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   OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04   

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https://dejure.org/2005,5287
OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04 (https://dejure.org/2005,5287)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.04.2005 - 3 U 176/04 (https://dejure.org/2005,5287)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. April 2005 - 3 U 176/04 (https://dejure.org/2005,5287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbliche Ankündigung des Alternsrabatt für Brillen als produktbezogene Absatzwerbung; Klagebefugnis für einen in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch; Anwendbarkeit des § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) auf das Angebot von Brillen; "Sehhilfe"als Medizinprodukte; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ankündigung eines Barrabatts gestaffelt nach dem Lebensalter des Patienten beim Kauf einer Brille

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 397 (Ls.)
  • OLG-Report Hamburg 2005, 698
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 26.02.2004 - 3 U 142/03

    Zum Verstoß gegen §§ 1 , 7 HWG bei Ankündigung eines Barrabatts der nach

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04
    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten wurde vom Senat mit Urteil vom 26. Februar 2004 (HansOLG Hamburg, 3 U 142/03) zurückgewiesen.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt sowie auf die Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 496/03 (= HansOLG Hamburg 3 U 142/03) Bezug genommen.

    Das hat der Senat bereits in seinem Berufungsurteil 26. Februar 2004 des Verfügungsverfahrens (Beiakte HansOLG 3 U 142/03) so entschieden.

    Die Beklagte kann sich für den Einwand der Handelsüblichkeit auch nicht etwa auf ihre eigene Werbung stützen (vgl. in der Beiakte HansOLG Hamburg 3 U 142/03, dort Anlagen AG 5-8).

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04
    Für die Frage, ob Werbung für Heilmittel (hier: für Medizinprodukte) im Sinne des § 1 Abs. 1 HWG vorliegt oder Unternehmenswerbung, kommt es nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darauf an, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens (Firmenwerbung) oder die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel (Absatzwerbung) im Vordergrund steht (BGH WRP 1993, 473 - Pharma-Werbespot, GRUR 2002, 1088 - Zugabenbündel).

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich nach der maßgeblichen Sicht der angesprochenen Verkehrskreise von der Fallgestaltung, um die es in der von der Beklagten noch herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 2002, 1088 - Zugabenbündel) ging; dort gewährte ein Apotheker seinen Kunden Zugaben, und zwar allgemein bei der Einlösung von Rezepten und damit ohne eine konkrete Bezugnahme auf ein Produkt.

  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 83/01

    Play Station

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04
    Demgemäß kann von einem übertriebenen, die Wettbewerbswidrigkeit begründenden Anlocken in diesem Zusammenhang nur dann ausgegangen werden, wenn dadurch auch bei einem verständigen Durchschnittsverbraucher ausnahmsweise die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt (BGH WRP 2004, 483, 485 - Playstation).
  • BGH, 05.11.1971 - I ZR 85/69

    Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs - Voraussetzungen an ein

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04
    (c) Demgemäß ist der Geldrabatt - wie schon nach der zutreffenden Rechtsprechung zu § 7 HWG a. F. (BGH WRP 1972, 79 - Pflanzensäfte; OLG Stuttgart PharmaRecht 1996, 244) - als Zuwendung und sonstige Werbegabe im Sinne des geltenden § 7 HWG anzusehen.
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2004 - 20 U 91/04

    Rabattverbot für Arzneimittel nach Neufassung des § 7 HWG

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04
    (b) Die streitgegenständliche Werbeankündigung, beim Kauf von Brillen mit geschliffenen A..V... Kunststoffgläsern einen Altersrabatt zu gewähren, ist eine produktbezogene Absatzwerbung, wie sie § 7 HWG über § 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. a HWG (Werbung "für" Medizinprodukte) voraussetzt (vgl. zu dieser Voraussetzung: BGH PharmaRecht 1991, 285 - Fortbildungskassetten; OLG Düsseldorf WRP 2005, 135; Gröning, a.a.O. , § 7 HWG Rz. 4).
  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00

    Kleidersack

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04
    Auch die Verbraucher, die in den Schutzbereich von § 7 Abs. 1 HWG eingezogen sind, sollen bei der Entscheidung für und Anwendung von Heilmitteln nicht unsachlich durch die Aussicht auf Zugaben und Werbegaben beeinflusst werden (BGH GRUR 2003, 624 - Kleidersack; Gröning, a.a.O. , § 7 HWG Rz. 3).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04
    Die Klagebefugnis des Klägers ist seit vielen Jahren unbeanstandet und außer Streit (vgl. für § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a. F.: BGH GRUR 1995, 122 - Laienwerbung für Augenoptiker).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 221/90

    Pharma-Werbespot - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04
    Für die Frage, ob Werbung für Heilmittel (hier: für Medizinprodukte) im Sinne des § 1 Abs. 1 HWG vorliegt oder Unternehmenswerbung, kommt es nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darauf an, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens (Firmenwerbung) oder die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel (Absatzwerbung) im Vordergrund steht (BGH WRP 1993, 473 - Pharma-Werbespot, GRUR 2002, 1088 - Zugabenbündel).
  • BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13

    Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille

    Eine der Kompensierung einer Sehschwäche dienende Brille stellt ein Medizinprodukt im Sinne von § 3 Nr. 1 Buchst. b MPG dar (vgl. BGH, GRUR 2006, 949 Rn. 23 - Kunden werben Kunden; OLG Hamburg, OLG-Rep 2005, 698, 699; OLG Celle, GRUR-RR 2014, 263).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 99/07

