Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 08.05.2008

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   BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08   

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BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08 (https://dejure.org/2008,553)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.2008 - 4 B 25.08 (https://dejure.org/2008,553)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 2008 - 4 B 25.08 (https://dejure.org/2008,553)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BauGB § 36 Abs. 1 Satz 1
    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 36 Abs. 1 Satz 1
    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer planungsrechtlichen Schutzfunktion bei Eröffnung des Anwendungsbereichs des § 36 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Zweck der vorgesehenen Mitwirkung der Gemeinde; Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung bei Missachtung des gesetzlich gewährleisteten Rechts der ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 1347
  • DVBl 2008, 1329 (Ls.)
  • BauR 2008, 1844
  • ZfBR 2008, 795
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08
    Das gemeindliche Einvernehmen ist ein Sicherungsinstrument, mit dem die Gemeinde als sachnahe und fachkundige Behörde an der Beurteilung der bebauungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen mitentscheidend beteiligt werden soll (Urteil vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 342).

    Ist aber der Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB eröffnet, sichert die Vorschrift der Gemeinde ein Mitwirkungsrecht, das die Baugenehmigungsbehörde zu achten hat und dessen Wahrung im Klagewege erzwingbar ist (Urteil vom 14. April 2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65

    Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08
    Dieser Verstoß wiege so schwer, dass die von der Gemeinde angefochtene Baugenehmigung aufzuheben sei, ohne dass bereits bei dieser Gelegenheit zu prüfen sei, ob der Bauherr das Vorhaben im Endergebnis auch gegen den Willen der Gemeinde durchführen könne (- BVerwG 4 C 184.65 - BVerwGE 22, 342 ).

    Wie bei dem Zustimmungserfordernis des § 12 Abs. 2 LuftVG sind in den Fällen, in denen die Gemeinde in der gewichtigen Form des Einvernehmens zur verwaltungsinternen Mitwirkung bei der Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde berufen ist, gemeindeeigene Belange der Selbstverwaltung im Spiel (Urteil vom 19. November 1965 - BVerwG 4 C 184.65 - BVerwGE 22, 342 ).

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08
    Die Gemeinde ist als Trägerin der Planungshoheit befugt, gerade auch in Reaktion auf einen Bauantrag durch politische Entscheidung die planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlagen für ein Vorhaben noch - wenn auch unter Umständen nur gegen Entschädigung - zu ändern (Urteil vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 4 C 31.89 - Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 46 zum gemeindlichen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten bei Missachtung des Einvernehmenserfordernisses).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 7.03

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens; Einvernehmensfrist;

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08
    Ist der Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB eröffnet, entfaltet sich dessen planungsrechtliche Schutzfunktion: Die vorgesehene Mitwirkung der Gemeinde dient der Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit (Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 4 C 7.03 - BVerwGE 122, 13 ).
  • BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05

    Materielle Rechtsposition als Voraussetzung für den Anspruch auf Einhaltung von

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08
    Soweit die Beigeladene Bezug nimmt auf den Beschluss des Senats vom 10. Januar 2006 (- BVerwG 4 B 48.05 - BRS 70 Nr. 151 zu VGH Kassel, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 UE 2829/04 - BRS 69 Nr. 173) wird nicht beachtet, dass es dort um eine Klage gegen die Ersetzung des Einvernehmens im Zusammenhang mit einem planfeststellungsbedürftigen Vorhaben und die Frage ging, ob die Gemeinde trotz der Wahl eines falschen Verfahrens - baurechtliches Zustimmungsverfahren statt Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren - nicht in ihren Rechten verletzt werde.
  • VGH Hessen, 19.05.2005 - 3 UE 2829/04

    Autobahn; Winterstützpunkt; falsches Verfahren; Abwehrrechte einer Gemeinde;

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08
    Soweit die Beigeladene Bezug nimmt auf den Beschluss des Senats vom 10. Januar 2006 (- BVerwG 4 B 48.05 - BRS 70 Nr. 151 zu VGH Kassel, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 UE 2829/04 - BRS 69 Nr. 173) wird nicht beachtet, dass es dort um eine Klage gegen die Ersetzung des Einvernehmens im Zusammenhang mit einem planfeststellungsbedürftigen Vorhaben und die Frage ging, ob die Gemeinde trotz der Wahl eines falschen Verfahrens - baurechtliches Zustimmungsverfahren statt Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren - nicht in ihren Rechten verletzt werde.
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08
    Der Gesetzgeber hat in dem Konflikt zwischen Planungshoheit und Baufreiheit eine eindeutige Regelung getroffen, der zu Folge gegen den Willen der Gemeinde in den Fällen des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB bis zu einer gerichtlichen Klärung der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens auf die Verpflichtungsklage des Bauwerbers hin keine Baugenehmigung erteilt werden darf (Urteile vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 43.83 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 35; vom 10. August 1988 - BVerwG 4 C 20.84 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 40).
  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 C 20.84

