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   OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 6 U 206/95   

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https://dejure.org/1996,2449
OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 6 U 206/95 (https://dejure.org/1996,2449)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.1996 - 6 U 206/95 (https://dejure.org/1996,2449)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 1996 - 6 U 206/95 (https://dejure.org/1996,2449)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 374
  • NJW-RR 1997, 896 (Ls.)
  • BB 1996, 2643
  • DB 1996, 2610
  • OLG-Report Düsseldorf 1997, 57
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.01.1996 - XII ZR 271/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Erteilung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 6 U 206/95
    Der Bundesgerichtshof (BGH WM 1996, 335) hat die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Betreibers von Breitbandkabel-Verteileranlagen enthaltene Klausel, die Kabelanschlußkunden müßten für den Einzug des monatlichen Nutzungsentgelts eine Einzugsermächtigung erteilen, als mit § 9 AGBG vereinbar angesehen.

    Bringt eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rationalisierungsregelung für den Vertragspartner Nachteile mit sich, so ist im Rahmen der Inhaltskontrolle abzwägen, ob dem Vertragspartner angesichts der Rationalisierungsvorteile diese Nachteile zugemutet werden können (vgl. dazu BGH WM 1996, 335, 336 m.w.N.).

    Denn die - grundsätzliche - Rechtsfrage wurde - wie oben näher ausgeführt - mit Urteil des BGH vom 10.01.1996 (WM 1996, 335) bereits entschieden.

  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83

    Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 6 U 206/95
    Dabei müssen die Vertragsverletzungen, die zur Vorfälligkeit führen, so schwerwiegend sein, daß sie ohne Rücksicht auf den Einzelfall eine automatische Vertragsbeendigung rechtfertigen (BGHZ 95, 362, 372 f).

    Vielmehr ist gerade im Rahmen einer Klage nach § 13 Abs. 2 AGBG auf die kundenfeindlichste Auslegung der Klausel abzustellen, um dem Verwender einer Formularbestimmung jede Möglichkeit zu nehmen, sich außerprozessual gegenüber seinen - häufig rechtsunkundigen - Vertragspartnern auf eine nach dem Wortlaut mögliche andere Auslegung zu berufen (BGH NJW 1984, 2161; NJW 1986, 46, 47; OLG Düsseldorf - Senat - NJW-RR 1995, 369, 370).

    Das Bundesdatenschutzgesetz hat sich grundsätzlich für den Schutz personenbezogener Daten entschieden (BGH NJW 1986, 46, 47 m.w.N.).

