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   OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 82/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6454
OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 82/05 (https://dejure.org/2005,6454)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.2005 - 20 W 82/05 (https://dejure.org/2005,6454)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 2005 - 20 W 82/05 (https://dejure.org/2005,6454)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 FGG, § 70 Abs 1 S 2 Nr 3 FGG, § 70d Abs 1 Nr 1 FGG, § 70d Abs 1 Nr 2 FGG, § 70m Abs 2 FGG
    Unterbringung: Keine Beschwerdeberechtigung eines Angehörigen des Betroffenen bezüglich der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer erledigten Unterbringung

  • Wolters Kluwer

    (Unterbringung: Keine Beschwerdeberechtigung eines Angehörigen des Betroffenen bezüglich der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer erledigten Unterbringung)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeberechtigung nach Ablauf einer Unterbringung

  • Judicialis

    FGG § 14; ; FGG § 70 I 2 Nr. 3; ; FGG § 70 d I Nr. 1; ; FGG § 70 d I Nr. 2; ; FGG § 70 m II; ; GG Art. 2 II; ; GG Art. 19 IV; ; HFEG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 70d Abs. 1 Nr. 1, 2; FGG § 70m Abs. 2
    Beschwerdeberechtigung zur Überprüfung einer erledigten Unterbringungsmaßnahme nur für den Betroffenen selbst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit bei einer Freiheitsentziehung oder einem sonstigen tiefgreifenden Grundrechtseingriff nach Erledigung der Hauptsache; Zubilligung eines solchen Feststellungsbegehrens bei Angehörigen; Grundrecht der persönlichen Freiheit und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1505 (Ls.)
  • OLG-Report Frankfurt 2005, 640
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 82/05
    Nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen ist zwar ausnahmsweise auch nach Erledigung der Hauptsache eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit nach Art. 19 Abs. 4 GG bei einer Freiheitsentziehung oder einem sonstigen tiefgreifenden Grundrechtseingriff zuzulassen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432).
  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01

    Beendigung des Unterbringungsverfahrens durch Tod des Betroffenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 82/05
    Hierbei handelt es sich um höchstpersönliche Individualrechte (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1645), die nur von dem Betroffenen selbst geltend gemacht werden können.
  • BGH, 24.10.2012 - XII ZB 404/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Betreuungsanordnung nach dem Tod des Betroffenen:

    bb) Aus alledem folgt aber nicht, dass auch den Angehörigen eines unter Betreuung Gestellten die Möglichkeit gegeben werden müsste, dessen Rehabilitationsinteressen nach seinem Tode weiterverfolgen zu können (zum alten Verfahrensrecht vgl. bereits KG FGPrax 2009, 264 f. sowie zur Unterbringung OLG München BtPrax 2006, 231; OLG Frankfurt OLGR 2005, 640 f.; BayObLG FamRZ 2001, 1645 f.).
  • OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag durch beschwerdebefugten Angehörigen des

    Hierbei handelt es sich um höchstpersönliche Individualrechte (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1645 zur Erledigung des Unterbringungsverfahrens durch den Tod des Betroffenen), die nur von dem Betroffenen selbst geltend gemacht werden können (OLG Frankfurt 2005, 0LG-Report 2005, 640 = FamRZ 2005, 1505 [Ls.]).
  • LG Aachen, 24.07.2013 - 3 T 139/13

    Vertrauensperson, Beschwerdebefugnis, Feststellung der Rechtswidrigkeit,

    Denn die Grundlage des Feststellungsbegehrens bildet das Grundrecht der persönlichen Freiheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG; hierbei handelt es sich um ein höchstpersönliches Individualrecht, das nur von dem Betroffenen selbst geltend gemacht werden kann (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2005, 3620, 3621; OLG München, NJOZ 2007, 3154, 3155).
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