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   OLG Bremen, 20.04.2006 - 4 U 41/05   

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OLG Bremen, 20.04.2006 - 4 U 41/05 (https://dejure.org/2006,38370)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20.04.2006 - 4 U 41/05 (https://dejure.org/2006,38370)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20. April 2006 - 4 U 41/05 (https://dejure.org/2006,38370)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Bremen 2006, 464
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Bremen, 20.04.2006 - 4 U 41/05
    Mit ihrer hiergegen gerichteten Gegenvorstellung rügt die Antragstellerin insbesondere, der Senat habe die Auswirkungen des "Görgülü-Beschlusses" des Bundesverfassungsgerichts ( FamRZ 2004, 1857 ) nicht hinreichend berücksichtigt.

    a) Entgegen der Auffassung der Antragstellerin folgt weder aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2004 ( FamRZ 2004, 1857 ) noch aus der sich hieran anschließenden Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( FamRZ 2005, 1233 ; 2005, 783), dass das Verfahren im vorliegenden Fall wieder aufgenommen werden müsste.

    Gerichte seien zur Berücksichtigung eines Urteils, das einen von ihnen bereits entschiedenen Fall betrifft, jedenfalls dann verpflichtet, wenn sie in verfahrensrechtlich zulässiger Weise erneut über den Gegenstand entscheiden und dem Urteil ohne materiellen Gesetzesverstoß Rechnung tragen könnten (BVerfG, FamRZ 2004, 1857, 1858 f. ; 2005, 783, 784).

    Zur Bindung an Gesetz und Recht gehöre auch die Berücksichtigung der Gewährleistungen der EMRK und der Entscheidungen des Gerichtshofs im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung (BVerfG, FamRZ 2004, 1857, 1861 ).

    Letztendlich sei ausschlaggebend, ob ein Gericht im Rahmen des geltenden Verfahrensrechts die Möglichkeit zu einer weiteren Entscheidung habe, bei der es das einschlägige Urteil des Gerichtshofs berücksichtigen könne (BVerfG, FamRZ 2004, 1857, 1862 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 14. Oktober 2004 ( FamRZ 2004, 1857 ) überdies einen Umgangsrechtsfall zu beurteilen.

    Anders als in dem vom Bundesverfassungsgericht ( FamRZ 2004, 1857 ) entschiedenen Fall, in dem der Beschwerdeführer andauernd - also auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung des EuGHMR - vom Umgangsrecht ausgeschlossen war, der Konventionsverstoß mithin fortwirkte, fehlt es vorliegend an einem fortdauernden Verstoß gegen die vom EuGHMR als verletzt erachteten Vorschriften der EMRK .

  • EGMR, 16.06.2005 - 61603/00

    Konventionskonforme Auslegung des deutschen (Zivil-)Rechts

    Auszug aus OLG Bremen, 20.04.2006 - 4 U 41/05
    (3) Hinzu kommt, dass es vorliegend - bezogen auf die vom EuGHMR (NJW-RR 2006, 308 [EGMR 16.06.2005 - 61603/00]) festgestellte Verletzung von Art. 5 und 8 EMRK - an einem fortdauernden Konventionsverstoß fehlt.

    (a) Der EuGHMR hat festgestellt, dass in der Unterbringung der Antragstellerin in der ... von Juli 1977 bis April 1979 eine Verletzung ihres nach Artikel 5 Abs. 1 EMRK garantierten Rechts auf Freiheit zu sehen ist (EuGHMR, NJW-RR 2006, 308, 313, Ziffer 113).

    Dafür sei die Bundesrepublik Deutschland verantwortlich, weil die Behörden an der Unterbringung mitgewirkt hätten, die Bundesrepublik Deutschland ihrer positiven Verpflichtung nicht nachgekommen sei, die Antragstellerin in dem fraglichen Zeitraum vor Eingriffen in ihre Freiheit durch Private zu schützen, und das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen die zivilrechtlichen Bestimmungen über die Schadensersatzansprüche nicht im Sinne des Art. 5 EMRK ausgelegt habe (EuGHMR, NJW-RR 2006, 308, 311 ff; Ziffern 90 ff.).

