Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 05.06.2007

Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07   

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https://dejure.org/2007,2349
OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07 (https://dejure.org/2007,2349)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.07.2007 - 2 U 85/07 (https://dejure.org/2007,2349)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Juli 2007 - 2 U 85/07 (https://dejure.org/2007,2349)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kündigung eines Mietvertrages nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Räumungsanspruch als Insolvenzforderung bzw. Masseverbindlichkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 38 InsO; § 55 InsO; § 109 InsO; § 546 BGB; § 562 BGB; § 253 ZPO; § 887 ZPO
    Bestimmtheit eines auf Räumung von Räumlichkeiten gerichteten Klageantrags; Auslegung eines Urteilstenors unter Hinzunahme der Urteilsgründe bei Zweifeln über den genauen Gegenstand der Vollstreckung; Anhörungserfordernis für den Schuldner bei Überprüfung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmtheit eines auf Räumung von Räumlichkeiten gerichteten Klageantrags; Auslegung eines Urteilstenors unter Hinzunahme der Urteilsgründe bei Zweifeln über den genauen Gegenstand der Vollstreckung; Anhörungserfordernis für den Schuldner bei Überprüfung eines ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 38, 55, 109; BGB § 546
    Keine Masseverbindlichkeit der Pflicht zur Beseitigung der durch den Mieter vor Insolvenzeröffnung durchgeführten Einbauten

  • Judicialis

    InsO § 38; ; InsO § 55; ; InsO § 109; ; BGB § 546; ; ZPO § 253

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 38; InsO § 55; InsO § 109; BGB § 546
    Räumungsanspruch des Vermieters bei Insolvenz des Mieters - Beseitigungsanspruch von Einbauten keine Masseverbindlichkeit gem. § 55 InsO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entfernung von Einbauten nach Insolvenz des Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Räumungsanspruch des Vermieters bei Insolvenz des Mieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieterinsolvenz: Räumungspflicht ist keine Masseverbindlichkeit! (IMR 2007, 302)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1914
  • NZI (Beilage) 2008, 9
  • NZI 2008, 19
  • NZI 2008, 9
  • ZMR 2007, 956
  • OLG-Report Celle 2007, 713
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 66/05

    Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Auch der BGH habe in seinem Urteil vom 21. Dezember 2006 (Az.: IX ZR 66/05) die Verpflichtung zur Entfernung zurückgelassener Sachen bzw. Räumung des Mietobjekts als vom Insolvenzverwalter zu erfüllende Masseschuld angesehen.

    Der Kläger beruft sich zur Begründung seiner Ansicht insbesondere auf die Entscheidung des BGH vom 21. Dezember 2006 (WM 2007, 411 ff.).

    Die Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind bei vertraglichen Räumungs- bzw. Wiederherstellungsansprüchen nur dann anzunehmen, wenn der Insolvenzverwalter persönlich oder durch ihm zuzurechnende Handlungen einen vertragswidrigen Zustand verursacht hat (BGH NJW 2001, 2966, 2967; vgl. BGH WM 2007, 411, 413).

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist eine andere Beurteilung auch nicht mit Rücksicht auf das Urteil des BGH vom 21. Dezember 2006 (WM 2007, 411ff. = ZIP 2007, 340ff.) gerechtfertigt.

    Komme die Leistung weiterhin der Masse zugute, könne der Leistende auch weiterhin die ungeschmälerte Leistung aus der Masse verlangen (BGH WM 2007, 411, 412).

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 46/05

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter nach

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Wenn eine Räumungsverpflichtung des Beklagten bestanden hätte, hätte er sich dieser (titulierten) Verpflichtung nicht dadurch entziehen können, dass er die Verfügungsbefugnis zurück auf den Schuldner überträgt (vgl. BGH NZM 2006, 352, 353).

    d) Eine andere Beurteilung kommt auch nicht mit Rücksicht auf das Urteil des BGH vom 2. Februar 2006 (NZM 2006, 352f.) in Betracht.

