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   EuGH, 28.07.2011 - C-71/10   

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https://dejure.org/2011,6510
EuGH, 28.07.2011 - C-71/10 (https://dejure.org/2011,6510)
EuGH, Entscheidung vom 28.07.2011 - C-71/10 (https://dejure.org/2011,6510)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - C-71/10 (https://dejure.org/2011,6510)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen - Richtlinie 2003/4/EG - Art. 4 - Ausnahmen vom Recht auf Zugang - Antrag auf Zugang, bei dem es um mehrere von Art. 4 Abs. 2 der genannten Richtlinie geschützte Interessen geht

  • Europäischer Gerichtshof

    Office of Communications

    Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen - Richtlinie 2003/4/EG - Art. 4 - Ausnahmen vom Recht auf Zugang - Antrag auf Zugang, bei dem es um mehrere von Art. 4 Abs. 2 der genannten Richtlinie geschützte Interessen geht

  • EU-Kommission PDF

    Office of Communications

    Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen - Richtlinie 2003/4/EG - Art. 4 - Ausnahmen vom Recht auf Zugang - Antrag auf Zugang, bei dem es um mehrere von Art. 4 Abs. 2 der genannten Richtlinie geschützte Interessen geht

  • EU-Kommission

    Office of Communications

    Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen - Richtlinie 2003/4/EG - Art. 4 - Ausnahmen vom Recht auf Zugang - Antrag auf Zugang, bei dem es um mehrere von Art. 4 Abs. 2 der genannten Richtlinie geschützte Interessen geht“

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 4 Abs. 2 RL 2003/4/EG hinsichtlich der Möglichkeit der kumulativen Berücksichtigung von in der Vorschrift genannten Gründen zur Verweigerung der Bekanntgabe von Informationen

  • lda.brandenburg.de PDF

    Begriffsbestimmung, Durchführung des Antragsverfahrens, Interessenabwägung

  • fragdenstaat.de

    Durchführung des Antragsverfahrens - Interessenabwägung - Begriffsbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen; Richtlinie 2003/4/EG - Art. 4; Ausnahmen vom Recht auf Zugang; Antrag auf Zugang, bei dem es um mehrere von Art. 4 Abs. 2 der genannten Richtlinie geschützte Interessen geht

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lehofer.at (Kurzinformation)

    Sind Standorte von Mobilfunk-Basisstationen als Umweltinformation offenzulegen? UK Supreme Court

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Durchführung des Antragsverfahrens, Interessenabwägung, Begriffsbestimmung

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Mobilfunkstandortdaten zugänglich?

  • lehofer.at (Kurzanmerkung)

    Abwägung von "kumulierten Interessen" vor Bekanntgabe der Standorte von Mobilfunk-Basisstationen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court of the United Kingdom (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 8. Februar 2010 - Office of Communications/The Information Commissioner

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court of the United Kingdom - Auslegung von Art. 4 Abs. 2 Buchst. b und e der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1060
  • DÖV 2011, 777
  • NuR 2011, 792
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 16.12.2010 - C-266/09

    Stichting Natuur en Milieu u.a. - Umwelt - Pflanzenschutzmittel - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 28.07.2011 - C-71/10
    Denn hiermit wird unterstrichen, dass diese Abwägung nicht aus einer allgemeinen, etwa vom nationalen Gesetzgeber erlassenen Maßnahme hervorgehen kann, sondern aus einer tatsächlichen spezifischen Prüfung jeder Situation, die im Rahmen eines auf der Grundlage der Richtlinie 2003/4 gestellten Antrags auf Zugang zu einer Umweltinformation den nationalen Behörden unterbreitet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2010, Stichting Natuur en Milieu u. a., C-266/09, Slg. 2010, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 20.01.2021 - C-619/19

    Land Baden-Württemberg (Communications internes) - Vorlage zur Vorabentscheidung

    Ausnahmen vom Zugangsrecht sind daher eng auszulegen, um das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe gegen das Interesse an der Verweigerung der Bekanntgabe abzuwägen (Urteil vom 28. Juli 2011, 0ffice of Communications, C-71/10, EU:C:2011:525, Rn. 22).

