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   OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05   

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https://dejure.org/2005,4450
OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05 (https://dejure.org/2005,4450)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.12.2005 - 19 U 120/05 (https://dejure.org/2005,4450)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 19 U 120/05 (https://dejure.org/2005,4450)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Erfüllungsort

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art 5, 23 EuGVVO, Art. 17 EuGVU
    Erfüllungsort

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit eines Landgerichts; Bestimmung des Erfüllungsortes bei einem Vertrag über den Kauf beweglicher Sachen; Abschluss einer wirksamen Gerichtsstandvereinbarung; Gerichtsstandvereinbarung durch einen Handelsbrauch; Besonderer Gerichtsstand des ...

  • Judicialis

    EuGVVO Art. 5; ; EuGVVO Art. 23; ; EuGVU Art. 17

  • rewis.io
  • cisg-online.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 5, Art. 23; EuGVU Art. 17
    Erfüllungsort beim Verkauf beweglicher Sachen nach Art. 5 Nr. 1b Hs. 1 EuGVVO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gerichtsstandsvereinbarung nach EuGVVO: Erfüllungsort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 2006, 327
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 19 U 40/05

    Wirksamkeit einer Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit deutscher

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05
    Allerdings hat der Senat in einem Urteil vom 28.06.1994 - 19 U 179/93 - EwiR 1994, 1189 entschieden, dass eine in AGB enthaltene Gerichtsstandsklausel auch dann eine Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des Art. 17 Abs. 1 S. 2 1. Alt. EuGVÜ begründen kann, wenn die Gegenpartei des Verwenders eine Annahmeerklärung unterschreibt, in der auf die rückseitig abgedruckten AGB hingewiesen wird, obwohl diese in einer Sprache abgefasst sind, welche die Gegenpartei nicht versteht (so fortgeführt mit Urteil des Senats vom 20.09.2005 - 19 U 40/05).
  • OLG Hamm, 28.06.1994 - 19 U 179/93
    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05
    Allerdings hat der Senat in einem Urteil vom 28.06.1994 - 19 U 179/93 - EwiR 1994, 1189 entschieden, dass eine in AGB enthaltene Gerichtsstandsklausel auch dann eine Gerichtsstandsvereinbarung im Sinne des Art. 17 Abs. 1 S. 2 1. Alt. EuGVÜ begründen kann, wenn die Gegenpartei des Verwenders eine Annahmeerklärung unterschreibt, in der auf die rückseitig abgedruckten AGB hingewiesen wird, obwohl diese in einer Sprache abgefasst sind, welche die Gegenpartei nicht versteht (so fortgeführt mit Urteil des Senats vom 20.09.2005 - 19 U 40/05).
  • BGH, 31.10.1989 - VIII ZR 330/88

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Annahmeerklärung - Sprache - Stempelaufdruck -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05
    Dieses Senatsurteil basiert aber auf der Rechtsprechung des BGH, der zufolge eine Sprachunkenntnis des Gegners der Einbeziehung von AGB nur dann nicht entgegensteht, wenn der Hinweis auf die AGB in der Verhandlungssprache erfolgt ist (BGH IPRax 1991, 326; OLG Hamm IPRax 1991, 324, 325).
  • BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 119/03

    Formularmäßige Gerichtsstandsvereinbarung bei mündlichem Vertragsschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 19 U 120/05
    Nicht ausreichend ist auch dabei, dass der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechnungen mit dem Hinweis auf seine rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen versendet (BGH BB 04, 853; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., EuGVVO, Art. 23 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 19.05.2015 - 7 U 26/15

    Anforderungen an die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im

    Werden die Verhandlungen in ausländischer Sprache geführt, muss auf die Bedingungen in der Verhandlungssprache hingewiesen werden (OLG Hamm, Urteil vom 06.12.2005, 19 U 120/05, juris, Rz. 41), was vorliegend erfolgt ist.
  • OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09

    Vereinbarkeit von online verfügbaren AGB mit der EuGVVO

    Vielmehr ist der Geschäftssitz der Beklagten in W./ Österreich, an den die Waren auch tatsächlich geliefert wurden, als Erfüllungsort anzusehen (vgl. auch OLG Hamm OLGR 2006, 327, 329).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18

    "MUB-Hintersitzlehnen"

    Vor diesem Hintergrund kommt es auch nicht weiter darauf an, ob eine in spanischer Sprache gehaltene Bezugnahme auf Allgemeine Einkaufsbedingungen, wie in der von der Verfügungsbeklagten zu 3) als Anlage 21 vorgelegten Bestellung vom 26. Januar 2018 enthalten, ausgereicht hätte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 31.10.1989, VIII ZR 330/88 , Rn. 1 bei juris; OLG Hamm, Urteil vom 06.12.2005, 19 U 120/05 , Rn. 23 ff. bei juris; Schiffahrtsobergericht Köln, Urteil vom 27.02.1998, 3 U 176/96 BSch , Rn. 51 bei juris; Münchener Kommentar zur ZPO/Gottwald 5. Aufl. 2017, Art. 25 Brüssel Ia-VO Rn. 35; Reithmann/Martiny/Hausmann, Internationales Vertragsrecht, 8. Aufl. 2015, Rn. 8.68).
  • BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 184/07

