Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2008 - 2 M 94/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11512
OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2008 - 2 M 94/08 (https://dejure.org/2008,11512)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.04.2008 - 2 M 94/08 (https://dejure.org/2008,11512)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. April 2008 - 2 M 94/08 (https://dejure.org/2008,11512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,11512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    NatSchG LSA § 56 Abs. 4 Nr. 5; ; NatSchG LSA § 45; ; LuftVG 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tiefflüge; Vogelschutzgebiet; Beteiligung; Naturschutzverband Beteiligung eines Naturschutzverbands bei der Durchführung von Tiefflügen der Bundeswehr über einem Vogelschutzgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Vorläufige Einstellung der Tornado-Übungsflüge über dem EU-Vogelschutzgebiet "Colbitz-Letzlinger Heide"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Erteilung einer Genehmigung für Tiefflüge der Bundeswehr bei Beeinträchtigung eines Vogelschutzgebiets; Voraussetzung für das Vorliegen einer "Befreiung" nach § 56 Abs. 4 Nr. 5 Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA); Voraussetzung für das ...

Papierfundstellen

  • NuR 2008, 517
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2007 - 2 M 358/06

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2008 - 2 M 94/08
    Wird eine solche Beteiligung unterlassen und führt dies dazu, dass durch tatsächliches Handeln eine Vereitelung des Mitwirkungsrechtes droht, kann der Naturschutzverband beanspruchen, dass alle Maßnahmen unterlassen werden, die ohne das an sich notwendig Beteiligungsverfahren durchgeführt werden (Fortführung der Rechtsprechung de Senats, vgl. Beschl. v. 08.01.2007 - 2 M 358/06 -, NuR 2007, 395).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 08.01.2007 - 2 M 358/06 - NuR 2007, 395) ist der Begriff der "Befreiung" im Sinne des § 56 Abs. 4 Nr. 5 NatSchG LSA weiter auszulegen als der entsprechende Begriff im Sinne des § 58 Abs. 1 Satz 1 NatSchG LSA.

    Wird ein erforderliches naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren unterlassen und führt dies dazu, dass durch tatsächliches Handeln die Schaffung vollendeter Tatsachen und eine Vereitelung des im Befreiungsverfahren bestehenden Mitwirkungsrechtes eines Naturschutzverbandes droht, kann dieser Verband beanspruchen, dass die zuständige Behörde alle Maßnahmen unterlässt, die ohne das an sich notwendige Beteiligungsverfahren durchgeführt werden (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.01.2007, a. a. O.).

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2008 - 2 M 94/08
    Der Antragsgegnerin zu 1 ist zwar darin zu folgen, dass ihr bei der Entscheidung, wann und in welchem Umfang eine militärische Tiefflugübung notwendig ist, ein weiter und nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht und kein Verwaltungsverfahren durchzuführen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 18.93 -, BVerwGE 97, 203).
  • BVerwG, 10.04.2013 - 4 C 3.12

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; FFH-Gebiet; anerkannte Naturschutzvereinigung;

    Die Annahme des Oberverwaltungsgerichts (UA S. 30; anders noch im gerichtlichen Eilverfahren, Beschluss vom 21. April 2008 - 2 M 94/08 - NuR 2008, 517), die in Art. 87a Abs. 1 GG getroffene Grundentscheidung der Verfassung für die militärische Landesverteidigung würde durch das Erfordernis einer habitatschutzrechtlichen Abweichungsentscheidung unterlaufen, ist deshalb unberechtigt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 30/10

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes vor der Durchführung militärischer

    Hierzu erging unter dem Aktenzeichen 1 B 122/08 MD zunächst ein ablehnender Beschluss des Verwaltungsgerichtes, den der Senat mit Beschluss vom 21.04.2008 (Az.: 2 M 94/08) aufhob und der Beklagten im Wege einer einstweiligen Anordnung die Fortsetzung der begonnenen Tornado-Übungsflüge in Höhen unter 600 m untersagte, bis die Klägerin Gelegenheit erhalten habe, ihre Beteiligungsrechte im Sinne des § 56 Abs. 4 Nr. 5 Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt i. V. m. § 44 Abs. 3 und der nach § 45 Abs. 1 bis 3 Naturschutzgesetz erforderlichen Prüfung wahrzunehmen.

    Er trägt vor, das Urteil weiche entscheidungserheblich von dem Beschluss des Senates in dem vorangegangenen Eilverfahren ab (Beschl. v. 21.04.2008, 2 M 94/08).

    Der Begriff der "Befreiung" i.S.v. § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatschG ist dabei nicht in einem technischen Sinn zu verstehen, sondern erfasst auch Abweichungen von habitatschutzrechtlichen Verboten sowie sonstige Ausnahmen (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschl. v. 06.11.2006 - 21 M 311/06 -, NuR 2007, 208; Beschl. v. 08.01.2007 - 2 M 358/06 -, NuR 2007, 395; Beschl. v. 21.04.2008 - 2 M 94/08 -, NuR 2008, 517).

