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   OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 5 WF 130/04   

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https://dejure.org/2004,8831
OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 5 WF 130/04 (https://dejure.org/2004,8831)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.12.2004 - 5 WF 130/04 (https://dejure.org/2004,8831)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Dezember 2004 - 5 WF 130/04 (https://dejure.org/2004,8831)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 Abs 2 ZPO, § 103 ZPO, § 106 ZPO, § 319 ZPO, § 25 Abs 2 S 3 GKG
    Kostenfestsetzungsverfahren in Familiensachen: Berücksichtigung eines Prozesskostenvorschusses; Mehrkosten durch Anwaltswechsel des Vorschussempfängers; nachträgliche Streitwertberichtigung

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    ZPO 91 Abs. 2, 103, 106, 319
    Anrechnung eines Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren; Umfang der Prozesskosten im Sinne der Berücksichtigung eines Prozesskostenvorschusses; Anwaltswechsel eines Prozesskostenberechtigten in einer Instanz unter dem Aspekt ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2005, 278
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 17.12.1990 - 5 WF 186/89

    Kostenfestsetzungsverfahren; Prozeßkostenvorschußleistungen; Vorschußzahlungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 5 WF 130/04
    Jedoch vertritt der Senat bei der Verrechnung eines unstreitig gezahlten Prozesskostenvorschusses in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine Berücksichtigung im Kostenfestsetzungsverfahren dann zu erfolgen hat, wenn der Prozesskostenvorschussempfänger andernfalls sogar mehr als die ihm tatsächlich insgesamt entstandenen Prozesskosten erhalten würde (vgl. dazu Senat FamRZ 1991, 966; ferner OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.12.1993 - 3 WF 92/83; Beschluss vom 17.09.1987 - 4 WF 53/96 und Beschluss vom 07.09.2000 - 1 WF 303/99).

    Insbesondere eine überwiegend oder in vollem Umfang obsiegende Prozesspartei würde ansonsten an dem Rechtsstreit verdienen (vgl. OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1991, 966, 967 m.w.N.).

  • BGH, 14.04.1971 - IV ZR 16/70

    Rückforderung des Prozeßkostenvorschusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 5 WF 130/04
    Deshalb kann insbesondere im Falle des teilweisen oder vollständigen Unterliegens der vorschussberechtigten Person eine Rückforderung des Vorschusses durch den Verpflichteten nicht mit einer lediglich prozessual geringeren Kostentragungspflicht begründet werden (vgl. bereits BGH FamRZ 1971, 360 - 362).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1983 - 3 WF 92/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2004 - 5 WF 130/04
    Jedoch vertritt der Senat bei der Verrechnung eines unstreitig gezahlten Prozesskostenvorschusses in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine Berücksichtigung im Kostenfestsetzungsverfahren dann zu erfolgen hat, wenn der Prozesskostenvorschussempfänger andernfalls sogar mehr als die ihm tatsächlich insgesamt entstandenen Prozesskosten erhalten würde (vgl. dazu Senat FamRZ 1991, 966; ferner OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.12.1993 - 3 WF 92/83; Beschluss vom 17.09.1987 - 4 WF 53/96 und Beschluss vom 07.09.2000 - 1 WF 303/99).
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