Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 23.04.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.06.2008 - 5 U 95/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4040
OLG Hamburg, 11.06.2008 - 5 U 95/07 (https://dejure.org/2008,4040)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.06.2008 - 5 U 95/07 (https://dejure.org/2008,4040)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 5 U 95/07 (https://dejure.org/2008,4040)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Vergleichs privater Krankenversicherungen im Internet ohne Benennung der in den Vergleich einbezogenen Versicherungsgesellschaften; Mitteilung nur eines Auszugs aus dem Vergleichsergebnis an den Interessenten (die 5 Bestplatzierten) als unvollständige ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Irreführende Werbung eines Versicherungsmaklers bei angebot eines "unabhängigen" Vergleichs von privaten Krankenversicherungen

  • Judicialis

    UWG § 5 Abs. 2 Satz 2; ; UWG § 5 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 2 Satz 2; UWG § 5 Abs. 2 Satz 3
    "Preisvergleich"; Erwartungshorizont der angesprochenen Verkehrskreise bei Angebot eines kostenlosen Versicherungsvergleichs im Internet; Irreführung durch unterbliebene Aufklärung über die Unvollständigkeit des Angebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • drbuecker.de (Kurzinformation)

    Versicherungsvergleiche von Financescout24 sind wettbewerbswidrig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Irreführender Versicherungsvergleich im Internet

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Versicherungsvergleich von Financescout24 wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Versicherungsvergleich von Financescout24 wettbewerbswidrig

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bezeichnung als unabhängiger Versicherungsvergleich bei provisionsabhängiger Anbieterfilterung irreführend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Versicherungsvergleich von Financescout24 wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsfalle Internet - Irreführender PKV-Vergleich im Internet-Auftritt eines Maklers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamburg 2009, 567
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 20.11.2002 - 5 W 80/02

    Wettbewerbsrecht: Verletzung der einer Telekommunikationsdiensteanbieterin im

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2008 - 5 U 95/07
    "Das BerGer. hat festgestellt, dem durchschnittlich informierten Nutzer des Internets sei mittlerweile bekannt, dass mit den Begriffen "Kontakt" und "Impressum" Links bezeichnet würden, über die der Nutzer zu einer Internetseite mit den Angaben zur Anbieterkennzeichnung gelange (ebenso OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 92 = NJW-RR 2003, 985 - Pflichtangaben; Fezer/Mankowski, § 4-S12 Rdnr. 154; Fezer/Hoeren, § 4-S13 Rdnr. 46; Wolters, DuD 1999, 633 [634]; Kaestner/Tews, WRP 2002, 1011 [1015]; Ott, WRP 2003, 945 [949]; Hoß, CR 2003, 687 [689]; Brunst, MMR 2004, 8 [13]; Hoffmann, NJW 2004, 2569 [2570]; Franosch, NJW 2004, 3155 [3156]; a.A. OLG Karlsruhe, GRUR 2002, 730 = NJW-RR 2002, 1127 L = WRP 2002, 849 [850] - Lottotips; Woitke, NJW 2003, 871 [872]; Schaefer, DuD 2003, 348 [352]).

    Davon ist auszugehen, wenn die erforderliche Information ohne wesentliche Zwischenschritte aufgerufen werden kann (OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 92 = NJW-RR 2003, 985 - Pflichtangaben; Fezer/Mankowski, § 4-S12 Rdnr. 155; Hoenicke/Hülsdunk, MMR 2002, 415 [417]).

  • OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 200/01

    Fernabsatzgeschäft via Internet: Notwendige Unterrichtung des Verbrauchers durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2008 - 5 U 95/07
    "Das BerGer. hat festgestellt, dem durchschnittlich informierten Nutzer des Internets sei mittlerweile bekannt, dass mit den Begriffen "Kontakt" und "Impressum" Links bezeichnet würden, über die der Nutzer zu einer Internetseite mit den Angaben zur Anbieterkennzeichnung gelange (ebenso OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 92 = NJW-RR 2003, 985 - Pflichtangaben; Fezer/Mankowski, § 4-S12 Rdnr. 154; Fezer/Hoeren, § 4-S13 Rdnr. 46; Wolters, DuD 1999, 633 [634]; Kaestner/Tews, WRP 2002, 1011 [1015]; Ott, WRP 2003, 945 [949]; Hoß, CR 2003, 687 [689]; Brunst, MMR 2004, 8 [13]; Hoffmann, NJW 2004, 2569 [2570]; Franosch, NJW 2004, 3155 [3156]; a.A. OLG Karlsruhe, GRUR 2002, 730 = NJW-RR 2002, 1127 L = WRP 2002, 849 [850] - Lottotips; Woitke, NJW 2003, 871 [872]; Schaefer, DuD 2003, 348 [352]).
  • OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 142/05