    Gleiches gilt nach der Entscheidung für die - vom EuGHMR ebenfalls festgestellte - Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens nach Artikel 8 EMRK , soweit die Antragstellerin während ihrer Freiheitsentziehung gegen ihren Willen medizinisch behandelt worden sei (EuGHMR, NJW-RR 2006, 308, 315 f., Ziffern 145 ff.).

    Allerdings hat die Antragstellerin seiner Auffassung nach nicht den - für eine solche Entschädigung erforderlichen - kausalen Zusammenhang zwischen dem von ihr geltend gemachten materiellen Schaden und der festgestellten Konventionsverletzung nachgewiesen (EuGHMR, NJW-RR 2006, 308, 318, Ziffer 176).

  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg

    Auszug aus OLG Bremen, 20.04.2006 - 4 U 41/05
    a) Entgegen der Auffassung der Antragstellerin folgt weder aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2004 ( FamRZ 2004, 1857 ) noch aus der sich hieran anschließenden Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( FamRZ 2005, 1233 ; 2005, 783), dass das Verfahren im vorliegenden Fall wieder aufgenommen werden müsste.

    Gerichte seien zur Berücksichtigung eines Urteils, das einen von ihnen bereits entschiedenen Fall betrifft, jedenfalls dann verpflichtet, wenn sie in verfahrensrechtlich zulässiger Weise erneut über den Gegenstand entscheiden und dem Urteil ohne materiellen Gesetzesverstoß Rechnung tragen könnten (BVerfG, FamRZ 2004, 1857, 1858 f. ; 2005, 783, 784).

    In Umgangsrechts- ebenso wie in Sorgerechtsverfahren ist für den Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache ("res iudicata") jedoch kein Raum (BVerfG, FamRZ 2005, 783, 784 ).

    § 1696 I BGB enthält eine materiellrechtliche Änderungsbefugnis, die nicht nur der Anpassung der getroffenen Regelung an eine Änderung der für die Entscheidung maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse dient, sondern auch eine Berücksichtigung solcher Tatsachen erlaubt, die bei der Entscheidungsfindung zwar schon vorlagen, dem Gericht aber nicht bekannt waren (BVerfG, FamRZ 2005, 783, 784 ).

  • BVerfG, 11.10.1985 - 2 BvR 336/85

    Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR

    Auszug aus OLG Bremen, 20.04.2006 - 4 U 41/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat zudem bereits im Jahr 1985 ausgeführt, dass die EMRK den Vertragsstaaten gerade mit Rücksicht auf das Institut der Rechtskraft und den hohen Rang, der ihm in den innerstaatlichen Rechtsordnungen allgemein beigemessen werde, gestattet, rechtskräftige Entscheidungen unangetastet zu lassen, die der EuGHMR als konventionswidrig erachtet hat (BVerfG, NJW 1986, 1425, 1426 f.).

    Hierzu hat das Gericht unter anderem ausgeführt, die Konvention trage in Art. 50 (a. F. - nunmehr Art. 41 EMRK ) der Möglichkeit Rechnung, dass die innerstaatlichen Gesetze der Vertragspartner eine "vollkommene Wiedergutmachung" der eingetretenen Völkerrechtsverletzung nicht gestatten würden (BVerfG NJW 1986, 1425, 1426 [BVerfG 11.10.1985 - 2 BvR 336/85] ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Bremen, 20.04.2006 - 4 U 41/05
    In Rechtsprechung und Literatur wird die Gegenvorstellung auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffenen außerordentlichen Rechtsbehelfe nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit genügen (NJW 2003, 1924, 1928 [BVerfG 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02] ) - anders als die außerordentliche Beschwerde - noch immer anerkannt.

    Eine analoge Anwendung des § 580 ZPO auf Fälle der vorliegenden Art verbietet sich nicht zuletzt wegen des verfassungsrechtlich verbürgten Prinzips der Rechtssicherheit, das sich im Bereich des Verfahrensrechts unter anderem in dem Postulat der Rechtsmittelklarheit auswirkt (BVerfG, NJW 2003, 1924, 1928 [BVerfG 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02] ).

