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   OLG Hamm, 03.03.2000 - 9 U 154/99   

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https://dejure.org/2000,14765
OLG Hamm, 03.03.2000 - 9 U 154/99 (https://dejure.org/2000,14765)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2000 - 9 U 154/99 (https://dejure.org/2000,14765)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2000 - 9 U 154/99 (https://dejure.org/2000,14765)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeld infolge eines Verkehrsunfalls; Absolute Fahruntüchtigkeit im Zeitpunkt des Unfalles; Beweis des ersten Anscheins für die Ursächlichkeit der Trunkenheit für den Verkehrsunfall; Fahren mit unzulässig hoher Geschwindigkeit; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 2001, 138
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2000 - 9 U 154/99
    Dabei ist die zulässige Geschwindigkeit nicht allein "abstrakt" durch die Reichweite des Abblendlichts festgelegt, sondern auf die Besonderheiten des erleuchteten Sichtfeldes abzustellen (BGH NJW 1984, 2412).

    Dasselbe kann unter ganz besonderen Verhältnissen für auf der Fahrbahn befindliche Gegenstände gelten, deren Erkennbarkeit in atypischer Weise besonders erschwert ist, wenn sie etwa durch fehlenden Kontrast und hohe Lichtabsorption gekennzeichnet sind (z.B. auf der Fahrbahn liegender Reifenprotektor oder nicht beleuchteter Splitthaufen, BGH aaO; NJW 1984, 2412).

    Auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist nur in diesem Sinne bei besonders erschwerter Erkennbarkeit ein Verschulden des auffahrenden Fahrzeugführers verneint worden (vgl. etwa BGH NJW 1984, 2412).

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2000 - 9 U 154/99
    Abweichendes kann dagegen in den Fällen gelten, in denen der Anhalteweg aufgrund besonderer Umstände ohne Verschulden des Auffahrenden verkürzt worden ist, etwa durch ein von der Seite her in den Anhalteweg geratendes Hindernis, mit dem der Auffahrende nicht rechnen konnte (vgl. etwa BGH NJW-RR 1987, 1235).
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2000 - 9 U 154/99
    Zwar muss die Beschwer in Höhe der nach § 511 a ZPO geforderten Berufungssumme bereits zum Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung gegeben sein und kann nicht erst durch Klageerweiterung im zweiten Rechtszug geschaffen werden (BGHZ 1, 29; NJW 1992, 2296 m.w.N.).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2000 - 9 U 154/99
    Neben dieser Ausgleichsfunktion dient das Schmerzensgeld auch dazu, dem Verletzten Genugtuung für das schuldhaft verursachte Unrecht zu gewähren; jedoch kommt diesem Gesichtspunkt bei unbeabsichtigt verursachten Unfallereignissen nur in den Fällen erhöhter Schuld des Schädigers, soweit diese sich bei dem Unfall ausgewirkt hat, eine gewisse Bedeutung zu (vgl. BGHZ 18, 149 ; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 7/50

    Zulässigkeit des Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2000 - 9 U 154/99
    Zwar muss die Beschwer in Höhe der nach § 511 a ZPO geforderten Berufungssumme bereits zum Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung gegeben sein und kann nicht erst durch Klageerweiterung im zweiten Rechtszug geschaffen werden (BGHZ 1, 29; NJW 1992, 2296 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53

    Unfallversicherung. Trunkenheit am Steuer

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2000 - 9 U 154/99
    Zwar stellt eine Trunkenheitsfahrt mit diesem Alkoholisierungsgrad einen erheblichen schuldhaften Verkehrsverstoß dar und begründet den Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Trunkenheit auch unfallursächlich war (BGH VersR 1986, 142).
  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 159/87

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2000 - 9 U 154/99
    Es muss hinsichtlich der Unfallfolgen jedenfalls in seiner Größenordnung dem Betragsrahmen entsprechen, die in der Spruchpraxis bei vergleichbaren Verletzungsgraden im allgemeinen zuerkannt worden ist (vgl. BGH VersR 1988, 943 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem Motorrad und

    Dabei ist die zulässige Geschwindigkeit nicht allein "abstrakt" (etwa durch die Reichweite des Abblendlichts, vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03. März 2000 - 9 U 154/99 -, Rn. 36, juris) festgelegt, sondern auf die Besonderheiten des erleuchteten Sichtfeldes abzustellen (BGH NJW 1984, 2412).

    Fährt der Fahrzeugführer auf ein auf der Fahrbahn befindliches Hindernis auf, gilt zu seinem Nachteil der Beweis des ersten Anscheins, dass entweder sein Bremsweg länger als die Sichtweite oder seine Reaktion auf die rechtzeitig erkennbare Gefahr unzureichend gewesen sein muss (BGH VersR 1965, 88; BGH, VersR 1972, 258, 259; OLG Hamm OLGR 2001, 138; Heß, in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 21. Aufl., § 25 StPO Rn. 19).

    Abweichendes kann dagegen in den Fällen gelten, in denen der Anhalteweg aufgrund besonderer Umstände ohne Verschulden des Auffahrenden verkürzt worden ist, etwa durch ein von der Seite her in den Anhalteweg geratendes Hindernis, mit dem der Auffahrende nicht rechnen konnte (vgl. etwa BGH NJW-RR 1987, 1235; BGH, VersR 1974, 997, 998 m.w.Nachw; OLG Hamm OLGR 2001, 138 Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 21. Aufl., § 25 StPO Rn. 19).

  • OLG Koblenz, 25.11.2003 - 12 U 714/02

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der

    Dabei verbietet sich aber eine schematische Übernahme vorhandener Entscheidungen (OLG Hamm OLG-Report Hamm 2001, 138, 140).
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