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   OLG Celle, 28.06.2005 - 11 W 49/05   

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https://dejure.org/2005,8830
OLG Celle, 28.06.2005 - 11 W 49/05 (https://dejure.org/2005,8830)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.06.2005 - 11 W 49/05 (https://dejure.org/2005,8830)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 11 W 49/05 (https://dejure.org/2005,8830)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwert einer Verbandsklage gegen Reiseveranstalter-AGB

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Streitwert der Verbandsklage gegen einen Reiseveranstalter mit mehreren streitgegenständlichen Klauseln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert der Verbandsklage gegen einen Reiseveranstalter mit mehreren streitgegenständlichen Klauseln

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; GKG § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; GKG § 63
    Streitwert der Verbandsklage gegen einen Reiseveranstalter mit mehreren streitgegenständlichen Klauseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 2005, 703
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 24.10.2002 - 11 U 331/01

    Preiserhöhungsklausel im Reiserecht; Nachträgliche Erhöhung des Reisepreises;

    Auszug aus OLG Celle, 28.06.2005 - 11 W 49/05
    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat den Gegenstandswert eines Rechtsstreits im Verbandsprozess gegen die sogenannte "Kerosinklausel" eines großen Reiseveranstalters auf 40.000 DM festgesetzt (11 U 331/01, Beschluss vom 1. November 2002)).
  • BGH, 18.07.2000 - VIII ZR 12/00

    Rechtsmittelbeschwer bei Verbandsklage gegen AGB-Klauseln

    Auszug aus OLG Celle, 28.06.2005 - 11 W 49/05
    Der Streitwert sei daher regelmäßig mit einem Betrag von 3.000 DM je angegriffener Klausel zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2000, Az. VIII ZR 12/00, NJW-RR 2001, 352 m. w. N. auf die ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 17.09.2003 - IV ZR 83/03

    Wert des Beschwerdegegenstands einer Verbandsklage

    Auszug aus OLG Celle, 28.06.2005 - 11 W 49/05
    In seiner Entscheidung vom 19. September 2003 (Az. IV ZR 83/03, NJW-RR 2003, 1694) hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in Rechtsprechung und Literatur Regelstreitwerte von 3.000 DM, 5.000 DM und 10.000 DM je Klausel gebilligt worden seien, was im Einzelfall einen höheren Wert nicht ausschließe.
  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 208/11

    Beschränkung der Revisionszulassung; Umdeutung der unzulässigen Revision in eine

    Bei der Bewertung dieses allein maßgeblichen Allgemeininteresses hat sich in der Praxis - von der Rechtsprechung und Literatur einhellig gebilligt - ein Regelstreitwert von 2.500 EUR pro zu kontrollierender Klausel als angemessen herausgebildet, wovon unter Berücksichtigung einer gewissen Einschätzungsprärogative eines klagenden Verbraucherschutzverbandes je nach den Besonderheiten des Einzelfalles nach oben oder nach unten abgewichen werden kann (vgl. vorstehend BGH aaO und Urteil vom 8. Februar 2011 - XI ZR 232/10, juris; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Frankfurt aaO; OLG Koblenz, Urteil vom 30. September 2010 - 2 U 1388/09, juris Rn. 58, 71; OLG Celle OLGR 2005, 703 = juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juni 2005 - 6 U 19/05, juris Rn. 22; Zöller/Herget, ZPO 29. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort "Allgemeine Geschäftsbedingungen"; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 203/11

    Anspruch eines gemeinnütziger Verbraucherschutzvereins auf Unterlassung der

    Bei der Bewertung dieses allein maßgeblichen Allgemeininteresses hat sich in der Praxis - von der Rechtsprechung und Literatur einhellig gebilligt - ein Regelstreitwert von 2.500 EUR pro zu kontrollierender Klausel als angemessen herausgebildet, wovon unter Berücksichtigung einer gewissen Einschätzungsprärogative eines klagenden Verbraucherschutzverbandes je nach den Besonderheiten des Einzelfalles nach oben oder nach unten abgewichen werden kann (vgl. vorstehend BGH aaO und Urteil vom 8. Februar 2011 - XI ZR 232/10, juris; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Frankfurt aaO; OLG Koblenz, Urteil vom 30. September 2010 - 2 U 1388/09, juris Rn. 58, 71; OLG Celle OLGR 2005, 703 = juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juni 2005 - 6 U 19/05, juris Rn. 22; Zöller/Herget, ZPO 29. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort "Allgemeine Geschäftsbedingungen"; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 204/11

