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   OLG Dresden, 30.01.2009 - 8 U 1540/08   

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https://dejure.org/2009,8779
OLG Dresden, 30.01.2009 - 8 U 1540/08 (https://dejure.org/2009,8779)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.01.2009 - 8 U 1540/08 (https://dejure.org/2009,8779)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - 8 U 1540/08 (https://dejure.org/2009,8779)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 312b BGB; § 543 ZPO

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Fernabsatzgeschäfts; Bürgschaft eines Verbrauchers als Fernabsatzgeschäft; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • Judicialis

    BGB § 312b; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 312b; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1
    Begriff des Fernabsatzgeschäfts; Bürgschaft eines Verbrauchers als Fernabsatzgeschäft; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Dresden 2009, 521
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-208/98

    Berliner Kindl Brauerei

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2009 - 8 U 1540/08
    bb) Auch die Gesetzesmaterialien zum Fernabsatzänderungsgesetz vom 2.12.2004, mit dem - die Vorgaben der Richtlinie 2002/65/EG vom 23.9.2002 umsetzend - auch Finanzdienstleistungen in den Regelungsbereich einbezogen wurden, enthalten keinen Anhaltspunkt dafür, dass es der Wille des Gesetzgebers gewesen wäre, das Gesetz auch auf Verbraucherbürgschaften anzuwenden, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln von Unternehmern hereingenommenen werden (Bundestags-Drucksache 115/2946: Entwurf der Bundesregierung mit Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung; Bundestags-Drucksache 15/3483: Bericht des Rechtsausschusses; ähnlich auch zur Verbraucherkreditrichtlinie 87/102/EWG des Rates vom 22.12.1986 die Stellungnahme des Generalanwaltes Léger vom 28.10.1999 im Verfahren Rs. C-208/98 des EuGH betreffend die Anwendbarkeit der Verbraucherkreditrichtlinie auf die Bürgschaft: unter Ziffern 39 und 48 seiner Stellungnahme weist er darauf hin, dass der Wille des EU-Gesetzgebers offensichtlich dahin geht, die Bürgschaft nicht in den Regelungsbereich der Verbraucherkreditrichtlinie einzubeziehen).

    Brauerei AG ./. A...... S...... (C-208/98, NJW 2000, 1323) auf Vorlage des LG Potsdam entschieden, dass eine Bürgschaft auch dann nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fällt, wenn sowohl der Bürge als auch der Kreditnehmer als Verbraucher gehandelt haben (so schon die Stellungnahme des Generalanwaltes Léger vom 28.10.1999).

    cc) Unabhängig von der Frage, ob die Entscheidungen des EuGH und ihm folgend des BGH zur Bürgschaft als Haustürgeschäft rechtlich überzeugen (deutliche Kritik übt insoweit Generalanwalt Léger in der oben zitierten Stellungnahme vom 28.10.1999 zu der Rechtssache C-208/98), ergibt sich hieraus für die Frage, ob es sich bei der Bürgschaft eines Verbrauchers um ein Fernabsatzgeschäft handelt, nichts Zwingendes.

  • BGH, 14.05.1998 - IX ZR 56/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2009 - 8 U 1540/08
    Der Bundesgerichtshof ist zuletzt in seiner bereits genannten Entscheidung vom 10.01.2006 (anders noch BGH Urteil vom 14.05.1998, IX ZR 56/95, BGHZ 139, 21) bei der Auslegung der nationalen Rechtsvorschriften über die zuvor genannte Entscheidung des EuGH noch hinausgegangen und hat festgestellt, dass eine Bürgschaft auch dann in den Schutzbereich des deutschen Haustürwiderrufsgesetzes bzw. des § 312 BGB falle, wenn die zu sichernde Hauptschuld gewerblich sei.
  • BGH, 10.01.2006 - XI ZR 169/05

    Widerruf der Verpfändung von Wertpapieren zur Besicherung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2009 - 8 U 1540/08
    b) Auch eine richtlinienkonforme Auslegung des § 312b BGB unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 17.03.1998, Az: Rs.C-45/96 und des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10.01.2006, Az: XI ZR 169/05, ergibt nicht, dass es sich bei der Bürgschaft eines Verbrauchers um ein Fernabsatzgeschäft handelt.
  • EuGH, 17.03.1998 - C-45/96