    Zwar hat der BGH in diesem Urteil ausgeführt, dass der Räumungsanspruch dann nicht erfüllt werde, wenn der Mieter dem Vermieter zwar den Besitz überlasse, nicht aber die zum Zwecke der Gebrauchsnutzung auf das Grundstück geschafften Sachen nicht entferne und dies auch für den Fall der Insolvenz des Mieters gelte (BGH NZM 2006, 352, 352).

  • BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99

    Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    c) Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des BGH in seinem Urteil vom 5. Juli 2001 (BGH NJW 2001, 2966f.), in dem er unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, dass die Räumungspflicht, die den Mieter bei Vertragsende verpflichtet, die Mietsache in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben bzw. diesen wieder herzustellen, allein auf dem vom Mieter abgeschlossenen Vertrag beruht und nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 55 InsO eine Masseverbindlichkeit darstellt.

    Die Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind bei vertraglichen Räumungs- bzw. Wiederherstellungsansprüchen nur dann anzunehmen, wenn der Insolvenzverwalter persönlich oder durch ihm zuzurechnende Handlungen einen vertragswidrigen Zustand verursacht hat (BGH NJW 2001, 2966, 2967; vgl. BGH WM 2007, 411, 413).

  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Die Räumungspflicht, also die Pflicht zur Rückgabe im ursprünglichen Zustand, war schon in dem vor Verfahrenseröffnung eingegangenen Mietverhältnis begründet (vgl. Eckert, NZM 2006, 610, 611; Braun NZI 2005, 255, 256; vgl. BGHZ 150, 305, 312).
  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 86/93

    Bestimmtheit des Klageantrags

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Der BGH hat klargestellt, dass der Klageantrag die erforderliche Bestimmtheit auch dadurch erhalten kann, dass der Kläger ein zu seinen Gunsten ergangenes Urteil erster Instanz, dessen Gegenstand bestimmt ist, im Berufungsverfahren verteidigt (BGH NJW-RR 1995, 1119, 1120).
  • BGH, 19.10.1988 - VIII ZR 22/88

    Schadensersatzansprüche bei Veräußerung eines vermieteten Hauses

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Die Pflicht zur Rückgabe einschließlich der erforderlichen Entfernung von Einrichtungen etc. mag zwar erst am Tage der Beendigung des Mietverhältnisses fällig geworden sein (vgl. BGH NJW 1989, 451, 452).
  • OLG Celle, 19.02.1992 - 2 U 81/91
    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Der Rechtsgrund für diese Pflicht war aber bereits mit dem Mietvertragsschluss, spätestens aber mit Vornahme von Umbauarbeiten durch die Insolvenzschuldnerin lange vor der Insolvenzeröffnung gelegt, weil die Insolvenzschuldnerin ausweislich § 20 Nr. 2 des Mietvertrages deren Rückgängigmachung nach Ausübung des Wahlrechts (also aufschiebend bedingt) durch den Kläger schuldete (vgl. Senat, ZIP 1992, 714, 715, der in einem vergleichbaren Fall ebenfalls eine Insolvenzforderung bejaht hat).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Ergänzend ist ferner zu berücksichtigen, dass im Fall einer Räumungsvollstreckung wegen des Anspruches auf Beseitigung der Einbauten gem. § 887 ZPO eine Überprüfung durch das Prozessgericht als Vollstreckungsgericht zu erfolgen hat, ob dem Antrag auf Ersatzvornahme zu entsprechen ist, wobei der Schuldner zwingend anzuhören (§ 891 ZPO) und dann ggf. auch der Einwand der Erfüllung zu berücksichtigen ist (BGHZ 161, 67, 71f.) Dem Vollstreckungsgericht obliegt damit ohnehin eine vertiefte Überprüfung, deren Grundlage nicht nur der Urteilstenor, sondern das gesamte Urteil einschließlich Tatbestand und Entscheidungsgründe bildet.
  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung;

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Auch ein Mieter kann sich der Räumungsverpflichtung nicht dadurch entziehen, dass er das Eigentum an den zurückgelassenen Sachen aufgibt oder auf einen Dritten überträgt (vgl. BGHZ 127, 156, 167).
  • BGH, 06.11.1978 - VIII ZR 179/77

