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   VG Freiburg, 17.02.2009 - 3 K 805/08   

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VG Freiburg, 17.02.2009 - 3 K 805/08 (https://dejure.org/2009,5668)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17.02.2009 - 3 K 805/08 (https://dejure.org/2009,5668)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 3 K 805/08 (https://dejure.org/2009,5668)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme sowie einer naturschutzrechtlichen Befreiung zur Reduzierung des Kormoranbestands

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer artenschutzrechtlichen Erlaubnis durch das Regierungspräsidium Freiburg ; Rechtmäßigkeit einer artenschutzrechtlichen Erlaubnis i.R. eines sog. Vergrämungsabschusses von Kormoranen am Untersee ; Begehren einer artenschutzrechtlichen Ausnahme von den ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NatSchG § 78; NatSchG § 79; BNatSchG § 43
    Naturschutz; Sonstiger Umweltschutz - naturschutzrechtliche Befreiung; artenschutzrechtliche Ausnahme; Kormoran, Bestandsmanagement

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage des NABU gegen Kormoranvergrämung abgewiesen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage des NABU gegen Kormoranvergrämung abgewiesen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hinweis auf Gerichtstermin am 17.02.2009

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Über die Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen das Land Baden-Württemberg

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 2009, 440
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 14 BV 05.3079

    Verhältnis von artenschutzrechtlicher Ausnahme und naturschutzrechtlicher

    Auszug aus VG Freiburg, 17.02.2009 - 3 K 805/08
    Offen bleiben kann, ob der Kläger - die Verletzung eigener Rechte i.S. des § 42 Abs. 2 VwGO macht er nicht geltend (vgl. zur Klagebefugnis bei der Fortsetzungsfeststellungsklage Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 15. Aufl. 2007, Rn. 125 zu § 113) - auch insoweit über den Wortlaut des § 61 Abs. 1 BNatSchG hinaus klagebefugt ist (gegen die Klagebefugnis Bayer. VGH, Urt. v. 17.03.2008 - 14 BV 05.3079 -, NuR 2008, 668, m.z.w.N. aus der Literatur).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

    Auszug aus VG Freiburg, 17.02.2009 - 3 K 805/08
    Das strenge Schutzregime des Art. 4 Abs. 4 Vogelschutzrichtlinie wird jedoch gemäß Art. 7 FFH-RL durch das erleichterte Schutzregime nach Art. 6 Abs. 2 bis 4 FFH-RL ersetzt (vgl. zu diesen Fragen Michler, Die Rechtsstellung der Gemeinden bei der Ausweisung Europäischer Vogelschutzgebiete, VBlBW 2006, 449 sowie BVerwG, Urt. v. 01.04.2004 - 4 C 2.03 -, BVerwGE 120, 276).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

    Auszug aus VG Freiburg, 17.02.2009 - 3 K 805/08
    Selbst wenn die lokale Population nicht in einem günstigen Erhaltungszustand verbleibt, sind auch die regionale und die biogeografische Ebene in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.06.2006 - 9 A 28.05 -, juris Rn. 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2011 - 5 S 644/09

    Bekämpfung des Kormoranbestandes im südwestlichen Teil des Bodensees;

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17.02.2009 - 3 K 805/08 - wird geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17.02.2009 - 3 K 805/08 - zu ändern und festzustellen, dass der Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 08.04.2008 rechtswidrig gewesen ist.

    Die von der Fischereiaufsicht genannten Kormoranzahlen (Anlage Nrn. 6 und 7 des Beklagten zum Verfahren 3 K 805/08; die Zahlen beziehen sich allerdings nicht auf die Kolonie im Radolfzeller Ried, sondern auf den Untersee insgesamt) schwanken jedoch nicht in gleicher Weise und korrelieren nicht mit dem entsprechenden Berufsfischerertrag.

    Die Fangerträge 2008 (vgl. Anlage Nr. 8 des Beklagten zum Verfahren 3 K 805/08) liegen mit 140 t aber deutlich höher als in den Jahren 2006 und 2007 und in etwa bei dem Wert des Jahres 2003 (141 t).

    In 2003 jedoch lag die Zahl der Kormorane (Sommerpopulation und Brutpaare) deutlich niedriger (Anlage Nr. 6 des Beklagten zum Verfahren 3 K 805/08).

