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   OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 1 KN 149/05   

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OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 1 KN 149/05 (https://dejure.org/2008,2545)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.05.2008 - 1 KN 149/05 (https://dejure.org/2008,2545)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2008 - 1 KN 149/05 (https://dejure.org/2008,2545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kommunale Entlastungsstraße

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 BauGB; § 9 BauGB; § 17 FStrG; § 17 b Abs. 2 FStrG; § 3 Abs. 1 Nr. 3 NStrG
    Bestehen eines relativ breiten Raumes durch das Straßenrecht für die Ersetzung der Straßenplanung durch einen Bebauungsplan; Fehlerhafte Planung einer Straße bei nicht zutreffender Einschätzung einer zu erwartenden Verkehrsbedeutung; Umfang der Erforderlichkeitsprüfung ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 9; ; NStrG § 7; ; NStrG § 38 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunale Entlastungsstraße: Bebauungsplan; Entlastungsstraße; Erforderlichkeit; IBA-Gebiet; Nachmeldung; Straßenplanung; Verkehrsbedeutung; Vogelschutz; Vogelschutzgebiet, faktisches; Zuständigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit einer kommunalen Entlastungsstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines relativ breiten Raumes durch das Straßenrecht für die Ersetzung der Straßenplanung durch einen Bebauungsplan; Fehlerhafte Planung einer Straße bei nicht zutreffender Einschätzung einer zu erwartenden Verkehrsbedeutung; Umfang der Erforderlichkeitsprüfung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 2008, 805
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 1 KN 149/05
    Zu den Bewertungskriterien gehören neben Seltenheit, Empfindlichkeit und Gefährdung einer Vogelart u.a. die Populationsdichte und Artendiversität eines Gebiets, sein Entwicklungspotenzial und seine Netzverknüpfung (Kohärenz) sowie die Erhaltungsperspektiven der bedrohten Art (BVerwG, Urt. vom 14.11.2002 - 4 A 15.02 -, BVerwGE 117, 149 = NVwZ 2003, 485).

    Zwar ist ein faktisches Vogelschutzgebiet grundsätzlich auch dann noch zu berücksichtigen, wenn das Bundesland sein Gebietsauswahlverfahren für das europäische Netz "Natura 2000" für beendet erklärt hatte (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2002 - 4 A 15.02 -, DVBl. 2003, 534).

    Dementsprechend verringert sich die gerichtliche Kontrolldichte und unterliegt Parteivorbringen, es gebe ein faktisches Vogelschutzgebiet, das eine "Lücke im Netz" schließe, besonderen Darlegungsanforderungen (BVerwG, Beschl. v. 13.3.2008 - 9 VR 9.07 - NuR 2008, 495 unter Hinweis auf Urteile vom 21.6.2006 - 9 A 28.05 -, BVerwGE 126, 166 und vom 14.11.2002 - 4 A 15.02, a.a.O.; vgl. zu den Substantiierungsanforderungen im Übrigen auch: BVerwG, Urt. v. 30.1.2008 - 9 A 27.06 -, NVwZ 2008, 678; Urt. v. 23.11.2007 - 9 B 38.07 -, UPR 2008, 112).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 1 KN 149/05
    Das Gebiet steht auch nicht (mehr) als sog. faktisches Vogelschutzgebiet unter unmittelbarem Schutz der Vogelschutz-Richtlinie (vgl. zu den rechtlichen Grundlagen: BVerwG, Beschl. v. 13.3.2008 - 9 VR 9.07 -, NuR 2008, 495): .

    Die Mitgliedstaaten haben bei der Frage, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der in Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführten Vogelarten zahlen- und flächenmäßig am geeignetsten sind, einen fachlichen Beurteilungsspielraum (EuGH, Urt. vom 2.8.1993 - C 355/90 -, NuR 1994, 521; BVerwG, Beschl. v. 13.3.2008, a.a.O.).

    Dementsprechend verringert sich die gerichtliche Kontrolldichte und unterliegt Parteivorbringen, es gebe ein faktisches Vogelschutzgebiet, das eine "Lücke im Netz" schließe, besonderen Darlegungsanforderungen (BVerwG, Beschl. v. 13.3.2008 - 9 VR 9.07 - NuR 2008, 495 unter Hinweis auf Urteile vom 21.6.2006 - 9 A 28.05 -, BVerwGE 126, 166 und vom 14.11.2002 - 4 A 15.02, a.a.O.; vgl. zu den Substantiierungsanforderungen im Übrigen auch: BVerwG, Urt. v. 30.1.2008 - 9 A 27.06 -, NVwZ 2008, 678; Urt. v. 23.11.2007 - 9 B 38.07 -, UPR 2008, 112).

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 1 KN 149/05
    Daher ist das Grundeigentum als Belang in die Abwägungsentscheidung zugunsten betroffener privater Grundstückseigner einzustellen (BVerfG, Urt. v. 15.5.1985 - 2 BvR 397-399/82 -, BVerfGE 70, 35; BVerfG, Beschl. v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, BauR 2003, 1338) und in hervorgehobener Weise zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 6.10.1992 - 4 NB 36.92 -, BRS 54 Nr. 57; Urt. v. 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144; Beschl. v. 4.1.2007 - 4 B 74.06 -, ZfBR 2007, 273).

