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   OLG Celle, 15.10.2007 - 10 UF 158/07   

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https://dejure.org/2007,4950
OLG Celle, 15.10.2007 - 10 UF 158/07 (https://dejure.org/2007,4950)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.10.2007 - 10 UF 158/07 (https://dejure.org/2007,4950)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Oktober 2007 - 10 UF 158/07 (https://dejure.org/2007,4950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Betriebliche Altersversorgung der Volkswagen AG; Ermittlung des sich aus der Grundversorgung ergebenden Ehezeitanteils; Vergleichbarkeit mit den Maßstabsversorgungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1587a Abs. 2 Nr. 3 S. 1 lit. a BGB; § 1587a Abs. 3 BGB
    Ermittlung des sich aus einer Grundversorgung ergebenden Ehezeitanteils anhand einer zeitanteiligen Berechnungsmethode; Möglichkeit der Ermittlung einer in der Ehezeit erworbenen Anwartschaft aus einer Zusatzversorgung ohne Einbeziehung einer nachehelichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des sich aus einer Grundversorgung ergebenden Ehezeitanteils anhand einer zeitanteiligen Berechnungsmethode; Möglichkeit der Ermittlung einer in der Ehezeit erworbenen Anwartschaft aus einer Zusatzversorgung ohne Einbeziehung einer nachehelichen ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3
    Versorgungsausgleich bei betrieblicher Altersversorgung der Volkswagen AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Volldynamische betriebliche Versorgungsanwartschaften sind beim Versorgungsausgleich in Rentenanwartschaft umzuwerten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1349 (Ls.)
  • OLG-Report Celle 2008, 692
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2007 - 10 UF 158/07
    Der Wert der einmal für ein Jahr erworbenen Rentenbausteine bleibt in der Folgezeit unverändert (vgl. BGH FamRZ 2004, 1474, 1475 zur Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes).

    Damit liegen sie nicht niedriger, sondern sogar höher als die durchschnittlichen Anpassungen von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. BGH FamRZ 2004, 1474; 2007, 23, 26; 2007, 120, 121).

    Auch darin liegt eine Volldynamik im Leistungsstadium (vgl. BGH FamRZ 2004, 1474).

  • OLG Celle, 03.07.1996 - 17 UF 218/95

    Verteilung von Rentenanwartschaften bei gesetzlichen Rentenversicherung nach

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2007 - 10 UF 158/07
    Dagegen bestehen keine Bedenken (vgl. schon OLG Celle OLG-Report 1996, 249).
  • BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 120/83

    Einbeziehung von Versorgungsansprüchen gegen das ZDF in den

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2007 - 10 UF 158/07
    Das gilt hier vor allem vor dem Hintergrund, dass die auch für den Fall vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Höhe nach bereits gesicherte Anwartschaft, auf die im öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich abzustellen ist (vgl. BGH FamRZ 1982, 899, 901; 1987, 52, 55; Wick, Der Versorgungsausgleich, 2. Aufl., Rn. 136a), nach § 18 VO (hier i.V. mit Ziffer 2.4 der Anlage 4) zeitanteilig aus einer fiktiven Vollrente zu berechnen ist, für deren Ermittlung lediglich weitere Rentenbausteine nach § 11 VO unter Zugrundelegung des Bruttoentgelts bei Beendigung der Betriebszugehörigkeit zu unterstellen sind.
  • BGH, 20.09.2006 - XII ZB 248/03

    Behandlung der betrieblichen Altersversorgung der Deutschen Post AG und des

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2007 - 10 UF 158/07
    Damit liegen sie nicht niedriger, sondern sogar höher als die durchschnittlichen Anpassungen von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. BGH FamRZ 2004, 1474; 2007, 23, 26; 2007, 120, 121).
  • BGH, 25.10.2006 - XII ZB 211/04

    Schuldrechtlicher Ausgleich einer betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2007 - 10 UF 158/07
    Damit liegen sie nicht niedriger, sondern sogar höher als die durchschnittlichen Anpassungen von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. BGH FamRZ 2004, 1474; 2007, 23, 26; 2007, 120, 121).
  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81

    Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes;

    Auszug aus OLG Celle, 15.10.2007 - 10 UF 158/07
    Das gilt hier vor allem vor dem Hintergrund, dass die auch für den Fall vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Höhe nach bereits gesicherte Anwartschaft, auf die im öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich abzustellen ist (vgl. BGH FamRZ 1982, 899, 901; 1987, 52, 55; Wick, Der Versorgungsausgleich, 2. Aufl., Rn. 136a), nach § 18 VO (hier i.V. mit Ziffer 2.4 der Anlage 4) zeitanteilig aus einer fiktiven Vollrente zu berechnen ist, für deren Ermittlung lediglich weitere Rentenbausteine nach § 11 VO unter Zugrundelegung des Bruttoentgelts bei Beendigung der Betriebszugehörigkeit zu unterstellen sind.
  • BGH, 04.07.2012 - XII ZB 8/09

    Versorgungsausgleich: Bewertung des Ehezeitanteils einer beitragsorientierten

    Weil mit einer Anwendung der Bewertungsregel des § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 lit. a BGB auf die neu eingeführten Zusageformen letztlich der die Vorschrift tragende Gesetzeszweck der Verwirklichung der Halbteilung verfehlt würde, ist eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf Fälle der betrieblichen Leistungszusage geboten (so im Ergebnis bereits OLG Celle OLGR 2008, 692, 693; OLG Frankfurt FamRZ 2008, 1349, 1351; Bergner FPR 2007, 142, 150; Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht 4. Aufl. § 1587 a Rn. 200 a; Glockner, FamRZ 2003, 1233, 1234; Glockner/Goering FamRZ 2002, 282, 284; Palandt/Brudermüller BGB 68. Aufl. § 1587 a Rn. 47 ; Rotax ZFE 2006, 178, 181; Wick Der Versorgungsausgleich 2. Aufl. Rn. 136 f.).
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