    Diese Abwägung muss nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs aus einer tatsächlichen spezifischen Prüfung jeder Situation, die im Rahmen eines auf der Grundlage der Richtlinie 2003/4 gestellten Antrags auf Zugang zu einer Umweltinformation den nationalen Behörden unterbreitet wird, hervorgehen, was nicht ausschließt, dass der nationale Gesetzgeber in einer allgemeinen Vorschrift Kriterien festlegt, die diese vergleichende Prüfung der in Rede stehenden Interessen erleichtern können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 2010, Stichting Natuur en Milieu u. a., C-266/09, EU:C:2010:779, Rn. 58, und vom 28. Juli 2011, 0ffice of Communications, C-71/10, EU:C:2011:525, Rn. 29).

    Aus dem ersten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/4 ergibt sich, dass zu den Gründen, die für die Bekanntgabe sprechen können und von einer Behörde bei der Abwägung der vorliegenden Interessen jedenfalls zu berücksichtigen sind, unter anderem gehört, "das Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und ... den Umweltschutz zu verbessern" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juli 2011, 0ffice of Communications, C-71/10, EU:C:2011:525, Rn. 25 und 26).

  • BVerwG, 01.09.2022 - 10 C 5.21

    Zugang zu Namen und Kontaktdaten aufgrund des Umweltinformationsgesetzes

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierzu entschieden, Art. 4 UIRL sei dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung angeordnete Abwägung des öffentlichen Interesses an der Bekanntgabe von Umweltinformationen gegen das besondere Interesse an der Verweigerung der Bekanntgabe in jedem den zuständigen Behörden vorgelegten Einzelfall erfolgen müsse, wobei der nationale Gesetzgeber in einer allgemeinen Vorschrift Kriterien festlegen könne, die diese vergleichende Prüfung der bestehenden Interessen erleichtern könnten (EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - C-266/09 [ECLI:EU:C:2010:779] - Rn. 59; vgl. ferner EuGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - C-71/10 [ECLI:EU:C:2011:525] - Rn. 29).

    Dem 16. Erwägungsgrund der Umweltinformationsrichtlinie ist hierzu zu entnehmen, dass dabei das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe gegen das Interesse an der Verweigerung abgewogen werden sollte (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - C-71/10 - Rn. 22).

    Soweit Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 UIRL darüber hinaus vorsieht, dass in jedem Einzelfall das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe gegen das Interesse an der Verweigerung der Bekanntgabe abgewogen wird, besteht seine eigenständige Funktion gegenüber Satz 1 darin, dass er der zuständigen Behörde eine kumulierte Würdigung von Gründen für eine Verweigerung der Bekanntgabe erlaubt (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - C-71/10 - Rn. 24 ff.; vgl. auch, Schlussanträge der Generalanwältin vom 10. März 2011 - C-71/10 [ECLI:EU:C:2011:140] - Rn. 26 ff.).

  • BVerwG, 26.04.2021 - 10 C 2.20

    Zugang zu Unterlagen über CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen

    Insoweit hat es auch nicht das erhöhte Gewicht der Vertraulichkeitsinteressen übersehen, das bei einem kumulativen Vorliegen mehrerer Antragsablehnungsgründe im Rahmen der Abwägung Berücksichtigung finden kann und muss (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - C-71/10 [ECLI:EU:C:2011:525], Office of Communications - Rn. 32).
  • BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 7.14

    Zurückverweisung; Rechtsänderung im Revisionsverfahren; missbräuchliche

    Aus seinem Urteil vom 28. Juli 2011 (- C-71/10 [ECLI:EU:C:2011:525], Office of Communications - Rn. 28) folgt nur, dass in die Abwägung nach Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 UIRL auch mehrere Versagungsgründe kumuliert eingestellt werden können.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 12 B 13.18