    Irreführende Werbung: Bundesweite Werbung für Homezone bei eingeschränkter

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2008 - 5 U 95/07
    Die Antragstellerin hat in diesem Zusammenhang zu Recht unter anderem auf die Senatsentscheidung "Homezone im O2-Netz" (Senat GRUR-RR 07, 85) hingewiesen.
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2008 - 5 U 95/07
    Zwar hatte Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Anbieterkennzeichnung im Internet" (BGH GRUR 07, 159, 160 - Anbieterkennzeichnung im Internet) zu der Erreichbarkeit von Informationen über Links auf Internetseiten festgestellt:.
  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16

    Zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet

    Der Erfahrungshorizont des Verbrauchers wird dabei durch den Umstand bestimmt, dass das Geschäftsmodell der Anbieter von für den Verbraucher kostenlosen Informationsportalen im Internet häufig auf Einnahmen - etwa in Form der Vergütung für Werbung - gründet, die von einem Vertragsschluss im Einzelfall unabhängig sind (vgl. OLG Hamburg, OLGR 2009, 567, 569).
  • OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 U 197/08

    Internationale Zuständigkeit: Zuständigkeit bei einer Deliktsklage gegen ein

    b) Gerichtsstandsvereinbarungen sind nach Art. 17 Abs. 1 S. 1 LugÜ grundsätzlich abschließend mit der Folge, dass alle besonderen Gerichtsstände ausgeschlossen sind, folglich auch der Deliktsgerichtsstand (h.M.; vgl. Senatsbeschluss vom 04.10.2007, Az. 5 U 95/07; OLG München v. 08.03.1989, Az. 15 U 5989/88, RIW 1989, 902; Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., Art. 23 EuGVO Rn. 39; Schlosser aaO. Rn. 33).
  • LG Berlin, 09.11.2017 - 52 O 15/17

    Vergleichsportal für Augenlaser-Behandlungen muss auf Provisionsvereinbarungen

    Der Erfahrungshorizont des Verbrauchers wird dabei durch den Umstand bestimmt, dass das Geschäftsmodell der Anbieter von für den Verbraucher kostenlosen Informationsportalen im Internet häufig auf Einnahmen - etwa in Form der Vergütung für Werbung - gründet, die von einem Vertragsschluss im Einzelfall unabhängig sind (vgl. OLG Hamburg, OLGR 2009, 567, 569).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13059
OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07 (https://dejure.org/2008,13059)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.04.2008 - 5 U 101/07 (https://dejure.org/2008,13059)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. April 2008 - 5 U 101/07 (https://dejure.org/2008,13059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 4, 3 UWG; §§ 7, 6, 5, 85, 89, 11, 19 GGVO

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der geschmacksmusterrechtlichen Eigenart als Voraussetzung der Geltendmachung eines Anspruchs aus einem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster; Anwendbarkeit des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes wegen vermeidbarer Herkunftstäuschung im ...

  • Judicialis

    GGVO Art. 6; ; GGVO Art. 7 Abs. 1; ; GGVO Art. 11 Abs. 2; ; GGVO Art. 19 Abs. 2; ; GGVO Art. 89 Abs. 1; ; GGVO Art. 85 Abs. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 9

  • rechtsportal.de

    "Außennähte"; Anforderungen an den Vortrag der Verletzung eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamburg 2009, 567
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07
    Der zeitlich befristete Schutz eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters berührt nicht den zeitlich von vornherein nicht befristeten Anspruch auf Grund ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutzes wegen vermeidbarer Herkunftstäuschung nach §§ 3, 4 Nr. 9 Buchst. a UWG (BGH WRP 06, 75, 77 - Jeans I).

    Anders als bei kurzlebigen Modeneuheiten besteht in einem solchen Fall ein einer zeitlichen Beschränkung nicht von vornherein unterworfener Nachahmungsschutz (BGH WRP 06, 75, 78 - Jeans I; BGH GRUR 98, 477, 478 - Trachtenjanker; BGH GRUR 03, 356, 358 - Präzisionsmessgeräte).

    Allerdings ist die Annahme einer wettbewerblichen Eigenart bei Modeprodukten auf Ausnahmefälle zu beschränken (BGH GRUR 06, 79, 81 - Jeans I).