    Verletzung des gemeindlichen Beteiligungsrechts bei Anweisung zur Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08
    Der Gesetzgeber hat in dem Konflikt zwischen Planungshoheit und Baufreiheit eine eindeutige Regelung getroffen, der zu Folge gegen den Willen der Gemeinde in den Fällen des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB bis zu einer gerichtlichen Klärung der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens auf die Verpflichtungsklage des Bauwerbers hin keine Baugenehmigung erteilt werden darf (Urteile vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 43.83 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 35; vom 10. August 1988 - BVerwG 4 C 20.84 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 40).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 62.98
    Auszug aus BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08
    Vielmehr ist Streitgegenstand des Anfechtungsprozesses allein die von der klagenden Gemeinde für sich in Anspruch genommene Rechtsposition (Beschluss vom 5. März 1999 - BVerwG 4 B 62.98 - Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 54).
  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03

    Einvernehmen; gemeindliches -; Einvernehmenserfordernis; Versagung des

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08
    Die Entscheidung des Senats, wonach die mit der unteren Baugenehmigungsbehörde identische Gemeinde die Ablehnung eines Bauantrags nicht mit der Versagung ihres Einvernehmens als solcher begründen darf (Urteil vom 19. August 2004 - BVerwG 4 C 16.03 - BVerwGE 121, 339), stellt keine Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung dar, sondern trägt (insoweit in Abweichung der früheren Rechtsprechung) dem Umstand Rechnung, dass § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB auf das Verhältnis von Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde eines anderen Rechtsträgers zugeschnitten ist und nicht im Verhältnis zwischen Ausgangs- und Widerspruchsbehörde gilt (a.a.O. S. 343).
  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 133.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • VGH Hessen, 05.03.2019 - 3 B 1518/18

    Die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "in geringfügigem Ausmaß" im Sinne

    Die Nichtbeachtung des Mitwirkungsrechts der Gemeinde verletzt diese in ihrer Planungshoheit und dies würde im Hauptsacheverfahren zur Aufhebung der Baugenehmigung führen, ohne dass es einer weiteren Überprüfung der materiellen Rechtslage bedürfte (BVerwG, Beschluss vom 11.08.2008 - BVerwG 4 B 25.08 -, juris Rdnr. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 8 S 1686/08

    Art und Umfang der Einwendungen einer Gemeinde aus BauGB § 36 Abs 1 S 1 und Abs 2

    Auch in diesen Fällen führt, wie die Klägerin unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.08.2008 (- 4 B 25.08 -, BauR 2008, 1844 = ZfBR 2008, 795) mit Recht geltend macht, bereits die Missachtung dieses formellen Beteiligungsrechts zu einer Beeinträchtigung eines subjektiv öffentlichen Rechts der Gemeinde und damit zur Aufhebung einer Baugenehmigung auf ein Rechtsmittel der Gemeinde, ohne dass es einer materiell-rechtlichen Überprüfung der Rechtslage bedarf.

    Der Senat sieht sich in dieser Auffassung bestätigt durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.08.2008 (- 4 B 25.08 -, BauR 2008, 1844 = NVwZ 2008, 1347),in dem ausgeführt wird, dass die planungsrechtliche Funktion des § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB eingreift, wenn dessen Anwendungsbereich eröffnet ist und entnimmt dieser Aussage zugleich die Schlussfolgerung, dass die Vorschrift erst und nur mit Eröffnung ihres Anwendungsbereichs ihre Schutzfunktion entfaltet.

    Soweit die Klägerin zum Beleg für ihre Auffassung, bereits mit einem Verstoß gegen die in § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB zitierten Vorschriften sei die materiell-rechtliche Planungshoheit der Gemeinde verletzt, Bezug nimmt auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.08.2008 (- 4 B 25.08 -, BauR 2008, 1844 = NvwZ 2008, 1347), beachtet sie nicht, dass es dort ebenfalls um einen Anwendungsfall und eine daraus folgende Verletzung des § 36 BauGB ging.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 - 10 S 1956/20

    Windenergieanlage; Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG; Erfordernis des