    Der Höchststand des Kormoransommerbestands am Untersee im Jahre 2008 (Anlage 6 des Beklagten zum Verfahren 3 K 805/08) ließe einen signifikanten Rückgang auch des Barschertrages in diesem Jahr erwarten.

    bb) In Bezug auf die den Unterseefischern entstehenden Netz- und Fischschäden entstehen ist folgendes festzustellen: Die von der Fischereiaufsicht für die Jahre 1996 bis 2008 hierzu vorgelegten (Anlage Nr. 9 des Beklagten zum Verfahren 3 K 805/08) und in der mündlichen Verhandlung erläuterten Zahlen korrelieren mit den erwähnten Kormoranbestandszahlen nicht.

    In den hierzu genannten passenden Zeiträumen (Winter 2003/04 und 2004/05) lagen die Netzschäden im Mehrjahresvergleich aber mit am niedrigsten (Anlage 9 des Beklagten zum Verfahren 3 K 805/08).

    Dass insbesondere von den Kormoranen im NSG Radolfzeller Aachried ein hoher Fraßdruck auf die in ihrem Bestand gefährdete Äsche ausgeht, lässt sich der Untersuchung von Klein und Lieser (Vogelwarte Band 43, 2005, S. 267-270, vgl. Anlage 10 des Beklagten zum Verfahren 3 K 805/08) entnehmen.

    Unter Einbeziehung früherer Erfahrungen des Landesumweltamts Brandenburg mit der Methode des nächtlichen Leuchtens hat der Beklagte im Januar 2009 festgestellt, dass die am 08.04.2008 durchgeführte Maßnahme "bei vorsichtiger Schätzung" zu einer Reduktion der Jungvögel um (nur) ca. 20 % geführt hat (Stellungnahme Dr. Wetzlar, Anlage 19 des Beklagten zum Verfahren 3 K 805/08).

  • OLG Hamm, 29.05.2017 - 5 U 153/15

    Öffentlich-rechtliche Rechtsfragen im Zivilprozess über die ausgewilderten

    Da die Neufassung der Vorschrift im Zuge der " kleinen BNatSchG-Novelle " eine Ausnahme auch schon zur Abwendung erheblicher Land-, Forst-, Fischerei-, Wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden zulässt, genügt es, wenn es zu einer Beeinträchtigung oder Verschlechterung der wirtschaftlichen Grundlage einzelner Betriebe kommt (vgl. VG Freiburg, NuR 2009, 440 ff. - Rdnr. 29, zitiert nach juris; Lau in Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Aufl. 2016, § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen, Rdnr. 14 m. w. N.).

    Der EUGH hat insoweit die Auffassung der Kommission bestätigt, dass Ausnahmevoraussetzung ein materieller Schaden bzw. die Gefahr eines solchen Schadens an den Bewirtschaftungsgütern selbst ist, wie Schäden in der Ernte, im Wald oder in den der Fischzucht dienenden Teichen (zum Ganzen: Lau in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, a.a.O.; VG Freiburg, NuR 2009, 440 ff - Rdnr. 37 ff zitiert nach Juris).

  • OLG Hamm, 29.05.2017 - 5 U 156/15

    Öfentlich-rechtliche Rechtsfragen im Zivilprozess über die ausgewilderten Wisente

    Da die Neufassung der Vorschrift im Zuge der " kleinen BNatSchG-Novelle " eine Ausnahme auch schon zur Abwendung erheblicher Land-, Forst-, Fischerei-, Wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden zulässt, genügt es, wenn es zu einer Beeinträchtigung oder Verschlechterung der wirtschaftlichen Grundlage einzelner Betriebe kommt (vgl. VG Freiburg, NuR 2009, 440 ff. - Rdnr. 29, zitiert nach juris; Lau in Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Aufl. 2016, § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen, Rdnr. 14 m. w. N.).

    Der EUGH hat insoweit die Auffassung der Kommission bestätigt, dass Ausnahmevoraussetzung ein materieller Schaden bzw. die Gefahr eines solchen Schadens an den Bewirtschaftungsgütern selbst ist, wie Schäden in der Ernte, im Wald oder in den der Fischzucht dienenden Teichen (zum Ganzen: Lau in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, a.a.O.; VG Freiburg, NuR 2009, 440 ff - Rdnr. 37 ff zitiert nach Juris).

  • VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16

    Verpflichtung zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die

    Denn liegt einer der Befreiungstatbestände vor, so ist die Befreiung im Regelfall zu erteilen, da die wichtigen Entscheidungsvoraussetzungen bereits in die Befreiungsvoraussetzungen selbst aufgenommen sind (vgl. VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 17. Februar 2009 - 3 K 805/08 -, Rn. 47, juris; Lau in: Frenz/Müggenborg, Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), 2. Aufl. 2016, § 45 Rn. 13; Gläß, in: BeckOK UmweltR, 54. Ed. 1. April 2020, BNatSchG § 45 Rn. 37 sowie allgemein zum intendierten Ermessen bei Befreiungsvorschriften auch Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 114 Rn. 21b).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2017 - 2 K 127/15

    Kormoranverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist rechtmäßig

    Dabei genügt es, wenn es zu einer Beeinträchtigung oder Verschlechterung der wirtschaftlichen Grundlagen einzelner Betriebe kommt (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 17.02.2009 - 3 K 805/08 -, juris RdNr. 29; Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band II, § 45 BNatSchG RdNr. 20; Lau, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, § 45 RdNr. 14).