  • BGH, 03.05.1968 - I ZR 66/66

    Pulverbehälter

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07
    Denn für das Merkmal der wettbewerblichen Eigenart, das der Ausgrenzung solcher Waren dient, die als Dutzendware von vornherein für einen wettbewerbsrechtlichen Schutz (unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung) nicht in Betracht kommt (BGH GRUR 66, 617, 619 - Saxophon; BGHZ 50, 125, 130 - Pulverbehälter), genügt es jedenfalls außerhalb des Modesektors, dass der Verkehr bei Waren der in Frage stehenden Art Wert auf deren betriebliche Herkunft legt sowie aus deren Gestaltung Anhaltspunkte hierfür gewinnen kann (BGH GRUR 88, 385, 386 - Wäsche-Kennzeichnungsbänder), und sie nicht etwa als bloße Alltags - (Dutzend-)Ware betrachtet, bei der den Verkehr die Herkunftsstätten nicht interessiert (BGH GRUR 66, 616, 619 - Saxophon).
  • BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64

    Saxophon

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07
    Denn für das Merkmal der wettbewerblichen Eigenart, das der Ausgrenzung solcher Waren dient, die als Dutzendware von vornherein für einen wettbewerbsrechtlichen Schutz (unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung) nicht in Betracht kommt (BGH GRUR 66, 617, 619 - Saxophon; BGHZ 50, 125, 130 - Pulverbehälter), genügt es jedenfalls außerhalb des Modesektors, dass der Verkehr bei Waren der in Frage stehenden Art Wert auf deren betriebliche Herkunft legt sowie aus deren Gestaltung Anhaltspunkte hierfür gewinnen kann (BGH GRUR 88, 385, 386 - Wäsche-Kennzeichnungsbänder), und sie nicht etwa als bloße Alltags - (Dutzend-)Ware betrachtet, bei der den Verkehr die Herkunftsstätten nicht interessiert (BGH GRUR 66, 616, 619 - Saxophon).
  • BGH, 28.01.1988 - I ZR 34/86

    "Wäsche-Kennzeichnungsbänder"; Irreführung über die Herkunft einer Ware bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07
    Denn für das Merkmal der wettbewerblichen Eigenart, das der Ausgrenzung solcher Waren dient, die als Dutzendware von vornherein für einen wettbewerbsrechtlichen Schutz (unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung) nicht in Betracht kommt (BGH GRUR 66, 617, 619 - Saxophon; BGHZ 50, 125, 130 - Pulverbehälter), genügt es jedenfalls außerhalb des Modesektors, dass der Verkehr bei Waren der in Frage stehenden Art Wert auf deren betriebliche Herkunft legt sowie aus deren Gestaltung Anhaltspunkte hierfür gewinnen kann (BGH GRUR 88, 385, 386 - Wäsche-Kennzeichnungsbänder), und sie nicht etwa als bloße Alltags - (Dutzend-)Ware betrachtet, bei der den Verkehr die Herkunftsstätten nicht interessiert (BGH GRUR 66, 616, 619 - Saxophon).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZR 102/95

    Trachtenjanker

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07
    Anders als bei kurzlebigen Modeneuheiten besteht in einem solchen Fall ein einer zeitlichen Beschränkung nicht von vornherein unterworfener Nachahmungsschutz (BGH WRP 06, 75, 78 - Jeans I; BGH GRUR 98, 477, 478 - Trachtenjanker; BGH GRUR 03, 356, 358 - Präzisionsmessgeräte).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 64/00

    Präzisionsmessgeräte

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07
    Anders als bei kurzlebigen Modeneuheiten besteht in einem solchen Fall ein einer zeitlichen Beschränkung nicht von vornherein unterworfener Nachahmungsschutz (BGH WRP 06, 75, 78 - Jeans I; BGH GRUR 98, 477, 478 - Trachtenjanker; BGH GRUR 03, 356, 358 - Präzisionsmessgeräte).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07
    Soweit die Antragstellerin unter Hinweis auf die Entscheidung "Handtaschen" des BGH (BGH WRP 07, 1076, 1080 - Handtaschen) die Auffassung vertritt, für die Beurteilung von Übereinstimmungen nicht auf die gleichzeitige Wahrnehmung, sondern auch einen "Erinnerungseindruck" des Betrachters an, vermag der Senat dieser Auffassung jedenfalls für Ansprpüche aus einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht zuzustimmen.
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