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   OLG Bremen, 22.12.2004 - 1 U 66/04 a   

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https://dejure.org/2004,18167
OLG Bremen, 22.12.2004 - 1 U 66/04 a (https://dejure.org/2004,18167)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22.12.2004 - 1 U 66/04 a (https://dejure.org/2004,18167)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 1 U 66/04 a (https://dejure.org/2004,18167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ladelukendeckel als wesentliche Bestandteile eines Containerhochseeschiffes; Zur "Herstellung" des Schiffs "eingefügte" Lukendeckel; Verlust des Eigentums durch Verbindung; Gewährleistung der Schiffsfähigkeit des Schiffes als Voraussetzung für die Qualifizierung einer ...

  • Judicialis

    BGB § 93; ; BGB § 94 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 93 § 94 Abs. 2
    Rechtsfolgen des Einbaus von Lukendeckeln auf einem Containerhochseeschiff

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Bremen 2005, 248
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56

    Schiffsmotor als wesentlicher Bestandteil

    Auszug aus OLG Bremen, 22.12.2004 - 1 U 66/04
    Das Landgericht habe sich dabei nicht mit den besonderen Anwendungsvoraussetzungen auseinandergesetzt, die in BGHZ 26, 225ff. aufgestellt worden seien.

    Es ist anerkannt, dass ein eingetragenes Schiff - wie hier - grundsätzlich wie eine unbewegliche Sache behandelt wird (BGHZ 26, 225 (229)), so dass § 946 BGB hier analog anzuwenden ist.

    Insbesondere die Anwendung des § 94 Abs. 2 auf eingetragene Schiffe ist anerkannt (vgl. BGHZ 26, 225 (229)).

    So ist etwa ein Schiff ohne Schiffsmotor noch kein Motorschiff (BGHZ 26, 225 (229)).

    Die Lukendeckel sind auch in das Schiff eingefügt worden: Auch bei der Vorschrift des § 94 Abs. 2 BGB kommt es auf die Festigkeit der Verbindung mit dem Schiff nicht an (BGHZ 26, 225 (229), siehe dazu bereits oben).

  • BGH, 08.10.1955 - IV ZR 116/55

    Schleppermotoren - §§ 947, 93 BGB, "in ihrem Wesen geändert" nur dann, wenn

    Auszug aus OLG Bremen, 22.12.2004 - 1 U 66/04
    Ob ein Bestandteil durch die Trennung in seinem Wesen verändert wird, richtet sich in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten (RGRK/Kregel, 12. Aufl., § 93 Rn 27), da § 93 den Zweck verfolgt, der nutzlosen Zerstörung wirtschaftlicher Werte vorzubeugen (BGHZ 18, 226 (232); Palandt/Heinrichs, § 93 Rn 1).

    Einer solchen Wiederverwendung steht nicht entgegen, dass dafür der abgetrennte Teil mit einer neuen Sache zusammengefügt werden muss (BGHZ 18, 226 (229)).

  • BGH, 27.06.1973 - VIII ZR 201/72

    Austauschmotor - § 93 BGB, kein wesentlicher Bestandteil trotz einheitlicher

    Auszug aus OLG Bremen, 22.12.2004 - 1 U 66/04
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof die gleichwertige wirtschaftliche Nutzung eines ausgebauten Kraftfahrzeugmotors mit der Begründung bejaht, dass dieser jederzeit als Antriebsmaschine für andere Fahrzeuge oder stationär zu gebrauchen sei und ohne weiteres in ein anderes Fahrzeug gleichen Typs eingebaut werden könne (BGHZ 61, 80 (81 f.)).
  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 231/10

    Herausgabeanspruch: Sonderrechtsfähigkeit eines Bestandteils einer

    Ist sie an die Gegenstände, mit denen sie verbunden ist, besonders angepasst und kann nur mit diesen verwendet werden, ist sie wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache, weil sie durch die Trennung wirtschaftlich wertlos würde (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1956 - IV ZR 334/55, BGHZ 20, 159, 162; OLG Bremen, OLGR 2005, 248, 249).
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