    UMWELT UND VERBRAUCHER

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2009 - 8 U 1540/08
    b) Auch eine richtlinienkonforme Auslegung des § 312b BGB unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 17.03.1998, Az: Rs.C-45/96 und des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10.01.2006, Az: XI ZR 169/05, ergibt nicht, dass es sich bei der Bürgschaft eines Verbrauchers um ein Fernabsatzgeschäft handelt.
  • EuGH, 23.03.2000 - C-208/98

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN GELTUNGSBEREICH ZWEIER GEMEINSCHAFTSRICHTLINIEN IN

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2009 - 8 U 1540/08
    Brauerei AG ./. A...... S...... (C-208/98, NJW 2000, 1323) auf Vorlage des LG Potsdam entschieden, dass eine Bürgschaft auch dann nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fällt, wenn sowohl der Bürge als auch der Kreditnehmer als Verbraucher gehandelt haben (so schon die Stellungnahme des Generalanwaltes Léger vom 28.10.1999).
  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2009 - 8 U 1540/08
    Besondere fernabsatzspezifische Gefahren durch die (voreilige) Abgabe einer Willenserklärung etwa am Telefon, per Telefax oder per E-Mail gibt es im Falle einer Bürgschaft nicht, weil § 766 Satz 2 BGB die Erteilung in elektronischer Form abweichend von § 126 Abs. 3 BGB gerade ausschließt (zur Unwirksamkeit einer per Telefax übermittelten Bürgschaft: BGH 28.1.1993, IX ZR 259/91, BGHZ 121, 224).
  • BGH, 21.04.1998 - IX ZR 258/97

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaften für

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2009 - 8 U 1540/08
    Damit geht der EuGH noch über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hinaus, der mit Urteil vom 21.04.1998 (IX ZR 258/97, BGHZ 138, 321) entschieden hatte, dass eine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes jedenfalls dann nicht in Betracht komme, wenn die Bürgschaft einen Kredit für eine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit sichern solle.
  • LG Stralsund, 27.04.2005 - 1 S 447/04

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe eines Einfamilienhauses; Differenzierung

    Auszug aus OLG Dresden, 30.01.2009 - 8 U 1540/08
    Das bloße Fehlen höchstrichterlicher Rechtsprechung reicht in einem derartigen Fall ebenso wenig aus (s. aber Baumbach, ZPO, 67. Aufl. 2009, § 543 Rz. 7; LG Stralsund, WuM 2005, 779, 780), wie die Tatsache, dass der Ausgang einen größeren Personenkreis betrifft (Baumbach, ZPO, § 543 Rn. 5).
  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 168/14

    Schuldbeitritt: Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines

    Nach der nahezu einhelligen Ansicht in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum, der der Senat zustimmt, ist die Frage zu verneinen (vgl. zur Bürgschaft OLG Dresden, OLGR 2009, 521 ff.; Dörrie, ZBB 2005, 121, 124; Erman/Saenger, BGB, 13. Aufl., § 312b Rn. 3; MünchKomm.BGB/Habersack aaO Vorbem. zu §§ 765 ff. Rn. 9; MünchKomm.BGB/Wendehorst aaO § 312b Rn. 40 f.; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 312b Rn. 10c; BeckOK BGB/Schmidt-Ränsch, Stand: 1. November 2011, § 312b Rn. 22; Staudinger/Thüsing, BGB, Neubearbeitung 2012, § 312b Rn. 19; vgl. auch von Loewenich, NJW 2014, 1409, 1410; Schürnbrand, WM 2014, 1157, 1158 mwN; aA wohl MünchKomm.BGB/Masuch aaO § 355 Rn. 30).
  • OLG Hamburg, 26.04.2019 - 13 U 51/18

    Widerruf einer GmbH-Geschäftsführer-Bürgschaft: Voraussetzungen eines

    Sie beruft sich insoweit auf ein Urteil des OLG Dresden vom 30.1.2009, 8 U 1540/08, (juris Rn. 13).
  • LG Coburg, 19.02.2016 - 33 S 74/15

    Zulässigkeit von § 5 ARB 2000

    Eine Klärungsbedürftigkeit scheidet deshalb aus, auch wenn höchstrichterlich zu dieser konkreten Klausel noch keine Rechtsprechung existiert und auch wenn der Ausgang einen größeren Personenkreis betrifft, vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 30.01.2009, Az: 8 U 1540/08, Rdn. 20.
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