  • OLG Rostock, 30.10.2004 - 10 WF 76/04

    Voraussetzungen des Umgangsrechts der Großeltern mit dem Enkelkind;

    Auszug aus OLG Bremen, 20.04.2006 - 4 U 41/05
    Diejenigen, die den Einsatz von Schmerzensgeld für die Prozesskosten ausschließen, stellen maßgeblich auf die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes ab (OLG Rostock, FamRZ 2005, 744, 745 ; OLG Köln, FamRZ 2004, 1498, 1499 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 221 [OLG Düsseldorf 17.05.1991 - 1 W 18/91] ; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 115 Rn. 49) beziehungsweise auf eine analoge Anwendung von § 83 Abs. 2 SGB XII (beziehungsweise § 77 Abs. 2 BSHG a.F.), wonach eine Entschädigung, die wegen eines immateriellen Schadens nach § 253 Abs. 2 BGB geleistet wird, nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2005, 505; Zöller/Philippi, aaO, § 115 Rn. 59).
  • BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung

    Auszug aus OLG Bremen, 20.04.2006 - 4 U 41/05
    Allerdings setzt die Zulässigkeit einer Gegenvorstellung nach herrschender Auffassung, der der Senat folgt, voraus, dass mit ihr eine Verletzung von Verfahrensgrundrechten beziehungsweise das Vorliegen einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung gerügt wird, die also jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BGH, NJW 2004, 2529 [BGH 19.05.2004 - IXa ZB 182/03] ; 2003, 3137; 2002, 1577; FamRZ 2004, 437 ; BFH, NJW 2006, 861; BFH, BeckRS 2005 25008574; BFH, NJW 2003, 919, 920 [BFH 05.12.2002 - IV B 190/02] ; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., Vorbem. § 567 Rn. 14; vgl. auch Zöller/Gummer, ZPO, 25. Aufl., § 567 Rn. 22 ff.; für eine weitergehende Anwendung: vgl. etwa BSG, NJW 2006, 860; Wieczorek/Schütze/Peters/Jänich, ZPO und Nebengesetze, 3. Aufl., Vor § 567 Rn. 21; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 63. Aufl., Grundz.
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Bremen, 20.04.2006 - 4 U 41/05
    Allerdings setzt die Zulässigkeit einer Gegenvorstellung nach herrschender Auffassung, der der Senat folgt, voraus, dass mit ihr eine Verletzung von Verfahrensgrundrechten beziehungsweise das Vorliegen einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung gerügt wird, die also jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BGH, NJW 2004, 2529 [BGH 19.05.2004 - IXa ZB 182/03] ; 2003, 3137; 2002, 1577; FamRZ 2004, 437 ; BFH, NJW 2006, 861; BFH, BeckRS 2005 25008574; BFH, NJW 2003, 919, 920 [BFH 05.12.2002 - IV B 190/02] ; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., Vorbem. § 567 Rn. 14; vgl. auch Zöller/Gummer, ZPO, 25. Aufl., § 567 Rn. 22 ff.; für eine weitergehende Anwendung: vgl. etwa BSG, NJW 2006, 860; Wieczorek/Schütze/Peters/Jänich, ZPO und Nebengesetze, 3. Aufl., Vor § 567 Rn. 21; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 63. Aufl., Grundz.
  • OLG Hamm, 16.06.1987 - 10 WF 278/87

