Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 18.04.2001

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   OLG Frankfurt, 17.04.2001 - 6 W 37/01   

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https://dejure.org/2001,1199
OLG Frankfurt, 17.04.2001 - 6 W 37/01 (https://dejure.org/2001,1199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.04.2001 - 6 W 37/01 (https://dejure.org/2001,1199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. April 2001 - 6 W 37/01 (https://dejure.org/2001,1199)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 2 Nr 1 FernAbsG, § 2 Abs 2 Nr 8 FernAbsG, § 1 UWG
    Fernabsatzvertrag: Pflichtangaben beim Warenverkauf an Privatverbraucher über Internet

  • IWW
  • JurPC

    FernAbsG § 2 II; UWG § 1
    Pflichtangaben beim Fernabsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fernabsatzgesetz; Verbraucher; Internet ; Links; Anschrift des Anbieters; Widerrufsrecht ; Unterlassungsanspruch ; Ausreichende Information

  • online-und-recht.de
  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    FernAbsG § 2 II; ; FernAbsG § 2 II Nr. 1; ; FernAbsG § 2 II Nr. 8; ; FernAbsG § 3; ; UWG § 1; ; BGB § 13; ; ZPO § 938 I; ; ZPO § 91 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Information über Identität und Anschrift des Anbieters sowie das Bestehen eines Widerrufs- und Rücktrittsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bestellung über Hyperlinks

  • heise.de (Pressebericht, 09.08.2001)

    Internet-Anbieter muss Kunden über Rücktrittsrecht belehren

  • beck.de (Leitsatz)

    Pflichtangaben beim Fernabsatz

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 2 Absatz 2 FernAbsG; § 1 UWG
    Die Pflichtangaben beim Onlinehandel müssen so gestaltet sein, dass der Kunde erst nach ihrer Kenntnisnahme die Bestellung aufgeben kann

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 744
  • MMR 2001, 529
  • DB 2001, 1610
  • K&R 2002, 43
  • ZUM 2001, 800
  • afp 2002, 88
  • OLG-Report Frankfurt 2001, 195
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95

    Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2001 - 6 W 37/01
    Der Antragsteller ist zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruches schon deshalb befugt, weil er in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zur Antragsgegnerin steht und daher durch den beanstandeten Wettbewerbsverstoß unmittelbar betroffen ist (vgl. hierzu BGH WRP 98, 973 ­ Fotovergrößerungen).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2001 - 6 W 37/01
    Mit der Verletzung der Informationspflicht nach § 2 II FernAbsG verstößt die Antragsgegnerin zugleich gegen § 1 UWG, da sie sich auf diese Weise einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung vor ihren gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft und die Vorschriften des FernAG ­ neben ihrer verbraucherschützenden Aufgabe - sekundär auch die Funktion haben, die Gegebenheiten eines bestimmten Marktes festzulegen und gleiche rechtliche Voraussetzungen für die auf diesem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen (vgl. hierzu BGH WRP 2000, 1116, 1120 ff. ­ Abgasemissionen).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Als Bestimmungen, die die Informationspflichten zur Anbieterkennzeichnung regeln, kommt ihnen als Verbraucherschutzvorschriften eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion zu (OLG Frankfurt MMR 2001, 529, 530; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 92, 93; Fezer/Hoeren, UWG, § 4-S13 Rdn. 77; Harte/Henning/v. Jagow, UWG, § 4 Nr. 11 Rdn. 128; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 4 UWG Rdn. 11.168 f.).

