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   OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 U 36/01   

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https://dejure.org/2002,23100
OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 U 36/01 (https://dejure.org/2002,23100)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19.04.2002 - 4 U 36/01 (https://dejure.org/2002,23100)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19. April 2002 - 4 U 36/01 (https://dejure.org/2002,23100)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Provisionsanspruch, Makler, Maklerauftrag, Ursächlichkeit der Maklertätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 652
    Identität zwischen Auftraggeber und eines Maklers und Vertragspartei; Ursächlichkeit der Maklertätigkeit bei langer Zeit bis zum Abschluss des Hauptvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Bremen 2002, 433
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

    Auszug aus OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 U 36/01
    Für das Entstehen des Provisionsanspruchs ist eine gewisse Übereinstimmung des Hauptvertrages mit der Gelegenheit, die der Makler nachgewiesen hat, vorauszusetzen (im Anschluss an BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98 - BGHZ 141, 40, 43 = MDR 90, 606).

    Die Verringerung des Kaufpreises ist ein für die Kaufvertragsverhandlungen typisches Geschehen, das durch die Nachweisleistung des Maklers, die diese Verhandlungen erst eröffnet hat, ermöglicht worden ist (im Anschluss an BGH,25.02.1999 - III ZR 191/98 - BGHZ 141, 40, 43 = MDR 90, 606).

  • OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97

    Anspruch auf Zahlung einer Maklergebühr einer

    Auszug aus OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 U 36/01
    Der Senat lässt die Frage offen, ob von einer für den Erwerb des Courtageanspruchs erforderlichen Identität des Geschäfts auch dann auszugehen ist, wenn der Veräußerer seine Verkaufsabsicht endgültig aufgeben hätte, sich sodann aber auf Grund neuer Umstände zu einem deutlich verringerten Angebot entschließt (unter Bezugnahme auf OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97 - OLGR 98, 69 = NJW-RR 98, 565).

    Sind die Verhandlungen zunächst gescheitert und haben erst neue Verhandlungen ohne Einschaltung des Maklers zum Erfolg geführt, ist eine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs anzuerkennen, wenn die nachgewiesene Gelegenheit lediglich aufgrund eines neuen Entschlusses des Verkäufers doch noch vom Auftraggeber des Maklers genutzt werden kann, etwa weil ihm erstmals Bedingungen angeboten worden sind, die das Objekt für ihn interessant machten (unter Bezugnahme auf OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97 - OLGR 98, 69 = NJW-RR 98, 565).

  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95

    Kausalität der Maklertätigkeit

    Auszug aus OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 U 36/01
    Der Hinweis auf ein mögliches Vertragsobjekt allein genügt jedoch noch nicht, es ist nicht ausreichend, dass die Maklertätigkeit für den Erfolg auf anderem Wege adäquat kausal geworden ist (im Anschluss an BGH, NJW-RR 96, 691).

    Der Provisionsanspruch des Nachweismaklers entsteht nur, wenn sich der spätere Vertragsschluss als Verwirklichung einer Gelegenheit darstellt, die bei wertender Betrachtung unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung als identisch mit der vom Makler nachgewiesenen Gelegenheit zum Vertragsschluss anzusehen ist (im Anschluss an BGH, NJW-RR 96, 691).

  • OLG Frankfurt, 02.07.1998 - 1 U 100/97
    Auszug aus OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 U 36/01
    Der Fall ist im Ergebnis nicht anders als derjenige zu beurteilen, dass der Verkäufer seine Verkaufsabsicht aufgeben hat und der Erwerbsinteressent von einem anderen Makler daraufhin gewiesen wird, dass das Objekt erneut zum Verkauf steht (unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt/ Main, 02.07.1998 - 1 U 100/97 - OLGR 98, 372 = MDR 99, 351; BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88 - MDR 90, 906 = NJW-RR 90, 1008).
  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Identität zwischen nachgewiesenem und

    Auszug aus OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 U 36/01
    Der Fall ist im Ergebnis nicht anders als derjenige zu beurteilen, dass der Verkäufer seine Verkaufsabsicht aufgeben hat und der Erwerbsinteressent von einem anderen Makler daraufhin gewiesen wird, dass das Objekt erneut zum Verkauf steht (unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt/ Main, 02.07.1998 - 1 U 100/97 - OLGR 98, 372 = MDR 99, 351; BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88 - MDR 90, 906 = NJW-RR 90, 1008).
  • BGH, 17.09.1998 - III ZR 174/97

    Anforderungen an die Darlegung der Erteilung einer Vollmacht; Abschluß eines

    Auszug aus OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 U 36/01
    Weist der Makler in dem einem Kaufinteressenten übersandten Exposé ausdrücklich auf eine Käuferprovision hin und damit deutlich gemacht, dass er eine Provision vom Käufer - nicht vom Verkäufer - erwartet, liegt darin ein eindeutiges und unmissverständliches Provisionsverlangen (unter Bezugnahme auf BGH, NJW 00, 282, 283; 17.09.1998 LS 2, NJW-RR 99, 361, 362).
  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 223/98

    Auslegung eines Objektnachweises

    Auszug aus OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 U 36/01
    Weist der Makler in dem einem Kaufinteressenten übersandten Exposé ausdrücklich auf eine Käuferprovision hin und damit deutlich gemacht, dass er eine Provision vom Käufer - nicht vom Verkäufer - erwartet, liegt darin ein eindeutiges und unmissverständliches Provisionsverlangen (unter Bezugnahme auf BGH, NJW 00, 282, 283; 17.09.1998 LS 2, NJW-RR 99, 361, 362).
  • BGH, 05.10.1995 - III ZR 10/95

    Provisionsanspruch des Maklers bei Erwerb des Grundstücks durch eine der

    Auszug aus OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 U 36/01
    In Ansehung dieser Umstände wäre es jedenfalls unredlich, den Einwand des Auftraggebers, nicht er, sondern seine GmbH sei im Unterschied zu den ursprünglichen Planungen Eigentümerin des Grundstücks geworden, gelten zu lassen (unter Bezugnahme auf BGH, NJW 95, 3311).
  • BGH, 06.07.2006 - III ZR 379/04

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Nichtbekanntgabe des Namens des

    In vergleichbaren Fällen hat die obergerichtliche Rechtsprechung wegen des längeren Zeitraums zwischen Nachweis und Vertragsschluss eine Kausalitätsvermutung zwischen beiden abgelehnt und es bei der (gewöhnlichen) Darlegungs- und Beweislast des Maklers für den Kausalzusammenhang zwischen Nachweis und Vertragsschluss belassen (vgl. OLG Hamburg OLG-Report 2000, 398 f; OLG Bremen OLG-Report 2002, 433, 435; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2004, 704; siehe auch Staudinger/Reuter aaO Rn. 125).
  • LG Bonn, 28.06.2011 - 10 O 502/10

    Maklerleistung ist nicht kausal für den Abschluss des Hauptvertrages bei einer

    Aber auch hierfür sollte der Zeitraum von mehr als einem Jahr ausreichend sein (so genauer OLG Bremen OLG-Report 2002, 433, 435).
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