    Die Beklagte bedarf danach für die Durchführung von Übungsflügen unter 600 m jedenfalls wegen § 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG keiner Befreiung i.S.d. § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG n. F. An der gegenteiligen Rechtsauffassung im Beschluss vom 21.04.2008 (2 M 94/08) hält der Senat nicht mehr fest.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 2 L 95/13

    Beteiligung von Naturschutzverbänden im Rahmen des § 34 BNatSchG

    Mit Beschluss vom 21.04.2008, ergänzt durch Beschluss vom 22.04.2008 (Az.: 2 M 94/08), hat der Senat der Beklagten auf Antrag des Klägers im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben, die über dem Truppenübungsplatz begonnenen Tiefübungsflüge (Flüge unter 600 m) vorläufig einzustellen, bis der Kläger Gelegenheit erhalten habe, seine Beteiligungsrechte im Sinne des § 56 Abs. 4 Nr. 5 NatSchG LSA i.V.m. § 44 Abs. 3 und der nach § 45 Abs. 1 bis 3 NatSchG erforderlichen Prüfung wahrzunehmen.

    Denn der Kläger hat bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine vorläufige Einstellung der Tiefflüge erwirkt (Beschluss des Senats vom 21.04.2008 - 2 M 94/08) und kann - wie im vorliegenden Verfahren - gerichtliche Feststellungen im Sinne des § 34 BNatSchG beantragen.

  • VG Magdeburg, 01.03.2010 - 1 A 246/08

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr

    Auf die Beschwerde des Klägers hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom gleichen Tage (Az. 2 M 94/08) der Beklagten im Wege einer einstweiligen Anordnung die Fortsetzung der begonnen Tornado - Tiefflüge untersagt, weil die Beklagte den Kläger an der Entscheidung, die Übungsflüge durchzuführen, nicht beteiligt hat.

    Denn das Urteil des erkennenden Gerichts weicht von dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.04.2008 - 2 M 94/08 ab, in welchem dem Kläger an der Entscheidung über die Durchführung von militärischen Tiefflügen ein Beteiligungsrecht zugebilligt wird, und beruht auf dieser Abweichung (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

  • VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.612

    Gericht gibt Klägern zum Höllbachtal teilweise Recht

    Denn über den Wortlaut des Art. 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayNatSchG und auch des § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG hinaus billigt die Rechtsprechung Naturschutzverbänden diese Rechte nicht nur dann zu, wenn die Behörde tatsächlich eine Befreiung ausgesprochen hat, sondern auch dann, wenn sie dies ­ wie im vorliegenden Fall ­ rechtswidrigerweise unterlassen und das gebotene Verfahren, bei dem eine Mitwirkung des Verbandes vorgeschrieben war, durch ein anderes Verfahren ersetzt oder überhaupt nicht durchgeführt hat (Beschlüsse des OVG Sachsen-Anhalt v. 21.04.2008 Az. 2 M 94/08 und v. 08.01.2007 Az. 2 M 358/06, Beschluss des OVG Lüneburg vom 15.12.2008 Az. 4 ME 315/08, Urteile des VG München vom 29.09.2005 Az. M 9 K 05.2292 und v. 22.03.2007 Az. M 24 K 05.914).
  • VG Dessau-Roßlau, 04.09.2008 - 1 B 178/08

    Verfahren des BUND gegen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion wegen

    Ebenso wenig kann folglich ein Naturschutzverband aus Landesrecht seine Beteiligung an einem nach Bundesrecht durchzuführenden Planfeststellungsverfahren oder sonstigen Maßnahmen verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2001 - 9 A 13/01 -, BVerwGE 111, 294 [BVerwG 06.07.2000 - 2 WD 9/00] m.w.N. aus der Rspr. des BVerwG; siehe auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. Juli 1999 - 4 M 48/99 -, zitiert nach [...]; im Ergebnis wohl anders OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2008 - 2 M 94/08 - vgl. auch BT-Drs. 14/6378 S. 62).
  • VG Köln, 01.10.2009 - 14 L 1446/09

    Untersagung des Gebrauchmachens von einer artenschutzrechtlichen

    Wird das Beteiligungs- und Stellungnahmerecht des anerkannten Naturschutzverbandes dadurch vereitelt, dass die zuständige Behörde sich rechtswidrig dazu entschließt, eine rechtlich erforderliche Befreiungsentscheidung nicht zu treffen und das befreiungsbedürftige Vorhaben allein durch eine vom Beteiligungs- und Stellungnahmerecht nicht umfasste behördliche Genehmigung zuzulassen, wandelt sich das Mitwirkungsrecht des anerkannten Naturschutzvereines in einen gegen die Behörde gerichteten Anspruch auf Unterlassung des befeiungsbedürftigen Vorhabens, vgl. BVerwG, Urteil vom 07.12.2006 - 4 C 16/04 -, BVerwGE 127, 208 ff.; OVG SA, Beschluss vom 21.04.2008 - 2 M 94/08 - NuR 2008, 517; OVG Th., Urteil vom 02.07.2003 - 1 KO 389/02 -, NuR 2004, 212.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht