Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 27.06.2002

Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.03.2002 - 14 U 149/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3849
OLG Celle, 22.03.2002 - 14 U 149/01 (https://dejure.org/2002,3849)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.03.2002 - 14 U 149/01 (https://dejure.org/2002,3849)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. März 2002 - 14 U 149/01 (https://dejure.org/2002,3849)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer im Begegnungsverkehr; Beweislast der gesetzlichen Unfallversicherung für Zinsaufwand

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB ; § 2 Abs. 4 S. 2 StVO
    Haftungsverteilung ; Kollision zweier Radfahrer ; Begegnungsverkehr; Verbotswidrige Fahrtrichtung; Kombinierter Geh- und Radweg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung ; Kollision zweier Radfahrer ; Begegnungsverkehr; Verbotswidrige Fahrtrichtung; Kombinierter Geh- und Radweg

  • Judicialis

    BGB § 823; ; StVO § 2 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; StVO § 2 Abs. 4 S. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer, wenn einer von beiden einen kombinierten Geh- und Radweg in verbotswidriger Fahrtrichtung befährt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 2002, 229
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2002 - 14 U 149/01
    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass Kaufleuten, Großunternehmen und Betrieben der öffentlichen Hand, die ständig Kredit in Anspruch nehmen, bei der Geltendmachung erhöhter Kreditkosten im Rahmen einer abstrakten Schadensberechnung Beweiserleichterungen insoweit zukommen, als diese nicht im Einzelfall darlegen müssen, dass sie das Geld auch tatsächlich dazu verwendet hätten, ihre Bankschulden zu verringern (BGH VersR 1968, 479, 480; NJW-RR 1989, 670, 672; Thode in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 288 Rn. 32; Staudinger-M. Löwisch, BGB, 13. Aufl., § 288 Rn. 41 je m. w. N.).
  • OLG Hamm, 25.06.1991 - 27 U 57/91

    Radfahrerunfall mit Alkohol

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2002 - 14 U 149/01
    Denn er hatte auch mit verkehrswidrigem Begegnungsverkehr zu rechnen und seine Fahrweise darauf einzustellen (vgl. OLG Hamm NZV 1992, 318, 319).Dies gilt im Streitfall umso mehr, als er mit seinem vollbeladenen Postfahrrad schwerfälliger als andere Verkehrsteilnehmer auf plötzlich auftretende Verkehrssituationen zu reagieren in der Lage war.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.06.2002 - 14 U 160/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16601
OLG Celle, 27.06.2002 - 14 U 160/01 (https://dejure.org/2002,16601)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.06.2002 - 14 U 160/01 (https://dejure.org/2002,16601)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 14 U 160/01 (https://dejure.org/2002,16601)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Kein Ersatz fiktiver Reparaturkosten bis zur 130%-Grenze bei Notreparatur

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 BGB
    130% Grenze; 130%-Grenze; Fachwerkstatt; fiktive Reparaturkosten; gewerbliche Nutzung; Gutachtenbasis; Integritätsinteresse; Integritätszuschlag; Kfz-Unfall; Kraftfahrzeugreparatur; Notreparatur; Restwert; Schadensersatzanspruch; Verkehrsunfall; Wiederbeschaffungswert; ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 S. 1
    Voraussetzungen des sog. Integritätszuschlages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 2002, 229
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