Rechtsprechung
   OLG Jena, 23.04.2008 - 2 U 929/07   

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https://dejure.org/2008,27980
OLG Jena, 23.04.2008 - 2 U 929/07 (https://dejure.org/2008,27980)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.04.2008 - 2 U 929/07 (https://dejure.org/2008,27980)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. April 2008 - 2 U 929/07 (https://dejure.org/2008,27980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • webshoprecht.de

    Zum Streitwert als Kriterium für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 4 UWG
    Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen ohne Ende - Von verdächtigem Gerichtsort, überhöhtem Streitwert und massenhafter Abmahnung

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Streitwert als Kriterium für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung

Besprechungen u.ä. (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hoher Streitwert allein spricht noch nicht für Rechtsmissbrauch

  • wb-law.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen (RA Christian Solmecke, Dr. Laura Dierking; MMR 2009, 727)

Papierfundstellen

  • OLG-Report Jena 2008, 877
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Jena, 23.04.2008 - 2 U 929/07
    Maßgeblich in die Beurteilung einfließen kann das Verhalten des Gläubigers bei der Verfolgung des konkreten, aber auch anderer Wettbewerbsverstöße (GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Die Rechtsprechung hat, abgesehen von hier nicht einschlägigen Fällen abgestimmten Vorgehens konzernmäßig verbundener Unternehmen (GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH GRUR 2002, 357 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung), zahlreiche Indizien entwickelt, bei deren Vorliegen Rechtsmissbräuchlichkeit angenommen werden kann.

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Jena, 23.04.2008 - 2 U 929/07
    § 8 Abs. 4 UWG stellt eine dem Systemschutz des deutschen Wettbewerbsrechts dienende Begrenzung der Befugnisse der Gläubiger wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche dar (BGH GRUR 2002, 357 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

    Die Rechtsprechung hat, abgesehen von hier nicht einschlägigen Fällen abgestimmten Vorgehens konzernmäßig verbundener Unternehmen (GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH GRUR 2002, 357 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung), zahlreiche Indizien entwickelt, bei deren Vorliegen Rechtsmissbräuchlichkeit angenommen werden kann.

  • OLG Köln, 15.01.1993 - 6 U 147/92

    Mißbrauch; Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Jena, 23.04.2008 - 2 U 929/07
    Rechtsmissbrauch kann auch vorliegen, wenn die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen mangels eigenem wirtschaftlichem Interesse allein im Gebühreninteresse erfolgt (vgl. BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; OLG Stuttgart OLGR 2003, 77; OLG Köln GRUR 1993, 571).

    Die vorliegende Unterlassungsklage ist nicht rechtsmissbräuchlich erhoben worden, jedenfalls hat die insoweit darlegungs- und beweispflichtige Verfügungsbeklagte die grundsätzlich für die Klagebefugnis der Verfügungsbeklagten und gegen die Missbräuchlichkeit des klageweisen Vorgehens bestehende Vermutung (vgl. Teplitzky Kap. 13, Rn. 54; OLG Köln GRUR 1993, 571) nicht durch ausreichenden Tatsachenvortrag erschüttern können.

  • OLG Naumburg, 13.07.2007 - 10 U 14/07

    Keine Wahrung der Textform durch Speichermöglichkeit einer im Internet

    Auszug aus OLG Jena, 23.04.2008 - 2 U 929/07
    Zu nennen sind ein systematisches, massenhaftes Vorgehen oder eine enge personelle Verflechtung zwischen dem Abmahnenden und dem beauftragten Rechtsanwalt (vgl. OLG Naumburg WM 2008, 326).

    Gerade wenn im Internet eine Vielzahl von Mitbewerbern auftreten, ist eine vielfache Abmahnung von gehäuft auftretendem wettbewerbswidrigen Verhalten nicht von vorneherein rechtsmissbräuchlich (OLG Naumburg WM 2008, 326).

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Jena, 23.04.2008 - 2 U 929/07
    Rechtsmissbrauch kann auch vorliegen, wenn die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen mangels eigenem wirtschaftlichem Interesse allein im Gebühreninteresse erfolgt (vgl. BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; OLG Stuttgart OLGR 2003, 77; OLG Köln GRUR 1993, 571).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Jena, 23.04.2008 - 2 U 929/07
    Für das zukünftige Abmahnverhalten der Verfügungsklägerin mag etwas anderes gelten (vgl. BGH WRP 1993, 240 - Fortsetzungszusammenhang).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Jena, 23.04.2008 - 2 U 929/07
    Dies muss nicht das alleinige Ziel sein, ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (BGH GRUR 2006, 243 - MEGA SALE).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

    Auszug aus OLG Jena, 23.04.2008 - 2 U 929/07
    Allein die Anzahl der Abmahnungen kann daher, solange sie in der hier gegebene Größenordnung vorgenommen werden, noch kein taugliches Indiz sein (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56; OLG München WRP 2007, 349).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 100/02

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche

    Auszug aus OLG Jena, 23.04.2008 - 2 U 929/07
    Rechtsmissbrauch kann auch vorliegen, wenn die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen mangels eigenem wirtschaftlichem Interesse allein im Gebühreninteresse erfolgt (vgl. BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; OLG Stuttgart OLGR 2003, 77; OLG Köln GRUR 1993, 571).
  • OLG München, 20.12.2006 - 29 W 2904/06

    Rechtsmissbrauch bei Vorgehen gegen gleichgelagerte Wettbewerbsverstöße

    Auszug aus OLG Jena, 23.04.2008 - 2 U 929/07
    Allein die Anzahl der Abmahnungen kann daher, solange sie in der hier gegebene Größenordnung vorgenommen werden, noch kein taugliches Indiz sein (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56; OLG München WRP 2007, 349).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 20 W 13/07

    Örtlich zuständiges Gericht nach § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG bei im Internet

  • KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07

    Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht

  • OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 184/06

    Straßenpreis

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

    Für die Annahme einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung kann ferner sprechen, dass der Abmahnende systematisch überhöhte Abmahngebühren oder Vertragsstrafen verlangt (vgl. OLG Jena, OLG-Rep. 2008, 877, 878; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 8 Rn. 4.12; Fezer/Büscher, UWG, 2. Aufl., § 8 Rn. 287).
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