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   OLG Bremen, 19.12.2007 - 3 U 30/07   

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https://dejure.org/2007,22979
OLG Bremen, 19.12.2007 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,22979)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19.12.2007 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,22979)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 3 U 30/07 (https://dejure.org/2007,22979)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 283
  • OLG-Report Bremen 2008, 175
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 11.06.1999 - 28 W 3063/99
    Auszug aus OLG Bremen, 19.12.2007 - 3 U 30/07
    In derartigen Fällen ist der betreffende Richter aber verpflichtet, die Umstände dieses persönlichen Verhältnisses den Parteien mitzuteilen (vgl. hierzu KG in NJW-RR 2000, 1164 [KG Berlin 11.06.1999 - 28 W 3063/99] ).
  • LG Freiburg, 20.11.2015 - 5 O 140/15

    Besorgnis der Befangenheit: Persönliche Beziehung des Richters zu dem

    Hierzu gehören insbesondere private Gespräche über den Gegenstand des Rechtsstreits (KG, NJW-RR 2000, 1164, 1165), die unterbliebene oder verspätete Offenlegung der persönlichen Beziehung (KG, a.a.O.; OLG Bremen, OLGR 2008, 175 f.; OLG München, NJW 2014, 3042, 3043) oder ein eigenes Mandatsverhältnis (KG, NJW-RR 2014, 572, 573), nicht aber die abstrakte Erörterung einer den Rechtsstreit betreffenden Rechtsfrage (OLG Koblenz, NJOZ 2003, 3552), die langjährige Zusammenarbeit im Vorstand eines Vereins (OLG Frankfurt, OLGR 2003, 217, 218), eine frühere Tätigkeit des Richters als Stationsreferendar und das daraus resultierende Duz-Verhältnis (BGH, NJW-RR 2007, 776, 777) oder der Umstand, dass der ehemalige Vorsitzende des erkennenden Senats zu den vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einer Partei gehört (BGH, NJW 2011, 1358, 1359 f.).
  • AG Dresden, 27.07.2015 - 142 C 6444/14

    Besorgnis der Befangenheit, Ehe Richter/Büroangestellter

    Soweit in der Rechtsprechung für den Fall einer Ehe oder eines anderen engen verwandtschaftlichen Verhältnisses des Richters mit einem Mitglied der Sozietät eines Prozessbevollmächtigten verschiedentlich die Auffassung vertreten wurde, allein hieraus könne die Besorgnis der Befangenheit nicht hergeleitet werden, weil diese Konfliktlage andernfalls einem absoluten Ausschließungsgrund nach § 41 ZPO nahekäme (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.08.1995, 9 W 78/95, zitiert nach juris, Tn. 5; im Ergebnis ebenso OLG Hamburg, Beschluss vom 26.01.2005, 14 U 133/04, OLGR 2005, 406, offengelassen: KG Berlin, Beschluss vom 11.06.1999, 28 W 3063/99, zitiert nach juris, Tn. 3 ff. und OLG Bremen, Beschluss vom 19.12.2007, MDR 2008, 283), ist dem die obergerichtliche Rechtsprechung schon bisher verbreitet nicht gefolgt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 16.05.2000, 16 W 1000/00 [richtig: 16 W 100/00 - d. Red.] , zitiert nach juris, OLG Jena, Urteil vom 25.08.1999, 2 U 755/99, MDR 2000, 540, SächsOVG, Beschluss vom 01.08.2000, 1 B 58/99, zitiert nach juris, Tn. 6 f., LSG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 04.06.1998, aaO.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.07.2002, L 4 B 220/02 SF, zitiert nach juris, Tn. 9, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.01.2012, L 8 SO 27/10 B ER, zitiert nach juris, Tn. 3).
  • OVG Bremen, 12.05.2015 - 2 B 40/15

    Verpflichtung eines Rechtsmittelrichters zur Anzeige der nichtehelichen

    Hier ergibt die Wertung aber, dass für einen ruhig und vernünftig denkenden Verfahrensbeteiligten Anlass bestand, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln, weil ein nicht unbedeutendes persönliches Verhältnis nicht offen gelegt wurde (vgl. auch: OLG Bremen, Beschluss vom 19.12.2007 - 3 U 30/07 - BeckRS 2008, 00384).
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