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften betreffend die

    Während die Oberlandesgerichte Hamm und Köln die Auffassung vertreten, dass zuständigkeitsbegründender Erfüllungsort bei einem Vertrag über den Verkauf beweglicher Sachen derjenige Ort sei, an dem der Käufer die Sache körperlich entgegennehme und damit die Verfügungsgewalt über sie erlange (OLG Hamm, OLGR 2006, 327, 330; OLG Köln, IHR 2007, 164, 166), ist das Oberlandesgericht Stuttgart der Ansicht, dass bei Versendungskäufen der Erfüllungsort im Sinne des Art. 5 Nr. 1 Buchst. b erster Spiegelstrich EuGVVO an dem Ort liege, an dem der Verkäufer die Ware dem mit dem Transport zum Käufer beauftragten Spediteur übergeben habe (OLGR 2008, 350; ebenso OLG Oldenburg IHR 2008, 112, 118).
  • OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 161/10

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Anforderungen an die Form

    Dies setzt jedoch voraus, dass die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Anfangsphase mindestens einmal ausdrücklich vereinbart worden ist und die Parteien sich in der Praxis nach ihnen gerichtet haben (vgl. OLG Hamm, NJOZ 2006, 520, 522).

    Da Art. 23 EuGVVO gewährleisten soll, dass die Einigung zwischen den Parteien zweifelsfrei feststeht und sie somit vor überraschenden Gerichtsständen schützen soll (vgl. Musielak/ Stadler , ZPO, 8. Aufl., Art. 23 EuGVVO Rn. 6), genügt der laufende Abdruck von Gerichtsstandsvereinbarungen auf Rechnungen oder Auftragsbestätigungen allein nicht ( Rauscher , Internationales Privatrecht, 3. Aufl., Rn 1809; BGH, NJW-RR 2004, 1292, 1293; OLG Hamm, NJOZ 2006, 520, 522).

  • OLG Stuttgart, 05.11.2007 - 5 U 99/07

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Die beiden Autoren sehen in ihren Ausführungen, zwischenzeitlich gefolgt durch OLG Hamm (6.12.2005 - 19 U 120/05, Nr. 43 = NJOZ 2006, 520), den Erfolgsort kaufvertraglicher Verpflichtungen in der Konstellation des Versendungskaufs grundsätzlich beim Empfänger der Lieferleistung, d.h. beim Käufer.
  • OLG Stuttgart, 31.07.2012 - 5 U 150/11

    Gerichtsstand: Klage gegen mehrere Beklagte aus Ländern innerhalb und außerhalb

    Schließlich liegt auch die weitere Voraussetzung der Formalternative des Art. 23 Abs. 1 S. 3 lit. b EuGVVO, dass die Vertragsparteien sich zumindest zum Beginn ihrer Geschäftsbeziehung einmal über die Geltung der Gerichtsstandsklausel geeinigt haben müssen (OLG Hamm, NJOZ 2006, 520, 522; Kropholler, Europ. ZivilprozessR, 8. Aufl. 2005, Art. 23 EuGVVO RN 50; Stein/Jonas/Wagner, a.a.O., Art. 23 EuGVVO RN 74; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 33. Aufl. 2012, Art. 23 EuGVVO RN 10; Hau, IPRax 2005, 301, 304; ders., IPRax 2009, 44; Staudinger/Hausmann, a.a.O., RN 278), vor.
  • OLG Schleswig, 24.10.2008 - 14 U 4/08

    Rechtsscheinshaftung bei Zeichnung einer ausländischen Firma ohne Formzusatz

    Insofern liegt die Sache anders als in dem vom OLG Hamm (OLGReport 2006, 327 ff.) entschiedenen Fall, in dem die Vertragssprache französisch war.
  • OLG Karlsruhe, 12.06.2008 - 19 U 5/08

    Internationale Zuständigkeit: Zahlungsanspruch aus der Herstellung und Lieferung

    Sowohl der Begriff "Verkauf beweglicher Sachen" als auch der Begriff der Erbringung von "Dienstleistungen" gemäß Art. 5 Nr. 1 b EuGVO sind prozessrechtlich autonom, d.h. anhand der Zielsetzung und der Systematik der EuGVO zu ermitteln (OLG Köln, OLGR 2005, 380; OLG Hamm OLG Report 2006, 327; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2005, Art. 5 Rdn. 38).
  • OLG Koblenz, 13.03.2008 - 6 U 947/07

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Urkundenklage eines deutschen

    Wo der Ort der vertragscharakteristischen Leistung liegt, wird dabei prozessrechtlich autonom unmittelbar in Art. 5 Nr. 1 Buchst. b bestimmt (BGH, Urt. v. 02.03.2006 - IX ZR 15/05 -, NJW 2006, 1806; OLG Köln, Urt. v. 12.01.2007 - 19 U 11/07 -, juris; OLG Hamm, Urt. v. 06.12.2005 - 19 U 120/05 -, OLGR 2006, 327).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2010 - 4 U 150/09

    Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Bürgen

  • OLG Köln, 30.04.2007 - 16 U 50/06

    Internationale Zuständigkeit und Erfüllungsort bei gemischtem Vertrag

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