    Danach kann es - wie im Streitfall - ausreichen, dass die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BGB-InfoV erforderlichen Angaben mittels eines Links vom Verbraucher aufgerufen werden können (Aigner/Hofmann, Fernabsatzrecht im Internet Rdn. 284, 287; Härting, Fernabsatzgesetz, § 2 Rdn. 63; Wilmer in Wilmer/Hahn, Fernabsatzrecht, § 312c BGB Rdn. 13; Kamanabrou, WM 2000, 1418, 1422; Steins, MMR 2001, 530, 531; Horn, MMR 2002, 209, 212; Hoenike/Hülsdunk, MMR 2002, 415, 417; Ott, WRP 2003, 945, 952; Palandt/Grüneberg aaO § 312c Rdn. 2; Fezer/Mankowski aaO § 4-S12 Rdn. 181 und 188; enger MünchKomm.BGB/Wendehorst, 4. Aufl., Bd. 2a, § 312c Rdn. 30; a.A. OLG Frankfurt MMR 2001, 529; OLG Karlsruhe WRP 2002, 849, 850; Erman/Saenger, BGB, 11. Aufl., § 312c Rdn. 25).

  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 382/04

    Anforderungen an die Information des Verbrauchers über Liefer- und Versandkosten

    Uneinigkeit besteht ferner darüber, in welcher Form die von § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB geforderten Informationen beim Internet-Warenhandel zu erteilen sind, insbesondere ob sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein können oder jedenfalls hervorgehoben oder sogar gesondert mitgeteilt werden müssen (vgl. Aigner/Hofmann, aaO, Rdnr. 285; Erman/Saenger, BGB, 11. Aufl., § 312c Rdnr. 21; MünchKommBGB/Wendehorst, aaO, § 312c Rdnr. 38; Wilmer, in Wilmer/Hahn, Fernabsatzrecht, § 312c BGB Rdnr. 12), ob sie so vorzuhalten sind, dass der Verbraucher sie im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsweise passieren muss (Erman/Saenger, aaO, § 312 c Rdnr. 25; vgl. auch OLG Frankfurt, MDR 2001, 744 = DB 2001, 1610; OLG Karlsruhe, WRP 2002, 849 = GRUR 2002, 730), oder ob es ausreicht, wenn ihm durch einen Link die Möglichkeit der Information geboten wird und gegebenenfalls wo und wie ein solcher Link zu platzieren ist (vgl. Aigner/Hofmann, aaO, Rdnr. 284, 287; Härting, aaO, § 2 Rdnr. 63; MünchKommBGB/Wendehorst, aaO, § 312c Rdnr. 30; Ott, ITRB 2005, 64ff.; Wilmer, aaO, § 312c BGB Rdnr. 13; OLG München, NJW-RR 2004, 913; vgl. auch OLG Köln GRUR-RR 2004, 307).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

    Es kann dahinstehen, ob entsprechend der bisher vom erkennenden Senat vertretenen Auffassung (vgl. MMR 01, 529) zum Zwecke der Widerrufsbelehrung eine "Zwangsführung" des Nutzers in dem Sinne erforderlich ist, dass ein Kaufabschluss nicht getätigt werden kann, ohne dass der Besteller zuvor mit dem Text der Widerrufsbelehrung konfrontiert worden ist (ablehnend - allerdings für den Fall der Anbieterkennzeichnung - BGH WRP 06, 1507 - Anbieterkennzeichnung im Internet).
  • LG Arnsberg, 03.09.2015 - 8 O 63/15

    Unzulässiger Disclaimer und Abweichung der Produktbilder von der tatsächlichen

    Als eine Bestimmung, die Informationspflichten zur Anbieterkennzeichnung regelt, kommt ihr als Verbraucherschutzvorschrift eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion zu (vgl. auch OLG Frankfurt, MMR 2001, 529, 530; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 92, 93; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Auflage, § 4 UWG Rdnr. 11.169, m. z. w. N.).
  • OLG Naumburg, 16.03.2006 - 10 W 3/06

    Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Nr. 1 TDG wegen fehlender Angaben

    Diese Informationspflichten dienen dem Verbraucherschutz und der Transparenz von geschäftsmäßig erbrachten Telediensten (OLG Frankfurt, MMR 2001, 529; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 92; LG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 347).
  • OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 W 7/08