    DeguSmiles & more

    Zutreffend hat es das Berufungsgericht dabei als unerheblich angesehen, dass die Kunden die für die Gewährung der Prämien erforderlichen Prämienpunkte nicht allein für mit den Medizinprodukten, sondern für alle bei der Beklagten getätigten Umsätze erhielten (vgl. OLG Hamburg OLG-Rep 2005, 698, 699 = MD 2005, 772; OLG München GRUR-RR 2007, 297, 299; OLG Nürnberg WRP 2009, 106; MünchKomm.UWG/Schaffert, § 4 Nr. 11 Rdn. 227; Schmid, Festschrift für Ullmann, 2006, S. 875, 885 f.).
  • OLG Celle, 13.03.2014 - 13 U 106/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer kostenlosen Zweitbrille beim Kauf einer

    b) Die beworbenen Brillen und Brillengläser sind als Sehhilfen Medizinprodukte i. S. des § 3 Nr. 1 MPG, auf die daher gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1a HWG das Heilmittelwerbegesetz Anwendung findet (BGH, Urteil vom 6. Juli 2006, a. a. O., juris Rn. 23; OLG Hamburg, Urteil vom 7. April 2005 - 3 U 176/04, juris Rn. 44 ff.).

    Insoweit ist auf das Verständnis des § 1 Abs. 2 Buchst. c ZugabeVO zurückzugreifen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 7. April 2005 - 3 U 176/04, juris Rn. 76).

  • OLG Hamburg, 25.03.2010 - 3 U 126/09

    Wettbewerbsverstoß: Bonusangebote der niederländischen Versandapotheke DocMorris

    So haben das OLG Frankfurt die Rabattgewährung eines Hörgeräte-Einzelhändlers auf alle bei ihm erhältlichen digitalen Hörsysteme (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 393 - Barrabatt für Hörgeräte) und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Werbung eines Augenoptikers für dessen gesamtes Brillenfassungssortiment von mehr als 1.500 Fassungen mit bestimmten Kunststoffgläsern in allen Glasstärken und Ausführungen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 397 - Unzulässiger Barrabatt für Brillenkauf) an § 7 Abs. 1 HWG gemessen.
  • OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06

    Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke: Anwendbarkeit deutschen

    So haben das OLG Frankfurt die Rabattgewährung eines Hörgeräte-Einzelhändlers auf alle bei ihm erhältlichen digitalen Hörsysteme (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 393 - Barrabatt für Hörgeräte) und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Werbung eines Augenoptikers für dessen gesamtes Brillenfassungssortiment von mehr als 1.500 Fassungen mit bestimmten Kunststoffgläsern in allen Glasstärken und Ausführungen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 397 - Unzulässiger Barrabatt für Brillenkauf) an § 7 Abs. 1 HWG gemessen.
  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 4587/08

    Unlauterer Wettbewerb: Bonusversprechen einer Versandapotheke für zuzahlungsfreie

    So haben das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Rabattgewährung eines Hörgeräte-Einzelhändlers auf alle bei ihm erhältlichen digitalen Hörsysteme (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2005, 393 - Barrabatt für Hörgeräte; vgl. auch GRUR-RR 2007, 299 - Dental-Bonusprogramm) und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Werbung eines Augenoptikerunternehmens für dessen gesamtes Brillenfassungssortiment von mehr als 1.500 Fassungen mit bestimmten Kunststoffgläsern in allen Glasstärken und Ausführungen (vgl. OLG Hamburg Urt. v. 7. April 2005 - 3 U 176/04, juris) an § 7 Abs. 1 HWG gemessen.
  • OLG München, 22.03.2007 - 29 U 5300/06

    Geld verdienen auf Rezept

    So haben das Oberlandesgericht Frankfurt die Rabattgewährung eines Hörgeräte-Einzelhändlers auf alle bei ihm erhältlichen digitalen Hörsysteme (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2005, 393 - Barrabatt für Hörgeräte) und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Werbung eines Augenoptikerunternehmens für dessen gesamtes Brillenfassungssortiment von mehr als 1.500 Fassungen mit bestimmten Kunststoffgläsern in allen Glasstärken und Ausführungen (vgl. OLG Hamburg Urt. v. 7. April 2005 - 3 U 176/04, in juris nachgewiesen) an § 7 Abs. 1 HWG gemessen.
  • LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 8390/07

    Wettbewerbsverstoß: Bonusgewährung im grenzüberschreitenden Versandhandel mit

    So haben das Oberlandesgericht Frankfurt die Rabattgewährung eines Hörgeräte-Einzelhändlers auf alle bei ihm erhältlichen digitalen Hörsysteme (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 393 - Barrabatt für Hörgeräte ) und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Werbung eines Augenoptikers für dessen gesamtes Brillenfassungssortiment von mehr als 1500 Fassungen mit bestimmten Kunststoffgläsern in allen Glasstärken und Ausführungen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 07.04.05, Az. 3 U 176/04, in juris nachgewiesen) an § 7 Abs. 1 HWG gemessen.
  • OLG Nürnberg, 10.06.2008 - 3 U 2224/07

    Wettbewerbswidrige Werbung für Medizinprodukte: Werbung für Dentallegierungen mit

    Für die Frage, ob Werbung für Heilmittel (hier: für Medizinprodukte) i.S.d. § 1 Abs. 1 HWG vorliegt oder Unternehmenswerbung, kommt es nach gefestigter Rechtsprechung des BGH darauf an, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens (Firmenwerbung) oder die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel (Absatzwerbung) im Vordergrund steht (BGH, WRP 1993, 473-Pharma-Werbespot; GRUR 2002, 1088-Zugabenbündel; OLG Hamburg, NJOZ 2005, 4059, 4061).
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