    Bereits bei der Planaufstellung ist z.B. das Interesse einzelner Eigentümer an der Beibehaltung des Grundstückszuschnittes und der bisherigen Nutzung in der Abwägung zu berücksichtigen und mit gegenläufigen Privatinteressen zu einem fairen Ausgleich zu bringen (BVerfG, Beschl. v. 22.5.2001 -, 1 BvR 1512 und 1677/97 -, BVerfGE 104, 1; Beschl. v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, BauR 2003, 1338).

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2013 - 1 KN 33/10

    Unmittelbarer Schutz der Vogelschutzrichtlinie für ein Plangebiet bei Nachmeldung

    Die Entlastungsstraße war in Gestalt des Bebauungsplanes Nr. 67 bereits Gegenstand des Normenkontrollurteils des Senats vom 22. Mai 2008 (- 1 KN 149/05 -, NuR 2008, 805), gegen welches das Bundesverwaltungsgericht die Revision zur Klärung der Frage zugelassen hat, ob ein Bebauungsplan für eine Umgehungsstraße, der beschlossen wurde, ohne zu klären, ob die Trasse in einem faktischen Vogelschutzgebiet lag, allein deshalb als wirksam betrachtet werden kann, weil das Land der Europäischen Kommission das fragliche Gebiet nach der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebauungsplans als Europäisches Vogelschutzgebiet nachgemeldet hat, ohne das Plangebiet in die Meldung einzubeziehen (BVerwG, Beschl. v. 17.6.2009 - 4 BN 28.08 -, juris; nunmehr unter dem Aktenzeichen 4 CN 2.09).

    Das Plangebiet liege in einem faktischen Vogelschutzgebiet, was die Karte "Durchschneidung des Grabensystems durch die Trasse (18 x) und straßenbaubedingte Auswirkungen in das (faktische) Vogelschutzgebiet" aus dem Jahr 2004 (Anlage 4, GA III, Bl. 405), die Stellungnahme des Landkreises W vom 10. Juni 2004 (BA A zu - 1 KN 149/05 -, Bl. 11) und der Vorschlag des Niedersächsischen Umweltministeriums für das V63 im Jahr 2007 (GA - 1 KN 149/05 -, Bl. 162 bis 165) bestätige.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren sowie in den Verfahren 1 KN 149/05, 1 MN 34/10, BVerwG 4 CN 2.09 und die dazugehörigen Beiakten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Rein quantitativ ist der Bestand von 240 Revieren der höchste, der für ein zusammenhängendes Vorkommensgebiet in Niedersachsen aufgeführt wird (Vorschlag V63 des Umweltministeriums, Fassung Februar 2007, GA 1 KN 149/05 B. 162 ff.).

    Schilfrohrsänger kämen im Gebiet im landesweiten Vergleich in herausragender Dichte vor (Vorschlag V63 des Umweltministeriums, Fassung Februar 2007, GA 1 KN 149/05 B. 162 ff.).

    Das vom Senat im Jahr 2008 entschiedene Normenkontrollverfahren 1 KN 149/05 ist derzeit beim Bundesverwaltungsgericht anhängig und bis zu einer Entscheidung in dem hier vorliegenden Verfahren ausgesetzt worden.

  • BVerwG, 10.03.2011 - 4 CN 6.10

    Ablehnung eines Richters wegen des subjektiven Besorgnisses der Befangenheit als

    Der Plan ist nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 22. Mai 2008 - 1 KN 149/05 - Gegenstand des Revisionsverfahrens BVerwG 4 CN 6.10 (vorher 4 CN 2.09).
  • OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09

    Waldschlößchenbrücke, Planfeststellung

    So führt auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. Mai 2008 (1 KN 149/05, NuR 2008, 805, juris Rn. 77 - Kommunale Entlastungsstraße) aus, dass ein faktisches Vogelschutzgebiet zwar grundsätzlich auch dann noch zu berücksichtigen ist, wenn das Bundesland sein Gebietsauswahlverfahren für das europäische Netz "Natura 2000" für beendet erklärt hatte.
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2009 - 1 KN 141/07

    Zulässigkeit der Überplanung einer Bundesstraße und deren Anschluss an eine

    Das erlaubt es den Gemeinden, eine eigene Städtebau- und Verkehrspolitik betreiben, ohne dabei auf eine "Bedarfsprüfung" verwiesen zu sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.4.1997 - 4 BN 1.97 -, NVwZ-RR 1998, 217 ; Urt. v. 28.1.1999 - 4 CN 5.98 -, a.a.O.; Beschl. v. 8.9.1999 - 4 BN 14.99 -, ZfBR 2000, 275; Urt. v. 7.6.2001 - 4 CN 1.01 -, BVerwGE 114, 301 = NVwZ 2001, 1280; Beschl. v. 15.8.2007 - 4 BN 30.07 -, juris; Senatsurt. v. 22.5.2008 - 1 KN 149/05 -, NuR 2008, 805) .