    Erstattungsanspruch des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Ausweislich der Gesetzgebungsmaterialien stellt § 55 InsO (§ 59 KO a. F.) sicher, dass derjenige, der seine vollwertige Leistung weiterhin zur Masse gewährt, die dafür zu entrichtende volle Gegenleistung erhält und nicht auf eine Insolvenzforderung beschränkt sein soll (vgl. BGHZ 72, 263, 266; vgl. LG Hannover ZIP 1988, 116, 116).
  • LG Hannover, 03.06.1987 - 11 S 94/87
  • BGH, 18.12.1986 - VII ZR 388/85

    Konkretisierung des Streitgegenstandes im Berufungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 05.07.1999 - 3 W 195/99

    Verpflichtung des Gerichtsvollziehers bei Vollstreckung eines Räumungstitels

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 24 W 21/02

    Zur hinreichenden Bestimmtheit des Urteilstenors

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger

  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 326/80

    Nutzung der Einrichtung nach Rückgabe der Mietsache

  • OLG Frankfurt, 21.11.2002 - 26 W 122/02

    Umfang der Vollstreckung aus einem Räumungstitel

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2000 - 9 W 69/00

    Streitwert bei Klageerweiterung nach Schluß der mündlichen Verhandlung;

  • KG, 25.02.2019 - 8 U 6/18

    Insolvenz des Mieters eines Gewerbegrundstücks: Wiederherstellungsanspruch des

    Der Räumungsanspruch des Vermieters entsteht - aufschiebend bedingt durch die Vertragsbeendigung - mit Abschluss des Mietvertrages, mithin vor Insolvenzeröffnung und ist daher grundsätzlich als Insolvenzforderung gemäß §§ 38, 108 Abs. 3 InsO zu qualifizieren (BGH, Urteil vom 21.12.2006 - IX ZR 66/05, ZIP 2007, 340; vgl. OLG Celle, Urteil vom 20.07.2007 - 2 U 85/07, ZIP 2007, 1914, Tz. 82, rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 17.04.2008 - IX ZR 144/07, Grundeigentum 2008, 865).

    Denn die Räumungspflicht, also die Pflicht zur Rückgabe im ursprünglichen Zustand, war schon in dem vor Verfahrenseröffnung eingegangenen Mietverhältnis begründet, spätestens mit Errichtung der Leichtbaumetallhalle angelegt (vgl. so auch OLG Celle, Urteil vom 20.07.2007 - 2 U 85/07, ZIP 2007, 1914, Tz. 82 f.).

  • OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 28/14

    Insolvenzverfahren: Mietvertraglicher Rückgabeanspruch als Insolvenzforderung

    Aus dem gleichen Grund wird auch der dem Vermieter nach § 209 InsO zustehende Schadensersatzanspruch wegen vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses als Insolvenzforderung, nicht als Masseschuld qualifiziert (vgl. OLG Celle, Urt. v. 20.07.2007 - 2 U 85/07, ZIP 2007, 1914 Rn 89, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07   

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https://dejure.org/2007,8923
OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07 (https://dejure.org/2007,8923)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.06.2007 - 11 U 76/07 (https://dejure.org/2007,8923)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 11 U 76/07 (https://dejure.org/2007,8923)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 652 BGB; § 115 ZPO
    Anspruch auf Zahlung von Maklercourtage nach Abbruch von Vertragsverhandlungen bzw. bei Fehlen wirtschaftlicher Identität zwischen einem angebotenen und einem schließlich erworbenen Objekt

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Maklercourtage nach Abbruch von Vertragsverhandlungen bzw. bei Fehlen wirtschaftlicher Identität zwischen einem angebotenen und einem schließlich erworbenen Objekt

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Wirtschaftliche Identität zwischen nachgewiesenem und abgeschlossenem Vertrag bei erheblicher Kaufpreisreduzierung

  • ibr-online

    Anspruch auf Maklercourtage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Zur Frage des Anspruchs auf eine Maklercourtage bei einer Kaufpreisreduzierung um 27 %

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wieder einmal: Kausalität im Maklerrecht (IMR 2008, 178)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1410
  • OLG-Report Celle 2007, 713
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es ohne Bedeutung, dass der Maklerkunde seine Verkaufsabsichten zunächst aufgibt, später seine Meinung aber ändert und das ihm ursprünglich nachgewiesene Objekt doch erwirbt (vgl. BGH, NJW 1999, 1255-1257; BGH, NJW-RR 1991, 950-951; ebenso: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, ZMR 2004, 45-46).

