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   OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 127/03   

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https://dejure.org/2003,5721
OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 127/03 (https://dejure.org/2003,5721)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.12.2003 - 5 U 127/03 (https://dejure.org/2003,5721)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - 5 U 127/03 (https://dejure.org/2003,5721)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; ZPO § 314; ; ZPO § 527 ff.; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 n. F.; ; ZPO § 531 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 531 Abs. 2
    Berücksichtigung von unstreitigem neuen tatsächliches Vorbringen in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 833
  • OLG-Report Köln 2004, 124
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 10.02.2003 - 18 U 93/02

    Zur Zulässigkeit neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 127/03
    In einem solchen Fall ist im vorrangigen Interesse materieller Gerechtigkeit neues Vorbringen nicht auszuschließen (OLG Hamm NJW 2003, 2325 f.).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Nach einer anderen Ansicht sind neue, unstreitige Tatsachen unter bestimmten, einschränkenden Voraussetzungen auch unabhängig vom Vorliegen der in § 531 Abs. 2 ZPO genannten Zulassungsgründe zu berücksichtigen (OLG Hamm NJW 2003, 2325; OLG Nürnberg MDR 2003, 1133; OLG Köln OLGR 2004, 124; OLG Karlsruhe MDR 2004, 1020; Crückeberg MDR 2003, 10, 11).
  • OLG Bamberg, 25.06.2012 - 4 U 262/11
    Hierbei geht es um eine Prognose, für die es genügt, dass sich ein ausgedehnter Beweisaufwand schrittweise ergeben kann, sofern im weiteren Verfahrensverlauf das bislang angekündigte bzw. sich nach dem aufgezeigten Feststellungsbedarf abzeichnende Streitprogramm insgesamt oder jedenfalls zum überwiegenden Teil abzuwickeln sein wird (vgl. Senat, OLGR 2004, 124 ff.).
  • KG, 15.07.2004 - 22 U 297/03

    Haftungsverband der Grundschuld: Beachtlichkeit einer Vorausverfügung über

    Die Frage, ob auch die Zulassung von unstreitigem neuen Vorbringen in der Berufungsinstanz nach § 531 Abs. 2 ZPO zu beurteilen ist (verneinend OLG Nürnberg, MDR 2003, 1133; OLG Köln, MDR 2004, 833; Crückeberg MDR, 2003, 10; Schneider MDR 2002, 684, 686; bejahend OLG Oldenburg, OLGReport 2002, 271; OLG Celle, OLG Report Celle 2003, 303), stellt sich daher nicht.
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