    Regelstreitwert von pro zu kontrollierender Klausel bei Klage eines

    Bei der Bewertung dieses allein maßgeblichen Allgemeininteresses hat sich in der Praxis - von der Rechtsprechung und Literatur einhellig gebilligt - ein Regelstreitwert von 2.500 EUR pro zu kontrollierender Klausel als angemessen herausgebildet, wovon unter Berücksichtigung einer gewissen Einschätzungsprärogative eines klagenden Verbraucherschutzverbandes je nach den Besonderheiten des Einzelfalles nach oben oder nach unten abgewichen werden kann (vgl. vorstehend BGH aaO und Urteil vom 8. Februar 2011 - XI ZR 232/10, juris; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Frankfurt aaO; OLG Koblenz, Urteil vom 30. September 2010 - 2 U 1388/09, juris Rn. 58, 71; OLG Celle OLGR 2005, 703 = juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juni 2005 - 6 U 19/05, juris Rn. 22; Zöller/Herget, ZPO 29. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort "Allgemeine Geschäftsbedingungen"; jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2011 - 7 W 25/11

    Streitwert für Verbraucherschutz-Angelegenheit nach § 1 UKlaG

    6 In Verbraucherschutz-Angelegenheiten nach § 1 UKlaG, d.h. in Verfahren, in denen eine nach § 4 UKlaG qualifizierte Einrichtung einen Verwender von AGB auf die Unterlassung der Verwendung einer Klausel in Anspruch nimmt, ist nach ständiger Rechtsprechung bei der Streitwertfestsetzung darauf Rücksicht zu nehmen, dass die ausschließlich Interessen der Allgemeinheit wahrnehmenden Kläger keinen für sie nicht verkraftbaren Kostenrisiken ausgesetzt werden sollen (BGH NJW-RR 2007, 497 f., Rn 2 in juris; BGH VersR 2004, 131 Rn 4 in juris; BGH NJW-RR 2001, 352 Rn 4 in juris; OLG Celle OLGR 2005, 703 f. Rn 5 in juris; OLG Frankfurt [6.
  • OLG Karlsruhe, 10.06.2010 - 4 W 19/10

    Streitwert eines Antrags auf Unterlassung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen beim

    Der Senat hat bei dieser Bewertung zudem berücksichtigt, dass die Wertschätzung einer verbreiteten Praxis der Streitwertfestsetzung in etwa entspricht, wenn gleichartige Verstöße im Internet von einem Verbraucherschutzverband nach den Regeln des Unterlassungsklagengesetzes gerügt werden (vgl. zum Streitwert von Unterlassungsanträgen nach dem Unterlassungsklagengesetz beispielsweise BGH, NJW-RR 2007, 497 ; OLG Celle, OLGR 2005, 703).
  • LG Freiburg, 04.01.2013 - 12 O 127/12

    Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis im Wettbewerbsprozess:

    Zur Begründung hat sich das Oberlandesgericht ausdrücklich auf die Streitwertbemessung bei der Verfolgung von Verstößen im Internet durch einen Verbraucherschutzverband nach den Regeln des Unterlassungsklagengesetzes bezogen (unter Hinweis auf BGH, NJW-RR 2007, 497; OLG Celle, OLGR 2005, 703).
  • LG Freiburg, 14.04.2014 - 12 O 72/13

    Wettbewerbsverstoß bei Kfz-Angeboten in Werbeanzeigen: Qualifikation des

    Zur Begründung hat sich das Oberlandesgericht ausdrücklich auf die Streitwertbemessung bei der Verfolgung von Verstößen im Internet durch einen Verbraucherschutzverband nach den Regeln des Unterlassungsklagengesetzes bezogen (unter Hinweis auf BGH, NJW-RR 2007, 497; OLG Celle, OLGR 2005, 703).
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