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   OLG Hamburg, 28.04.2000 - 11 U 166/99   

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https://dejure.org/2000,4485
OLG Hamburg, 28.04.2000 - 11 U 166/99 (https://dejure.org/2000,4485)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.04.2000 - 11 U 166/99 (https://dejure.org/2000,4485)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. April 2000 - 11 U 166/99 (https://dejure.org/2000,4485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines wirksamen Maklervertrages unter Vereinbarung einer Provisionsklausel; Entstehung des Provisionsanspruchs eines Nachweismaklers

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Maklerlohnanspruch bei längerem Zeitraum zwischen Nachweistätigkeit und Vertragsschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Provisionsanspruch - auch ein Jahr später?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Maklerprovision: Anspruch auch, wenn zwischen Vermittlungstätigkeit und der Beurkundung des Kaufvertrages mehr als ein Jahr liegt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 652
    Maklerprovision; Anspruch des Maklers auf Nachweisprovision trotz längeren Zeitraums zwischen Nachweistätigkeit und Geschäftsabschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 24
  • NZM 2001, 907
  • OLG-Report Hamburg 2000, 398
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.2006 - III ZR 379/04

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Nichtbekanntgabe des Namens des

    In vergleichbaren Fällen hat die obergerichtliche Rechtsprechung wegen des längeren Zeitraums zwischen Nachweis und Vertragsschluss eine Kausalitätsvermutung zwischen beiden abgelehnt und es bei der (gewöhnlichen) Darlegungs- und Beweislast des Maklers für den Kausalzusammenhang zwischen Nachweis und Vertragsschluss belassen (vgl. OLG Hamburg OLG-Report 2000, 398 f; OLG Bremen OLG-Report 2002, 433, 435; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2004, 704; siehe auch Staudinger/Reuter aaO Rn. 125).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2003 - 24 U 5/02

    Provisionsanspruch des Maklers: Vermutung der Kausalität der Nachweistätigkeit

    Da ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der behaupteten Maklerleistung und dem Vertragsschluss nicht gegeben ist, das Verstreichen eines Zeitraumes von mehr als 15 Monaten im Gegenteil dafür spricht, dass sich der letztendliche Vertragsschluss auf einer von der Maklerleistung gänzlich unabhängigen Grundlage entwickelte, wäre es allgemeinen Grundsätzen entsprechend Sache der Klägerin - geblieben -, den ursächlichen Zusammenhang zwischen ihrer Leistung und dem Vertragsschluss nachzuweisen (OLG Hamburg MDR 2001, 24; Palandt-Sprau, BGB, 62. Aufl. 2003, § 652 Rz 55).
  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 18 U 123/13

    Maklerdienstvertrag; Vermittlung von Fremdkapital

    Dieses negative Beweisergebnis geht zu Lasten der Klägerin, die nach allgemeinen Grundsätzen für einen Kausalzusammenhang zwischen Vermittlungsleistung und Zustandekommen des Hauptvertrages beweispflichtig ist (vgl. BGH, Urteil v. 06.07.2006 - III ZR 379/04 -, juris Rn. 18 f.; OLG Hamburg, Urteil v. 28.04.2000 - 11 U 166/99 -, juris Rn. 6; Reuter, in: Staudinger, BGB - Neubearbeitung 2010, § 653 Rdnr.132).
  • LG Hamburg, 17.03.2005 - 323 O 353/04
    Das Gericht folgt insoweit nicht einer Tendenz in der Rechtsprechung, nach der bei einer Abweichung von beispielsweise 15 % die inhaltliche Kongruenz zwischen nachgewiesenem und abgeschlossenem Geschäft verneint wird (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1505; wie hier: Hanseat. OLG Hamburg, NZM 2001, 907, 908; Differenz von über 20 %).

    Im Gegensatz zur Auffassung des Klägers ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (NZM 2001, 907 f.) nichts anderes: So führt das Gericht in dieser Entscheidung vielmehr aus, dass es Sache des Maklers sei, die Tatsachen zu beweisen, die den Ursachenzusammenhang ergeben, wenn es an einem "angemessenen" Zeitraum fehlt, aus dem sich der Schluss auf einen Ursachenzusammenhang zwischen Maklerleistung und Erfolg ohne weiteres ergibt.

  • OLG Köln, 14.11.2013 - 19 U 51/13

    Provisionsansprüche eines Versicherungsvertreters

    Die von der Beklagten zitierten Urteile, die einen engeren zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Nachweis der Gelegenheit und dem Vertragsabschluss verlangen bzw. dem Makler nach Ablauf einer "angemessen Zeit" den Vollbeweis für die Ursächlichkeit auferlegen (z.B. OLG Hamburg, Urteil vom 28.04.2000, 11 U 166/99), betreffen den Nachweismakler und sind auf den Fall eines fortbestehenden Handelsvertretervertrages mit den engeren Bindungen zwischen Vermittler und Auftraggeber nicht entsprechend übertragbar.
  • OLG Bamberg, 27.11.2003 - 1 U 116/03

    Zu den Voraussetzungen des Zustandekommens eines Maklervertrages

    Dieser Hinweis ist eindeutig und lässt nicht die Möglichkeit offen, dass die Maklertätigkeit (allein) im Auftrag des Vermieters erfolge (vgl. BGH NJW-RR 87, 173; OLG Hamburg MDR 01, 24; OLG Düsseldorf NJW-RR 97, 368; OLG Hamm NJW-RR 99, 127).
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