    Die Klägerin zu 1 ist hier entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht deshalb klagebefugt, weil das dem gemeindlichen Schutz dienende gemeindliche Einvernehmenserfordernis gemäß § 36 Abs. 1 BauGB übergangen worden wäre (vgl. insoweit BVerwG, Beschlüsse vom 11.08.2008 - 4 B 25.08 - NVwZ 2008, 1347 = juris Rn. 4 f. und vom 25.08.2014 - 4 B 20.14 - juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 08.05.2008 - 7-VII-07   

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https://dejure.org/2008,32295
VerfGH Bayern, 08.05.2008 - 7-VII-07 (https://dejure.org/2008,32295)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 08.05.2008 - 7-VII-07 (https://dejure.org/2008,32295)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 7-VII-07 (https://dejure.org/2008,32295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Popularklage: Gebührenpflicht der konstitutiv wirkenden Erklärung des Kirchenaustritts vor dem Standesamt verletzt nicht das Rechtsstaatsprinzip iSv Art 3 Abs 1 S 1 Verf BY, die Glaubens- und Gewissensfreiheit iSv Art 107 Abs 1 Verf BY und den Gleichheitssatz iSv Art 118 ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 1347 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Bayern, 19.04.2007 - 17-VII-05

    Büchergeld

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.05.2008 - 7-VII-07
    Dieses Prinzipbesagt, dass die Gebühr nicht in einem Missverhältnis zu der vom Träger der öffentlichen Verwaltung erbrachten Leistung stehendarf, und beschreibt somit das Verhältnis der Abgabenbelastung des Pflichtigen zur Leistung (VerfGH vom 19.4.2007 = VerfGH 60, 80/91 m. w. N.).

    Nur wenn die äußersten Grenzen des normgeberischen Ermessens überschritten sind, wenn für die getroffene Regelung jedersachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 60, 80/95 f.).

  • VerfGH Bayern, 04.08.1992 - 3-VII-91

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Bayrischen Personalvertretungsgesetzes, weil

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.05.2008 - 7-VII-07
    Art. 118 Abs. 1 BV verpflichtet den bayerischen Normgebernicht dazu, seine Regelungen denen anderer Bundesländer anzupassen (VerfGH vom 4.8.1992 = VerfGH 45, 112/117; Meder, RdNr.8 zu Art. 118 m. w. N.).
  • BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67

    Mitgliedschaftsrecht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.05.2008 - 7-VII-07
    a) Dass die Erklärung des Austritts in den von Art. 3 Abs. 4 KirchStG erfassten Fällen einer bestimmten Form bedarf, ist -wie der Verfassungsgerichtshof zur gleichlautenden Regelung des Art. 2 Abs. 3 KirchStG a. F. bereits entschieden hat - nichtzu beanstanden (VerfGH 21, 38; VerfGH vom 22.11.2000 = VerfGH 53, 167/172 f.; vgl. auch BVerfG vom 31.3.1971 = BVerfGE 30, 415/426; Häußler, DÖV 1995, 985/988 f.).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2004 - 1-VII-03

    Erweiterung der Kampfhundeliste

    Auszug aus VerfGH Bayern, 08.05.2008 - 7-VII-07
    Fehlt es daran, verstößt die abgeleitete Rechtsvorschrift gegen das Rechtsstaatsprinzip, ohne dass es nochdarauf ankommt, ob durch sie Grundrechte der Bayerischen Verfassung verfassungswidrig eingeschränkt werden (ständige Rechtsprechung;vgl. VerfGH vom 15.7.2004 = VerfGH 57, 84/93).
  • VerfGH Bayern, 11.07.2008 - 12-VII-07

    Vorfahrpflicht bei Leichenüberführungen

    Auch bei der Überwachung gesetzlicher Vorschriften durch einen Träger hoheitlicher Verwaltung wird eine Verwaltungsleistung erbracht und vom Betroffenen in Anspruch genommen (vgl. VerfGH vom 8.5.2008 Vf. 7-VII-07).
  • VGH Bayern, 12.05.2014 - 7 ZB 14.373

    Darf nach den maßgeblichen Bestimmungen der Austritt aus einer Kirche, einer

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass der Gesetzgeber berechtigt ist, die Wirksamkeit des Kirchenaustritts an ein förmliches Verfahren zu binden (BVerfG, B.v. 31.3.1971 - 1 BvR 744.67 - BVerfGE 30, 415/426 und B.v. 2.7.2008 - 1 BvR 3006.07 - NJW 2008, 2978/2979, 2981; ebenso BayVerfGH, E.v. 22.11.2000 - Vf. 3-VII-99 - VerfGH 53, 167/172 f. und E.v. 8.5.2008 - Vf. 7-VII-07 - VerfGH 61, 125/128).
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