    Maßgeblich ist, ob der Schaden in Relation zur Höhe der Gesamteinnahmen eine beachtliche Größenordnung darstellt, der den Gewinn der betroffenen Fischereibetriebe unter die Rentabilitätsschwelle drücken und damit zur Betriebsaufgabe zwingen kann (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 17.02.2009 - 3 K 805/08 -, a.a.O., RdNr. 37; Lau, in: Frenz/Müggenborg, a.a.O., § 45 RdNr. 14).

    Die Vorschrift setzt voraus, dass sich eine geschützte Art so weit ausbreitet, dass sie andere Arten verdrängt oder gar zu vernichten droht (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 17.02.2009 - 3 K 805/08 -, a.a.O., RdNr. 40; OVG BBg, Beschl. v. 11.08.2009 - OVG 11 S 58.08 -, juris RdNr. 15; Gellermann, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 45 BNatSchG RdNr. 21; Müller-Walter, in: Lorz/Konrad/Mühlbauer/Müller-Walter/Stöckel, a.a.O., § 45 BNatSchG RdNr. 25).

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2019 - 4 ME 48/19

    Artenschutzrechtliches Tötungsverbot; Entnahme; Population; Schaden;

    Denn gerade im Fall der Weitergabe der Jagdtechniken würde das Schadensrisiko trotz eines im Normalfall ausreichenden Herdenschutzes zunehmend unkalkulierbar und könnte in Einzelfällen auch den betrieblich relevanten Bereich erreichen, was für die Bejahung eines erheblichen wirtschaftlichen Schadens ausreichend ist (vgl. OVG LSA, Urt. v. 22.11.2017 - 2 K 127/15 - VG Freiburg, Urt. v. 17.2.2009 - 3 K 805/08 -).
  • VG Hannover, 27.04.2010 - 4 A 6036/08

    Abschuss; Artenschutz; Ausnahmezulassung; Befreiung; Belastung; Erlaubnis;

    Das Schießen von Kormoranen ist ein Projekt (vgl. VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 17.02.2009 - 3 K 805/08 -, juris Rdn. 52).

    Die Kammer lässt es dahinstehen, ob das BNatSchG als das zeitlich später erlassene und normhierarchisch höhere Gesetz nicht gegenüber den teilweise sehr alten Naturschutzordnungen Vorrang genießt (so aber VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 17.02.2009 - 3 K 805/08 -, juris Rdn. 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 8 A 1837/09

    Überprüfung von Projekten vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre

    vgl. im Ergebnis ebenso VG Hannover, Urteil vom 27. April 2010 - 4 A 6036/08 -, NuR 2010, 512 = juris, Rn. 75, und VG Freiburg, Urteil vom 17. Februar 2009 - 3 K 805/08 -, NuR 2009, 440 = juris Rn. 51 ff.
  • VG Osnabrück, 11.05.2017 - 3 B 5/17

    Eilantrag des NABU gegen Windpark Georgsdorf erfolgreich

    Die Ermessensentscheidung ist nicht bereits intendiert (im Ergebnis auch so Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, BNatSchG § 45 Rn. 19; a. A. VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 17. Februar 2009 - 3 K 805/08 -, Rn. 47, juris; Lau in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2. Auflage 2016, § 45 Rn. 13), das heißt nach § 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG ist bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht nur eine Genehmigung gewollt und davon soll nur in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.
  • VG Potsdam, 27.11.2020 - 14 K 3890/18
    Dieses Ermessen ist jedoch wegen der bereits auf Tatbestandsebene notwendigen dezidierten Interessenabwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung dahingehend intendiert, dass bei Vorliegen der Tatbestands-voraussetzungen - die eine dezidierte Abwägung und Alternativlosigkeit der Befreiung erfordern - in aller Regel die Befreiung zu gewähren ist (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 20. März 2013 - AN 11 K 12.02077 - juris Rn. 29; VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 17. Februar 2009 - 3 K 805/08 - juris Rn. 47; Lau in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl., § 67 Rn. 14 m. w. N.).
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