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   OLG Hamm, 21.04.2009 - I-9 U 129/08   

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https://dejure.org/2009,5079
OLG Hamm, 21.04.2009 - I-9 U 129/08 (https://dejure.org/2009,5079)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.04.2009 - I-9 U 129/08 (https://dejure.org/2009,5079)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. April 2009 - I-9 U 129/08 (https://dejure.org/2009,5079)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ingerenz, vorangegangenes Tun, Grillfeuer, Spiritus, Mitverschulden, Haftungseinheit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 823 Abs. 1, 830, 840, 426 BGB
    Ingerenz, vorangegangenes Tun, Grillfeuer, Spiritus, Mitverschulden, Haftungseinheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung Jugendlicher bei Beschleunigung eines Grillfeuers mit flüssigem Brennspiritus; Mithaftung des Verletzten

Kurzfassungen/Presse (6)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Grillfreunde haften gemeinsam bei Brandbeschleuniger

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Brandverletzungen durch Grillunfall

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Grillen verbrannt - Alle Beteiligten haften für den leichtsinnigen Umgang mit Brennspiritus

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mithaftung bei Grillunfall mit Spiritus

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Grillen - Spaß und Gefahr für alle Beteiligten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Grillen mit Spiritus kann teuer sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1034
  • MDR 2009, 1171
  • OLG-Report Hamm 2009, 500
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95

    Zurechnung der Verursachungsbeiträge mehrerer Schädiger

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2009 - 9 U 129/08
    Dies ist dann der Fall, wenn die Verhaltensweisen mehrerer Schädiger zu einem einheitlichen unfallursächlichen Umstand geführt haben (Haftungseinheit, vgl. BGH VersR 1989, 730, VersR 1995, 427 und VersR 1996, 856).
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 93/75

    Erziehung zu verantwortungsbewusstem Handeln

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2009 - 9 U 129/08
    Dieses unkoordinierte, "regellose" und deshalb äußerst sorglose Hantieren mit dem flüssigen Brennspiritus war - anders als der Einsatz von Brennspiritus nach ausreichender Belehrung und Anleitung (hierzu BGH VersR 1976, 878) - höchst gefahrenträchtig und begründete für den Beklagten, der in gleicher Weise wie seine vier "Mitgriller" an der Schaffung dieser Gefahrenquelle beteiligt war, die Pflicht zur Abwendung der aus dem Einsatz des Spiritus folgenden Gefahren (Garantenstellung aus Ingerenz).
  • BGH, 13.12.1994 - VI ZR 283/93

    Haftung des Öl- oder Bezinanlieferers für Schäden durch Auslaufen von

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2009 - 9 U 129/08
    Dies ist dann der Fall, wenn die Verhaltensweisen mehrerer Schädiger zu einem einheitlichen unfallursächlichen Umstand geführt haben (Haftungseinheit, vgl. BGH VersR 1989, 730, VersR 1995, 427 und VersR 1996, 856).
  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 146/88

    Abgesonderte Befriedigung aus einer Entschädigungsforderung gegen eine

    Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2009 - 9 U 129/08
    Dies ist dann der Fall, wenn die Verhaltensweisen mehrerer Schädiger zu einem einheitlichen unfallursächlichen Umstand geführt haben (Haftungseinheit, vgl. BGH VersR 1989, 730, VersR 1995, 427 und VersR 1996, 856).
  • OLG Hamm, 04.04.2017 - 9 U 120/15

    Brennbarkeit von Benzin "getestet", Werkstatt abgebrannt - Haftung

    Gleiches gilt auch für den Beklagten zu 2), der die tatsächliche Sachherrschaft über das am Tank zu reparierende Fahrzeug innehatte, also insoweit sicherungspflichtig war (vgl. dazu Palandt/Sprau, BGB, 76. Aufl., § 823, Rn. 48; vgl. dazu ferner auch Senat, Urteil v. 21.04.2009 - I-9 U 129/08, dort Rn. 13 ff. bei juris), zwar selbst (abgesehen evtl. vom Fahren des Fahrzeugs auf die Bühne) nicht aktiv bei der Ablassaktion mitgearbeitet hat, aber dabei war und nicht nur nicht eingeschritten ist, sondern die Entscheidung, das Benzin in der geschehenen Weise in offene Eimer abzulassen, letztlich mitgetragen hat.
  • OLG Hamm, 04.04.2014 - 9 U 145/13

    Haftung der Eltern für Verletzungen von Kindern beim Anzünden eines Grills

    Die Weitergabe des Brennspiritus an ihren Nachbarn als Grillanzünder hatte eine Gefahrenlage geschaffen, die eine gemeinsame Verantwortung und Verpflichtung aller daran Beteiligten, dem so geschaffenen Gefahrenrisiko aktiv entgegenzuwirken, begründet hat (vgl. dazu auch OLG Hamm OLGR 2009, 500 ff.).
  • LG Krefeld, 01.07.2015 - 2 O 123/13

    Für welche Personen im Umkreis des Mieters muss der Versicherer auf Regress

    Jedenfalls wäre er angesichts der Eröffnung einer Gefahrenquelle und der hierbei von ihm erkannten Gefährlichkeit des Bohrens verpflichtet gewesen, den Streithelfer zu 1) nicht nur durch Wort, sondern auch mit Tat von seinem Vorhaben abzuhalten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. April 2009 - 9 U 129/08, I-9 U 129/08 -, Rn. 15, juris).

    Der hierauf folgende Einsatz eines Akkubohrers im unmittelbaren Kontaktbereich zu Benzin ist allerdings wegen der hinzukommenden Funkenbildung unmittelbar gefahrauslösend und begründete für den Beklagten zu 2), der - wie dargelegt - an der Eröffnung und Schaffung der Gefahrenquelle beteiligt war, die Pflicht zur Abwendung der aus dem Einsatz des Bohrers folgenden Gefahren für Rechtsgüter Dritter (Garantenstellung aus Ingerenz; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. April 2009 - 9 U 129/08, I-9 U 129/08 -, Rn. 14, juris).

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