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften

    Zu den gesetzlichen Vorschriften i. S. von § 4 Nr. 11 UWG zählen nicht nur formelle Bundes- und Landesgesetze, sondern auch Rechtsverordnungen, mithin die gesetzlichen Regelungen über Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen nach §§ 312c Abs. 1 und Abs. 2, 355 Abs. 2 BGB i. V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV (vgl. etwa BGH, GRUR 2002, 720 - Postfachanschrift; OLG Karlsruhe, GRUR 2002, 730, 731; OLG Frankfurt, MMR 2001, 529, 530).
  • OLG Naumburg, 03.03.2006 - 10 U 53/05

    Kein Anspruch auf Unterlassung der Werbung durch die Verknüpfung von

    Diese Informationspflichten dienen dem Verbraucherschutz und der Transparenz von geschäftsmäßig erbrachten Telediensten (OLG Franfurt, MMR 2001, 529; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 92; LG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 347).
  • LG Frankfurt/Main, 14.02.2002 - 3 O 422/01

    Fax-Spamming

    Der Verstoß gegen die Pflichtangaben stellt zugleich einen Verstoß gegen § 1 UWG dar (OLG Frankfurt a.M. MMR 2001, 529/530 ).
  • LG Bonn, 15.07.2009 - 16 O 76/09

    Information über die Versandkosten und das Widerrufsbelehrung bei

    Die Rechtsprechung fordert für die Rechtzeitigkeit im Sinne des § 312c Abs. 1 BGB jedoch die Belehrung zu einem Zeitpunkt, bevor sich der Verbraucher mit der Bestätigung des Kaufs endgültig bindet (OLG München MMR 2001, 536, 538; OLG Frankfurt MMR 2001, 529, 530; vgl. BGH NJW 2006, 211, 212).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2001 - 6 W 213/01

    Fax-Spamming

    Der Verstoß gegen die Pflichtangaben stellt zugleich einen Verstoß gegen § l UWG dar (OLG Frankfurt a.M., MMR 2001, 529/530).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.04.2001 - 13 U 66/01   

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https://dejure.org/2001,5616
OLG Frankfurt, 18.04.2001 - 13 U 66/01 (https://dejure.org/2001,5616)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.04.2001 - 13 U 66/01 (https://dejure.org/2001,5616)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. April 2001 - 13 U 66/01 (https://dejure.org/2001,5616)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 940 ZPO, Art 6 BGBEG
    Bindungswirkung der Entscheidung des internationalen Verbandsgerichts der IAAF über Wettkampfsperre für einen Sportler wegen Dopingverstoßes

  • Wolters Kluwer

    Leistungsverfügung; Befriedigung des Gläubigers; Sofortige Erfüllung ; Sportrecht; Ordre public; Nichtanerkennung; Internationaler Sportverband

  • Judicialis

    GWB § 20; ; GWB §... 33; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 545 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1004; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 241; ; LAO § 1; ; RVO-DLV § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Leistungsverfügung im Sportrecht - Entscheidung des übergeordneten internationalen Sportverbandes - Darlegungslast

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2001, 159
  • OLG-Report Frankfurt 2001, 195
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00

    Verhältnis der staatlichen zur Verbandsgerichtsbarkeit und Umfang der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2001 - 13 U 66/01
    Der Senat hat bereits in seiner vorzitierten Entscheidung vom 18. Mai 2000 zu Aktenzeichen 13 W 29/2000 ausgeführt, daß einerseits im deutschen Rechtskreis im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen gegen den Erlaß einer Leistungsverfügung im Sportbereich keine durchgreifenden Bedenken bestehen, andererseits aber deshalb strenge Anforderungen an die Annahme, daß dem Verfügungskläger eine vorweggenommene Anspruchsbefriedigung aus besonderem Grunde nicht versagt werden darf, gestellt werden müssen, weil dem Schuldner nur aufgrund eines summarischen Verfahrens die Erbringungen von Handlungen oder Vermögensopfern auferlegt werden, die später in der Regel nicht, jedenfalls aber nicht vollständig rückgängig gemacht werden können.
  • KG, 24.05.2004 - 8 U 320/03

    Zivilrechtsstreit: Einwand der materiellen Rechtskraft

    Das Landgericht hat in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt, dass dem geltend gemachten Anspruch der von Amts wegen zu berücksichtigende Einwand der materiellen Rechtskraft des am 6. Dezember 2002 verkündeten Urteils des 13. Zivilsenates des Kammergerichts - 13 U 66/01 - entgegensteht.