  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 2/83

    Inhaltskontrolle von AGB betreffend einen Ratenkredit; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 6 U 206/95
    Vielmehr ist gerade im Rahmen einer Klage nach § 13 Abs. 2 AGBG auf die kundenfeindlichste Auslegung der Klausel abzustellen, um dem Verwender einer Formularbestimmung jede Möglichkeit zu nehmen, sich außerprozessual gegenüber seinen - häufig rechtsunkundigen - Vertragspartnern auf eine nach dem Wortlaut mögliche andere Auslegung zu berufen (BGH NJW 1984, 2161; NJW 1986, 46, 47; OLG Düsseldorf - Senat - NJW-RR 1995, 369, 370).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.1994 - 6 U 266/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 6 U 206/95
    Vielmehr ist gerade im Rahmen einer Klage nach § 13 Abs. 2 AGBG auf die kundenfeindlichste Auslegung der Klausel abzustellen, um dem Verwender einer Formularbestimmung jede Möglichkeit zu nehmen, sich außerprozessual gegenüber seinen - häufig rechtsunkundigen - Vertragspartnern auf eine nach dem Wortlaut mögliche andere Auslegung zu berufen (BGH NJW 1984, 2161; NJW 1986, 46, 47; OLG Düsseldorf - Senat - NJW-RR 1995, 369, 370).
  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 6 U 206/95
    Wenn die Beklagte damit die Möglichkeit hat, vor Vertragsschluß eine Bonitätsprüfung durchzuführen, die nur eine minimale Verzögerung des Vertragsschlusses bewirkt, ist es sachlich nicht gerechtfertigt, wenn sich ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltener Rücktrittsvorbehalt auf Umstände erstreckt, deren Vorliegen der Klauselverwender bei gebotener Sorgfalt schon vor dem Vertragsabschluß hätte erkennen und deshalb den Abschluß ablehnen können (vgl. dazu BGHZ 99, 182, 193).
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Von der wohl herrschenden Meinung werden solche Klauseln für zulässig gehalten, zumindest dann, wenn den Kunden - wenn auch nur gegen Aufpreis - eine andere Möglichkeit der Zahlungsart zur Wahl gelassen wird (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 374, 377 f; Fuchs, in: Spindler, Vertragsrecht der Telekommunikations-Anbieter, 2000, Teil IV Rdn. 136; Kropf/Harder, ebenda, Teil V Rdn. 130 ff.; Imping, ebenda, Teil VI Rdn. 33; Leitermann, in: Heun, Handbuch Telekommunikationsrecht, 2002, Teil 5 Rdn. 150 ff; Graf von Westphalen/Grote/Pohle Der Telefondienstvertrag, 2001, S. 110 f; Schöpflin, BB 1997, 106, 110) von einer Mindermeinung dagegen für unwirksam (LG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 308, 309; Hahn, MMR 1999, 586, 588; Munz, in: Graf von Westphalen, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, Telekommunikationsverträge [Stand: Dezember 1999], Rdn. 37).
  • OLG Koblenz, 18.07.2001 - 1 U 1352/98

    Wirksamkeit und Kündigung eines Heilpraktiker-Ausbildungsvertrages

    Auch die Tatsache, dass für eine Laufzeit von zwanzig Monaten eine Zahlung von einundzwanzig Monatsraten vereinbart wurde, rechtfertigt keine andere Beurteilung, denn jedenfalls liegt kein Zahlungsaufschub von mehr als drei Monaten im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 VerbrKrG vor (OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 57 ff., 58).

    Während diese Frage vom OLG Köln (OLGR 1998, 5 ff.) im Anschluss an die sog. "Tänzer-Entscheidung" des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 1993, 326 ff.) insbesondere im Hinblick auf die fehlende Probezeit bejaht wird, lehnen das Oberlandesgericht München (OLG München, NJW-RR 1990, 1016) und das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 57) eine unangemessene Benachteiligung des Kunden insbesondere wegen dem Erfordernis der Planungssicherheit für den Veranstalter ab.

  • BGH, 26.03.1997 - III ZR 296/96

    Bemessung der Beschwer für die Klage eines Verbraucherschutzvereins

    Der Antrag des Klägers, seine Beschwer aus dem Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 31. Oktober 1996 - 6 U 206/95 - auf mehr als 60.000 DM festzusetzen, wird zurückgewiesen.
  • LG Potsdam, 02.07.2009 - 2 O 407/08
    Ebenso wurde entschieden für den Vorbehalt eines Rücktrittsrechts in den AGB eines Mobilfunknetzbetreibers, wenn der Kunde nicht erkennen kann, nach welchen Kriterien seine Kreditwürdigkeit geprüft wird (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 374).
  • LG Düsseldorf, 11.07.2001 - 12 O 506/00

    Inhaltskontrolle nach dem Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBG);

    So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Klausel, nach der der Kunde in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, aber die Möglichkeit hat, gegen ein Zusatzentgelt den Zahlungsmodus zu ändern, für nicht grundsätzlich gegen § 9 AGBG verstoßend erachtet (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 374, 377).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 31.01.2007 - 203 C 556/06

    AGB-Klausel eines Mobilfunkunternehmens: Aktivierung der SIM-Karte gegen Stellung

    Ebenso wurde entschieden für den Vorbehalt eines Rücktrittsrechts in den AGB eines Mobilfunknetzbetreibers, wenn der Kunde nicht erkennen kann, nach welchen Kriterien seine Kreditwürdigkeit geprüft wird (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 374).
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