 - 5 S 1541/82 -, NuR 1984, 147).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 5 S 2299/01

    Normenkontrolle einer Sicherstellungsverordnung - außer Kraft getretene Norm;

    Das Vorliegen einer solchen Würdigung ist jedoch nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung einer Sicherstellungsverordnung, da deren Erlass noch keine abschließende Prüfung der Schutzwürdigkeit des betroffenen Landschaftsteils voraussetzt (vgl. Senatsurt. v. 15.04.1983 - 5 S 1541/82 - NuR 1984, 147).
  • VGH Hessen, 11.03.1994 - 3 N 2454/93

    Zu den Voraussetzungen einer naturschutzrechtlichen Sicherstellungsverordnung

    Dem Erlaß einer Sicherstellungsverordnung kann eine umfassende Abwägung nicht vorangehen, weil das hierfür erforderliche Material erst in dem Verfahren zur endgültigen Unterschutzstellung gesammelt und abschließend gewertet werden soll (Hess. VGH, Beschluß vom 19.09.1984, a.a.O.; Beschluß vom 21.01.1986, a.a.O.; Beschluß vom 01.06.1987, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.1983 - 5 S 1541/82 - NuR 1984, 147 = RdL 1983, 217; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.10.1984 - 11 A 3072/83 - BRS 42 Nr. 231 = NuR 1985, 120).
  • BGH, 23.11.1989 - III ZR 75/89

    Nichtannahme der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Dagegen setzt der Erlaß einer solchen Sicherstellungsverordnung weder eine umfassende Abwägung der für und gegen eine Unterschutzstellung sprechenden Belange noch eine abschließende Prüfung der Schutzwürdigkeit des betroffenen Landschaftsteils voraus (VGH Baden-Württemberg Urteil vom 15. April 1983 - 5 S 1541/82 - NuR 1984, 147; OVG Nordrhein-Westfalen aaO).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 5 S 3142/83

    Beweidungsverbot im Naturschutzgebiet; Sofortvollzug; Begründung

    Eine zeitlich nicht ausdrücklich befristete Einzelanordnung nach NatSchG § 60 Abs. 2 S 1 gilt für die Dauer der regelmäßigen Höchstfrist von zwei Jahren (Anschluß VGH Mannheim, 1983-04-15, 5 S 1541/82, RdL 1983, 217 - bezüglich einer Rechtsverordnung nach NatSchG § 60 Abs. 2 S 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 5 S 909/92

    (Einstweilige Sicherstellungsanordnung gem NatSchG BW § 60 Abs 2 für Grundstücke,

    Eingriffe in Schutzgebiete und Schutzgegenstände können denknotwendig nur dann durch eine Sicherstellungsanordnung verwehrt werden, wenn etwas Schutzwürdiges besteht, ohne daß es freilich hinsichtlich der Feststellung der Schutzwürdigkeit im Rahmen des Sicherstellungsverfahrens schon einer abschließenden Prüfung und Abwägung, die erst nach Durchführung des Anhörungsverfahrens möglich ist, bedürfte (vgl. Urt. des erk. Senats v. 15.04.1983 -- 5 S 1541/82 -- NuR 1984, 147).
  • VG Koblenz, 05.11.1998 - 1 K 3832/97

    Zulassung eines Hauptbetriebsplanes für die Errichtung und Führung eines

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  • VG Bayreuth, 04.08.1998 - B 1 S 98.615

    Sicherstellungsanordnung nach Naturschutzrecht hinsichtlich Flächen stillgelegter

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