    Dieses Ergebnis wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die Reduzierung des Kaufpreises zu den üblichen Folgen von Vertragsverhandlungen zählen und dass allein deshalb ein Courtageanspruch grundsätzlich nicht entfällt (vgl. BGH, NJW 1999, 1255-1257).

  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90

    Anfall der Maklerprovision

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es ohne Bedeutung, dass der Maklerkunde seine Verkaufsabsichten zunächst aufgibt, später seine Meinung aber ändert und das ihm ursprünglich nachgewiesene Objekt doch erwirbt (vgl. BGH, NJW 1999, 1255-1257; BGH, NJW-RR 1991, 950-951; ebenso: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, ZMR 2004, 45-46).
  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95

    Kausalität der Maklertätigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Die Zeugin B. hat vielmehr erklärt, sich nach dem Abbruch der Verhandlungen mit dem Beklagten weiterhin um die Veräußerung der Immobilie bemüht zu haben (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 691).
  • OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97

    Anspruch auf Zahlung einer Maklergebühr einer

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Diese Differenz (33% ebenso wie 27%) zwischen dem Kaufpreis des zu vermittelnden Geschäfts und dem dann tatsächlich vereinbarten Betrag ist derart erheblich, dass von der erforderlichen inhaltlichen Identität zwischen den beiden Geschäften - auch bei der hier gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise - nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 194-195 (Kongruenz verneint bei 48%); OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565 [OLG Bamberg 22.12.1997 - 4 U 134/97] -566 (Kongruenz verneint bei 23%); OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1070 [OLG Hamm 16.06.1997 - 18 U 235/96] -1071 (Kongruenz bejaht bei 10%); OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1272 [OLG Düsseldorf 09.07.1993 - 7 U 18/93] -1273 (Kongruenz verneint bei 22%)).
  • OLG Celle, 04.08.2005 - 9 W 81/05

    Verpflichtung des Gewerbebetreibenden für eine gerichtliche Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Zum Nachweis dennoch bestehender Bedürftigkeit müssen derartige Personen (auch bei etwaiger Aufgabe des Geschäftsbetriebes) darlegen und belegen, dass sie zu aktiver Zeit Rücklagen in ausreichender Höhe gebildet hatten und dass und wofür diese Rücklagen später verbraucht worden sind (vgl. Beschluss des Senats vom 4. August 2005, Az. 9 W 81/05).
  • OLG Hamm, 16.06.1997 - 18 U 235/96

    Anspruch auf Zahlung einer Provision; Zustandekommen eines Maklervertrages;

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Diese Differenz (33% ebenso wie 27%) zwischen dem Kaufpreis des zu vermittelnden Geschäfts und dem dann tatsächlich vereinbarten Betrag ist derart erheblich, dass von der erforderlichen inhaltlichen Identität zwischen den beiden Geschäften - auch bei der hier gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise - nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 194-195 (Kongruenz verneint bei 48%); OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565 [OLG Bamberg 22.12.1997 - 4 U 134/97] -566 (Kongruenz verneint bei 23%); OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1070 [OLG Hamm 16.06.1997 - 18 U 235/96] -1071 (Kongruenz bejaht bei 10%); OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1272 [OLG Düsseldorf 09.07.1993 - 7 U 18/93] -1273 (Kongruenz verneint bei 22%)).
  • BGH, 15.02.1984 - IVa ZR 150/82