    Ausschlaggebend ist deshalb allein, ob die Planung (jedenfalls auch) städtebauliche Zielsetzungen, d.h. örtliche Anknüpfungspunkte hat (vgl. Senatsurt. v. 22.5.2008 - 1 KN 149/05 -, NuR 2008, 805).

    Das kann bei einer isolierten Straßenplanung der Fall sein, wenn die Verwirklichung des Vorhabens - etwa wegen fehlender Finanzmittel, wofür hier nichts spricht - innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes ausgeschlossen erscheint (BVerwG, Urt. v. 18.3.2004 - 4 CN 4.03 -, BVerwGE 120, 239 = NVwZ 2004, 856) oder wenn die Gemeinde einem von ihr verschiedenen Straßenbaulastträger eine von diesem nicht gewollte Straße aufzudrängen versucht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.1999 - 4 C 5.98 -, BVerwGE 108, 248 = NVwZ 1999, 1222; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.5.2008 - 1 KN 149/05 -, NuR 2008, 805; OVG Greifswald, Urt. v. 3.9.2008 - 3 K 9/07 -, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06

    Erstellung eines Bebauungsplans in einem faktischen Vogelschutzgebiet

    Es hat dies für den Fall verneint, dass eine Gebietsnachmeldung vorliegt und die dadurch bewirkte Netzschließung im Kern nur die Bestätigung bereits bei Satzungsbeschluss zugrunde gelegter fachlicher Annahmen darstellt, die von vornherein plausibel waren (OVG Lüneburg, U. v. 22.05.2008 - 1 KN 149/05 - NuR 2008, 805 - juris Rn. 79).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 1 MN 267/08

    Festsetzung einer insbesondere von LKW genutzten temporären Zufahrt zum

    Die Gemeinde darf sich insoweit auf eine Prognose beschränken und dabei die Äußerungen derjenigen Behörden zugrunde legen, die für den jeweiligen Sachbereich zuständig sind (vgl. z.B. Senatsurt. v. 22.5.2008 - 1 KN 149/05 -, NuR 2008, 805).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2019 - 15 KF 45/17

    Wertgleiche Abfindung; Abwicklungsplan; Agrarstrukturverbesserung; Arrondierung;

    Mit Urteil vom 22. Mai 2008 (1 KN 149/05) wies das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht einen Normenkontrollantrag des Klägers gegen den Bebauungsplan Nr. J. ab.

    Das Bundesverwaltungsgericht erklärte mit Urteil vom 27. März 2014 (4 CN 3.13) den Bebauungsplan Nr. J. im Revisionsverfahren gegen das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Mai 2008 (1 KN 149/05) ebenfalls mit allgemeinverbindlicher Wirkung ex tunc für unwirksam.

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07

    Alternativenprüfung; Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan;

    An der Erforderlichkeit in diesem Sinne fehlt es, wenn das Vorhaben einer positiven Planungskonzeption entbehrt und ersichtlich der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (vgl. eingehend auch Senatsurteile v. 22.05.2008 - 1 KN 149/05 -, NuR 2008, 805 , u. v. 25.11.2009 - 1 KN 141/07 -, DVBl. 2010, 448).
  • BVerwG, 08.03.2011 - 4 VR 2.10

    Fehlen einer gebotenen Aktennotiz und Beweisvereitelung

    Der Plan ist nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 22. Mai 2008 - 1 KN 149/05 - Gegenstand des Revisionsverfahrens BVerwG 4 CN 6.10 (vorher 4 CN 2.09).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2009 - 8 C 10435/08

    Ortsumgehung Bad Bergzabern (B 427) darf gebaut werden

    Inzwischen hat das Melde- und Gebietsausweisungsverfahren indes einen fortgeschrittenen Stand erreicht, so dass nach der Rechtsprechung nunmehr in Deutschland das von der Vogelschutzrichtlinie angestrebte zusammenhängende Netz der Vogelschutzgebiete entstanden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.3.2008, NuR 2008, 495, 496; ebenso OVG Niedersachsen, Urteil vom 22.5.2008, NuR 2008, 805 und juris, Rn. 77).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2009 - 1 KN 22/05
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11

    Planerische Bewältigung des Nebeneinanders eines städtebaulich dominanten

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 266/08

    Einwand gegen Logistikzentrum abgelehnt

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2009 - 1 KN 314/07

    Nachbarantrag gegen Überplanung eines Sportplatzgeländes als reines Wohngebiet;

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 15 KF 3/14

    Bebauungsplan; Entlastungsstraße; Folgenbeseitigungsanspruch; Klageänderung;

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09

    Fortführung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens auf anderer

  • VG Oldenburg, 22.11.2017 - 5 A 2233/16

    Eigentum; Folgenbeseitigungsanspruch; Straße; Straßenbaulast; Widmung

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 15 MF 6/09

    Verfallen öffentlicher Zuschüsse als beachtlicher Dringlichkeitsgrund i.S.d. § 36

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