    Bundesverkehrsministerium muss Unterlagen zum Abgasskandal an Deutsche

    Diese Abwägung fällt auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind, mindestens Folie 10 (Unterstützungsbedarf), nach Auffassung der Beklagten und der Beigeladenen auch die Informationen der Folien 4, 5, 6 (teilweise), 8 und 9, die Produkt- und Marktstrategien betreffen, und die Ablehnungsgründe möglicherweise kumuliert in die Abwägung einzufließen hätten (EuGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - C-71/10 - juris Rn. 32), zugunsten des öffentlichen Informationsinteresses aus.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-234/22

    Roheline Kogukond u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/4/EG -

    9 Urteile vom 28. Juli 2011, 0ffice of Communications (C-71/10, EU:C:2011:525, Rn. 22), und vom 20. Januar 2021, Land Baden-Württemberg (Interne Mitteilungen) (C-619/19, EU:C:2021:35, Rn. 33).

    10 Meine Schlussanträge in der Rechtssache Office of Communications (C-71/10, EU:C:2011:140, Nrn. 45 bis 48), siehe auch Schlussanträge des Generalanwalts Hogan in der Rechtssache Land Baden-Württemberg (Interne Mitteilungen) (C-619/19, EU:C:2020:590).

    13 Vgl. Urteil vom 28. Juli 2011, 0ffice of Communications (C-71/10, EU:C:2011:525, Rn. 22 bis 31), sowie zum Zugang zu Dokumenten der Union Urteile vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat (C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 44 und 49), und vom 3. Juli 2014, Rat/In"t Veld (C-350/12 P, EU:C:2014:2039, Rn. 53).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-619/19

    Land Baden-Württemberg (Communications internes) - Vorlage zur Vorabentscheidung

    17 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 2010, Stichting Natuur en Milieu u. a. (C-266/09, EU:C:2010:779, Rn. 52 und 56), und vom 28. Juli 2011, 0ffice of Communications (C-71/10, EU:C:2011:525, Rn. 22).

    19 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juli 2011, 0ffice of Communications (C-71/10, EU:C:2011:525, Rn. 29).

  • OVG Hamburg, 28.06.2022 - 3 Bf 295/19

    Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen

    Liegen mehrere Ablehnungsgründe vor, sind sie dem geltend gemachten öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe nicht jeweils einzeln, sondern in ihrer Gesamtheit gegenüberzustellen (vgl. EuGH, Urt. v. 28.7.2011, C-71/10, NVwZ 2011, 1060, juris Rn. 32; BVerwG, Urt. v. 26.4.2021, 10 C 2/20, BVerwGE 172, 232, juris Rn. 32).
  • VG Berlin, 22.11.2018 - 2 K 384.16

    Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen

    So heißt es in Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 UIRL ausdrücklich: "In jedem Einzelfall wird das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe gegen das Interesse an der Verweigerung der Bekanntgabe abgewogen", wobei diesem Satz eine eigene - von Satz 1 dieses Unterabsatzes unabhängige - Funktion zukommt (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - C-71/10 - Juris Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-121/21

    Generalanwalt Pikamäe ist der Auffassung: Polen hat dadurch gegen Unionsrecht

    48 Urteile vom 28. Juli 2011, 0ffice of Communications (C-71/10, EU:C:2011:525, Rn. 22), und vom 20. Januar 2021, Land Baden-Württemberg (Interne Mitteilungen) (C-619/19, EU:C:2021:35, Rn. 33).
  • VG Berlin, 29.01.2024 - 2 K 41.23

    Anspruch auf Umweltinformation dient nicht der Ausforschung von Preisen!

  • VG Berlin, 05.12.2019 - 2 K 84.18
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 12 B 13.18

    Umweltinformationen; Verbrauchswerte; CO2-Werte; Unregelmäßigkeiten;

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-84/22

    Right to Know - Vorabentscheidungsersuchen - Zugang der Öffentlichkeit zu

  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 22 B 14.2304

    Zugang zu Umweltinformationen eines Staatsforstunternehmens

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-442/14

    Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang

  • VG Potsdam, 04.05.2012 - 9 K 2029/10
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-342/19

    De Masi und Varoufakis/ EZB - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der

  • VG Arnsberg, 04.05.2012 - 7 K 2314/11

    Anspruch auf Einsicht in die Stellungnahmen der Fachdezernate der

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