    Anspruch auf Maklerprovision - Zustandekommen eines Maklervertrages hinsichtlich

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Das gilt auch dann, wenn der tatsächliche Vertragsschluss in quantitativer Hinsicht hinter dem nach dem Maklervertrag herbeizuführenden Vertrag zurückbleibt (BGH, WM 1984, 560-561; Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, OLGR Hamburg 1997, 306-307).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.1993 - 7 U 18/93
    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Diese Differenz (33% ebenso wie 27%) zwischen dem Kaufpreis des zu vermittelnden Geschäfts und dem dann tatsächlich vereinbarten Betrag ist derart erheblich, dass von der erforderlichen inhaltlichen Identität zwischen den beiden Geschäften - auch bei der hier gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise - nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 194-195 (Kongruenz verneint bei 48%); OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565 [OLG Bamberg 22.12.1997 - 4 U 134/97] -566 (Kongruenz verneint bei 23%); OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1070 [OLG Hamm 16.06.1997 - 18 U 235/96] -1071 (Kongruenz bejaht bei 10%); OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1272 [OLG Düsseldorf 09.07.1993 - 7 U 18/93] -1273 (Kongruenz verneint bei 22%)).
  • OLG Hamburg, 16.12.2002 - 12 U 13/02

    Ursächlichkeit der Tätigkeit des Nachweismaklers

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es ohne Bedeutung, dass der Maklerkunde seine Verkaufsabsichten zunächst aufgibt, später seine Meinung aber ändert und das ihm ursprünglich nachgewiesene Objekt doch erwirbt (vgl. BGH, NJW 1999, 1255-1257; BGH, NJW-RR 1991, 950-951; ebenso: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, ZMR 2004, 45-46).
  • OLG Hamburg, 11.07.1997 - 11 U 84/97

    Maklerprovision: Nachgewiesener und abgeschlossener Hauptvertrag müssen identisch

    Auszug aus OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07
    Das gilt auch dann, wenn der tatsächliche Vertragsschluss in quantitativer Hinsicht hinter dem nach dem Maklervertrag herbeizuführenden Vertrag zurückbleibt (BGH, WM 1984, 560-561; Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, OLGR Hamburg 1997, 306-307).
  • OLG Koblenz, 25.09.2000 - 13 U 250/00

    Provision des Nachweismaklers - Erwerb vom Eigentümer - fehlende Wesengleichheit

  • BGH, 06.02.2014 - III ZR 131/13

    Maklerlohnanspruch: Wirtschaftliche Kongruenz zwischen dem vom Makler

    Da in einem solchen Fall der zustande gekommene Hauptvertrag bei wertender Betrachtung nicht dem Vertrag entspricht, auf den sich die Maklerleistung bezogen hat, ist es nur folgerichtig, dass der Makler keine Vergütung erhält; die vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang angestellten Erwägungen zu Treu und Glauben vermögen über die fehlende wirtschaftliche Kongruenz nicht hinwegzuhelfen (so im Ergebnis auch OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565 f; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1505 f; OLG Celle, OLGR 2007, 713; OLG Koblenz, OLGR 2001, 194 f; OLG München, MDR 2010, 615 f).
  • OLG Hamm, 21.03.2013 - 18 U 133/12

    Makler kann die Courtage verlangen, wenn sein Kunde billiger kauft

    Allerdings verneinen einige Oberlandesgerichte wie auch der überwiegende Teil des Schrifttums nicht nur die Kongruenz des zustande gekommenen mit dem beabsichtigten Kaufvertrag, wenn der Kaufpreis den zunächst vom Makler benannten deutlich, jedenfalls um mehr als 25 % unterschreitet, sondern aufgrund der fehlenden Kongruenz auch einen Anspruch des Maklers auf Maklerlohn (OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565, 566; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 194 f.; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 713; OLG München, Urt. vom 04.02.2010 - 24 U 471/09 - Tz. 28 ff = MDR 2010, 615 f., juris; MüKo/Roth, BGB, 6. Aufl., § 652 Rn. 150; Palandt/Sprau, aaO, § 652 Rn. 43).
  • OLG München, 04.02.2010 - 24 U 471/09

    Maklerlohnanspruch: Ausschluss bei inhaltlicher Inkongruenz von Kaufgelegenheit

    31 Während übliche Reduzierungen des Kaufpreises infolge Vertragsverhandlungen unschädlich sind, ist die inhaltliche Kongruenz zu verneinen, wenn der tatsächliche Vertragsschluss hinsichtlich des Kaufpreises in ungewöhnlichem Umfang hinter dem nach dem Maklervertrag herbeizuführenden Vertrag zurückbleibt (vgl. OLG Celle in MDR 2007, 1410).
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