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   OLG Celle, 09.06.2005 - 11 U 110/05   

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https://dejure.org/2005,10364
OLG Celle, 09.06.2005 - 11 U 110/05 (https://dejure.org/2005,10364)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.06.2005 - 11 U 110/05 (https://dejure.org/2005,10364)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 11 U 110/05 (https://dejure.org/2005,10364)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 89 Abs. 1 HGB; § 92 HGB; § 307 BGB; § 310 BGB
    Überprüfung der Wirksamkeit einer Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über die Verlängerung der Kündigungsfrist eines Handelsvertreterverhältnisses im Nebenberuf; Knebelwirkung einer 24-fach verlängerten Kündigungsfrist; Möglichkeit des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Wirksamkeit einer Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über die Verlängerung der Kündigungsfrist eines Handelsvertreterverhältnisses im Nebenberuf; Knebelwirkung einer 24-fach verlängerten Kündigungsfrist; Möglichkeit des ...

  • Judicialis

    HGB § 92; ; BGB § 307; ; BGB § 310

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 92; BGB § 307; BGB § 310
    Verlängerung der Kündigungsfrist eines Handelsvertreters im Nebenberuf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verlängerung einer Kündigungsfrist für HV im Nebenberuf, Unwirksamkeit einer verlängerten Kündigungsfrist, Unwirksamkeit einer Klausel über den Widerruf der Freistellung, Freistellungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 2005, 650
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.03.2013 - VII ZR 224/12

    Nebenberuflicher Handelsvertreter: Wirksamkeit von Kündigungsfristen und

    Entsprechende Formularbestimmungen sind in der Rechtsprechung und im Schrifttum zu Recht als unangemessene Benachteiligung des Handelsvertreters angesehen worden (OLG Celle, OLGR 2005, 650; Baumbach/Hopt, HGB, 35. Aufl., § 92b Rn. 7; Oetker/Busche, HGB, 2. Aufl., § 92b Rn. 5; siehe auch Emde, Vertriebsrecht, 2. Aufl., § 89 HGB Rn. 77).
  • OLG Oldenburg, 24.07.2012 - 13 U 13/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer von der gesetzlichen Kündigungsfrist für

    Die in einem solchen Vertrag enthaltene Klausel, nach der die ordentliche Kündigung nach einer Vertragslaufzeit von drei Jahren nur noch unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres zulässig ist, hält einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand (gegen OLG Celle, Beschluss vom 9. Juni 2005 - 11 U 110/05, OLGR 2005, 650).

    a) Das Landgericht hat unter Hinweis auf eine gleichlautende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Beschluss vom 9. Juni 2005 - 11 U 110/05, OLGR 2005, 650 f.) ausgeführt (LGU 6), die Kündigungsfrist sei gegenüber der gesetzlichen Kündigungsfrist in § 92b Abs. 1 Satz 2 HGB auf bis zu 23 Monate verlängert.

    Der Senat hat die Revision im Hinblick auf die vom Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 9. Juni 2005 - 11 U 110/05, OLGR 2005, 650) vertretene abweichende Auffassung zur Wirksamkeit der Regelung über die Kündigungsfrist sowie zur Rechtsfortbildung hinsichtlich der Frage der Wirksamkeit von Vertragsstrafenklauseln in Handelsvertreterverträgen zugelassen.

  • LG Hannover, 08.01.2009 - 3 O 341/07

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung eines

    Die Freistellung von der gesamten Vertretertätigkeit für die Dauer der Kündigungsfrist ist, auch ohne eine entsprechende vertragliche Regelung, dann zulässig, wenn dies gegen angemessene Vergütung geschieht, der Handelsvertreter also einen Ausgleich des dadurch eintretenden Verdienstausfalls erhält (BGH NJW 1995, 1552; OLGR Celle 2005, 650; Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstes, Band 1, 3. Aufl., § 89 Rnr. 1684 a. E. für den Fall, dass der gekündigte Handelsvertreter nach Vertragsbeendigung für ein Konkurrenzunternehmen tätig werden will).
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