    Verwendung von Schmerzensgeld zur Finanzierung der Prozeßkosten

    Auszug aus OLG Bremen, 20.04.2006 - 4 U 41/05
    ZS, OLGR Zweibrücken 1998, 255, 256; OLG Hamm, FamRZ 1987, 1283 ; OLG Bremen, NJW 1957, 1931 [OLG Bremen 03.10.1957 - 3 W 168/57] ; Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl., Rn. 153; offen gelassen von BGH, NJW 2006, 1068, 1069 [BGH 10.01.2006 - VI ZB 26/05] unter Hinweis auf BVerwG, NJW 1995, 3001, 3002, bzw. - bei hohem Schmerzensgeld - von OLG Köln, FamRZ 1994, 1127 ; vgl. auch Thomas/Putzo/Reichold, aaO., § 115 Rn. 21; Hk-ZPO/Rathmann/Pukall, § 115 Rn. 36; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO., § 114 Rn. 68).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.1991 - 1 W 18/91

    Unzumutbarkeit des Einsatzes von Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Bremen, 20.04.2006 - 4 U 41/05
    Diejenigen, die den Einsatz von Schmerzensgeld für die Prozesskosten ausschließen, stellen maßgeblich auf die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes ab (OLG Rostock, FamRZ 2005, 744, 745 ; OLG Köln, FamRZ 2004, 1498, 1499 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 221 [OLG Düsseldorf 17.05.1991 - 1 W 18/91] ; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 115 Rn. 49) beziehungsweise auf eine analoge Anwendung von § 83 Abs. 2 SGB XII (beziehungsweise § 77 Abs. 2 BSHG a.F.), wonach eine Entschädigung, die wegen eines immateriellen Schadens nach § 253 Abs. 2 BGB geleistet wird, nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2005, 505; Zöller/Philippi, aaO, § 115 Rn. 59).
  • OLG Köln, 08.11.1993 - 27 W 20/93

    Kein Einsatz von Schmerzensgeld für Kosten der Prozeßführung - Prozeßkostenhilfe,

  • OLG Saarbrücken, 21.03.2005 - 8 W 70/05

    Prozesskostenhilfe - Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse

  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen

  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH im

  • BGH, 10.12.2003 - IV ZB 35/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zur Wahrung von Verfahrensgrundrechten

  • BFH, 05.12.2002 - IV B 190/02

    Beschwerde bei Verletzung von Verfahrensvorschriften

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZB 26/05

    Zur Deckung von Prozesskosten durch Geldentschädigung aus

  • BFH, 30.06.2005 - III B 63/05

    Keine Beschwerde gegen BFH-Entscheidungen

  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

  • OLG Köln, 15.12.2003 - 12 W 50/03

    Anrechenbarkeit von Schmerzensgeldzahlungen als zur Bestreitung von Prozesskosten

  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03

    Zulässigkeit einer ergänzenden Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von

  • OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 11/00

    Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Insolvenzgerichts

  • BVerfG, 18.08.2013 - 2 BvR 1380/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für auf § 580 Nr 7 Buchst b

    b) Die Gegenvorstellung der Beschwerdeführerin gegen diesen Beschluss verwarf das Oberlandesgericht mit ebenfalls angegriffenem Beschluss vom 20. April 2006 (OLGR Bremen 2006, S. 464 ff.) als unzulässig.
  • BGH, 19.03.2014 - XII ZB 511/13

    Umgangsrecht des biologischen Vaters: Wiederaufnahme vor dem 31. Dezember 2006

    Demgemäß haben die Gerichte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das einen von ihnen bereits entschiedenen Fall betrifft, nur insoweit zu berücksichtigen, als sie in verfahrensrechtlich zulässiger Weise erneut über den Gegenstand entscheiden und dem Urteil ohne Gesetzesverstoß Rechnung tragen können (BVerfG FamRZ 2004, 1857, 1858 f.; vgl. auch OLG Bremen OLGR 2006, 464, 465).

    § 1696 Abs. 1 BGB enthält eine materiell-rechtliche Änderungsbefugnis, die nicht nur der Anpassung der getroffenen Regelung an eine Änderung der für die Entscheidung maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse dient, sondern auch eine Berücksichtigung solcher Tatsachen erlaubt, die bei der Entscheidungsfindung zwar schon vorlagen, dem Gericht aber nicht bekannt waren (BVerfG FamRZ 2005, 783, 784 f.; siehe auch OLG Bremen OLGR 2006, 464, 466).

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