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   OLG Hamm, 14.10.1992 - 12 W 13/92   

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https://dejure.org/1992,7318
OLG Hamm, 14.10.1992 - 12 W 13/92 (https://dejure.org/1992,7318)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.10.1992 - 12 W 13/92 (https://dejure.org/1992,7318)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Oktober 1992 - 12 W 13/92 (https://dejure.org/1992,7318)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 485 Abs. 2 S. 2
    Begriff der Eignung zur Prozessvermeidung

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 2 OH 8/92
  • OLG Hamm, 14.10.1992 - 12 W 13/92

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 1993, 2
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 23.07.2008 - 1 W 50/08

    Selbstständiges Beweisverfahren: Kostentragung bei Nichterhebung der

    a) Das selbständige Beweisverfahren kennt im Grundsatz keine Kostenentscheidung (BGHZ 132, 96 [juris Rn. 21]), was seinen Grund darin findet, dass im selbständigen Beweisverfahren nicht festgestellt werden kann und darf, wer letztlich obsiegt oder unterliegt (OLG Hamm, OLGR 1993, 2, 3; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. 2008, Rn. 126).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2009 - 1 W 21/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anordnung der Klageerhebung nach Beseitigung der

    a) Das selbständige Beweisverfahren kennt im Grundsatz keine Kostenentscheidung (BGHZ 132, 96 [juris Rn. 21]), was seinen Grund darin findet, dass im selbständigen Beweisverfahren nicht festgestellt werden kann und darf, wer letztlich obsiegt oder unterliegt (OLG Hamm, OLGR 1993, 2, 3; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. 2008, Rn. 126).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2009 - 1 W 43/09

    Kostenentscheidung: Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten eines dem

    Das selbständige Beweisverfahren kennt im Grundsatz - abgesehen von der Regelung in § 494 a ZPO, die hier nicht einschlägig ist - keine Kostenentscheidung (BGHZ 132, 96 [juris Rn. 21]), was seinen Grund darin findet, dass im selbständigen Beweisverfahren nicht festgestellt werden kann und darf, wer letztlich obsiegt oder unterliegt (OLG Hamm, OLGR 1993, 2, 3; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. 2008, Rn. 126).
  • OLG Köln, 26.11.1996 - 16 Wx 127/96

    Auswirkungen des rechtswidrigen Ausschlusses eines Eigentümers von der

    Mängel der Beschlußfassung rechtfertigen nur dann die Aufhebung eines Beschlusses im Anfechtungsverfahren gemäß § 43 WEG, wenn sich das fehlerhafte Verfahren auf das Ergebnis ausgewirkt hat (Senatsbeschluß vom 09.01.1996 = OLGR 1996, 209; OLG Düsseldorf OLGR 1997, 59; OLG Celle OLGR 1996, 265; KG OLGR 1993, 17; OLG Hamm OLGR 1992 194 bei OLGR 1993, 2).
  • LG München I, 29.08.2017 - 36 T 14698/16

    Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Fristsetzung zur Klageerhebung nach

    a) Das selbständige Beweisverfahren kennt im Grundsatz keine Kostenentscheidung (BGHZ 132, 96), was seinen Grund darin findet, dass im selbständigen Beweisverfahren nicht festgestellt werden kann und darf, wer letztlich obsiegt oder unterliegt (OLG Hamm. OLGR 1993, 2).
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