    Der Streitgegenstand dieses Prozesses ist mit dem in dem Verfahren 13 U 66/01 bereits entschiedenen Streitgegenstand identisch.

    Die im hiesigen Verfahren eingeklagten 13.293,59 EUR sind in der Summe von 20.000,00 EUR aus dem hilfsweise gestellten Klageantrag zu 3) des Verfahrens 13 U 66/01 enthalten.

  • KG, 28.11.2018 - 24 U 75/18

    Kontrolle von (Doping)-Verbandsstrafen eines Traberzuchtvereins

    Es kommt deshalb nicht auf die Frage an, ob eine Sanktion - insbesondere eine repressive Sanktion, wie sie zumindest die Verhängung einer Geldbuße darstellt - im Vereinsstrafrecht zwingend ein Verschulden oder einen Verschuldensnachweis voraussetzt (verneinend BGH NJW 1959, 982, 983 jedenfalls für "kleinere Vereinsstrafen"; Otto in: Stöber / Otto aaO. Rdn. 986 m.w.N. in Fn.11; a.A. etwa Ellenberger in: Palandt: BGB (77. Auflage 2018) § 25 Rdn. 15; differenzierend zwischen präventiven und repressiven Maßnahmen etwa bei Verbandssanktionen wegen Zuschauerausschreitungen Walker NJW 2014, 119) und ob die Anwendung des Grundsatzes der sog. "strict liability", wie sie etwa den IAAF-Dopingregeln zugrunde liegt, im Vereinsstrafrecht einer Inhaltskontrolle nach § 242 BGB standhält, wenn sie im Sinne einer echten Beweislastumkehr oder einer Gefährdungshaftung aufgefasst wird (gegen eine Vereinbarkeit mit § 242 BGB insoweit etwa OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1117 Rdn. 58-62; OLG Frankfurt SpuRt 2001, 159 Rdn. 61; OLG Hamm NJW-RR 2002, 389 Rdn. 39; offen lassend OLG Düsseldorf SpuRt 2015, 212 Rdn. 58, 60 - jeweils nach juris).
  • LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00

    Wettkampfsperre wegen Dopingverstoßes: Kontrolle verbandsgerichtlicher

    Denn nach deutschem Rechtsverständnis, und insoweit auch den unabdingbaren Kern der öffentlichen Rechtsordnung prägend, darf niemand mit einem auch nur zeitweiligen Berufsverbot belegt werden, wenn ihm nicht auch ein persönlicher Schuldvorwurf gemacht werden kann (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.2001, 13 U 66/2001, Anlage B 21).
  • LG Berlin, 29.08.2007 - 35 O 339/07

    Leistungsverfügung eines Fußballvereins auf Verpflichtung eines Fußballverbandes

    Die Verpflichtung, ein Wiederholungsspiel anzusetzen und den Verfügungskläger bei Erfolg als 17. Mannschaft zum Spielbetrieb der Kreisliga ... zuzulassen, stellt keinen unzulässigen Eingriff in die Verbandshoheit dar, weil das Zivilgericht bei Vorliegen eines schweren Verfahrensverstoßes diesen nicht nur feststellen, sondern - zumindest im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes auch eine entsprechende Leistungsverfügung erlassen darf (vgl. OLG Frankfurt, SpuRt 2001, 159 ff.).
  • LG Münster, 20.07.2004 - 11 O 317/04
    Der Fall liegt insofern anders als der der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung OLG Frankfurt SpuRt 2001, 159 zugrundeliegende Fall Baumann.
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